News EuGH: Weiterverkauf von gebrauchter Software doch zulässig?

Fetter Fettsack

Fleet Admiral
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In dem schon seit einigen Jahren brodelnden Rechtsstreit zwischen dem Softwarehersteller Oracle und der inzwischen insolventen Firma UsedSoft, die gebrauchte Software beziehungsweise gebrauchte Softwarelizenzen weiterverkaufte, hat sich nun eine interessante Neuerung zugetragen.

Zur News: EuGH: Weiterverkauf von gebrauchter Software doch zulässig?
 
Sehr gut :)
 
Das sind mal wirklich gute Nachrichten.
Denn solche Urteile können entsprechend auf andere Zweige angewandt werden.

Für CB-Community bedeutet das die hoffnung, dass der weiterverkauf von Games von den Publishern geduldet werden müsste.
 
Kann man nur Begrüßen ! Hat ja lange genug gedauert.
 
Boah, ich hab die Ausführungen des Herrn Generalanwalts jetzt viermal gelesen, und ich hab immer noch null komma gar keine Ahnung, was er eigentlich gesagt hat :D
 
Wenn ich das richtig verstanden habe, heißt das, dass zum Beispiel auch Studentenversionen von Programmen wie Photoshop plötzlich weiterverkaufbar werden?
 
@Gruulmaster
Nein, da Studentenversionen von vornherein nur für Personen mit bestimmten Voraussetzungen "lizenziert" wurden. An andere Studenten darfst du verkaufen! ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
PiPaPa schrieb:
Valve is not amused... ;)

Das wäre eine Interessante Frage, ob es dann zulässig wäre, dass ich meinen Account verkaufe, bzw. ob Valve es ermöglichen müsste, dass ich Spiele von meinem Account löse um sie weiterzuverkaufen.
 
Die Überlassung der Kopie eines Programms in der Union, in jeder Form und mit jedem Mittel, zur unbefristeten Verwendung gegen Zahlung eines Pauschalentgelts stellt nämlich einen Verkauf im Sinne dieser Vorschrift dar.

Wurde aber auch Zeit, dass das mal jemand so sagt!
 
Theoretisch ist es unsinn die Weitergabe eines Accounts/Software zu verbieden auch wenn man sich nur eine "Lizenz" kauft.

Das ganze sollte wie bei Autos etc. gehandhabt werden und erlaubt sein!
Natürlich wäre es VW und CO lieber, dass man nur Neuwägen kaufen darf. Aber dem ist eben nicht so!
 
Das hat die EU ja mal was Gutes für den Konsumenten gemacht aber Moment, die EU? Die lobbygetriebenen Winkeladvokaten, die doch immer gegen den Bürger und für eigene Interessen handeln? Wie soll ich diese ambivalente Information bloß miteinander in Einklang bringen.

*mindblow*

[/ironie]
 
Wenn ich Valve oder EA wäre, würde ich das nicht so schlimm sehen wie Oracle.

Da die Spiele dort Account gebunden sind, steht ein Verwaltungsakt. D.h. es sollte für sie ohne Weiteres möglich sein Gebühren zu verlangen.
Es wäre recht einfach bei Steam und Origin eine Weiterverkaufsplattform einzurichten und bei jedem Weiterverkauf erhalten sie eine Gebühr, quasi wie bei eBay oder Amazon Marketplace.
Und wenn ich die Staatsanwaltschaft richtig verstanden habe, dann darf ja nur der der Erstkäufer weiterverkaufen, oder habe ich das falsch verstanden? Dann würde auch nicht soviel Neuverkäufe verloren gehen.

@Palomino:
Ich bin kein Jurist, aber ich kann mir vorstellen, daß ein Accountverkauf etwas anderes ist als das Lösen von Spielen. Ersteres ist eine Identität und kein Software, die Du verkaufen würdest. Aber ich hoffe, daß das Lösen von Spielen eingerichtet wird.

@Noxiel:
Ich bin beileibe kein EU-Freund, aber es gab schon einige Dinge, die die EU gut gemacht hat. Das Grundprinzip der EU ist auch der richtige Weg, es ist nur zu schnell angegangen worden und blähte dadurch unnötig auf.
 
NuminousDestiny schrieb:
...Das ganze sollte wie bei Autos etc. gehandhabt werden und erlaubt sein!...

Das Beispiel hinkt aber: Autos sind nicht unendlich, sondern eine begrenzte Ressource - Software ist theoretisch unendlich oft vervielfältigbar und unbegrenzt verfügbar. Daher ist der Vergleich von Software zu Autos nicht plausibel.

