Du verwendest einen veralteten Browser. Es ist möglich, dass diese oder andere Websites nicht korrekt angezeigt werden.
Du solltest ein Upgrade durchführen oder einen alternativen Browser verwenden.
Du solltest ein Upgrade durchführen oder einen alternativen Browser verwenden.
Videoüberwachung mit Webcam am PC
- Ersteller adk
- Erstellt am
DaMoN1993
Commander
- Registriert
- Dez. 2006
- Beiträge
- 2.118
Das geht eigentlich mit VLC.
Da nimmst du einfach die Webcam als stream ins internet. Nen DynDNS-Account einrichten und fertig. Google am besten mal.
Dann brauchst du nur eine möglichkeit das gestreamte auf dem iphone wieder zu geben, oder du suchst dir software, die den stream auf einer HTML-Seite anzeigt (als quicktime-video, flash geht ja leider nicht.......)
MfG
Damon
Da nimmst du einfach die Webcam als stream ins internet. Nen DynDNS-Account einrichten und fertig. Google am besten mal.
Dann brauchst du nur eine möglichkeit das gestreamte auf dem iphone wieder zu geben, oder du suchst dir software, die den stream auf einer HTML-Seite anzeigt (als quicktime-video, flash geht ja leider nicht.......)
MfG
Damon
lenny.chem.dat
Lt. Commander
- Registriert
- Juli 2007
- Beiträge
- 1.303
DaMoN1993
Commander
- Registriert
- Dez. 2006
- Beiträge
- 2.118
wenn er sein privates Zimmer überwacht? Ich denke nicht dass es illegal ist...
Ich habe es mal mit meinem Netbook hinbekommen, da konnte ich die webcam streamen lassen, und mit VLC wieder empfangen. Es sollte sicher eine Software geben die leicht ergoogelt werden kann, die die bilder in PNG speichert und über eine webseite abgefragt werden kann.
MfG
Damon
Ich habe es mal mit meinem Netbook hinbekommen, da konnte ich die webcam streamen lassen, und mit VLC wieder empfangen. Es sollte sicher eine Software geben die leicht ergoogelt werden kann, die die bilder in PNG speichert und über eine webseite abgefragt werden kann.
MfG
Damon
Wo kein Kläger, da kein Richter...Der TE weiß aber sicher, dass die Videoüberwachung von Personen ohne Einwilligung oder gar ohne in-Kenntnis-Setzen strafbar ist. Oder?
Die Idee mit VLC ist denke ich die Beste, wenn ich mich nicht täusche, gibt es dafür sogar extra eine VLC-App für Android, wie das für iOS aussieht, kann ich leider nicht sagen.
DrToxic
Rear Admiral
- Registriert
- Juni 2008
- Beiträge
- 6.068
Seltsamerweise kommt bei solchen Threads dann häufig raus, dass es weniger um das Zimmer, sondern um die Leute darin geht. Freundin oder so.DaMoN1993 schrieb:wenn er sein privates Zimmer überwacht? Ich denke nicht dass es illegal ist...
Ja, dann..Aouch schrieb:Wo kein Kläger, da kein Richter...
Ich komm dann nächstes Wochenende mal vorbei und installiere ein paar Kameras bei dir. Wenn du's nicht mitkriegst, stört's dich ja nicht
Das sind die besten... wissen, was andere brauchen. Warst du in der DDR für den Import von Bananen zuständig?astor27 schrieb:Hallo
Es gibt unter googel genug WebCam Programme dafür obwohl sowas eigendlich keiner braucht.
mfg
Du weißt sicher, dass du zu dem Thema viel zu wenig weißt, um hier dich sinnvoll äußern zu können! Wenn Menschen ohne Ahnung über Rechtsfragen reden... dann wirds heiter. Und dabei haben Juristen immer schon so unterschiedliche Meinungen...DrToxic schrieb:Der TE weiß aber sicher, dass die Videoüberwachung von Personen ohne Einwilligung oder gar ohne in-Kenntnis-Setzen strafbar ist. Oder?
DaMoN1993
Commander
- Registriert
- Dez. 2006
- Beiträge
- 2.118
Ich bin gerade über eine Linux-Distribution gestolpert:
http://www.zoneminder.com/screenshots
ich denke dies wäre ideal.
Ich wollte sie an meinem netbook ausprobieren, dazu habe ich die livedisc aus dem forum genommen, die erkennt aber nichtmal mein netbook-touchpad, also am besten linux (ubuntu) installieren und dann das programm auch drauf. Sollte nicht allzu schwehr sein.
