Ist das downloaden von Youtube Videos illegal?

Computer-baser

Lt. Junior Grade
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Juni 2009
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370
Hi, ich hab gehört, dass man mit download-helpern Videos von Youtube runterladen kann und dann wollte ich fragen, ob es noch legal ist Musikvideos, also urheberrechtlich geschütztes Material runterzuladen.

P.S. Bitte nur ernst gemeinte Antworten, wenn ihr euch auskennt.
 
Es ist illegal, aber nicht strafbar - auch das ansehen wäre illegal da die Videos auch dabei heruntergeladen werden...^^

Eigentlich dürfte es aber auf Youtube keine illegalen Videos geben - so weit die Theorie.
 
Hi Computer-baser;

wer bei YouTube zB urheberrechtlich geschütze Musik veröffentlicht und dafür keine Erlaubnis(Lizenz) hat wird diese von YouTube meist gleich entfernt, aber es ist erlaubt Videos oder Musik zu Laden.
 
interressante frage eigendlich.
man macht das immer , weils so einfach ist, und dabei habe ich keine ahnung.
ich könnt mir vorstellen, das es erlaubt ist, da youtube und co dafür an die gema zahlen, und schließlich darfst du ja auch jadiosendungen aufnehmen.
 
Nein Robo32. Google bekommt auch die Erlaubnis. Machen dann allerdings Werbung im betroffenen Video, den Titel zu kaufen.
Beispiel: Lily Allen
Solche gibt es dutzende.
Aber ja, dieser RIP ist... Fraglich.
Google/Youtube hat ja die Lizenz es zu zeigen... Aber du hast es nicht erworben.
 
Grundsätzlich ist das Herunterladen und anschauen von YouTube Videos genauso strafbar wie das Herunterladen aus dem torrentnetz. Gibt viele viele außnahmen und auch viele viele Verträge die Google da mit der Muikundustrie hat. Und es gibt noch mehr Videos wo google keine Rechte hat. Es war auch schon so das Google zur herausgabe der DAten von Uploadersn veruteilt wurde oder von Usern aber die dann irgendwie Anonymisiert wurden das war damals auch etwas kompliziert.

Fakt ist hinter YouTube steht google, hinter Google stehen ne menge einflussreiche Menschen und hintern den Einflusrecihen Menschen steht ein verdammt großer haufen Geld.

Kurz gesagt they will never catch you ;)
 
Meine Antwort war auf "urheberrechtlich geschütztes Material " bezogen.
 
Also wirklich revolution wenn ich lese was du hier schreibst das anschauen und herunterladen von YouTube sei nicht erlaubt das ist nicht richtig!Von YouTube selbst wurde es ins leben gerufen das man videos herunterladen kann bzw darf.
 
Nach meiner Auffassung ist es eine "Grauzone".
Es ist Legal da sie sie nur runterladest und nicht anbietest.
Da es im Prinzip ein Stream ist dessen benutzen auch nicht illegal ist was auch von Pc Welt bestätigt wurde sehe ich kein Problem darin das du Inhalte runterladest
 
@TeufelMo
Es ist einfach die selbe Diskussion wie immer. Private/freie Videos darf man runterladen. Aber mit kopiergeschütztem Material wirds eben kritischer. Es kommt auf das Material an, so wie immer im Internet.
Ein Bild von irgendwelchen Besoffenen auf ner Party darf man runterladen, den neuesten Film vom Kino um die Ecke eben nicht. Da macht youtube keine Ausnahme...

*edit1: @ Jesterfox: Eins ist komisch. Selber Aufnehmen darf man. Aber sogar aufgenommene Sachen aus dem FreeTV per torrent zu veröffentlichen oder sogar nur downzuloaden ist rechtlich nicht einwandfrei.
 
Interessantes Thema, sollte ja eigentlich erlaubt sein, ansonsten wäre es ja schon verboten. Mittlerweile liest man aber, dass bestimmte Videos mittlerweile nicht mehr in Deutschland verfügbar sind.
 
Das YouTube bestimmte Videos für Deutschland sperrt ist ein anderes Thema. Da hat YouTube keine Erlaubnis diese auf die Webseite zu stellen, sprich: man darf sie sich nicht mal anschauen (über YouTube).

Aber bei den anderen ist es eigentlich egal, ob man sie sich nur im Player anschaut oder auf Platte speichert. Heruntergeladen werden sie in beiden Fällen (...was manchen Leuten nicht klar zu sein scheint).
 
Ja, aber schon das anschauen eines Videos auf youtube mit dem Titel "Urlaubsvideo 2009" und dem Inhalt "Saw 5" ist ja nicht wirklich legal. Natürlich macht es keinen Unterschied, ob anschauen oder downloaden, aber deswegen ist trotzdem nicht alles legal. Allerdings wird das anschauen auch nicht verfolgt strafrechtlich... Daher isses doch eh latte
 
Hi,

der Download von Video-Material von YouTube ist gemäß der Nutzungsbedingungen nicht gestattet.


6. Generelle Nutzungsbeschränkungen

K Sie erklären sich damit einverstanden, Zugriff auf Nutzervideos nur in der Form des Streamings und zu keinen anderen Zwecken als der rein persönlichen, nicht-kommerziellen Nutzung, und nur in dem Rahmen zu nehmen, der durch die normale Funktionalität der Dienste vorgegeben und erlaubt ist. „Streaming“ bezeichnet eine gleichzeitige digitale Übertragung des Materials über das Internet durch YouTube auf ein nutzerbetriebenes internetfähiges Endgerät in einer Weise, bei der die Daten für eine Echtzeitansicht bestimmt sind, nicht aber für einen (permanenten oder vorübergehenden) Download, ein Kopieren, ein Speichern oder einen Weitervertrieb durch den Nutzer. Quelle

Wer urheberrechtlich geschütztes Material herunter lädt macht sich natürlich strafbar.

Der Rechteinhaber des geschützten Materials kann bei einen bewiesenen Download jederzeit Strafanzeige erstatten und zivilrechtlichen Schadensersatz einklagen.
 
Hm... den "Download" mit speichern können sie aber nur beweisen, wenn sie eine Hausdurchsuchung machen und die Festplate sichten. Nur ohne Anfangsverdacht (woher?) wird das nix...

Übrigens ist nach deren Nutzungsbestimmungen sogar ihr eigener Player illegal, der streamt nicht nur sondern cached auch, somit wird ein vorübergehende Kopie angelegt...

Solche Texte stammen von Leuten die Computer nicht verstanden haben: die Digitaltechnik beruht auf Kopieren, ein Computer kennt mehr Kopierbefehle als andere, ohne Kopieren würde in der Digitaltechnik *nichts* funktionieren (frei nach einer unbekannten Quelle)

Die Anbieter müssten nur lernen damit umzugehen und vernünftige Angebote machen, die den Kunden im Zentrum haben. Derzeit konzentrieren sie sich voll auf die Schwarzkopierer, kein Wunder dass die Umsätze und Gewinne nachlassen...
 
Hi,

@Jesterfox,

deine Polemik und fragwürdigen Rechtsansichten sind hier nicht gefragt.

Die Frage des TE ist eindeutig und die Antwort ist ebenfalls eindeutig.
 
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