zogger CkY
Commodore
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- Feb. 2007
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Moin habe die moeglichkeit die unzensierte version von Manhunt zu erwerden. allerdings steht bei wikipedia dazu folgendes:
Die frage fuer mich ist nun darf ich es ueberhaupt besitzen, weil wenn ich das richtig verstehe NEIN egal ob ich nun 21 bin oder nicht.
Ich bitte euch nun diese frage zu klaeren, wobei ich sogar bedenken habe ob ich das hier ueberhaupt posten darf.
Danke
Mit Beschluss vom 19. Juli 2004 hat das Amtsgericht München die bundesweite Beschlagnahmung des Titels Manhunt für alle Systeme angeordnet (nach §131 StGB). Damit folgt das Gericht der Forderung der BPjM, die das Spiel bereits vor einiger Zeit indiziert und eine strafrechtliche Relevanz festgestellt hatte. Mittlerweile wurde Manhunt vom Amtsgericht München eingezogen. Das Urteil hierzu ist bereits im Sommer des Jahres 2005 gefallen. In amtlichen Mitteilungen ist der Einziehungsbeschluss allerdings erst seit dem November 2005 gelistet. Die Einziehung hat eine Vernichtung der beschlagnahmten Träger zur Folge.
Die frage fuer mich ist nun darf ich es ueberhaupt besitzen, weil wenn ich das richtig verstehe NEIN egal ob ich nun 21 bin oder nicht.
Ich bitte euch nun diese frage zu klaeren, wobei ich sogar bedenken habe ob ich das hier ueberhaupt posten darf.
Danke