MfG
Damon
http://www.zoneminder.com/screenshots
ich denke dies wäre ideal.
Ich wollte sie an meinem netbook ausprobieren, dazu habe ich die livedisc aus dem forum genommen, die erkennt aber nichtmal mein netbook-touchpad, also am besten linux (ubuntu) installieren und dann das programm auch drauf. Sollte nicht allzu schwehr sein.
MfG
Damon
DrToxic
Rear Admiral
- Registriert
- Juni 2008
- Beiträge
- 6.068
mastet schrieb:Du weißt sicher, dass du zu dem Thema viel zu wenig weißt, um hier dich sinnvoll äußern zu können! Wenn Menschen ohne Ahnung über Rechtsfragen reden... dann wirds heiter.
Den persönlichen Angriff jetzt mal bewusst außen vor gelassen, würde mich nun interessieren, inwiefern bei heimlicher Videoüberwachung deiner Meinung nach z.B. § 4 oder § 13 Abs. 2 BDSG erfüllt sein sollen.
Dazu kennen wir den Fall zu wenig.DrToxic schrieb:Den persönlichen Angriff jetzt mal bewusst außen vor gelassen, würde mich nun interessieren, inwiefern bei heimlicher Videoüberwachung deiner Meinung nach z.B. § 4 oder § 13 Abs. 2 BDSG erfüllt sein sollen.
Im übrigen ergibt sich auch bei einer unzulässigkeit nicht direkt eine Strafbarkeit. Nicht alles was verboten ist, ist strafbar...
DrToxic
Rear Admiral
- Registriert
- Juni 2008
- Beiträge
- 6.068
Ok, du scrollst jetzt nochmal hoch, liest, was ich geschrieben habe und wenn du wieder hier unten angekommen bist, bist du um die Erkenntnis reicher, dass ich lediglich davon sprach, dass diese Form der Überwachung strafbar wäre, falls er vor hat, damit zu Hause Lebensgefährten oder Familienmitglieder ohne deren Wissen zu überwachen - was man nicht ausschließen kann, da er diesbezüglich nichts gesagt hat.mastet schrieb:Dazu kennen wir den Fall zu wenig.
Wäre ja nicht der erste Thread, in dem es genau darum geht.
So, da hast du jetzt deinen "Fall", und eine Antwort auf meine oben gestellte Frage steht immer noch aus.
Des weiteren:
§ 201a StGB schrieb:§ 201a Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch
Bildaufnahmen
(1) Wer von einer anderen Person, die sich in einer Wohnung oder einem gegen Einblick
besonders geschützten Raum befindet, unbefugt Bildaufnahmen herstellt oder überträgt
und dadurch deren höchstpersönlichen Lebensbereich verletzt, wird mit Freiheitsstrafe
bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
Und falls noch Ton mit aufgenommen wird (immerhin haben die meisten Webcams ein Mikrofon), eventuell das:
§ 201 StGB schrieb:§ 201 Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
unbefugt
1. das nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen auf einen Tonträger aufnimmt
[...]
(2) Ebenso wird bestraft, wer unbefugt
1. das nicht zu seiner Kenntnis bestimmte nichtöffentlich gesprochene Wort eines
anderen mit einem Abhörgerät abhört oder
bitte?astor27 schrieb:@ mastet
-Das sind die besten... wissen, was andere brauchen. Warst du in der DDR für den Import von Bananen zuständig?-du bist mit dein Bericht der beste beweiss und schön weiter googeln.
1) Du hast zunächst pauschal gesagt, dass heimliches Überwachen strafbar ist. Das ist aber eben so ausgedrückt nicht korrekt, selbst wenn in einem konkreten Fall eine Überwachung verboten wäre, ist sie damit nicht automatisch starfbar.DrToxic schrieb:Ok, du scrollst jetzt nochmal hoch, liest, was ich geschrieben habe und wenn du wieder hier unten angekommen bist, bist du um die Erkenntnis reicher, dass ich lediglich davon sprach, dass diese Form der Überwachung strafbar wäre, falls er vor hat, damit zu Hause Lebensgefährten oder Familienmitglieder ohne deren Wissen zu überwachen - was man nicht ausschließen kann, da er diesbezüglich nichts gesagt hat.
Wäre ja nicht der erste Thread, in dem es genau darum geht.
