Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Welche Strafe ist zu erwarten?
Habe da mal ne frage an euch.
Von einer guten Freundin von mir der Freund hat gestern große s..... gebaut.
Also er ist 22Jahre alt kein Führerschein. Den Führerschein hat er vor ca. 1,5 Jahren wegen Alkohol am Steuer verloren.
Nun wurde er Gestern von der Polizei angehalten ohne Führerschein mit 1,6Promile und das wo er sich ein wahrscheinlich(das weiß zurzeit keiner genau) kleines Rennen geleistet hat in der Innenstadt.
Falls es noch dazu gehört er macht zurzeit seine Wehrpflicht.
Welche Strafe kann ihn nun erwarten?
Die gute Freundin von mir möchte das gerne ca. wissen.
Ich muss sagen hoffentlich bekommt er ne große Strafe, wer so ein mist baut der muss dafür ne große Strafe bekommen. Habe auch kein mitleid mit dem konnte den sowieso nie so richtig abhaben.
P.S bitte lasst jetzt kein Thread daraus werden was er verdient hätte usw.
Ich bzw seine Freundin möchte einfach nur wissen welche Strafe er zu erwarten hat.
Ein paar jahre Fahrverbot mehr,danach Idiotentest und ne dicke fette Geldstrafe,bei fahrlässigkeit,eventuell(kann vorkomen muß aber nicht)freiheitsstrafe auf bewährung wenn er sonst nichts am brennen hat.
Schau mal hier: http://www.rechtspraxis.de/verkehr/strafen.htm
Da kannst Du Dir dann alles zusammensuchen. Als Wiederholungstäter und verbunden mit dem Innenstadtrennen könnte das schon in Richtung Knast und dauerhafter Entzug des Führerscheins gehen, das kommt natürlich auch darauf an, was für einen Richter er erwischt.
Auf jeden Fall wird er nachher vorbestraft sein und sehr lange Zeit auf den Führerschein verzichten dürfen. Ob die Bundeswehr da auch noch etwas drauflegt, weiß ich nicht.
Ciao, Tiguar
Cerberus
08.02.2004, 10:35
Wenn es ganz dicke kommt, bekommt er als Wehrpflichtiger auch noch Diszi.Das liegt aber soweit ich weiß im Ermessen des Disziplinarvorgesetzten.
Was auf jeden Fall passieren wird, wenn er während seiner Wehrpflichtzeit in den Bau muß, ist, das er die Zeit nachdienen muß.
Was der Kumpel auf jeden Fall machen sollte, ist, seinen Bttr./Komp-Chef über diesen Vorfall informieren.Kenntnis wird dieser auf jeden Fall davon bekommen.
Cerberus
Es gibt leider keine Strafe, die aufwiegt, was er mit 1,6 Promille hätte für Elend anrichten können...
da er über 1,6 promille hatte, wird er darüber hinaus noch vor dem gesetz als alkoholiker abgestempelt und muss danach nicht nur zur mpu, sondern muss auch ein jahr lang nachweisen können, dass er nichts mehr getrunken hat. das heisst, die werden zwischendurch immer wieder leber- und blutwerte bei ihm messen.
und es ist verdammt schwer, die mpu und den abstinenzttest zu bestehen, mein fahrlehrer hat mir vorgestern noch erzählt, dass man es meistens erst im 2.anlauf (pro mpu 400€) schafft und man meistens mehrere jahre braucht, um den führerschein wieder zu bekommen.
ich tippe mal auf mehrere jahre führerscheinentzug, ne saftige geldstrafe und eventuell auch ne bewährungsstrafe. das ist ja 3x gefährlicher eingriff in den straßenverkehr gleichzeitig (zu schnell, zu besoffen, ohne führerschein)
Danke
Da hat er ja ganz schön was zu erwarten. Hoffe der Richter wird nicht zu gnädig mit ihm sein und ihn ne fette Strafe aufbrummen damit es ihn hoffentlich ne lehre ist.
