Kaarte defekt laut Händler kein Garantieanspruch

Cano65

Lieutenant
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Also ich habe hier eine 8800gt im 2 Rechner der haken dabei ist das die Karte nicht mehr geht bzw. stürtzt sie bei Crysis oder ähnliches ab.

Ich habe daraufhin den händler kontaktiert.

Zunächst erstmal muss ich sagen das die Karte damals als ersatz für eine 1900xt gegeben wurde. DA sie damals Defekt war. DIe Garantie der alten Karte ist laut der Rechnung am 29.08.08 abgelaufen.

Der händler meint das die Garantie auf diese Karte übernommen wurde und somit keinerlei anspruch besteht. Stimmt das?? Kann man da was machen??
 
Probiers doch mal beim Hersteller. Schick die Karte zusammen mit dem Lieferschein ein.

Gruß Timo
 
Ja, das ist so vollkommen richtig. Die Garantie der ersten Karte ist die relevante.
 
das was der Händler sagt ist insoweit richtig, da du bei der 8800gt keinen neuen Kaufvertrag eingegangen bist. Ich würde es auch beim Hersteller probieren und nichts davon sagen dass sie als ersatz für die 1950 gekommen ist
 
nö, bei einer austauschkarte beginnt die garantie von Neuem :)

---> CLICK <---



Wer nicht clicken will: Zitat:

[...] Zwar sind, [...] durchaus Fälle denkbar, in denen Nacherfüllungsmaßnahmen eines Lieferanten zur Folge haben, dass die Verjährung nach § 438 BGB - unbeschränkt - neu beginnt. Bei der Lieferung einer Ersatzsache nach § 439 BGB mag das sogar die Regel sein. Eine Nachbesserung wird dem gegenüber, sofern sie überhaupt einen Neubeginn der Verjährung zu bewirken vermag, regelmäßig nur insoweit Einfluss auf die Verjährung nach § 438 BGB haben, als es sich um denselben Mangel oder um die Folgen einer mangelhaften Nachbesserung handelt (näher Haas in Haas/Medicus/Rolland/Schäfer/Wendtland, Das neue Schuldrecht, 2002, Kap. 5 Rdnrn. 332, 333). [...]


mfg
thornhill
 
Zuletzt bearbeitet:
hmm wäre schön wenn ich das machen könnte jedoch steht das auch drauf das ich diese karte zum tausch gegen die andere bekommen habe sogar das datum von der anderen rechnung.
 
1. Der Händler gibt keine Garantie, das macht nur der Hersteller.
2. Wäre ja noch schöner für Händler&Hersteller, wenn sich Garantie-/Gewährleistungsansprüche auf diese Weise "endlos" verlängern ließen...
 
bitte meinen Post weiter oben lesen, Ansprüche beginnen von Neuem :)



mfg
thornhill
 
@thornhill: Selbst zu dem sind die Meinungen gehen die Meinungen auseinander... Ich werde mal meine Juristen-Freunde morgen abend fragen.
 
@thornhill
hab mir dies auf der seite durchgelesen und ich muss sagen ich habe da nichts verstanden.XD
wenigstens etwas zum lachen.
Danke das du dir die mühe gemacht hast.:)

Also gewähleitungsansprüche habe ich keine deren bin ich mir bewusst jedoch geht es mir um mein Garantieanspruch.

ALso kann ich die karte einschicken und eine neuekarte bzw die Reperatur dieser Karte verlangen.
 
Ob du was "verlangen" kannst - ka
Du kannst es auf jeden Fall mal versuchen. Der Hersteller weiß ja nicht dass es eine Umtauschkarte war...
 
