Schwarzfahren

Reptile1988

Cadet 2nd Year
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Aug. 2005
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Hallo,

also das Thema oben sagt wohl alles. Ich bin Schüler und habe dieses Schülerticket von der Wupsi. Jedoch braucht man für die gültigkeit einen Schülerausweiß, den ich am Tag der Kontrolle nicht dabei hatte. Deshalb wurde ich aufgefordert ein bemindertes Beförderungsgeld von 7,00 € zu zahlen, was ich auch gemacht habe.
Dann bekam ich letztens ein Schreiben vom Anwalt der Wupsi und ich soll sage und schreibe 80,71 € zahlen, wegen nicht gezahlter Gebühren.
Habe da jetzt einen Brief hingeschrieben, mit meiner Stelungnahme und die 7 Euro bezahlt.

War das so richtig, oder was kann ich noch machen? Des Weiteren stand in dem Brief wenn die Kosten nicht bis zum 10.1.08 bezahlt werden würde, werde der Anwalt gerichtliche Schritte einleiten.

mfg Reptile
 
Wow, das die wegen sowas gleich nen Anwalt von der Leine lassen ist :freak:
Hast du die 7,00 EUR gleich bei der Fahrt berappt oder jetzt erst nach dem Schreiben?
 
ne habe die ca. eine Woche nach der Kontrolle bezahlt. Hatte 2 wochen Zeit das zu begleichen...aber mache mir jetzt schon sorgen, deswegen...
 
Hast du noch einen Überweisungsbeleg, oder sonst irgendeinen Nachweis ?
 
Du musst doch die Möglichkeit bekommen Deinen Schülerausweis nachzureichen.

Gerade als Schüler passiert das schon mal, dass man den Ausweis vergisst.
Daher versteh ich die Wupsi (?) nicht.

Irgendwie macht sich die Wupsi strafbarer als Du ... aber egal.
Hier stimmt irgendwas nicht. ;)

Edit:
Wupsi... lol... Leverkusen.
Naja, kleine Stadt am Rande der Welt hat wohl eigene Gesetze.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hmm, komisch, du bist ja anscheinend 18, dann hätten Sie dir eigentlich ein erhöhtes Beförderungsgeld reindrücken können und dann wärs das aber auch schon.

Find ich seltsam, dass nach deiner fristgerechten Bezahlung der Beförderungssumme wegen Schwarzfahrens jetzt noch was vom Anwalt kommt.

Hast du auch keine wichtigen Details in deiner Schilderung weggelassen?
 
Ne hatte nur den Schülerausweiß vergessen. Es kann jedoch sein, dass das Geld jetzt wegen der Feiertage 1-2 tage zu spät auf das Konto ging -.-

Aber man muss doch deswegen nicht direkt nen Anwalt einschalten
 
Tja Zahlungseingang ist wohl maßgebend und da hatten Sie vll. schon den Anwalt eingeschaltet.
Da kommt natürlich n Kostenbatzen zusammen... Naja am Besten erstmal auf die Antwort zu deiner Stellungnahme warten.
 
Hatte dem ja schonmal nen Brief geschrieben, aber bis jetzt noch keine Antwort. Aber kann da eigentlich irgendwas größeres auf mich zu kommen? So wie eine noch höhere Geldstrafe oder irgendwas in der Richtung?
 
Eigentlich kann es nicht am Kunden hängen bleiben, wenn die Feiertage als Werktage zählen. Und nur an diesen arbeiten nun mal die Banken. Von daher mit dem Verkehrsverbund Kontakt aufnehmen, dass hier offenbar ein Missverständnis vorliegt. Mit dem Anwalt hast du das ja schon gemacht, hier würde ich aber direkt nachhaken (notfalls am Telefon) und nicht bis zum 10. warten.
 
Bekomm ich eigentlich keine Antwort?

Wenn Du bei einer Kontrolle angehalten wirst und Du hast Deinen Schülerausweis nicht mit aber einen gültigen Fahrschein kann man nicht einfach von Dir Verlangen einen Fahrschein zu kaufen!!11einseins

Da hat der Kontrolleur aber auch unrechtmäßig gehandelt... insofern Du Dich da nicht patzig ihm gegenüber aufgeführt hast.
Der Kontrolleur schreibt jedenfalls beim "Schwarzfahren" immer die Daten des "Täters" auf damit eben eine Anzeige eingeleitet werden kann.
Er gibt Dir aber auch eine Zahlungsmitteilung der Schwarzfahrstrafe mit.

Und ...ganz wichtig...
man muss Dir gerade in dem Fall die Möglichkeit geben den vergessenen >gültigen< Schülerausweis in Verbindung mit der oben genannten Zahlungmitteilung und dem Schülerticket an der "Infozentrale" der Wupsi (die es ja irgendwo geben muss) nachzureichen.
Da gibt es keine Zahlung von 7€, keine Anzeige und keine Straftat!

