Darf pearl.de mit Zitaten aus CB tests werben ?

-=:Cpt.Nemo:=-

Lt. Commander
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Hallo,

ich hab ne werbemail von pearl.de erhalten.

Sie haben darauf ein Zitat aus einem Artikel von Computerbase.de aus den Zusammenhang gerissen und ich frag mich nun ob die das so dürfen.
 

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Weshalb sollen sie es nicht dürfen. Quelle ist ja im Zitat mit angegeben :)
 
Naja,

es ist letztendlich ein Test der preisgünstigen Sticks und dieser Stick war der Einäugige unter den Blinden und wird als Kaiser verkauft.

Also durch das Zitat das aus dem Zusammenhang gerissen wurde entsteht eine mißverständliche Aussage.
 
Werbung ist auch nicht dazu da die Wahrheit zu sagen sondern um etwas zu Verkaufen ;)
RedBull verleih in der Realität ja auch niemandem Flügel.

Ob CB iwelche Ansprüche hat kann ich dir nicht sagen. Das müssten die Anwälte von CB sich selbst anschauen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich denke, dass CB diese Veröffentlichung gegen Bezahlung sogar erlaubt hat, denn solche Dinge sind das Geschäft von CB und dadurch finanziert sich CB unter anderem und kann uns dafür das Forum kostenlos zur Verfügung stellen. Und Pearl ist ein zu renomierter Händler, als dass er sich den Vorwürfen von Rechtsschutzverletzungen so offensichtlich aussetzen und seinen guten Ruf riskieren würde.

Ansonsten gehe ich davon aus, ohne jetzt die Nutzerbedingungen von CB diesbezüglich überprüft zu haben, die so etwas durchaus erlauben könnten, dass eine entsprechende Veröffentlichung nicht ohne spezielle Genehmigung seitens CB gestattet ist und somit eine ungenehmigte Veröffentlichung gegen das Urheberrecht verstoßen würde.

Es wäre dann Pearl allenfalls erlaubt, darauf hinzuweisen, dass es bei CB einen Test mit den entsprechenden Ergebnissen gegeben hätte; die Verwendung des Logos und eine identische Übernahme der Veröffentlichung bei CB bliebe aber ohne ausdrückliche Genehmigung unstatthaft.
 
Zuletzt bearbeitet:
Darkwonder schrieb:
Werbung ist auch nicht dazu da die Wahrheit zu sagen sondern um etwas zu Verkaufen ;)
RedBull verleih in der Realität ja auch niemandem Flügel.

Ob CB iwelche Ansprüche hat kann ich dir nicht sagen. Das müssten die Anwälte von CB sich selbst anschauen.

naja

Ich bin ja der Meinung das Werbung nicht lügen darf, das Red Bull keinem Flügel verleiht ist jedem klar mit nem IQ über 60
 
Das zitieren wäre wohl kein Problem, wenn schon das Abdrucken des CB-Logos ohne Erlaubnis ;)
 
nemomh schrieb:
naja

Ich bin ja der Meinung das Werbung nicht lügen darf,

Hallo,

wie herrlich naiv. Kannst Du mir mal eine Werbung von Bedeutung nennen, wo mit der *Wahrheit* das Produkt angepriesen wird? Der Unterschied besteht wohl nur darin, wie gut oder schlecht man seine *Lügen* verpackt. Und das muss Du leider selber unterscheiden können, als Mensch, der in fast jedem Moment mit Werbeaussagen beschossen wird.

Grüße,

Blubbs
 
BlubbsDE schrieb:
Hallo,

wie herrlich naiv. Kannst Du mir mal eine Werbung von Bedeutung nennen, wo mit der *Wahrheit* das Produkt angepriesen wird? Der Unterschied besteht wohl nur darin, wie gut oder schlecht man seine *Lügen* verpackt. Und das muss Du leider selber unterscheiden können, als Mensch, der in fast jedem Moment mit Werbeaussagen beschossen wird.

Grüße,

Blubbs

Hallo???!!!

"Ich bin der Meinung" hat nix damit zu tun das es so ist.

Das hat was damit zu tun das ich mir mehr Ehrlichkeit wünsche !

Und wenn dieser Wunsch naiv sein soll dann Gute Nacht liebe Welt
Ergänzung ()

lufkin schrieb:
Details weglassen ist keine Lüge...

