Großkonzern

Lämmschen

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März 2010
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Moin Moin,
vorab möchte ich hier weder namen des großkonzernes nennen, noch meine identität preisgeben.

ich hab mal ne frage... vllt könnt ihr mir ja weiter helfen.

und zwar geht es um folgendes:

vor n paar jahren habe ich mir die rechte einiger domaine erworben.
ich wollte mir mit meinem sohn ein spaß erlauben und habe abkürzungen zusammengewürfelt, die unseren webseitenname ergaben.

nachforschungen unsere seite haben ergeben, dass dieser name weder ein firmanname noch eine registrierte firme im handelsregister war.

nachdem ein paar monate vergangen sind, bekam ich post von einem anwalt.
dieser legte nieder, dass ich einen rechtgeschuetzen namen verwenden wuerde und verlangte eine honorar das über meinen monatsgehalt lag und eine unterschrifft auf einer umfangreichen unterlassungsverpflichtungs erklaerung.

erneute forschungen ergaben, dass dieser großkonzern ca 10 monaten nachdem ich die webseite registriert hatte, seinen namen in genau diese abkürzungen geaendert und im handelsregister registriert hat.

was kann ich tun oder besser gesagt wie kann ich vorgehen...
hat vllt jmd aehnliche erfahrungen gemacht oder weiß hier jmd genaueres?

ich wuerde mich ueber zahlreiche infos freuen

DANKE
s Lämmsche
 
Ja in anbetracht der geforderten Summe von Dir, soltest Du eine Fachanwalt dazu aufsuchen.
Hier ist die ungünstigste Stelle um so eine Rechtsgesuch-Frage zu stellen.

Auch wenn die Domain mal Dir gehoert hat, oder nicht zu dem Zeitpunkt geschütz war so wurde Sie in der Zwischenzeit aber von der besagten Firma rechtmäßig geschützt.
Anders würde es aussehen, wenn Du Sie hättest auch Rechtlich Schützen lassen, aber ich gehe davon aus dass das nicht der Fall war?

Somit, hast Du ein Problem, die Firma hat in der zwischen zeit sich den namen schützen lassen und hat somit auch die Nutzungs und Verwertungsrechte daran.
Somit ist die Unterlassungserklärung mit einhergehenden Anwaltsgebühren rechtens.

Du siehst das Thema ist nicht einfach und bevor Du da einen Fehler machst, soltest Du den Gang zum Anwalt nicht scheuen.
 
Wie Fishboy sagte, solltest du einen Anwalt aufsuchen.

Die Unterlassungserklärung ist zwar berechtigt die Summe aber schätze ich unsinn. Da du eindeutig nachweisen kannst, dass dir die Domain schon VOR der Umbenennung gehörte.

Sonst würde ich meine Firma jetzt in YUV umändern und reich werden www.yuv.de :D
 
Jop, beste Lösung -> selbst den Anwalt aufsuchen! Dort kann mir dir wirklich helfen ...
 
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