Die Wupsi handelt rechtswidrig!
Du kannst nicht einfach so abgezockt werden!
Wo liegt da jetzt bitte das Problem?


Um eventuell etwas Licht in dunkle zu bringen, erläutere uns bitte was an dem fraglichen Tag des Falschfahrens passiert ist.
Fang aber bitte nicht an ... bin da um 6Uhr aufgestanden... ;)

Wie hast Du mit dem Kontrolleur gesprochen?
Was hat er gesagt?
Hast Du eine Zahlungsmitteilung bekommen?
Hast Du das 7€ Ticket noch?
 
Zuletzt bearbeitet:
Das Problem, ist das du die Sachlage falsch einschätzt. Fakt ist, er musste kein Ticket kaufen. Tatsache ist, dass ein ermäßigtes erhöhtes Beförderungsentgelt rechtmäßig ist, bei vergessenen Monatskarten, Schülerausweisen usw. Die 7€ (Verwaltungsgebühren wenn man so will) muss er zahlen und das ist kein Fahrschein. Aber mit der Zahlung sind sämtlichen anderen Folgen ausgeschlossen und da ist in der Verwaltung etwas schief gelaufen und das sollte geklärt werden.

Und ein weiteres Problem ist, dass du als juristischer Laie kaum am Infozentrum deine Sicht der Rechtslage durchgesetzt bekommst. Also viel Spaß auf dem Klageweg.
 
Hallo,

also ich habe mich sonderlich agressiv dem Kontrolleur gegenüber verhalten, einfach gelassen und überrascht, dass der jetzt so einen Stress macht. Jedenfalls war ich kooperativ und habe mich nicht geweht oder dergleichen. Habe nur das Überweisungsformular noch irgendwo liegen, müsst ich suchen. Na jedenfalls habe ich mich gerade auch nochmal an die KVB und Wupsi gewendet und denen jeweils nochmal alles geschildert.

Aber kann mir denn aus rechtlichen Gründen iwas schlimmes bevorstehen, weil ich die frist nicht eingehalten habe?

mfG reptile

PS: Ich habe keine zahlungserinnerung bekommen, direkt nen Bescheid vom Anwalt...
 
Reptile1988 schrieb:
...also ich habe mich sonderlich agressiv dem Kontrolleur gegenüber verhalten, ...

Hast Du nicht. :D



Eventuell sehe ich die 7€ für den Tag "schwarzfahren" ein... ich bin wohl zu gutgläubig.
Aber dennoch hattest Du ein gültiges Schülerticket.

Ich hab ja auch mal meinen Studentenausweis vergessen der mich zum kostenlosen Nutzen von Bus & Bahn im Universitätsbereich bzw. im ganzen Stadtgebiet bemächtigt.
Mir wurde damals eine Zahlungsaufforderung mitgegeben mit der ich bei dem zuständigen Verkehrsverbund meinen Ausweis nachreichen musste.
Damit war dann aber auch alles gelaufen.
Keine Strafe.
Kein Fahrticket für diese Fahrt bzw. den Tag.
Keine Anzeige.

Und ich glaub jetzt nicht das sich das gründsetzlich in Richtung Westdeutschland ändert.

Ich denk jetzt einfach mal das Du damit eingeschüchtert werden sollst...
was denen auch schon gelungen ist...
und das sie damit schnell & unrechtmäßig an Geld kommen wollen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Falsche Jacke angezogen? (bei Schülerticket und Schülerausweis natürlich unwahrscheinlich)
Portmonee mal "gesäubert"?
Eventuell hat er ja 2 Portmonees?

:D
 
Es kann jedoch sein, dass das Geld jetzt wegen der Feiertage 1-2 tage zu spät auf das Konto ging -.-

Die Frist von 2 Wochen enthält normalerweise 10 Werktage (von Montag bis Freitag). Und diese werden auch von Gerichten normalerweise als angemessen angesehen. Die 2 Wochen sollten demnach 10 Werktage heißen, an denen die Banken arbeiten. Die Feiertage zählen da nicht mit.

Warum diese Verkehrsbetriebe gleich den Anwalt schicken, weiß ich nicht.
Wenn du aber rechtzeitig bezahlt hast und auch bei denen den Ausweis vorgezeigt hast, dann würde ich mich mit denen nochmal in Verbindungs setzen.
 
ist es nicht auch so, dass eigentlich das überweisungsdatum zählt und nicht das eingangsdatum
 
was genau ist denn die wusi? ÖPVN oder privater Nahverkehr?
bei zweiterem müssten sie, sei die ganze sache rechtesnn oder nicht, doch überhaupt erstmal auch ne zahlungserinnerung schicken, anstatt gleich mitm anwald aufzulaufen...
oder irre ich?
 
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