Gesetz über die Deutsche Nationalbibliothek

hwt

Lt. Junior Grade
Registriert
Aug. 2006
Beiträge
262
http://www.d-nb.de/aktuell/presse/pressemitt_dnbg_neu.htm

ich verstehe nur Bahnhof ?

Nach dem man nun versucht hat , dem Leuten und Firmen
das Internet Leben schwer zu machen nun noch das.

Also wenn dieser Trend so weiter geht,
wird eines Tages kein Deutscher Bürger oder Firma mehr Interesse
am internet haben
durch diesen Abzocker und Bürokratie Kram hier, ist Deutschland Spitze !

Dieser ganze scheiss verursacht den Betreibern hohe Kosten und schadet dem
freihen Wettbewerb .
 
Zuletzt bearbeitet:
Wo ist das Problem...
Es ist ja wohl kaum Aufwand ne Kopie einer Datei die im Internet veröffentlicht wird auch der Nationalbibliothek zukommen zu lassen. Zumal ja längst nicht alles gesammelt wird sondern nur Sachen die nen gewissen kulturellen Wert haben. So werden die Graka Teste von CB wohl kaum in die Nationalbibliothek aufgenommen, deren Einrichtung als solchen sehr sinnvoll ist.
Die Printverlage machen das ja auch seit Jahrzehnten und beschweren sich auch nicht immer ein Exemplar der Auflage abzugeben...
 
meinst du ich stelle mich abends noch hin,
um aus unserem forum, sachen ein zusammen und diese dann
auf meine privaten kosten dann noch zu verschicken?
also eher mache ich als admi das forum dicht, als mich von behörden gängeln lassen, angesehen davon die jetzigen Unkosten zahle ja auch keiner ,kannst gerne hier herkommen und auf deine kosten diese datein an diese stelle schicken, also ich mach das nicht, zensur und gegen den datenschutz verstoßen ;
das ist nämlich unzuläßig, gegen den will von postern daten an 2. und 3.
weiter geben,
u.a. ist das ein vorstoß gegen das urheberrecht/
dem geistigen eigentums ezzpp. daten von anderem personen weiter
gegebe werden, also ein gesetz was selber verfassung widrig ist ?
 
Zuletzt bearbeitet:
Wer sagt denn das der Inhalt deines oder irgendeines Forums die interessiert...?
Es geht dabei wohl eher um im Internet publizierte wissenschaftliche Arbeiten oder andere Veröffentlichungen mit gewissen Wert...das der Inhalt eines Forums und die Diskussion über die neusten Benchmarks gesammelt werden ist wohl sehr unwahrscheinlich.
 
"Zunächst einmal sind in die erweiterte Ablieferungs- und Sammelpflicht alle Publikationen einbezogen, für die man sich ohne Weiteres entsprechende Ausgaben in der Printwelt vorstellen könnte, wie z. B. elektronische Tageszeitungen, Zeitschriften und Monografien, Lexika und andere Nachschlagewerke. Soweit es diese alternativen Printversionen tatsächlich gibt, müssen beide Ausgaben an die Deutsche Nationalbibliothek abgeliefert werden.

Daneben sind Websites zu sammeln, deren Informationsgehalt über reine Öffentlichkeitsarbeit, Warenangebote, Arbeitsbeschreibungen oder Bestandsverzeichnisse / -kataloge hinausgeht. Zeitlich begrenzte Vorabveröffentlichungen und wissenschaftliche Preprints, reine Software- oder Anwendungstools und auch Fernseh- und Hörfunkproduktionen werden hingegen nicht einbezogen."

also wenn du mal genau liest wirst du sehen, dass ein Zwang erst dann besteht wenn ebenfalls ein Printversion existiert oder diese durchaus vorstellbar wäre.
Außerdem geht es um Zeitschriften, Monografien und Lexika sprich keine Foren!
einfache Foren sind weder für Fremde besonders interessant noch von kulturellem Interesse...

also, so lange du kein Forum betreibst, in dem Philosophen und Wissenschaftler über den Sinn des Lebens oder die deutsche Geschichte diskutieren interessiert das niemanden..
 
lufkin schrieb:
Es geht dabei wohl eher um im Internet publizierte wissenschaftliche Arbeiten oder andere Veröffentlichungen mit gewissen Wer

auch das ist Urheberrecht und geistiges Eigentums
aber egal scheinbar hat man hier in Deutschland nix besseres zu tun
als PCs mit GEZ gehören zu belegen und dann noch so einen Unsinn
zu verzapfen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Scheinbar hast du nichts besseres zu tun, als dich über eine bei Druckerzeugnissen bereits etablierte und da sogar aufwendigere Regelung aufzuregen. Wo bitte wird dein Urheberrecht durch das Archivieren verletzt? :rolleyes:

Zum Erhalt des Wissensbestandes unserer Kultur ist eine solche Regelung sehr zu begrüßen. Man denke nur daran, wie viel wertvolles Wissen im Laufe der Menschheitsgeschichte verloren ging ( z. B. in der Astronomie) und wie weit wir in manchen Bereichen sein könnten, wenn die Erkenntnisse vergangener Kulturen erhalten geblieben wären.
 
Unsere Kultur ? :lol: Deutschland hat schon lange keine mehr, (jeder ist sich selbst der nächste) , das war ende der 80ziger vorbei
und was wir heute haben, ist völliger Kultur und Werteverfall so wie
Chaos ohne ende und den Wissensstand interessiert späher eh keinem mehr.
 
