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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Schwarzfahren


Reptile1988
03.01.2008, 13:40
Hallo,

also das Thema oben sagt wohl alles. Ich bin Schüler und habe dieses Schülerticket von der Wupsi. Jedoch braucht man für die gültigkeit einen Schülerausweiß, den ich am Tag der Kontrolle nicht dabei hatte. Deshalb wurde ich aufgefordert ein bemindertes Beförderungsgeld von 7,00 € zu zahlen, was ich auch gemacht habe.
Dann bekam ich letztens ein Schreiben vom Anwalt der Wupsi und ich soll sage und schreibe 80,71 € zahlen, wegen nicht gezahlter Gebühren.
Habe da jetzt einen Brief hingeschrieben, mit meiner Stelungnahme und die 7 Euro bezahlt.

War das so richtig, oder was kann ich noch machen? Des Weiteren stand in dem Brief wenn die Kosten nicht bis zum 10.1.08 bezahlt werden würde, werde der Anwalt gerichtliche Schritte einleiten.

mfg Reptile

ObServer88
03.01.2008, 13:44
Wow, das die wegen sowas gleich nen Anwalt von der Leine lassen ist :freak
Hast du die 7,00 EUR gleich bei der Fahrt berappt oder jetzt erst nach dem Schreiben?

Reptile1988
03.01.2008, 13:46
ne habe die ca. eine Woche nach der Kontrolle bezahlt. Hatte 2 wochen Zeit das zu begleichen...aber mache mir jetzt schon sorgen, deswegen...

Muvo
03.01.2008, 13:49
Hast du noch einen Überweisungsbeleg, oder sonst irgendeinen Nachweis ?

WJoerg
03.01.2008, 13:51
Du musst doch die Möglichkeit bekommen Deinen Schülerausweis nachzureichen.

Gerade als Schüler passiert das schon mal, dass man den Ausweis vergisst.
Daher versteh ich die Wupsi (?) nicht.

Irgendwie macht sich die Wupsi strafbarer als Du ... aber egal.
Hier stimmt irgendwas nicht. ;)

Edit:
Wupsi... lol... Leverkusen.
Naja, kleine Stadt am Rande der Welt hat wohl eigene Gesetze.

ObServer88
03.01.2008, 13:52
Hmm, komisch, du bist ja anscheinend 18, dann hätten Sie dir eigentlich ein erhöhtes Beförderungsgeld reindrücken können und dann wärs das aber auch schon.

Find ich seltsam, dass nach deiner fristgerechten Bezahlung der Beförderungssumme wegen Schwarzfahrens jetzt noch was vom Anwalt kommt.

Hast du auch keine wichtigen Details in deiner Schilderung weggelassen?

Reptile1988
03.01.2008, 13:55
Ne hatte nur den Schülerausweiß vergessen. Es kann jedoch sein, dass das Geld jetzt wegen der Feiertage 1-2 tage zu spät auf das Konto ging -.-

Aber man muss doch deswegen nicht direkt nen Anwalt einschalten

ObServer88
03.01.2008, 13:59
Tja Zahlungseingang ist wohl maßgebend und da hatten Sie vll. schon den Anwalt eingeschaltet.
Da kommt natürlich n Kostenbatzen zusammen... Naja am Besten erstmal auf die Antwort zu deiner Stellungnahme warten.

Reptile1988
03.01.2008, 14:01
Hatte dem ja schonmal nen Brief geschrieben, aber bis jetzt noch keine Antwort. Aber kann da eigentlich irgendwas größeres auf mich zu kommen? So wie eine noch höhere Geldstrafe oder irgendwas in der Richtung?

HappyMutant
03.01.2008, 14:06
Eigentlich kann es nicht am Kunden hängen bleiben, wenn die Feiertage als Werktage zählen. Und nur an diesen arbeiten nun mal die Banken. Von daher mit dem Verkehrsverbund Kontakt aufnehmen, dass hier offenbar ein Missverständnis vorliegt. Mit dem Anwalt hast du das ja schon gemacht, hier würde ich aber direkt nachhaken (notfalls am Telefon) und nicht bis zum 10. warten.

WJoerg
03.01.2008, 18:15
Bekomm ich eigentlich keine Antwort?

Wenn Du bei einer Kontrolle angehalten wirst und Du hast Deinen Schülerausweis nicht mit aber einen gültigen Fahrschein kann man nicht einfach von Dir Verlangen einen Fahrschein zu kaufen!!11einseins

Da hat der Kontrolleur aber auch unrechtmäßig gehandelt... insofern Du Dich da nicht patzig ihm gegenüber aufgeführt hast.
Der Kontrolleur schreibt jedenfalls beim "Schwarzfahren" immer die Daten des "Täters" auf damit eben eine Anzeige eingeleitet werden kann.
Er gibt Dir aber auch eine Zahlungsmitteilung der Schwarzfahrstrafe mit.

