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  1. #101
    Commander
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    AW: Staatsanwalt bezeichnet kino.to als neues Massenmedium

    Zitat Zitat von Cestus Beitrag anzeigen
    nahja, der Aufwand ne DVD/BD zu brennen ist schon höher als zu streamen. Der Unterschied ist zwar marginal, aber vorhanden.
    Der Unterschied ist riesig.
    Die qualität ist nicht zu vergleichen, und ein Stream ist selten komplett kostenlos.(nach x minuten muss man zahlen oder warten)

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  3. #102
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    AW: Staatsanwalt bezeichnet kino.to als neues Massenmedium

    Zitat Zitat von buzz89 Beitrag anzeigen
    Der Unterschied ist riesig.
    Die qualität ist nicht zu vergleichen, und ein Stream ist selten komplett kostenlos.(nach x minuten muss man zahlen oder warten)
    Nö, da reicht es einfach das Modem zu reconnecten und mit einer neuen IP gehts dann weiter
    Geändert von Ron Taboga (09.05.2012 um 18:14 Uhr)
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  4. #103
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    AW: Staatsanwalt bezeichnet kino.to als neues Massenmedium

    Die Avengers haben in den USA gerade einen neuen Umsatzrekord für das erste Wochenende in Nordamerika aufgestellt. Trotz illegalen Alternativen zu Kino.to gehen die Leute ins Kino und das ist auch gut so. Niemand der einen Film ernsthaft sehen möchte und das Geld dazu hat, zieht einen Stream mit schlechter Qualität einem Kinobesuch vor. Die Leute die das tun, wären sowieso nicht ins Kino gegangen.

  5. #104
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    AW: Staatsanwalt bezeichnet kino.to als neues Massenmedium

    @Rausch_78

    GENAU meine Meinung!!!

    Gute sehenswerte Filme gucke ich immer im Kino, manchmal sogar 2 mal.
    Andere Rauchen, oder geben so viel Geld jedes Wochenende für Alkohol aus, wenn man da nen paar gläser weniger trinkt kann man dafür ins Kino gehen... und hat auch nen schönen abend und es wird einem was geboten.
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  6. #105
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    AW: Staatsanwalt bezeichnet kino.to als neues Massenmedium

    anstatt dagegen vorzugehen sollte die contentmafia das selber als marktlücke entdecken, was kino.to da geschaffen hat. kino.to bekommt doch hauptsächlich geld von leuten für aktuelle filme, die sowieso nicht ins kino gehen würden und die zahlen anscheinend nicht wenig.

    eine 480p-version mit stereo-sound eines filmes selber gegen kosten anbieten. so könnten sie den illegalen portalen jegliche daseinsberechtigung nehmen und auch noch geld damit verdienen. für die beschissene quali der streaming-seiten würde ich kein cent ausgeben, aber auch nicht jeden film, der mich interessiert, im kino sehen.

  7. #106
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    AW: Staatsanwalt bezeichnet kino.to als neues Massenmedium

    ich sehe das alles halbso dramatisch.

    anstatt den tv anzumachen, gucken sich die ganzen jungen leute halt kino.to und fertig, dadurch wird sicherlich nicht so ein schaden verursacht wie so oft angegeben... manche studien behaupten ja auch sogar das gegenteil.

    aber ich wäre auch dafür, einen legalen Dienst, wo man die Filme (vllt auch beschränkt auf 720p), für 50 cent bis 1 Euro (je nach Aktualität / Typ) pro Film streamen kann, dass man quasi den Film "mietet", also sagen wir mal 2-5 Tage diesen Film anschauen kann. das entspricht auch aktuellen video-verleih-diensten, das porto jedoch würde für die firmen wegfallen. soetwas muss doch realisierbar sein?
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  8. #107
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    AW: Staatsanwalt bezeichnet kino.to als neues Massenmedium

    Zitat Zitat von eggernbangs Beitrag anzeigen
    ...selbst ich finde es krass wie hart er evtl. bestraft wird im Gegenzug zu Gewaltverbrechen (und bitte kommt mir nicht mit dem Spruch "ja aber er hat doch so viele oder so oft blabla" Man kann keine DVD´s oder irgendwelche Dateien mit Menschenleben vergleichen, egal wie vieviel oder wie oft er irgendwas gemacht hat. Ein Menschenleben ist wertvoller als alles andere in der Welt!
    Anstatt sich über das "harte" vorgehen eines illegalen Portals zu beschweren sollte man sich über zu milde urteile von Gewalttaten vorgehen. Und im einzelnen wird es auch für uns unbekannte gründe für ein mildesurteil a und hartes Urteil b geben.

