eDonkey2000 abgeschaltet und hohe Strafe

Frank Hüber
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Bereits am Montag entschied ein Richter eines New Yorker Bezirksgerichts, dass das von Metamachine betriebene Peer-to-Peer Netzwerk eDonkey2000 den Nutzern einen illegalen Austausch urheberrechtlich geschützten Materials ermöglicht hat.

So musste sich das Unternehmen nun in einer mit sechs Musikfirmen getroffenen Vereinbarung dazu verpflichten, insgesamt 30 Millionen US-Dollar an diese zu bezahlen. Die Webseite, eDonkey2000.com, wurde mittlerweile, nachdem man zunächst eine Mitteilung zur Warnung vor dem Diebstahl urheberrechtlich geschützten Materials mit Angabe der eigenen IP-Adresse des Benutzers anzeigte, komplett vom Netz genommen. Zudem ist das Unternehmen verpflichtet worden, es Nutzern der Software nicht mehr zu ermöglichen, sich mit dem eDonkey2000-Netzwerk zu verbinden. Neben eDonkey2000 wurde auch das ebenfalls von Metamachine angebotene Netzwerk Overground verboten. Sam Yagan, Chef von Metamachine, akzeptierte die Entscheidung des Gerichts nach eigenen Angaben lediglich, weil man nicht die finanziellen Mittel habe, um gegen das Urteil zu kämpfen. Metamachine wurde es indes untersagt, weitere Programme, die den unkontrollierten Austausch von Dateien ermöglichen, zu entwickeln, bewerben oder zu vertreiben.

Die Recording Industry Association of America (RIAA) begrüßte die Entscheidung, sieht den Kampf jedoch noch nicht als beendet an und möchte auch weiterhin dem Diebstahl von Musik Einhalt gebieten, der nach Ansicht der Vereinigung eine Bedrohung für Musiker, Plattenfirmen, legale Musikportale und andere Angebote darstellt.

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