So, da hast du jetzt deinen "Fall", und eine Antwort auf meine oben gestellte Frage steht immer noch aus.
Des weiteren:
Und falls noch Ton mit aufgenommen wird (immerhin haben die meisten Webcams ein Mikrofon), eventuell das:
Das ist erstmal so festzuhalten.
2) Desweiteren hat mich auch einfach besonders Dein zweiter Beitrag gestört, in dem Du dann noch deutlicher davon gesprochen hast, dass bei diesen Fragen häuig mit einem illegalen Hintergrund zu rechnen ist. Vergleichbar wäre es, so finde ich, wenn du nach einer U-Bahn Verbindung fragst und ich Dir sage, dass das Zusammenschlagen von Menschen aber starfbar sei. Und dann im 2 Post, dass dies sehr häufig passiere.
Beim Punkt 2 kann man natürlich anderer Meinung sein. Für mich geht das gegen die Unschuldsvermutung (im moralischen, nicht rechtlichen Sinne!). Bei Punkt 1 dagegen, kann man hingegen nicht anderer Meinung sein.
--
Ich habe mich mit dem BSDG nicht befasst und kann deswegen auch keine Einschätzung abgeben. Das StGB ist nochmal eine andere Sache. Desweiteren ist der Fall, da muss ich mich wiederholen, deutlich zu ungenau dargestellt, um eine kurze Antwort geben zu können.
Zuletzt bearbeitet:
DrToxic
Rear Admiral
- Registriert
- Juni 2008
- Beiträge
- 6.068
Ich weiß nach wie vor nicht, wie so eine Konstellation zusammen kommen könnte, lasse mich aber gern eines besseren belehren.mastet schrieb:1) Du hast zunächst pauschal gesagt, dass heimliches Überwachen strafbar ist. Das ist aber eben so ausgedrückt nicht korrekt, selbst wenn in einem konkreten Fall eine Überwachung verboten wäre, ist sie damit nicht automatisch starfbar.
Dieser Vergleich ist doch echt Schwachsinn. Ich glaube kaum, dass es genau so vielen Leuten bewusst ist, dass sie sich auch bei privater Videoüberwachung recht schnell strafbar machen können, wohingegen jeder Idiot weiß, dass (vorsätzliche) Körperverletzung eindeutig nicht OK ist.mastet schrieb:Vergleichbar wäre es, so finde ich, wenn du nach einer U-Bahn Verbindung fragst und ich Dir sage, dass das Zusammenschlagen von Menschen aber starfbar sei. Und dann im 2 Post, dass dies sehr häufig passiere.
Wenn es in diesem Fall so offensichtlich wäre, müssten wir diese Diskussion ja wohl kaum führen, oder?
Desweiteren zeigen doch allein schon die drastischen Unterschiede der Strafmaße im StGB, dass du hier Äpfel mit Kürbissen vergleichst..
Es tut mir sehr Leid, wenn ich damit deine zarten Gefühle verletzt und/oder deinen white-Knight-Reflex aktiviert habe, aber das einzige, was ich getan habe, ist, darauf hinzuweisen, dass der Anwendungszweck eventuell nicht legal ist, was einigen nicht klar zu sein scheint.mastet schrieb:Beim Punkt 2 kann man natürlich anderer Meinung sein. Für mich geht das gegen die Unschuldsvermutung.
Ich habe dem TE damit sicher nichts unterstellt (auch wenn die ganze Diskussion deutlich weniger müßig wäre, wenn er sich einfach nochmal kurz gemeldet hätte).
Es kann natürlich auch sein, dass er sich gern 24/7 seine Zimmertapete anschauen möchte.
Ich weiß echt nicht, wo dein Problem ist. Überfliegst du die Posts im Forum nur, bevor du antwortest?mastet schrieb:Desweiteren ist der Fall, da muss ich mich wiederholen, deutlich zu ungenau dargestellt, um eine kurze Antwort geben zu können.
Was genau fehlt dir denn noch an Information bei dem vorher schon geschilderten Fall?
Oder diskutiere ich hier gerade mit Sokrates? "Ich weiß, dass ich nicht(s) weiß"?
Ähnliche Themen
- Antworten
- 2
- Aufrufe
- 1.005
- Antworten
- 21
- Aufrufe
- 1.572
- Antworten
- 1
- Aufrufe
- 885
- Antworten
- 17
- Aufrufe
- 779
- Antworten
- 15
- Aufrufe
- 805