Lightning Rider
15.02.2004, 07:02
das ist ja 3x gefährlicher eingriff in den straßenverkehr gleichzeitig (zu schnell, zu besoffen, ohne führerschein)
Ist es nicht . Sagst Du mir mal wo er § 315b StGB (http://dejure.org/gesetze/StGB/315b.html) erfüllt hat ???
Auch § 315c StGB (http://dejure.org/gesetze/StGB/315c.html) greift nicht , weil er nicht konkret jemanden gefährdet hat .
Es bleibt daher bei einer Strafbarkeit nach § 316 (http://dejure.org/gesetze/StGB/316.html) wegen Trunkenheit im Verkehr + § 21 StVG (http://www.verkehrsportal.de/stvg/stvg_21.php)
und ne dicke fette Geldstrafe,bei fahrlässigkeit,eventuell(kann vorkomen muß aber nicht)freiheitsstrafe auf bewährung
?? Wie bitte ??
Das hat doch vorn und hinten nichts mit FAHRLÄSSIGKEIT zu tun !!!
Das , was irgendwie fahrlässig sein könnte wäre wenn er einen Unfall gebaut hat . Davon hat aber Bubti nix geschrieben .
Also is Essig mit Fahrlässigkeit , eine fahrlässige Trunkenheit im Strassenverkehr gibts nicht .
§ 21 II StVG greift auch nicht , weil er ja wusste dass er keinen Führerschein hat .
Und überhaupt - Du stellst das so hin als ob "Fahrlässigkeit" die Sache schlimmer macht . Is aber nicht so - ein fahrlässiges Delikt wird immer milder bestraft als das vorsätzliche .
Immer diese Fernseh-Juristen ... :D ;) :D
Als Wiederholungstäter und verbunden mit dem Innenstadtrennen könnte das schon in Richtung Knast gehen
Sorry , glaub ich nicht . Man muss das rechtlich strikt trennen . Das Rennen an sich ist keine Straftat sondern nur eine Ordnungswidrigkeit , die hat also mit einer Strafbarkeit nix zu tun . Dafür bleiben nur § 316 StGB (http://dejure.org/gesetze/StGB/316.html) und § 21 StVG (http://www.verkehrsportal.de/stvg/stvg_21.php)
. Und da ist 1 Jahr Freiheitsstrafe jeweils schon die Höchstgrenze . Und das oben beschriebene ist sicherlich kein Fall für eine Höchststrafe , die ist schon für andere Kaliber vorgesehen .
Ich denke nicht dass die Gesamtstrafe 90 Tagessätze Geldstrafe übersteigen wird . Damit wäre er immer noch in dem Bereich , wo er die Vorstrafe nicht angeben muss , wenn er sich z.B. irgendwo um nen Job bewirbt .
Dazu kommt natürlich eine mehrjährige Führerscheinsperre (ich tipp mal 3) .
Ich glaub nicht , dass er bei der Bundeswehr noch was zu erwarten hat , schliesslich war er ja bei der Trunkenheitsfahrt nicht im Dienst . Sein KpChef könnte ihm zwar was reindrücken ( " Ein Soldat hat auch ausserhalb des Dienstes die Bundeswehr würdig zu vertreten " ) aber ich denk nicht , dass er sich da grossartig Mühe macht .
Auch § 315c StGB greift nicht , weil er nicht konkret jemanden gefährdet hat .
naja bei einem rennen in der innenstadt wird er sich wohl kaum an die vorfahrt gehalten haben, oder? und sobald er ohne zu bremsen über nen zebrastreifen kachelt, ist das doch wohl grob verkehrswidrig und rücksichtslos. damit gefährdet er ja das leben anderer. er hat wohl abends keinen gefährdet, aber das ist ja egal.
zudem kann ihm auch noch passieren, dass das auto mit dem er gefahren ist, eingezogen wird, laut stvg §21.