Hi,
du könntest probieren die karte beim hersteller zu reklamieren. du hast die karte ja noch keine 2 jahre und sie muss 2 jahre halten. deshalb einfach mal direckt beim hersteller anfragen das hat ja nix mit der alten karte zu tun ich hatte auch mal ne maus die ist kaput gegangen und die ersatzmaus ist dann weitere 1.5 jahre später kaput gegangen war so also über die garantiezeit von 2 jahren und hab dann von logitech nochmal eine neue maus erhalten.
Gruß
q2j01
 
1. Der Händler gibt keine Garantie, das macht nur der Hersteller.
2. Wäre ja noch schöner für Händler&Hersteller, wenn sich Garantie-/Gewährleistungsansprüche auf diese Weise "endlos" verlängern ließen...
Punkt 1: = falsch, jeder Endvrbraucherhändler hat eine Gewährleistungspflicht von min 2 Jahren auf Neuware!
Punkt 2: = doch genau so ist es, wenn im Im garantiefall ware getauscht oder ersetzt wird, entseht ein neuer Vertrag (Garantierechnung) wo die 2 Jahre dann von neuem beginnen!
 
schonmal vielen danke aneuch alle.
Ich werd die mal morgen einschicken bzw. mal anrufen. Herrsteller der Karte ist übrigens Colorful. Habe ansich nicht große Hoffnung. Schon allein wegen der Krise diezurzeit da ist :D
 
nun es ist aber dein Recht und darauf solltest du beharren, der Händler erwartet dass du aufgibst und nicht auf deinem recht beharrst... ein billiger Trick
 
hab ich nun Garantie und Gewährleistung oder nur garantie denn die gewähleistung guibt es doch vom herrsteller. Und die soll angeblich abgelaufen sein aber die garantie nicht. Oder wie

@Kane60
oki habs jetzt verstande hab dein kommentar davor übersehen. :D

laut deinem beitragkann ich morgen zum händler gehen (acompc) und nach einer reperatur verlangen. Aber wie soll ich da argumentieren?? Also nach welchem gesetzt.
Wenn es nach dem §439(3) geht, kann ich eine mangelhafte Ware entweder umtauschen oder eine beseitigung des fehlers verlangen,jedoch steht da nichts über die Garantie oder gewähleistung.
 
Zuletzt bearbeitet:
@Kane60: Was bitte ist an meinem Punkt 1 falsch? Du kannst den Punkt, dass der Hersteller keine Garantie gibt, nicht damit widerlegen, dass es eine gesetzliche vorgeschriebene Gewährleistung von 24 Monaten gibt...

Eine vorgeschriebene Garantie gibt es nicht also wäre das was du zu meinem Punkt 2 schreibt auch wiederum in Frage zu stellen...

Bitte die Begriffe nicht so wild mischen, wirkt auch unglaubwürdiger dann.
 
hmm scheint wohl das die rechtslage nicht eindeutig ist.

hab mal nachgeschaut und bei gpu-z zeigt er mir eine veränderte Pixel filrate von 9,6 Gpixel auf 7,7Gpixel dementsprechend auch textur filrate von 33..gtexl auf 27 gtexel

kann das vieleicht auf die ursache hindeuten??

oder ist das der unterschied was man zwichen pci-e16fach und 2-0 hat??


hab hier mal ne Kopie der Rechnung(Falls das was hilft. Ich jedenfalls habe keine hoffnung mehr darauf das sie repariert wird. Weil coloful ihren europasitz hier in Deutschland hat und wie man sieht steht es groß und fett da(ich gehe mal davon aus das ich kein Anspruch habe).
 

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Ich sag mal so, der Händler ist aus dem Schneider. Ich persönlich würde aber trotzdem versuchen, meine Ansprüche gegenüber dem Hersteller geltend zu machen.

mfg
CC_04
 
Kane60 schrieb:
Punkt 1: = falsch, jeder Endvrbraucherhändler hat eine Gewährleistungspflicht von min 2 Jahren auf Neuware!
Punkt 2: = doch genau so ist es, wenn im Im garantiefall ware getauscht oder ersetzt wird, entseht ein neuer Vertrag (Garantierechnung) wo die 2 Jahre dann von neuem beginnen!
1. das Gegenteil wurde nie behauptet
2. gewiss nicht. Hole ich mir alle 2 Jahre eine neue Autobatterie auf "Garantie", die jeweils 3 Jahre Herstellergarantie hat, kann ich das im Normalfall exakt ein Mal machen. Sofern der Hersteller eine Rechnung sehen will, scheitert der Plan und der aufmerksame Händler vermerkt die Restgarantie der alten.
 
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