EU-Roaming: Überblick der ab 30. April 2016 gültigen Regeln

Parwez Farsan
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EU-Roaming: Überblick der ab 30. April 2016 gültigen Regeln
Bild: EU-Kommission

Ab dem 30. April gelten innerhalb der Europäischen Union sowie in Island, Liechtenstein und Norwegen abermals niedrigere Roaming-Gebühren für Datenverbindungen, Telefongespräche und SMS. Die Gebührensenkung ist eine Vorstufe zur gänzlichen Streichung der Roaming-Gebühren in der EU, die zum 15. Juni 2017 geplant ist.

Doppelte Deckelung der Kosten

Im Gegensatz zur bisherigen Regelung, die einen Maximalpreis für Telefongespräche, SMS und Datennutzung im EU-Ausland vorsieht, erlegt die EU-Kommission den Mobilfunkanbietern bei der ab 30. April gültigen Regelung zwei Grenzen auf. Zum einen gelten in Zukunft Obergrenzen für die Roaming-Zuschläge, die die Mobilfunkanbieter im Vergleich zu den Inlandstarifen auf ein- und ausgehende Telefonate, den Versand von SMS und die Datennutzung erheben dürfen. Dies ist insbesondere deshalb interessant, weil alle Freikontingente und Flatrates mit der neuen Regelung erstmals auch im EU-Ausland nutzbar sind. Zum anderen sind aber nach wie vor auch Maximalpreise festgelegt, so dass die Nutzung des Handys im EU-Ausland in jedem Fall nicht teurer ist als bisher und im Idealfall sogar günstiger wird.

Dabei gilt die Kostengrenze, die als erstes erreicht ist. Verlangt ein Anbieter beispielsweise im Inland 19 Cent pro Minute für Anrufe, darf er den maximalen Roaming-Aufschlag von 5 Cent pro Minute nicht ausnutzen, da der Maximalpreis pro Minute inklusive Mehrwertsteuer bei 22 Cent gedeckelt ist. Andererseits kann ein Anbieter, der im Inland 5 Cent pro Minute verlangt, im EU-Ausland nicht den Maximalpreis von 22 Cent pro Minute aufrufen, da in diesem Fall die Aufschlagdeckelung von Inlandspreis zuzüglich 5 Cent pro Minute zuerst greift. Im Falle von Flatrates und Volumentarifen darf entsprechend nur noch der Zuschlag berechnet werden, solange Volumen vorhanden ist.

Maximalpreise beim Roaming innerhalb der EU* (zzgl. MwSt.)
Seit 1. Juli 2014 Ab 30. April 2016 Ab 15. Juni 2017
Abgehende Gespräche (pro Minute) 19 Cent Inlandstarif** + 5 Cent; max. 19 Cent Inlandstarif**
Eingehende Gespräche (pro Minute) 5 Cent 1,14 Cent Inlandstarif**
SMS-Versand*** 6 Cent Inlandstarif** + 2 Cent; max. 6 Cent Inlandstarif**
Datennutzung (pro MB, Abrechnung in KB) 20 Cent Inlandstarif** + 5 Cent; max. 20 Cent Inlandstarif**
*Sowie in Island, Liechtenstein und Norwegen
**Flatrates und Kontingente gelten auch im EU-Ausland (bis 15. Juni 2017 gegebenenfalls plus Zuschlag)
***Der Empfang von SMS ist kostenlos

Kosten teilweise geringer als im Inland

Die Maximalpreise entsprechen weitestgehend der bisherigen Regelung, lediglich bei eingehenden Anrufen wurde der Maximalpreis nochmals deutlich von 5 Cent auf 1,14 Cent (1,35 Cent inkl. MwSt.) pro Minute gesenkt. Ausgehende Gespräche dürfen inklusive deutscher Mehrwertsteuer maximal 22 Cent kosten, versendete SMS 7 Cent und die Datennutzung 23 Cent pro Megabyte.

Flatrates und Volumen können mit Roaming-Aufschlag im EU-Ausland genutzt werden

Von der Neuregelung können aber vor allem jene profitieren, die Freikontingente und Flatrates haben, denn diese gelten in Zukunft auch beim Roaming in der EU. Hier dürfen die Mobilfunkanbieter im EU-Ausland nur noch Roaming-Aufschläge erheben, solange das Inklusivvolumen nicht ausgeschöpft ist. Diese Aufschläge betragen 5 Cent pro Gesprächsminute bei abgehenden Telefonaten, 2 Cent pro versendeter SMS und 5 Cent pro Megabyte Datenvolumen.