Der Daedalus
15.02.2004, 12:07
Von der Bundeswehr dürfte er nichts zu erwarten haben. Solang er nicht in Uniform gefahren ist ...
Er hat in keinster Weise gegen das Soldatengesetz verstoßen und der Disziplinarvorgesetzte hat nur bei den Sachen eine Handhabe, wo es um genau dieses geht.
Sollte er allerdings für Zivilisten als Soldat erkennbar gewesen sein, so kann es dazu führen, dass er wegen "Schädigung des Ansehens der Bundeswehr in der Öffentlichkeit" einen Diszi bekommt.
Nachdienen oder Knast wirds aber wohl nicht werden, allerhöchstens ein bisschen Soldabzug ...
Das hat mit der Uniform nix zu tun. Das einzige was ihn "wahrscheinlich" vor einem Disziplinarverfahren retten wird ist der Umstand, dass er keinen Führerschein hatte.
Der Verlust des Führerscheins ist grundsätzlich dem Vorgesetzten zu melden.
Der Daedalus
15.02.2004, 12:41
Das hat sehr wohl mit der Uniform zu tun ... Melden muss er den Vorfall und das wird auch raus kommen, beim Bund.
Aber er kann von der Bundeswehr, bzw. dem Disziplinarvorgesetzten nicht bestraft werden, da er nur gegen ziviles Recht verstoßen hat und das außerhalb der Dienstzeit (hoff ich doch mal).
Hätte er zu dem Zeitpunkt eine Uniform an gehabt, so wäre er für jeden als Soldat erkennbar gewesen. Somit muss er sich auch so verhalten, dass das Ansehen der Bundeswehr nicht geschädigt werden kann. Wenn er in Zivil rumgelaufen ist, dann wäre es für aussenstehende nicht zu erkennen, ob er Soldat ist, oder nicht und somit kann das Ansehen der Bundeswehr durch sein Verhalten auch nicht geschädigt werden.
vgl § 17 Abs. 2 Soldatengesetz:
Sein Verhalten muß dem Ansehen der Bundeswehr sowie der Achtung und dem Vertrauen gerecht werden, die sein Dienst als Soldat erfordert. Außer Dienst hat sich der Soldat außerhalb der dienstlichen Unterkünfte und Anlagen so zu verhalten, daß er das Ansehen der Bundeswehr oder die Achtung und das Vertrauen, die seine dienstliche Stellung erfordert, nicht ernsthaft beeinträchtigt.
Nehmt mir das nicht übel, aber er müsste auch noch wegen Blödheit einen bekommen. :streiten
Bei solchem Scheiss habe ich schon Freunde in der Schulzeit verloren. Meistens erwischen die Besoffenen auch noch Unbeteiligte und weil sie besoffen sind, haben sie meist keine Verletztungen...
:sauer
-=|Daywalker|=-
15.02.2004, 13:00
...und weil sie besoffen sind, haben sie meist keine Verletztungen...
Macht Alkohol jetzt unsterblich oder was :volllol ?
Macht Alkohol jetzt unsterblich oder was :volllol ?
Nein, natürlich nicht. Aber durch den Alkoholgehalt sind alle Muskel meist total entspannt. Dadurch passieren nachweislich weniger Verletzungen. Wie die Frau, die vor ein paar Tagen sturzbetrunken aus dem fünften Stock gefallen ist und sind absolut nichts ausser nem blauen Fleck geholt hat.
Der Daedalus
15.02.2004, 13:06
Macht Alkohol jetzt unsterblich oder was :volllol ?
Nein, aber ein Alkoholisierter "reagiert" anders beim Unfall. Kann durchaus sein, dass er dadruch dass er (wegen dem Alkohol) nicht reagiert (d.h. sich verkrampft, die Hände vors Gesicht oder sowas) bessere überlebenschanchen hat ...