    Was Soll man bei Geldstrafen und Gefängnisstrafen von 1Tag bis Lebenslang gross machen?
    Wenn es zu einer Geldstrafe kommt sollte, sollte diese grundsätzlich um ein vielfaches höher sein als man mit der Kriminalität erzielen konnte bzw derer Legalen ausführung. B.z.CD Klauen im Laden x10 = 100Eur oder 6.6Mio Filme x 10 fache der theoretisch anfallenden Lizenzgebühren die man hätte Zahlen müssen. In diesem Fall würde niemand das Geld sehen und man wäre als Verurteilter nach 7 Jahren Privat Insolvenz wahrscheinlich unbehelligt frei. Das schreck solch dreisten abzockern nicht ab (verdienst an Abo Abzockfallen und Werbung die hoch unseriös sind) und abzockern da sie an denen die für die Filme verantwortlich sind nichts weiter geben und alles selber einstecken.
    Also bleibt für mich nur Gefängnisstrafe. Aber mit 1 Jahr oder Bewährung würde man Ihn in der Masse mit Leuten auf einer eben stellen die unbedacht ein paar mal Kavaliersdelikte verbrochen oder mal ein Krummes ding gedreht haben. Er war sich 24h am Tag, 365Tage im Jahr mehrere Jahre, Tag ein, Tag aus, immer und immer wieder bewusst das es nicht legal ist und scheint nicht an Schlafstörung gestorben zu sein. Ihm war auch bewusst das ihn nicht nur ein Hausdedektiv suchen wird sondern eine ganze Industrie mit einem grösseren Aufgebot an Ermittlern. Verurteilungen von 1Jahr o.ä. sollten Delikten vorbehalten sein die nachweislich schon schlimm waren aber nur einmal, im Affekt oder ohne schaden oder leid von anderen ausgegangen sind. Ganz klar wäre ich hier für 3Jahre (rein subjektive Einschätzung) die erst nach 1/2 der Zeit auf Bewährung (nach Prüfung) geändert werden kann.

    An alle die schon mal mist verbockt haben kennen das Gefühl was man hat wenn einem das Gewissen plagt. Wenn er dieses Gefühl kennt dann wusste er was er tat und wenn nicht hilft sowieso nur strafe. Den dann ist die Einsicht sowieso bei 0.
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  9. #108
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    AW: Staatsanwalt bezeichnet kino.to als neues Massenmedium

    @Kenneth

    Die Geldstrafendebatte ist total sinnlos, da diese schon gut durchdacht ist.
    Ich möchte jetzt nicht direkt unterstellen, dass der Arbeitslose mehr verbrechen begeht als der Arbeiter aber die Tendenz ist nunmal stark vorhanden. Denn so hat man nämlich weniger zu verlieren. Und die Tagessätze werden nunmal nach dem Einkommen berechnet. Und da du einem Arbeitslosen nunmal wenig bis gar nichts nehmen kannst, kannst du ja gerne die Tagessätze auf einen hohen Wert setzen, dennoch wird er es nicht bezahlen können. Anders ist es kaum bei einem normalen Arbeiter. Die Zahlungsmöglichkeit ist auch hier begrenzt und was nutzt es dir also, wenn du die jemanden zu 100 Tagessätzen a 1000 Euro verknackst, wenn er dies niemals zahlen kann? Hingegen 50 Tagessätze a 2 Euro sind für einen Hartz 4 Empfänger durchaus tragbar aber dennoch schmerzhaft.

  10. #109
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    AW: Staatsanwalt bezeichnet kino.to als neues Massenmedium

    Sehe ich genauso. Deswegen würde ich in diesem Fall ja auch Haftstrafe fordern da die für mich sinnvoll abschreckende Summe niemand von denen Zahlen "wird" und "kann"
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