Sehr ähnliche Gesetze existieren auch in Deutschland.
In der Tat ist es etwas merkwürdig, dass ein Unternehmen dermaßen große Aktien-Bestände im Anlage- und Umlaufvermögen besitzt. Dadurch sind die Substanzwerte des Unternehmens starken Marktschwankungen unterworfen. Damit ein Substanzverzehr durch Kurseinbrüche der Aktien verhindert werden soll, muss das Unternehmen Vorsichtmaßnahmen unternehmen. Da ist es vollkommen gleichgültig, ob das Gesetz von anno domini oder von heute ist. Einige Vorschriften in BASEL II, und das ist ein hochmodernes Gesetz, sehen ähnliche Vorschriften vor.
Das große Problem bei Google ist, dass sie fast keine Vermögensgegenstände haben, in denen sie investieren können. Was bringt es ihnen denn in Satelliten oder Gebäuden, geschweige denn Anlagen, zu investieren, wenn sie sie für ihre Wertschöpfung gar nicht brauchen? Sinnvoller wäre vielleicht eine Investition in Rechenzentren oder Patenten, aber die Google-Manager werden schon ihre Gründe haben dies nicht zu tun.