-=|Daywalker|=-
15.02.2004, 14:02
Ach, so war das gemeint: Ok. :)
Lightning Rider
16.02.2004, 01:44
naja bei einem rennen in der innenstadt wird er sich wohl kaum an die vorfahrt gehalten haben, oder? und sobald er ohne zu bremsen über nen zebrastreifen kachelt, ist das doch wohl grob verkehrswidrig und rücksichtslos. damit gefährdet er ja das leben anderer. er hat wohl abends keinen gefährdet, aber das ist ja egal.
Willst Du mich nicht verstehen ?
Das , was Du beschreibst ist eine abstrakte Gefährdung , er war also in einer gefährlichen Art und Weise unterwegs .
§ 315 c fordert aber eine konkrete Gefährdung , er müsste also im Klartext einen Unfall gebaut haben .
Im Gesetzestext wird das dadurch ausgedrückt , dass dort steht " Wer einen Menschen [...] gefährdet " und nicht " Wer die anderen Leute [...] gefährdet" .
(ich hätt das aber vor dem Studium auch nicht sofort erkannt)
Hi Leute.
Es gibt vom den Vorfall noch nichts neues.
Aber er hat schon wieder scheiße gebaut und zwar noch größere wie ich finde.
Er hat am Sonntag ein Auto geklaut falsche Nummern Schilder dran gemacht.
Bei eine Polizei Kontrolle die die Polizei machen wollte ist er abgehauen und hat sich einer nette verfolgungsjagd geleistet. Nach ca. 20KM hatten die ihn endlich.
Na ja er ist mit 150 durch ne 30er Zone gefahren mit 120 durch ne 50 usw.
P.S er war nüchtern.
Na ja nun sitz er zurzeit in U-Haft.
Jetzt wird die Strafe wohl noch viel schlimmer werden.
Man muss schon krank im Kopf sein um so ne scheiße zu machen.
Er hat zum Glück kein Unfall verursacht. Zum Glück ist ein Reifen bei einer Vollbremsung geplatzt so das die Polizei ihn stellen konnte. Wer weiß was passiert wäre wenn der Reifen nicht geplatzt wäre.
Willst Du mich nicht verstehen ?
Das , was Du beschreibst ist eine abstrakte Gefährdung , er war also in einer gefährlichen Art und Weise unterwegs .
§ 315 c fordert aber eine konkrete Gefährdung , er müsste also im Klartext einen Unfall gebaut haben .
Im Gesetzestext wird das dadurch ausgedrückt , dass dort steht " Wer einen Menschen [...] gefährdet " und nicht " Wer die anderen Leute [...] gefährdet" .
(ich hätt das aber vor dem Studium auch nicht sofort erkannt)
asooooooo. würde es eigentlich reichen, wenn jemand, der nachts durch die stadt gelaufen ist und sich nur durch einen sprung vor dem raser retten konnte, anzeige gegen den raser erstatten würde. das wäre doch dann eine konkrete gefährdung, oder?
aber mal wieder zum topic zurück:
uiuiuiui, allmählich stellt sich die frage, ob er je wieder auto fahren darf (aber auch wenn ihm die fahrerlaubnis auf lebenszeit entzogen wird, wird er wohl wieder fahren...)
aber der muss ja entweder nen auffälliges auto geklaut oder einen sehr auffälligen fahrstil gehabt haben, damit ihn die polzei bei ner kontrolle rauswinken wollte.
Naja zur Zeit ist die Polizei hier sehr scharf drauf. Mich haben die in den letzten 2 Wochen auch schon 2 mal einfach so angehalten. Habe kein aufälliges auto oder fahre aufällig.
Hier sind sie auch zur zeit jeden Tag mit 4 Wagen am blitzen stehen immer woanders.
Green Mamba
16.02.2004, 17:09
oha, von solchen chaoten sollte man sich fern halten finde ich. halt uns mal auf dem laufenden, ja?
Ich habe sowieso nicht viel mit den Kerl zutun eigentlich gar nichts.
