Einleitung
Am 5. Juli werden die Mitglieder des Europäischen Parlaments in zweiter Lesung über die Richtlinie zu Softwarepatenten bzw. – im offiziellen Wortlaut – zur Patentierbarkeit „computerimplementierter Erfindungen“ abstimmen. Im Vorfeld wird viel über diese Richtlinie diskutiert, die die Interessen der Entwickler freier Software, kleiner und mittelständischer Unternehmen (KMUs) sowie großer Konzerne wahren soll.
Sinn und Zweck von Patenten
Patente sollen die Offenlegung von Erfindungen fördern und im Extremfall verhindern, dass deren geistige Väter diese mit ins Grab nehmen. Dazu garantiert der Staat dem Erfinder ein 20 Jahre währendes Monopol auf die gewerbliche Nutzung der Erfindung. Zudem sollen in die Forschung investierende Firmen für die dabei entstehenden Kosten entlohnt werden. Im Gegensatz zum Urheberrecht schützt das Patentrecht nicht eine konkrete Anwendung bzw. Implementierung, sondern die Idee bzw. das Verfahren, das dabei zum Einsatz kommt. Anstatt dem Werk steht also die Erfindung im Mittelpunkt. Das Urheberrecht muss man im Gegensatz zum Patentrecht nicht anmelden, da es mit der Schaffung des Werks automatisch eintritt.
In dem Europäischen Patentübereinkommen von 1973 wurde das Patentrecht in Europa harmonisiert und dabei „Programme für Datenverarbeitungsanlagen“ explizit von den patentfähigen Erfindungen ausgenommen. Seit dem Jahr 1985 legt das Europäische Patentamt diese Bestimmung jedoch dahingehend lockerer aus, dass nur noch „nichttechnische“ Erfindungen von einer Patentierung ausgeschlossen werden. Folge dieser schwammigen Formulierung ist die heutzutage umstrittene Erteilungspraxis, die bisher zu schätzungsweise 30.000 Softwarepatenten geführt hat. (Quelle)
Werdegang der Richtlinie
An dem Verfahren zur Verabschiedung der Richtlinie, welche die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union dann innerhalb einer bestimmten Frist in nationales Recht umsetzen müssen, sind drei Organe involviert. Richtlinien werden zunächst von der eine Regierungsrolle übernehmenden Kommission erarbeitet, wobei jedes Mitgliedsland einen Kommissar stellt. Nach ihrem Entwurf müssen Richtlinien den Rat und das Parlament passieren. Das Parlament und der Rat sind die beiden gesetzgebenden Organe der Europäischen Union. Der Rat setzt sich aus den Regierungen der Mitgliedsstaaten zusammen, woraus sich die Konsequenz ergibt, dass dort von der Exekutive legislative (gesetzgeberische) Aufgaben wahrgenommen werden. Im Parlament sitzen die im Juni des vergangenen Jahres im Zuge der Europawahl gewählten Abgeordneten, von denen aktuell 99 aus Deutschland stammen.
In der ersten Lesung im September 2003 hatte das Parlament weitreichende, die Patentierbarkeit von Software stark einschränkende Änderungen an dem von der Kommission erarbeiteten Richtlinienentwurf vorgenommen. Im Mai 2004 hatte der Rat jedoch entschieden, diese Änderungen nur teilweise zu übernehmen sind und daraufhin im März 2005 diese Position dem Widerstand einiger Mitgliedsländer zum Trotz und um keinen Präzedenzfall für die Verzögerung anderer Richtlinien zu schaffen formal angenommen (Quelle [1]). In zweiter Lesung haben nun die Mitglieder des Europäischen Parlaments (MdEPs) die letzte und somit entscheidende Möglichkeit, Änderungen an der Richtlinie zu erwirken. Sollte sich die absolute Mehrheit gegen die vorgelegte Richtlinie aussprechen, würde es zu einem Vermittlungsverfahren kommen, andererseits ist die Richtlinie verabschiedet. Kurioserweise werden abwesende Abgeordnete bei der Abstimmung nach zweiter Lesung automatisch zu den Befürwortern der Richtlinie gezählt.
