Bundesnetzagentur: Kampf gegen heimliche Spionage-Kameras

Andreas Frischholz
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Bundesnetzagentur: Kampf gegen heimliche Spionage-Kameras
Bild: ew1mproved | CC BY 2.0

Die Bundesnetzagentur will nun verstärkt gegen verbotene Spionage-Kameras vorgehen. Konkret geht es dabei um Kameras, die etwa als Kugelschreiber, Lampe oder Uhr getarnt sind, um heimliche Aufnahmen zu ermöglichen. Laut dem Telekommunikationsgesetz ist das aber illegal.

Allein in der letzten Woche ist die Bundesnetzagentur in mehr als 70 Fällen gegen solche illegalen Angebote vorgegangen. Bei den betroffenen Kameras handelte es sich in erster Linie um WLAN-fähige Geräte, die einen anderen Gegenstand vortäuschen. „Besonders beliebt ist es nach unseren Erkenntnissen, diese Kameras in Uhren, Rauchmeldern oder Lampen zu verstecken“, erklärt Bundesnetzagentur-Präsident Jochen Homann.

Eingrenzen lasse sich das Spektrum aber kaum. „Der Phantasie sind hierbei offenbar keine Grenzen gesetzt“, so Homann. Hinzu kommt, dass die entsprechenden Kameras immer billiger werden und es Angebote bei diversen Online-Plattformen gibt.

Spionage-Kameras sind in Deutschland verboten

Laut dem Telekommunikationsgesetz (TKG) ist es in Deutschland allerdings illegal, solche Kameras zu besitzen, zu verkaufen oder herzustellen. Der Grund: Wenn eine Kamera als alltäglicher Gegenstand getarnt ist, ist diese in besonderer Weise dazu geeignet, andere Personen unbemerkt zu filmen. Und das ist rechtswidrig.

Diese Kameras ermöglichen eine unbemerkte Fernüberwachung und gefährden dadurch ein unbeschwertes Privatleben“, so Homann. Daher will die Bundesnetzagentur nun auch entschlossen gegen die Hersteller, Verkäufer und Käufer vorgehen.

Verkäufer und Käufer müssen Spionage-Kameras vernichten

In der Praxis sieht das etwa wie folgt aus: Wird die Behörde durch einen Tipp oder die eigene Recherche auf ein entsprechendes Angebot aufmerksam, werden zunächst die Online-Plattform kontaktiert, die die jeweilige Kamera im Sortiment hat. Die Plattformbetreiber werden dann aufgefordert, das Angebot zu löschen, sodass der Weiterverkauf unterbunden wird.

Dasselbe gilt auch für die direkten Verkäufer, die zudem noch per Verwaltungsverfahren verpflichtet werden, die Namen der Käufer herauszugeben. Und sowohl von den Verkäufern als auch den Käufern wird dann noch verlangt, die Spionage-Kameras zu zerstören. Dafür muss auch ein Nachweis erbracht werden, indem etwa eine Abfallwirtschaftsstation die Vernichtung bescheinigt.