Dieser Meinung ist die BILD auch :)
 
Zuletzt bearbeitet:
@ simple10

Das Zitieren zu gewerblichen Zwecken wäre schon ein Problem, denn es wäre ein Verstoß gegen das Urheberrecht !

@ BlubbsDE

Lügen ist zwar weder straf- noch zivilrechtlich in Deutschland verboten; eine Lüge in einer gewerblichen Werbung würde aber zumindest den Tatbestand der Irreführung darstellen und wäre damit sehr wohl verboten !

Am Beispiel < Red Bull > lässt sich im Übrigen sehr schön verdeutlichen, wie dünn das Eis zwischen Lüge und Wahrheit sein kann:

Würden die in Ihrer Werbung behaupten, nach dem Trinken des Produktes würden einem Menschen aus seinem Rücken echte Flügel erwachsen, dann wäre das schon eine glatte Irreführung und damit verboten.

In dem Sinne, wie die behaupten, dass < einem Flügel wachsen >, stellt diese Behauptung aber lediglich eine Methaper dar im Sinne davon, dass man quasi < beflügelt > werden könne durch den Genuss dieses (stark koffeinhaltigen) Gesöffs, und somit ist diese Aussage weder gelogen noch unstatthaft.
 
Zuletzt bearbeitet:
Werbung darf nicht lügen, ungeachtet eurer und auch meiner subjektiven Meinung. Siehe auch hierzu Grundsätze der Werbung. Und ja es wird mit CB abgesprochen worden sein mit ihrem Namen zu werben. Auch Stiftungwarentest verdient sein Geld damit das andere dafür bezahlen das man mit ihren Tests werben darf.
 
nemomh schrieb:
naja

Ich bin ja der Meinung das Werbung nicht lügen darf, das Red Bull keinem Flügel verleiht ist jedem klar mit nem IQ über 60

Ja und pearl gibt doch auch in fettschrift die leistungsdaten dieses sticks an.
und der test ist von 2010.

wer da für 10€ einen porsche erwartet ist selber doof.

ich habe sogar noch einen 10€ gutschein von dem laden. wäre echt ne option
 
Hallo,

natürlich darf Werbung keine offensichtlichen Lügen verbreiten.

Daher sind meine Lügen auch in **. Aber der Mensch, der ständig mit Werbung angesprochen wird, muss die Fähigkeit erlernen, sie lesen und einsortieren zu können. Werbung zur Wahrheit zu verpflichten ist Utopie.

Wenn man eben glaubt, die Milchschi**e sei gesund, dann hat man ein Problem. Sie wird nicht explizit als gesund verkauft. Aber ihr auftreten verkörpert diesen Eindruck.

Grüße,

Blubbs
 
Thread verschoben.
 
Danke für den Hinweis. Wir wurden von pearl.de im Vorfeld nicht kontaktiert. Wir werden der Sache nachgehen, denn dieses Zitat ist in der Tat aus dem Zusammenhang gerissen.

In Fällen, in denen wir - aus unserer Sicht gerechtfertigten Zitaten - gegenüber Herstellern explizit eine Freigabe erteilt haben, haben wir dies im Übrigen entgeltfrei getan.
 
Zuletzt bearbeitet:
Es ist ja nicht nur das Zitat, sondern auch die Nutzung des Logos.

Eine solches Zitat ist jedenfalls nicht vom urheberrechtlichen Ausnahmetatbestands des Zitatrechts (§51 UrhG) gedeckt.

Die Nutzung des Logos könnte zudem eine Markenrechtsverletzung (+Urheberrechtsverletzung) bedeuten. Teuer für denjenigen, der es macht ;)
 
Schon lustig, wie sehr sich die Firmen immer genau jene Stellen heraus suchen, die sie brauchen können. Aber so dreist habe ich es auch noch nicht gesehen. ^^
 
Ist die Werbung überhaupt aktuell? Weil momentan kostet er mehr:

http://www.pearl.de/a-PX9804-1111.shtml?query=32GB usb stick

Zumal es irreführend ist da nach: konnte. ..." noch der Zusatz: "getestet wurde die Version mit 8GB
ComputerBase 12/10" fehlt bei dem Werbebanner.

Im Link oben steht es aber mitbei obwohl es die 32GB Version ist und der Text sich auf die 8GB Version bezog.

Das ist echt lustig was pearl da abzieht um die Produkte gut anzupreisen. xD
 
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