Autonome Fahrzeuge: Dobrindt treibt Gesetz für selbstfahrende Autos voran

Tobias Reuter
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Autonome Fahrzeuge: Dobrindt treibt Gesetz für selbstfahrende Autos voran
Bild: Audi

Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf von Verkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) beschlossen, der die rechtliche Voraussetzung für autonomes Fahren in Deutschland schafft. Ein komplett selbstfahrendes Auto wie Googles Self-Driving Car ist damit allerdings immer noch nicht erlaubt.

Das automatisierte und vernetzte Fahren ist die größte Mobilitätsrevolution seit der Erfindung des Autos“, so Dobrindt. Das Verkehrsministerium wolle die Technologie daher auf die Straße bringen und die diesbezügliche Öffnung internationaler Abkommen vorantreiben. Der Gesetzentwurf formuliert diverse Bedingungen für den Einsatz autonomer Fahrsysteme. Prinzipiell sollen Computer dem Menschen künftig gleichgestellt werden, was die Bedienung eines Fahrzeugs angeht. Allerdings behält der Fahrer die Verantwortung und muss jederzeit die Kontrolle übernehmen sowie den autonomen Fahrassistenten deaktivieren können.

Fahrzeuge wie Googles Self-Driving Car weiterhin verboten

Das Verkehrsministerium folgt mit weiten Teilen des Gesetzentwurfs einer bereits im Jahr 2014 umgesetzten Änderung im Wiener Übereinkommen über den Straßenverkehr, dem zentralen Vertrag über die weltweite Standardisierung von Verkehrsregeln. Da der Vertrag voraussetzt, dass der Fahrer den Computer stets übersteuern oder ganz ausschalten kann, sind vollständig autonome Autos wie Googles Self-Driving Car weiterhin nicht erlaubt. Den schon in einigen US-Städten testweise fahrenden Google-Autos fehlen essenzielle Steuereinheiten wie Lenkrad und Pedale, sodass menschliche Mitfahrer nur begrenzte Eingriffsmöglichkeiten haben und lediglich vorübergehend das Fahrzeug manuell steuern können.

Das Wiener Übereinkommen sieht aktuell keine Gleichstellung von Computer und Mensch vor, da der Fahrer die Technik permanent überwachen können muss. Dobrindt möchte das auf absehbare Zeit ändern und durch neue internationale Verträge die Definition des „Fahrers“ dahingehend ausdehnen, dass autonome Systeme dem Menschen bei der Kontrolle eines Fahrzeugs gleichgestellt werden. Dadurch wären Funktionen wie ein autonomer Autobahnpilot möglich, der dem Insassen das Fahren auf Autobahnstrecken komplett abnimmt.

Fehlende einheitliche Regelungen in Europa

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung ist nur ein erster Schritt hin zum autonomen Fahren auf hiesigen Straßen, da außer den technischen Voraussetzungen und Bedienmöglichkeiten auch noch Fragen über die Haftung bei Unfällen, der Art der Versicherung für solche Fahrzeuge und den Schutz vor Hackerangriffen zu klären sind. Auch europaweit existiert dazu noch keine einheitliche Regelung. Die Europäische Kommission plant noch für dieses Jahr einen Masterplan für selbstfahrende und vernetzte Autos. Zudem sollen auf einem Treffen der G7-Verkehrsminister im September in Japan Regeln für das autonome Fahren besprochen und initiiert werden.

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