Sind die Inklusivvolumina aufgebraucht, gilt die normale Regelung, bei der in Abhängigkeit vom Einheitenpreis des Inlandstarifs entweder der Inlandstarif plus maximalem Aufschlag oder der Maximalpreis als Grenze pro Einheit gilt. Alternativ bieten viele Mobilfunkanbieter aber auch weiterhin zubuchbare Auslandspakete an, wobei die Kosten im Vergleich zu den Aufschlägen abgewogen werden sollten. Zudem gilt auch weiterhin, dass die Datenverbindung im Ausland unterbrochen werden muss, sobald ein Betrag von 59,50 Euro erreicht wurde.

Ebenso von den Neuregelung profitieren kann, wer einen Tarif mit sehr geringen Kosten pro Minute, SMS und Megabyte Datentransfer hat, da Inlandstarif plus maximaler Zuschlag niedriger ausfallen können als die Maximalpreise.

Roaming-Gebühren in der EU
Roaming-Gebühren in der EU (Bild: EU-Kommission)

Zwei Beispiele

In der Praxis bedeutet dies: Wer einen Tarif mit 1 GByte Datenvolumen im Inland und einer Telefonflatrate gebucht hat, kann das Datenvolumen jetzt auch im EU-Ausland nutzen, bis zu 15. Juni 2017 muss er allerdings weiterhin einen Roaming-Aufschlag von maximal 5 Cent pro MByte zahlen, wobei die Abrechnung KByte-genau erfolgt. Für einen Datenverbrauch von 100 MByte während des Aufenthaltes im EU-Ausland wird dementsprechend ein Roaming-Aufschlag von 5 Euro fällig. Ist das Datenvolumen vorher ausgeschöpft, können die Kosten auch höher ausfallen. Telefonate sind mit einem solchen Tarif mit Flatrate in der Länge nicht begrenzt, aber auch für sie muss ein Zuschlag gezahlt werden, der wiederum 5 Cent pro Minute beträgt.

Nutzer eines Tarifes ohne Inklusivvolumen und Flatrates zahlen dagegen wie in Deutschland generell pro Minute, SMS und MByte Datenvolumen, sofern sie kein Auslandspaket buchen. Wie hoch der Preis pro Einheit sein kann, hängt wiederum von den Kosten des Tarifs im Inland ab. Liegen diese beispielsweise bei 19 Cent pro Minute, SMS und MByte, kann der Anbieter im EU-Ausland für den Verbrauch aus dem vorangegangenen Beispiel bis zu 23 Euro für die Datennutzung und bis zu 22 Cent pro Gesprächsminute berechnen, also nur unwesentlich mehr als im Inland. In diesem Fall sind die Kosten im Inland bereits so hoch, dass nur geringe Aufschläge möglich sind, bevor der zulässige Maximalpreis pro Einheit erreicht wird. Bei einem Prepaid-Tarif mit niedrigem Einheitenpreis von 6 Cent ergeben sich die maximal zulässigen Kosten pro Einheit entsprechend aus 6 Cent plus maximaler Roaming-Zuschlag bei Anrufen und der Datennutzung, im Falle des SMS-Versandes würde dagegen der Maximalpreis von 7 Cent pro SMS zuerst greifen.

Abschaffung der Roaming-Gebühren zum 15. Juni 2017

Die aktuelle Neuregelung ist nur ein Zwischenschritt vor der kompletten Abschaffung von Roaming-Gebühren innerhalb der EU. Ab dem 15. Juni 2017 sollen für Mobilfunknutzer ihre Tarife inklusive Flatrates und Freikontingente EU-weit ohne Roamingzuschläge nutzen können. Die genaue Ausgestaltung der neuen Regelung ist allerdings noch immer offen. Klar ist aber schon, dass es von Seiten der EU Obergrenzen für die Nutzung im Ausland geben wird, die eine nicht im Mobilfunkvertrag vorgesehene, exzessive Nutzung günstigerer Auslandstarife verhindern sollen. Wo diese Grenzen liegen werden, dürfte im kommenden Jahr ein Streitthema werden.

Erste Tarife mit EU-Flat bereits buchbar

Der gesetzlichen Regelung vorgreifend bieten die großen Mobilfunkanbieter aber schon jetzt einige Tarife an, die sich in der gesamten EU nutzen lassen. So wirbt zum Beispiel die Deutsche Telekom bei den neuen MagentaMobil-Tarifen mit einer EU-Flat und auch Vodafone bietet mittlerweile entsprechende Tarife für Privatkunden und Geschäftskunden.