Bundestag: Vorgaben für Netzneutralität und Internet-Geschwindigkeit

Andreas Frischholz
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Bundestag: Vorgaben für Netzneutralität und Internet-Geschwindigkeit
Bild: Linksys

Mit den Stimmen der Großen Koalition hat der Bundestag die europäischen Vorgaben zur Netzneutralität umgesetzt. Ein weiterer Punkt des Gesetzes: Provider müssen den Kunden mehr Informationen über die wahre Geschwindigkeit mitteilen, die der Internetanschluss liefert.

Netzneutralität: Bei Verstößen drohen Bußgelder von bis zu 500.000 Euro

Im Sinne der EU-Vorgaben zur Netzneutralität heißt es nun im deutschen Gesetz: „Internetzugangsanbieter müssen den gesamten Datenverkehr ohne Diskriminierung, Beschränkung oder Störung grundsätzlich gleich behandeln, ungeachtet des Senders, des Empfängers, des Inhalts, der Anwendung, des Dienstes oder des Endgerätes.

Ein „angemessenes“ Datenverkehr-Management ist zwar erlaubt, um Ressourcen effizient zu nutzen. Verboten ist allerdings das Blockieren, Verlangsamen oder Beschränken von bestimmten Inhalten, Anwendungen oder Diensten. Wenn ein Dienstanbieter den Datenverkehr unzulässig beschränkt, können Bußgelder bis zu 500.000 Euro verhängt werden.

Offene Fragen bei Zero-Rating-Angeboten

Wie in der EU-Verordnung gibt es etwa die Ausnahmen für Spezialdienste. In der Praxis relevanter sind aktuell aber die Vorgaben zu den Zero-Rating-Angeboten, also Diensten, die nicht auf das begrenzte Datenvolumen angerechnet werden. So gebe es etwa „einige Praktiken“, die „eindeutig verboten sind“. Das gilt etwa, wenn Kunden eine bestimmte Anwendung noch nutzen können, obwohl die übrigen gedrosselt oder blockiert werden, weil das Inklusiv-Volumen verbraucht ist.

Bei anderen Angeboten ist die Lage immer noch nicht klar und hängt vom Einzelfall ab. Das betrifft etwa die StreamOn-Option der Deutschen Telekom: Dabei werden Musik- und Video-Inhalte von ausgewählten Partnern wie YouTube, Netflix oder Apple Music nicht auf das monatliche Datenvolumen angerechnet. Wird das allerdings durch andere Dienste aufgebraucht, folgt die Drosselung.

Für Netzaktivisten ist das nun ein Verstoß gegen die Netzneutralität, da die Telekom einige Dienste bevorzugt, wenn der Datenverkehr nicht unter das Inklusiv-Volumen fällt. Anders sieht man es in den Reihen der Telekom, von dort heißt es: Niemand werde diskriminiert, jeder könne StreamOn-Partner werden, eine Gebühr sei dafür nicht fällig.

Nun besagt das Gesetz: Das letzte Wort in solchen Streitfragen hat die Bundesnetzagentur. Und die prüft ohnehin schon, ob sich die StreamOn-Optionen mit den Vorgaben zur Netzneutralität vereinbaren lassen.

Hintergründe zu den Zero-Rating-Angeboten liefert der Artikel Analyse: Pokémon Go und der Kampf um die Netzneutralität.

Welche Geschwindigkeit bietet mein Internetanschluss?

Mehr Transparenz verspricht das Gesetz zudem für die Download-Raten, die ein Internetzugang bietet. Provider sollen etwa bei Festnetz-Anschlüssen künftig mitteilen, wie hoch „die minimale, die normalerweise zur Verfügung stehende, die maximale und die beworbene Download- und Upload-Geschwindigkeit“ ist. Bei Mobilfunk-Anschlüssen ist es „die geschätzte maximale und die beworbene Download- und Upload-Geschwindigkeit“, die Provider mitteilen müssen.

Was im Klartext bedeutet: Die Provider sollen den Kunden mitteilen, welche Geschwindigkeit ihr Anschluss realistisch bietet. Sonst müssen die Anbieter über Rechtsbehelfe informieren, die Kunden bei nicht erbrachter Leistung ergreifen können.

Bei Verstößen drohen ebenfalls Bußgelder. Laut dem Gesetz können „bis zu 100.000 Euro (…) fällig werden, wenn Internetanbieter ihre Kunden über vertragsgemäße Beschränkungen des offenen Internetzugangs nicht ordnungsgemäß informieren. Ein solches Bußgeld droht auch für den Fall, dass die tatsächliche Datenübermittlung von der vertraglich vereinbarten abweicht.

Inwieweit sich nun aber etwas an den umstrittenen „bis-zu“-Angaben der Provider ändert, ist aktuell noch unklar. Zuletzt hatte die Bundesnetzagentur bei der Breitbandmessung ermittelt, dass Internetanschlüsse oftmals nicht die maximale Geschwindigkeit liefern. Vor allem klassische DSL- und Kabelanschlüsse würden in den Stoßzeiten nicht die Download-Rate, die vertraglich zugesichert sei, bieten.

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