Betrugs fall Ebay .

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Admiral
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Ich wollte mir mal eine meinung von euch einholen , nun mein bekannter von der Arbeit hat mir erzählt das er sich ein Mainbord gekauft hat bei ebay , besser gesagt ausserhalb von ebay , er hat dem verkäufer das geld überwiesen und keine ware bekommen.
er hat die Auktion sogar auslaufen lassen und jemand anderes hat das bord ersteigert ,kassiert aber geld vom meinem bekannten . naja er war schon bei der Polizei nur die macht nicht da keine beweise vorliegen , kein tatbestand :freak: .
 
Ja wie nun, bei Ebay und was heißt auserhalb?

Und wenn keine Beweise vorliegen, warum soll die Polizei da was machen? Hat er sich denn keine Quittung geben lassen? Bar bezahlt? Überwiesen? Wenn ja was hat er da rein geschrieben?
 
Er hat mit dem verkäufer per mail alles besprochen und ihm dan die kontodaten geben , mein bekannter hat dan das geld Überwiesen .
ausserhalb beteutet er hat nicht auf die auktion geboten .
 
hat er noch den mailverkehr ?
den kontoauszug mit dem geldtransfer wird er haben.
aber ob das wirklich reich, ist die frage.

angeschrieben hat er den verkäufer schon und das mb gefordert ??
 
Wenn der Emailverkehr beweisbar ist, dann stehen die Chancen nicht schlecht. Allerdings ist die Polizei nicht für die Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche gedacht.
Liefert der Verkäufer auch nach beweisbarer Fristsetzung nicht, ist der Gang zum Anwalt zu empfehlen oder sich die eigene Naivität eingestehen und das ganze als Lehrgeld verbuchen.
 
Kontoauszug und mailverkehr hat er noch , damit war er schon bei den grünen mänchen .
die machen aber nichts .
 
spraadhans hat eigentlich alles dazu gesagt. Die Polizei ist dafür nicht da. Es wäre ja keine Strafanzeige. Allerdings muss dein Freund das erstmal beweisen können. Gang zum Anwalt, der muss sich darum kümmern und gegeben falls Zivilrechtlich hier ran gehen.
 
Aber das war doch Warenbetrug oder nicht ? es kann doch nicht sein das wen jemand was ausserhalb von ebay kauft keine rechte hat, eine anzeige zuerstellen .
 
Ich würde versuchen einen anderen Artikel bei dem Typ zu ersteigern um so an seine Adresse zu kommen und dann stände ich bei ihm auf der Matte.

Das hilft in den meisten Fällen schon sehr.
 
Es ist kein Handel mit einem Händler, daher nichts aufregendes für die Polizei. Selbst schuld. Privater Handel ist eien Art Grauzone und schwer zu händeln.
 
Natürlich hat er Rechte, aber dazu muss er einen Anwalt bemühen und nicht die Polizei.
 
Aber der verkäufer war doch Privat person , oder verstehe ich da was falsch .
man die armen leute , es gibt so viele leute die ausserhalb von ebay kaufen selbst ich habe das schonmal gemacht .
 
Es handelt sich um eine zivilrechtliche Angelegenheit, dafür ist die Staatsanwaltschaft zuständig und nicht die Polizei, deshalb müssen sie einen Anwalt beauftragen der sich darum kümmert. Ob sich das für 20 € lohnt oder man es als Lehrgeld abhakt, das müsst ihr dann entscheiden?
 
@Fred Fredburger
Wo soll den der KV sein? Das ist doch der Knackpunkt. Außer ein paar Mails ist da nichts und die gelten nicht als handfester KV. Das einzige Verbrechen ist die Tatsache das er Geld gegeben hat und es nicht wieder bekommt. Beim Privatverkauf dieser Art ist der Andere nicht mal verpflichtet die Ware zu übergeben. Nur das Geld muss er zurück geben.
 
Fred hat schon recht, einen Kaufvertrag kann man auf jede erdenkliche Weise schließen oder hat schon mal irgendwer beim Bäcker auf etwas Schriftliches bestanden? Und natürlich entstehen aus einem Kaufvertrag auch (grds.) immer die gleichen Rechte und Pflichten, zu denen auch Übergabe und Übereignung der Kaufsache gehören, das BGB kennt keinen "Privatverkauf".
Fraglich ist hier immer nur die Beweisbarkeit.

Es handelt sich um eine zivilrechtliche Angelegenheit, dafür ist die Staatsanwaltschaft zuständig und nicht die Polizei

Die Staatsanwaltschaft hat damit nichts am Hut, solange es nicht um Strafrecht geht. Ob hier ein Betrug vorliegt oder nicht, lässt sich aus der Ferne schwer beurteilen, liegt aber im Bereich des Möglichen.
 
Dürfte aber bei dem wahrscheinlich eher geringen Betrag zu wenig führen.

Rechtschutzversichert? Zum Anwalt gehen.

Wenn nicht? Bei einem Anwalt anfragen, wie hoch die Kosten in etwa sein werden (z.B. erst Mal für einen Brief) und dann abwägen. Generell dürfte es aber kein Motherboard geben, welches so teuer war, dass sich dort ein Gang durch die Instanzen lohnt. Vor allem bei den anscheinend eher dünnen Beweisen.

Das ist natürlich nur meine persönliche Meinung.
 
es waren 150euro , das ist ne menge geld für jemanden der 2 kinder hat :(.
 
Die Staatsanwaltschaft hat damit nichts am Hut, solange es nicht um Strafrecht geht.
Und Betrug wird nicht strafrechtlich verfolgt? Um das zu beweisen ist der Anwalt erst mal nötig, der dann den Antrag beim Staatsanwalt stellt oder sehe ich etwas falsch?
 
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