Und ...ganz wichtig...
man muss Dir gerade in dem Fall die Möglichkeit geben den vergessenen >gültigen< Schülerausweis in Verbindung mit der oben genannten Zahlungmitteilung und dem Schülerticket an der "Infozentrale" der Wupsi (die es ja irgendwo geben muss) nachzureichen.
Da gibt es keine Zahlung von 7€, keine Anzeige und keine Straftat!

Die Wupsi handelt rechtswidrig!
Du kannst nicht einfach so abgezockt werden!
Wo liegt da jetzt bitte das Problem?


Um eventuell etwas Licht in dunkle zu bringen, erläutere uns bitte was an dem fraglichen Tag des Falschfahrens passiert ist.
Fang aber bitte nicht an ... bin da um 6Uhr aufgestanden... ;)

Wie hast Du mit dem Kontrolleur gesprochen?
Was hat er gesagt?
Hast Du eine Zahlungsmitteilung bekommen?
Hast Du das 7€ Ticket noch?

HappyMutant
03.01.2008, 18:27
Das Problem, ist das du die Sachlage falsch einschätzt. Fakt ist, er musste kein Ticket kaufen. Tatsache ist, dass ein ermäßigtes erhöhtes Beförderungsentgelt rechtmäßig ist, bei vergessenen Monatskarten, Schülerausweisen usw. Die 7€ (Verwaltungsgebühren wenn man so will) muss er zahlen und das ist kein Fahrschein. Aber mit der Zahlung sind sämtlichen anderen Folgen ausgeschlossen und da ist in der Verwaltung etwas schief gelaufen und das sollte geklärt werden.

Und ein weiteres Problem ist, dass du als juristischer Laie kaum am Infozentrum deine Sicht der Rechtslage durchgesetzt bekommst. Also viel Spaß auf dem Klageweg.

Reptile1988
03.01.2008, 18:36
Hallo,

also ich habe mich sonderlich agressiv dem Kontrolleur gegenüber verhalten, einfach gelassen und überrascht, dass der jetzt so einen Stress macht. Jedenfalls war ich kooperativ und habe mich nicht geweht oder dergleichen. Habe nur das Überweisungsformular noch irgendwo liegen, müsst ich suchen. Na jedenfalls habe ich mich gerade auch nochmal an die KVB und Wupsi gewendet und denen jeweils nochmal alles geschildert.

Aber kann mir denn aus rechtlichen Gründen iwas schlimmes bevorstehen, weil ich die frist nicht eingehalten habe?

mfG reptile

PS: Ich habe keine zahlungserinnerung bekommen, direkt nen Bescheid vom Anwalt...

WJoerg
03.01.2008, 19:43
...also ich habe mich sonderlich agressiv dem Kontrolleur gegenüber verhalten, ...

Hast Du nicht. :D



Eventuell sehe ich die 7€ für den Tag "schwarzfahren" ein... ich bin wohl zu gutgläubig.
Aber dennoch hattest Du ein gültiges Schülerticket.

Ich hab ja auch mal meinen Studentenausweis vergessen der mich zum kostenlosen Nutzen von Bus & Bahn im Universitätsbereich bzw. im ganzen Stadtgebiet bemächtigt.
Mir wurde damals eine Zahlungsaufforderung mitgegeben mit der ich bei dem zuständigen Verkehrsverbund meinen Ausweis nachreichen musste.
Damit war dann aber auch alles gelaufen.
Keine Strafe.
Kein Fahrticket für diese Fahrt bzw. den Tag.
Keine Anzeige.

Und ich glaub jetzt nicht das sich das gründsetzlich in Richtung Westdeutschland ändert.

Ich denk jetzt einfach mal das Du damit eingeschüchtert werden sollst...
was denen auch schon gelungen ist...
und das sie damit schnell & unrechtmäßig an Geld kommen wollen.

-eraz-
03.01.2008, 21:42
Gerade als Schüler passiert das schon mal, dass man den Ausweis vergisst.
Warum? :D

WJoerg
03.01.2008, 23:28
Falsche Jacke angezogen? (bei Schülerticket und Schülerausweis natürlich unwahrscheinlich)
Portmonee mal "gesäubert"?
Eventuell hat er ja 2 Portmonees?

