Erni2007
Cadet 2nd Year
- Registriert
- Nov. 2007
- Beiträge
- 28
Guten Tag,
ich habe eben für eine Firma Reifen entsorgt. Die möchte von mir jetzt eine Rechnung haben.
Bei mir gilt die Kleinunternehmerregelung gem. § 19UStG
Für Existenzgründer und Unternehmer mit geringen Umsätzen gibt es die Kleinunternehmerregelung gem. § 19 UStG. Nach dem Umsatzsteuergesetz ist jemand Kleinunternehmer, wenn sein Vorjahresumsatz nicht höher als 17.500 Euro war und sein Umsatz im laufenden Jahr voraussichtlich 50.000 Euro nicht übersteigen wird. Ein Kleinunternehmer, für den die Regelung des § 19 UStG eingreift, darf in seinen Rechnungen weder Umsatzsteuer gesondert ausweisen, noch den Steuersatz angeben. Tut er dies dennoch, kann dies unangenehme Folgen für ihn haben: Ein solcher unberechtigter Umsatzsteuerausweis würde bedeuten, dass die auf der Rechnung fälschlicherweise offen ausgewiesene
Steuer geschuldet wird und an das Finanzamt abzuführen ist, der Leistungsempfänger diese Steuer aber dennoch nicht als Vorsteuer geltend machen kann.
Der Kleinunternehmer sollte daher generell seine Rechnung mit dem Hinweis versehen, dass er von der Umsatzsteuerpflicht befreit ist.
Hat vielleicht jemand eine Vorlage von sowas oder ein günstiges Programm womit ich mal schnell eine Rechnung ausstellen kann? Es soll halt eben gut aussehen und nicht irgendwas mit Hand geschriebenes.
MFG Ernie
ich habe eben für eine Firma Reifen entsorgt. Die möchte von mir jetzt eine Rechnung haben.
Bei mir gilt die Kleinunternehmerregelung gem. § 19UStG
Für Existenzgründer und Unternehmer mit geringen Umsätzen gibt es die Kleinunternehmerregelung gem. § 19 UStG. Nach dem Umsatzsteuergesetz ist jemand Kleinunternehmer, wenn sein Vorjahresumsatz nicht höher als 17.500 Euro war und sein Umsatz im laufenden Jahr voraussichtlich 50.000 Euro nicht übersteigen wird. Ein Kleinunternehmer, für den die Regelung des § 19 UStG eingreift, darf in seinen Rechnungen weder Umsatzsteuer gesondert ausweisen, noch den Steuersatz angeben. Tut er dies dennoch, kann dies unangenehme Folgen für ihn haben: Ein solcher unberechtigter Umsatzsteuerausweis würde bedeuten, dass die auf der Rechnung fälschlicherweise offen ausgewiesene
Steuer geschuldet wird und an das Finanzamt abzuführen ist, der Leistungsempfänger diese Steuer aber dennoch nicht als Vorsteuer geltend machen kann.
Der Kleinunternehmer sollte daher generell seine Rechnung mit dem Hinweis versehen, dass er von der Umsatzsteuerpflicht befreit ist.
Hat vielleicht jemand eine Vorlage von sowas oder ein günstiges Programm womit ich mal schnell eine Rechnung ausstellen kann? Es soll halt eben gut aussehen und nicht irgendwas mit Hand geschriebenes.
MFG Ernie