Patentrecherche
Warum stellen nun Softwarepatente nach Ansicht vieler ein Problem für kleinere und mittelständische Unternehmen (KMUs) sowie Entwickler freier Software und somit letztendlich die Gesellschaft als Ganzes dar? In erster Linie dürfte es die bereits jetzt hohe Anzahl an Softwarepatenten in Verbindung mit der oftmals zweifelhaften, also eigentlich zu niedrigen Erfindungshöhe sein. Hinzu kommt die die eigentliche Erfindung äußerst abstrakt beschreibende, sogenannte Patentschrift. Diese muss eine Erfindung zwar soweit offenbaren, dass ein Experte des jeweiligen Gebiets diese verstehen und anwenden kann. Deutlich erschwerend kommt jedoch hinzu, dass die weitreichenden, sich aus dieser ergebenden Ansprüche erst nach mehrfachem Lesen deutlich werden.
Diese drei genannten Punkte zusammen verhindern effektiv, dass man beim Entwickeln von Software sich im Voraus über eventuelle Patentverletzungen informieren könnte! Konkret ergibt sich somit keine Alternative, als mit ein wenig Hoffnung und flauem Gefühl im Magen seine Ideen zu verwirklichen und darauf zu hoffen, dass man keinem Patentinhaber in die Quere kommt. Salopp gesagt hat man entweder Glück, da man kein Patent verletzt oder dies dem Rechteinhaber lediglich nicht auffällt, oder man hat Pech und wird zur Kasse gebeten.
Innovatives Handeln
Sollten Softwarepatente ohne wirksame Einschränkungen, beispielsweise was die Erfindungshöhe angeht, das Parlament in zweiter Lesung passieren, stehen viele Unternehmen folglich vor einem großen Problem. Innovatives, unternehmerisches Handeln dürfte kaum dadurch gefördert werden, dass man nach der kostspieligen Planung und Entwicklung eines Produkts sich nicht sicher sein kann, kein Patent zu verletzen und das Produkt nicht wieder vom Markt nehmen zu müssen. In der Regel vergeht zudem mindestens ein Jahr von der Patentanmeldung bis zur Erteilung. Während dieser Zeit ist die Patentschrift nicht öffentlich einsehbar, so dass man, abgesehen von der jenseits von Gut und Böse liegenden Anwendbarkeit der Patentrecherche, nicht einmal die theoretische Möglichkeit hat, sein Produkt auf Patentverletzungen hin zu überprüfen.
Da Softwarepatente somit ein unkalkulierbares Risiko darstellen, ergreifen große Konzerne präventive Maßnahmen in Form der Erweiterung ihres Patent-Portfolios, um im Falle einer eigenen Patentverletzung gerüstet zu sein und ein Tauschgeschäft mit dem Gegenüber anstreben zu können:
Oracle Corporation Patent Policy„Leider ist Oracle gezwungen, als Verteidigungsstrategie ausgewählte Patente zu beantragen, welche die besten Möglichkeiten für Cross-Licensing-Geschäfte zwischen Oracle und anderen Firmen, die Patentverletzungen unterstellen könnten, bieten.“ (Quelle [2])
Von Befürwortern hört man oft, dass gerade KMUs von Softwarepatenten profitieren würden. Nehmen wir an, es kommt dazu, dass ein Konzern mit großem Patent-Portfolio ein Patent eines KMU verletzt. Dann wird dieses es sich nicht nur einmal überlegen, rechtliche Schritte gegen den Konzern einzuleiten. Denn die Wahrscheinlichkeit ist groß, dass man selbst mindestens ein Patent des Konzerns verletzt – der Schuss könnte sehr schnell nach hinten losgehen.