Nur es ist leider der Freund von einer sehr guten Freundin von mir. (Noch Freund die ist extrem Sauer auf ihn und will sehr wahrscheinlich den Kerl endlich in den Wind schießen)
Na klar halte ich euch auf den Laufenden.
Lightning Rider
17.02.2004, 02:20
Wens interessiert :
http://dejure.org/gesetze/StGB/248b.html (für einen Diebstahl müsste man ihm beweisen , dass er das Auto behalten wollte)
evtl. noch ne Sachbeschädigung (je nachdem wie ers aufgebrochen hat)
http://dejure.org/gesetze/StGB/267.html in Tateinheit mit http://www.verkehrsportal.de/stvg/stvg_22.php
Dazu nochmal http://www.verkehrsportal.de/stvg/stvg_21.php
Die Freundin soll sich mal nen neuen Freund suchen , denn ihren aktuellen wird sie während der nächsten 3-4 Jahre nur in einer JVA in eurer Nähe treffen können .
@mr.e : Ja , das wär konkret .
Simple Man
23.02.2004, 16:28
also der hat nix in der gesellschaft verloren... beide hände brechen und dann auto fahren lassen...
Da bin ich wieder ;)
Heute war die Gerichtsverhandlung.
Ich finde die Strafe viel zu niedrig.
80 Sozialstunden 3 Jahre darf er kein Schein mehr machen.
Green Mamba
22.04.2004, 20:00
gar keine geldstrafe? naja, er ist wehrdienstleistender...
ansonsten ist das doch ganz angemessen, es ist ja nix passiert!
Krebsnebelwesen
22.04.2004, 20:56
3 Jahre darf er kein Schein mehr machen.
Ob ihn das wirklich interessiert? Wenn er schon ohne Schein gefahren ist, erwischt wurde, danach erneut, mit nem geklauten Auto, ohne Schein gefahren, wieder erwischt...
Ich glaube, diese Strafe wird da nicht viel fruchten.
Ob ihn das wirklich interessiert? Wenn er schon ohne Schein gefahren ist, erwischt wurde, danach erneut, mit nem geklauten Auto, ohne Schein gefahren, wieder erwischt...
Ich glaube, diese Strafe wird da nicht viel fruchten.
Da haste recht ihn interresiert das ein scheiß dreck.
Habe gerade erst erfahren das er schon wieder mit dem auto von sein Kumpel fährt. Und das natürlich ohne Schein.
Leider weiß ich nicht wo er ca rum fährt oder was für ein auto der Kumep, von ihn hat sonst würde ich die Grün-Silbernen anrufen.
Finde er hätte ne viel höhere Starfe bekommen müssen damit er was draus lernt.
Ich versuche gerade zweifelhaft jeden anzurufen den ich kenne um zu hoffen das irgendwer das auto kennt was er fährt.
Wie ich den kenne trinkt der sich gleich noch ein paar und fährt dann wieder betrunken rum.
Habe keine Lust das was passieret.
1. Habe ich Bereitschaft. Muss also bei ein Unfall raus.
2. Muss ich dann morgen früh noch arbeiten.
3. habe ich keine Lust das wer wegen so ein vollidiot zum schadem kommt.
4. Werde ich wenn ich weiß was für ein auto der fährt in mein auto steigen und den suchen.
5. Werde ich gleichzeitig die Polizei anrufen.
6. Wenn ich ihn finde fahr ich unaufällig hinterher und sag der lieben polizei wo er gerade ist.
7. HOFFE ICH DAS ER ENDLICH NE FETTE STRAFE BEKOMMT.
naja, er ist wehrdienstleistender...
Ja wie sieht das aus, machen die beim Bund da auch nochmal Streß wegen so einem Vorfall?
Im Übrigen finde ich ebenfalls, daß die Strafe zu mild ist. Aber eines Tages wird auch das Gericht diese Meinung vertreten - hoffentlich kommt bis dahin niemand zu Schaden.