Ich arbeite in einem Softwareunternehmen und der Verkauf von Lizenzen ist ein Standbein des Unternehmens. Würden jetzt Lizenzen im freien Umlauf sein, dann hätten unsere Vertriebler und das Unternehmen erhebliche Probleme. Bei uns hängen an der Lizenz auch Wartungsverträge, mit denen der Anwender ein Recht auf Updates/Upgrades hat und auf technischen Support. Aber dazu muss der Anwender auch die Wartung zahlen. Das alles zu verfolgen, wer welche Lizenz erworben hat ... ob das immer so einfach ist.

Es könnte sich z.B. eine Kultur des Lizenztausches etablieren. Jede Firma "kauft" die Lizenz in dem Monat, in dem sie das Programm nutzen will, verkauft es dann weiter an die nächste Firma und in 12 Monaten geht der Kreis von vorne los. Wir als Hersteller müssten dann jeden Monat Installationsunterstützung und Updates bieten, haben aber selber keine einzige Lizenz dabei verkauft.

Hier im Forum wird das Ergebnis im Sinne von Spiele gesehen, aber denkt man sich mal die vielen betriebswirtschaftlichen Programme hinzu und den Rattenschwanz an adminsitrativen Folgen, dann ist das ein Hinkefuß für die Wirtschaft.
 
Es könnte sich z.B. eine Kultur des Lizenztausches etablieren. Jede Firma "kauft" die Lizenz in dem Monat, in dem sie das Programm nutzen will, verkauft es dann weiter an die nächste Firma und in 12 Monaten geht der Kreis von vorne los. Wir als Hersteller müssten dann jeden Monat Installationsunterstützung und Updates bieten, haben aber selber keine einzige Lizenz dabei verkauft.

Ihr würdet die Lizenz einmal verkaufen und 12 Wartungs- bzw. Updateverträge.
Diese müssten nur von der eigentlichen Lizenz getrennt werden und ihr würdet ganz normal
weiter verdienen.
 
pleio schrieb:
Ihr würdet die Lizenz einmal verkaufen und 12 Wartungs- bzw. Updateverträge....

1 Lizenz = 1 Wartungsvertrag.

1 Lizenz = 12 Wartungsverträge wäre klasse, aber das erzähl mal einer Firma, und später einem Anwalt und einem Richter ;).

Und, wer keine Lizenz mehr hat wird ja wohl kaum freiwillig einen Wartungsvertrag pflegen.

Zumal sich die Wartungsgebühr am Preis der Lizenz orientiert, sollen wir für die anderen Wartungsverträge den Gebrauchtpreis ansetzen oder den Neupreis? Wie die Wartungsgebührt für den Neupreis (teilweise 50.000€) beim neuen Lizenznehmer durchsetzen? Und beim Gebrauchtpreis von vielleicht 1000,- dann nur 18% pro Jahr lohnt nicht.
Und die Frage ist auch, soll der Weiterverkauf an den Hersteller gemeldet werden? Wer prüft, ob der Verkäufer die Lizenz nicht mehr verwendet? Wer übernimmt die Kosten für diese adminsitrativen Aufgaben? Ein riesiger Konzern mag das stemmen, aber eine Softwareklitsche mit 100 Mitarbeitern?

Das Problem einfach in einem Hauptsatz im Forum zu lösen ist leider nicht möglich.
 
Zuletzt bearbeitet:
Kamikaze_Raid schrieb:
@Gruulmaster
Nein, da Studentenversionen von vornherein nur für Personen mit bestimmten Voraussetzungen "lizenziert" wurden. An andere Studenten darfst du verkaufen! ;)

Trotzdem besser als es überhaupt nicht verkaufen zu können.
 
Ich begrüße offen gesagt so ein Urteil und es ist längst überfällig, wie man sieht kocht ja jeder derzeit sein eigenes Süppchen, manche Spiele und Programme kann man veräussern andere bspw. Steam sind extra so gestaltet das ein Veräussern nicht gewollt ist. Grade bei letzterem empfinde ich dies als Ungerecht, das Spiel ist bezahlt, es hat ergo seinen Gewinn erzielt, wieso darf man es nicht gebraucht verkaufen ? Wenn Firmen jetzt hingehen und für den Multiplayer einen Pass verlangen für 2,50 Euro dann mag das ihr gutes Recht sein, für (wenn überhaupt) Serverkosten etc. aber für das Grundprodukt finde ich es schon frech. Jedoch da die Welt grundsätzlich schlecht ist, befürchte ich das es ausgeht wie das Hornberger Schießen und der Kunde am Ende seine Software nicht gebraucht veräussern darf.
 
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