Gesunde Konkurrenz
Durch ein Softwarepatent wird ein Monopol für, in dieser Branche irrsinnig lang erscheinende, 20 Jahre gewährt. Der Inhaber kann sich während dieser Zeit darauf ausruhen. Konkret gesagt kann das eigene, die Erfindung umsetzende Produkt fehlerhaft sein, Sicherheitslücken aufweisen oder beispielsweise nur für ein bestimmtes Betriebssystem verfügbar sein: 20 lange Jahre lang hätte niemand das Recht, an dieser Situation etwas zu ändern, ohne eine nicht gerade zu Dumping-Preisen verscherbelte Lizenz vom Inhaber zu erwerben – sollte dieser überhaupt dazu bereit sein. Dazu passt ein Zitat von Bill Gates [3] aus dem Jahr 1991, als Microsoft noch keine dominierende Stellung im Softwaremarkt einnahm:
Bill Gates„If people had understood how patents would be granted when most of today's ideas were invented, and had taken out patents, the industry would be at a complete standstill today.“
Sinngemäße Übersetzung: „Wenn die Leute damals, als die meisten heutzutage relevanten Ideen erfunden wurden, das Prinzip von Patenten verstanden und Patente angemeldet hätten, wäre die Industrie heute völlig gelähmt.“
Wenn man sich vor Augen führt, auf welch' triviale „Erfindungen“ Patente erteilt werden [4], dürfen wir uns glücklich schätzen, dass beispielsweise in den 1980ern niemand auf die Idee gekommen ist, sich die grafische Benutzeroberfläche patentieren zu lassen. Jeder möge sich bitte zumindest teilweise durch die verlinkte Liste ausgewählter, bereits vom Europäischen Patentamt erteilter Patente durchklicken und dann jeweils für sich entscheiden, ob eine Erfindungshöhe gegeben ist, die ein Patent rechtfertigt.
Open Source Software
Open Source-Software, deren größte Teilmenge Freie Software (nicht zu verwechseln mit Freeware) ist, hat nicht nur keinerlei Vorteile durch Softwarepatente, sondern wird durch ein ausartendes Patentsystem noch zusätzlich benachteiligt. Denn einerseits ermöglicht es die Offenlegung des Quellcodes Dritten zwar, diesen auf Fehler hin zu überprüfen. Andererseits steht Mitbewerbern somit jedoch auch die Möglichkeit offen, Patentverletzungen konkret nachzuweisen, was bei proprietärer Software in dieser einfachen Form nicht möglich ist. Open Source-Software ist gesunde Konkurrenz und fördert die Verbreitung offener Standards, wohingegen das sozusagen „manuelle“ Regulieren der Praktiken eines großen Konzerns eine äußerst strapaziöse Angelegenheit sein kann – „die Europäische Union“ sollte das aktuell eigentlich am besten wissen [5]...
Fazit
Abschließend betrachtet werden Softwarepatente viele Unternehmen vor große Probleme stellen. Sie benachteiligen neu in einen Markt eintretende Unternehmen, so dass es zu weniger Konkurrenz kommt. Eine präventive Patentrecherche ist in der Praxis nicht durchführbar. Die vom Rat vorgeschlagene Richtlinie enthält keinen effektiven Ansatz zum Verhindern der Erteilung von Trivialpatenten. Für Rechtstreitigkeiten gebundene, finanzielle Mittel fehlen in der Forschung und Entwicklung. Positive Auswirkungen auf die Innovationsfähigkeit einer Wirtschaft konnten im Gegensatz zu klassischen Patenten nicht nachgewiesen werden und ein 20-jähriges Monopol ist für die Verhältnisse der Software-Branche eine Ewigkeit und pures Gift für die Wirtschaft.
Die letztendlich verabschiedete Richtlinie wird sich daran messen lassen müssen, ob auf ihrer Grundlage ein Großteil der bereits erteilten Softwarepatente zukünftig nicht mehr gewährt würde. Bevor man die gängige Erteilungspraxis des Europäischen Patentamts in ein Gesetz zu gießen gedenkt, sollte man sich also der fatalen Konsequenzen bewusst sein und sich – solange es noch nicht zu spät ist – die Frage stellen, ob es nicht eine bessere Zukunft für Europa gibt.
Weiterführende Informationen gibt es unter anderem in unserem Lexikon zu den Themen Softwarepatent, Patent und Trivialpatent. Auch die im Abschnitt „Gesunde Konkurrenz“ genannte Liste ausgewählter, vom Europäischen Patentamt erteilter Softwarepatente [6] ist sehr zu empfehlen.