Bye,
also ich finde das Urteil lächerlich, wiederholtes fahren ohne Lappen, unter Alkoholeinfluss, Autodiebstahl, Fahrerflucht(bei der Kontrolle), überhöhte Geschwindigkeit in 30er Zone, u.s.w.
boaah man, also wenn ich der Richter gewesen wäre hätte ich den hinter Schwedischegardienen gebracht, mind. 3 Jahre und Führerschein auf Lebenszeit entzogen, solche Typen haben nichts im Straßenverkehr zu suchen, ausserdem dürfte er sich einem Auto höchstens auf 2 Meter nähern, eventuell noch ne Entziehungstherapie für sein Alkoholproblem...
@Bubti
denke man könnte ihn dafür dran kriegen, wenn Du den jeniegen dazu bringen könntest auszusagen das er wieder ohne Schein fährt, von wem er das Auto geliehen hat, die Polizei bei dem vorfährt und ihn dazu befragt, während der Irre mit dessen Auto unterwegs ist
Ja wie sieht das aus, machen die beim Bund da auch nochmal Streß wegen so einem Vorfall?
Bye,
Nein der hat nichts bekommen von den.
leadclown
22.04.2004, 22:04
solch einen typen sollte man für immer den führerschein entziehen.
wurde selbst schonmal von solchen halbstarken angefahren.
hoffentlich ist er beim bund nicht betrunken.
Lightning Rider
15.05.2004, 02:36
80 Sozialstunden ? Sorry , aber das glaub ich erst , wenn ich das Urteil gelesen hab . Schreib mir bitte mal ne P.M. mit dem Namen des Typen und dem Ort des Gerichts , dann besorg ichs mir .
Wenn sie ihn zu 80 Sozialstunden verurteilt haben für so eine Nummer kann es eigentlich nur ne Verurteilung als Jugendlicher gewesen sein . Dagegen spricht wiederum , dass er über 21 ist ...
na heftig.. also der typ gehört eigentlich mal weggesperrt oder entmündigt so bescheuert kann man ja wohl garnicht sein... kann mir bei der sache auch kaum vorstellen das er in den 21 jahren nicht schonmal vorbestraft wurde bei dem was er sich da geleistet haben soll...
Wenn sie ihn zu 80 Sozialstunden verurteilt haben für so eine Nummer kann es eigentlich nur ne Verurteilung als Jugendlicher gewesen sein . Dagegen spricht wiederum , dass er über 21 ist ...
Du kannst auch als 28 jähriger noch als Jugendlicher eingestuft werden. Kommt ganz auf deinen Geisteszustand an!
Lightning Rider
15.05.2004, 12:37
§ 1 Absatz 2 JGG :
(2) Jugendlicher ist, wer zur Zeit der Tat vierzehn, aber noch nicht achtzehn, Heranwachsender, wer zur Zeit der Tat achtzehn, aber noch nicht einundzwanzig Jahre alt ist.
Man kann mit 28 vielleicht nach § 20 StGB als schuldunfähig eingestuft werden , wenn man ein Freak ist , aber in die Anwendung des JGG kommt man trotz aller geistiger Unreife mit 28 nicht mehr rein . Denn das JGG zählt nur für Jugendliche/Heranwachsende
§ 1 Abs. 1 JGG :
(1) Dieses Gesetz gilt, wenn ein Jugendlicher oder ein Heranwachsender eine Verfehlung begeht, die nach den allgemeinen Vorschriften mit Strafe bedroht ist.
Und nur mit JGG könnte er zu Sozialarbeit verurteilt werden ( § 10 I Nr.4 JGG ) , im Erwachsenenstrafrecht gibts sowas nicht .
Ja, dass ist "die Normalität" Aber was ist schon normal?