:D

kA von PCs
04.01.2008, 10:38
Es kann jedoch sein, dass das Geld jetzt wegen der Feiertage 1-2 tage zu spät auf das Konto ging -.-

Die Frist von 2 Wochen enthält normalerweise 10 Werktage (von Montag bis Freitag). Und diese werden auch von Gerichten normalerweise als angemessen angesehen. Die 2 Wochen sollten demnach 10 Werktage heißen, an denen die Banken arbeiten. Die Feiertage zählen da nicht mit.

Warum diese Verkehrsbetriebe gleich den Anwalt schicken, weiß ich nicht.
Wenn du aber rechtzeitig bezahlt hast und auch bei denen den Ausweis vorgezeigt hast, dann würde ich mich mit denen nochmal in Verbindungs setzen.

G-D
04.01.2008, 10:52
ist es nicht auch so, dass eigentlich das überweisungsdatum zählt und nicht das eingangsdatum

KabaFit Erdbeer
04.01.2008, 15:07
wäre auf jeden fall sinnvoller, da du sonst für eventuelle Fehler der Bank aufkommen müsstest

.mojo
04.01.2008, 22:44
was genau ist denn die wusi? ÖPVN oder privater Nahverkehr?
bei zweiterem müssten sie, sei die ganze sache rechtesnn oder nicht, doch überhaupt erstmal auch ne zahlungserinnerung schicken, anstatt gleich mitm anwald aufzulaufen...
oder irre ich?

WJoerg
05.01.2008, 00:26
http://www.wupsi.de/

...[ Die Kraftverkehr Wupper-Sieg AG, im Volksmund kurz wupsi genannt, ist der lokale ÖPNV Anbieter in Leverkusen und dem Rheinisch-Bergischen Kreis. ]...

Plyfix
08.01.2008, 09:07
Ich hab mal auf deren Homepage und in deren Beförderungsbedingungen nachgeschaut: Die Schülerkarten sind nur gültig, wenn ein Schülerausweis vorgelegt wird. Wenn man zum Zeitpunkt der Kontrolle keinen Schülerausweis dabei hat, hat man 14 Tage Zeit, diesen der Verwaltung der Wupsi vorzulegen, dann muß man nur eine Gebühr von 7 Euro zahlen. Das Personal könnte den Fahrausweis einziehen, bis der Ausweis vorgelegt wird. Legt man den Ausweis in diesen 14 Tagen nicht vor, wird ein erhöhtes Beförderungsentgeld in Höhe von 40 Euro fällig. (7.3(4) und 7.4(1), (2) und (4) der Beförderungsbedingungen http://www.wupsi.de/downloads/6553/6559/6634/VRS_Tarif2007.pdf)

Kann es sein, daß Du den Ausweis nicht vorgelegt hast? Dann wäre ein erhöhtes Beförderungsentgeld gerechtfertigt. Wieso die gleich nen Anwalt einschalten und saftige Gebühren berechnen, versteh ich auch nicht.

WJoerg
08.01.2008, 10:00
Also, die 7€ sind gerechtfertigt.
Der Rest ist Willkür. :D

Plyfix
08.01.2008, 10:02
Falsch. Wenn er den Ausweis nicht binnen 14 tagen vorgelegt hat, wären auch 40€ gerechtfertigt.

WJoerg
08.01.2008, 10:51
Falsch, so wie es bei ihm gelaufen ist ist es Willkür.
Er sagt ihm habe keiner gesagt er könnte seinen Ausweis binnen 14 Tagen vorlegen.
Er war also nocht nicht dort.
Er hat aber auch schon Post vom Anwalt.

Plyfix
08.01.2008, 11:04
Es steht aber so in den Beförderungsbedingungen, also ist es keine Willkür.
Und die Beförderungsbedingungen gelten nun mal auch, wenn der Kunde sie nicht kennt.

WJoerg
08.01.2008, 11:49
-.-
1. Er hat 7€ bezahlt.
2. Der Kontrolleur hat ihm wahrscheinlich nicht gesagt, dass er den Ausweis binnen 14Tagen vorlegen könnte um so einer wirklich teuren Strafe zu entgehen.
3. Beförderungsbedingungen != "Strafenkatalog"
4. Keiner kann von Dir verlangen jetzt auch noch die AGB's vom Bus-/Bahn- und Flugverkehr auswendig zu wissen.
Klar, "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht" aber der Satz hat hier nu wirklich keine Bedeutung.

Ansonsten müßte man an jeder Tür vom Bus, Bahn und Flugzeug (achja Schiff habsch och noch vergessen) die AGB's aushängen.

Plyfix
08.01.2008, 12:06
Zu 4.: Doch, genau das kann man von Dir verlangen, oder zumindest daß Du sie kennst. Egal, welchen Vertrag Du abschließt, es gelten die AGB des Händlers und der Kauf einer Fahrkarte ist ein Vertrag.

