Rayn
01.02.2001, 09:40
Das kölner Verwaltungsgericht ist zu dem Beschluss gekommen, dass die Telekom vorläufig allen Online-Diensten eine Großhandels-Flatrate anbieten muss. Die Richter begründeten die Entscheidung damit, dass der Fall schwierige Rechtsfragen des Telekommunikationrechts entstehen ließ, die sich in dem Eilverfahren nicht eindeutig geklärt haben.
Zur News: Großhandels-Flatrate wieder im Gespräch (/news/2001-02/grosshandels-flatrate-wieder-im-gespraech/)
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