§ 3
[Verantwortlichkeit]
Ein Jugendlicher ist strafrechtlich verantwortlich, wenn er zur Zeit der Tat nach seiner sittlichen und geistigen Entwicklung reif genug ist, das Unrecht der Tat einzusehen und nach dieser Einsicht zu handeln.
Und was machen wir mit einem 28 jährigen, der zur Tatzeit GEISTIG noch nicht so entwickelt war, dass er nach dem normalen StGB abgeurteilt werden kann?
- raGe -
15.05.2004, 15:50
Also ich würd sagen, der Junge sollte sich erschiessen http://www.planet-smilies.de/waffen/waffen_040.gif *sorry*
Ich meine, irgendwo wird aus dem doch nix mehr...der hat sein Leben vermutlich schon "verkackt"...wer wird ihm noch einen Job anbieten? Wenn der nicht in U-Haft gekommen wäre, würde es GARANTIERT irgendwann zu einem TodesFall kommen (egal ob er selber oder ein unschuldiger Passant) und für sowas gehört der echt für viele Jahre hinter Gitter...ich würd ihn z.B. zu einer Studie schicken, in der ihm anhand von polizeilichen Fotos vor Augen geführt wird, was mit den Opfer passiert bei einem Unfall :( ich hatte mal einen Link von einem wunderhübschen jungen Mädchen, das von einem 17jährigen unter Alkoholeinfluss in einen Unfall verwickelt wurde und dann sage und schreibe 48Sekunden (!) BRENNEND in ihrem Auto gefangen war! Und darunter wurden Bilder gezeigt von ihrem heuten "Leben" was mit nichts verglichen werden kann. Es ist nur 1 Beispiel von wirklich 1000en, vielleicht würde es aber sogar so VOLLIDIOTEN wie dem Typen klarmachen, dass er mit der ihm auferlegten viel zu milden Strafe wirklich ungerecht davongekommen ist!
Lightning Rider
15.05.2004, 15:57
§ 3
[Verantwortlichkeit]
Ein Jugendlicher ist strafrechtlich verantwortlich, wenn er zur Zeit der Tat nach seiner sittlichen und geistigen Entwicklung reif genug ist, das Unrecht der Tat einzusehen und nach dieser Einsicht zu handeln.
Und was hat das mit dem vorliegenden Fall zu tun ? § 3 schliesst eine Strafe für Jugendliche aus , wenn es ihnen am Einsicht mangelt .
FÜR JUGENDLICHE
Das greift hier also gar nicht , weil ein 22jähriger per Legaldefinition in § 1 II JGG nunmal kein Jugendlicher ist .
Und was machen wir mit einem 28 jährigen, der zur Tatzeit GEISTIG noch nicht so entwickelt war, dass er nach dem normalen StGB abgeurteilt werden kann?
So etwas gibt es nicht . EGAL wie reif ein 28jähriger ist - für ihn gilt nun mal das Erwachsenenstrafrecht .
(Denn auch da gibt es schuldausschliessende /-mindernde Gründe für gestörte Leute in §§ 20, 21)
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@Bubti : Bist Du Dir sicher , dass er NUR Arbeitsstunden bekommen hat und nicht etwa eine Bewährungsstrafe und dazu noch Sozalarbeit als Auflage ? (§ 15 I Nr.3 JGG :D)
Tja, dann müssen so manche Zeitungsschreiber bullshit geschrieben haben. Denn ich habe schon oft gelesen, dass ÜBER 18 jährige und ÜBER 21 jährige noch nach dem Jugendstrafgesetz abgeurteilt wurden.
Lightning Rider
17.05.2004, 10:21
Bitte eine genaue Stelle zitieren , damits auch jeder nachlesen kann . Denn "hab ich irgendwo gelesen" ist nicht gerade ein schlagendes Argument ...
(Und auf die Gefahr hin mich zu wiederholen : § 1 JGG (http://dejure.org/gesetze/JGG/1.html) spricht nunmal nur von Personen bis 21)
Leider sammel ich keine Tageszeitungen, sorry.