Du musst Dich schließlich auch an Gesetze halten, auch wenn Du sie nicht kennst. Wie Du selbst sagtest: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.

Du akzeptierst ja schließlich auch, daß er die 7 € zahlen muß und das ist auch nur in den Beförderungsbedingungen geregelt.

Die müssen übrigens meines Wissens tatsächlcih aushängen und zwar in den Bahnhöfen.

WJoerg
08.01.2008, 13:32
Jetzt noch 3. und 4. verbinden und Du verstehst mich. ;)
...
Wenn er sich daran halten soll aber die ihm keine Chance geben ist das Absicht und damit auch Willkür.


Aber warten wir einfach mal was bei ihm rauskommt. Dann können wir weiterdiskutieren.
Wie einer schon im laufenden Text schrieb, wirds wohl nicht mehr ohne gesetzliche Vertretung zu schaffen sein.
Weil wenn die zugeben einen Fehler gemacht zu haben ... ist Weihnachten 2009 auch schon wieder vorbei.

Plyfix
08.01.2008, 14:18
Ich glaub, Du weißt nicht mal was Willkür ist. Willkür ist, wenn etwas ohne Regeln entschieden wird und je nach Laune immer anders entschieden wird. http://de.wikipedia.org/wiki/Willk%C3%BCr
Diese Entscheidung entspricht aber den AGB und ist damit keine Willkür. Und die AGB hat er mit Betreten des Bahnhofs bzw. des Zuges akzeptiert.
Doch, AGB können auch Strafkataloge sein, auch wenn es Dir nicht gefällt. AGB regeln das Umfeld von Vertragsverhältnissen und dazu gehören auch Strafen bei Verstößen gegen die AGB.

Daß es Dir nicht gefällt, heißt dummerweise nicht, daß es unzulässig ist.

Wieso geben die ihm keine Chance, sich daran zu halten? Wurde ihm verboten, die AGB zu lesen?
Wohl kaum. Daß er sie nicht gelesen hat, kann er ja nun nicht der Wupsi vorwerfen. Es sei denn, er kann nachweisen, daß an seinem bahnhof keine AGB aushängen und daß er die Beförderungsbedingungen auch nie erhalten hat, aber normalerweise gehören zu einem Antrag für dauerkarten auch immer die Beförderungsbedingungen.

WJoerg
08.01.2008, 16:04
lol?

Ich glaub, Du weißt nicht mal was Willkür ist. Willkür ist, wenn etwas ohne Regeln entschieden wird und je nach Laune immer anders entschieden wird. http://de.wikipedia.org/wiki/Willk%C3%BCr

Das auch... aber wiki ist keine Komplettlösung. :p
http://www.phillex.de/willkuer.htm

...ich dachte gerade Deinen Nick in der Internetadresse zu sehen... Plyfix || Phillex || P....x hehe


Diese Entscheidung entspricht aber den AGB und ist damit keine Willkür.

Die Entscheidung sicherlich aber nicht die willkürliche Entscheidung ihm sofort den Antwalt anzuhängen.


Und die AGB hat er mit Betreten des Bahnhofs bzw. des Zuges akzeptiert.

Doch, AGB können auch Strafkataloge sein, auch wenn es Dir nicht gefällt. AGB regeln das Umfeld von Vertragsverhältnissen und dazu gehören auch Strafen bei Verstößen gegen die AGB.

Das ist "Allgemeinwissen". ;)


Daß es Dir nicht gefällt, heißt dummerweise nicht, daß es unzulässig ist.


Hab ich das so zwischen die Zeilen geschrieben?


Wieso geben die ihm keine Chance, sich daran zu halten? Wurde ihm verboten, die AGB zu lesen?
Wohl kaum. Daß er sie nicht gelesen hat, kann er ja nun nicht der Wupsi vorwerfen. Es sei denn, er kann nachweisen, daß an seinem bahnhof keine AGB aushängen und daß er die Beförderungsbedingungen auch nie erhalten hat, aber normalerweise gehören zu einem Antrag für dauerkarten auch immer die Beförderungsbedingungen.

UM DEN AUSWEIS VORZULEGEN!
... der Rest ist wie gesagt "Allgemeinwissen".


Ich hab damals zu meine Abizeiten auch keine AGB's zu meinem Schülerausweis bekommen.
Das Gleiche heutzutage beim Semesterticket... nie gesehen.
Dafür hatten&haben wir ein extra aktuelles Foto drauf, damit ein Vergessen des Personalausweises völlig überflüssig wird.

So ein Foto auf dem Ausweis ist Gold wert.




Frieden oder willste wirklich darauf warten, dass ich aufhöre? :D