Zuletzt bearbeitet:
Deutschland hat eine Kultur. Auch wenn viele es als Kultur ansehen, alles was mit
Deutschland zu tun hat schlecht zu machen. Man kann es auch "Eigenes mangelndes
Selbstbwußtsein auf die Allgemeinheit übertragen" nennen.
 

wir hatten eine Kultur (die Deutsche Wertarbeit, Solziale Absicherung,
das Land der Denker und Dichter);
Chaos ist keine Kultur.
 
Und jetzt? Billigprodukte, Menschen die vor meinen Augen verhungern...
Keine Wissenschaftler, Ingenieure, Literaten mehr?
Okay, ob noch viele denken können ist durchaus anzuzweifeln.
Dichter wird man auch nicht, wenn man nach der Bravo nahtlos zur Bild
als Hauptlektüre greift.
Trotzdem kann man mehr schlecht machen als tatsächlich vorhanden ist.
 
@hwt
deine Sicht der Dinge macht mich schon nachdenklich....

Ich habe bisher sehr gern Bibliotheken aufgesucht, habe mich zuweilen 2, 3 oder sogar 4 Stunden ohne Langeweile dort aufgehalten und bin meistens zufrieden und entspannt in die Realität zurückgekehrt.
Doch nun deine brutalen Erkenntnisse: Bibliotheken, Orte des permanenten Verstoßes gegen das Urheberrecht und den Datenschutz, der schmerzlichen Verletzung des geistigen Eigentums; die Bestände räuberisch zusammengetragen, legitimiert durch verfassungswidrige Machenschaften unseres Gesetzgebers - und dann auch noch diese GEZ!

hwt schrieb:
ich verstehe nur Bahnhof

Das bezweifle ich nicht, aber.. warst du schon mal in einer Bibliothek?.
 
es ist ein großer Unterschied wenn man ein Buch schreibt, dies veröffentlicht und dafür Geld bekommt,
als wenn jemand eine Wissenschaftliche Abhandlung in ein Forum schreibt, darüber diskutiert wird und diese Sachen gegen das
Einverständnisse in dieser Bibliotheken veröffentlicht wird.
Aber auch Sachen die man öffentlich macht unterliegen dem Urheber Recht,
ich kann z.b. nicht einfach so einen Zeittungs Artikel kopieren diesen
wo anderes öffenlich anbieten,
da dauert es dann nicht lange und man ´bekommt eine Abmahnung
ins Haus vom Verlag,
die Gesetzte gelten übriges für (A)lle und auch für so eine Bibliothek.
 
Zuletzt bearbeitet:
Falls die Nationalbibliothek deine wissenschaflichen Abhandlungen hier im Forum, ohne
dein Einverständnis veröffentlicht, zahle ich dir persönlich Tantieme.
 
soweit ich den gesetzestext verstehe (achtung: dies ist KEINE rechtsberatung) würde einen die nationalbibliothek im zweifelsfalle eh erstmal mahnen müssen, bevor man tatsächlich bestraft wird. nach der ermahnung hat man - soweit ich das verstehe - dann noch ein paar tage zeit die kopie seines werkes einzureichen. ich bezweifel aber mal, dass die nationalbibliothek grosses interesse daran hat Hein Sowiesos "ichundmeinhundiminternet"-seite als kopie einzufordnern. da hätten die viel zu tun.

was nichts daran ändert, dass der ursprungsposter wohl schon gewissermaßen recht hat: der gesetzestext gibt soweit ich das verstehe schon eben diese verpflichtung für Hein Sowieso her. was wiedermal belegt, dass der gesetzgeber im allgemeinen nicht durch sonderlichen sachverstand gesegnet zu sein scheint :p
 
es gibt ja noch die Sache mit dem nicht öffentlich gesprochen/ geschrieben Wortes,
wenn man in einem Forum postet, dann ist der Inhalt für die Foren Teilnehmer,
aber nicht für die Allgemine Öffentlichkeit,
z.b. Amatürfunk, darf ab abhören in den Inhalt privat aufzeichnen,
aber nicht an 2. oder 3. oder der Öffentlichkeit zur Verfügung stellen.
Wiegesagt: wenn diese ohne Einverständniss Inhalte (Text/Bilder) von
Personen in der Nationalbibliothek speichern,
kann jeder der einen Titel hat, die Kostenpflichtig Abmahnen, so ist das Gesetz
derzeit, das Gesetz Urhberrecht, Recht am Geistigen, ist nicht aufgehoben wurden.
 
Zuletzt bearbeitet:
Es ist immer wieder bewundernswert, wie es einige schaffen, noch ungelegte Eier schon heftigst auszubrüten.

Zhan schrieb:
...was nichts daran ändert, dass der ursprungsposter wohl schon gewissermaßen recht hat: der gesetzestext gibt soweit ich das verstehe schon eben diese verpflichtung für Hein Sowieso her. was wiedermal belegt, dass der gesetzgeber im allgemeinen nicht durch sonderlichen sachverstand gesegnet zu sein scheint :p

Solltest du mehr wissen als wir?
Zitat aus der Pressemitteilung der Deutschen Nationalbibliothek vom 29.06.2006
Die Konkretisierung des erweiterten gesetzlichen Auftrages wird durch Neufassung der Pflichtablieferungsverordnung und der Sammelrichtlinien in naher Zukunft erfolgen.

@hwt und Zhan
Macht es euch überhaupt nicht stolz, dass eure geistigen Produkte demnächst - zumindest elektronisch - unter einem Dach mit Schopenhauer, Kant und Hegel gespeichert werden... oder den Geschichten aus Schilda?
 
Zuletzt bearbeitet:
Zurück
Oben