Sammelthread Diskussionen rund um den Rundfunkbeitrag

Eine Rechnung ist im Allgemeinen weder Voraussetzung für die Entstehung noch für die Fälligkeit einer Leistung.
Sagt zumindest Wikipedia, daraus abgeleitet bedeutet dass für mich, dass die Zahlungsaufforderung des Beitragsservice eine Serviceleistung ist um dich an deine Pflicht zu erinnern.

Daher entfällt wohl die Notwendigkeit einer Rechnung.
 
Hmm,

ein Inkasso Büro "erinnert" doch auch im Auftrag eines anderen an die Pflicht zu bezahlen und die schreiben
auch "richtige" Rechnungen...
 
Das Verhältnis Staat - Bürger ist ein anderes als Unternehmen - Bürger. Ohne mich auszukennen, vermute ich aber das in dieser Rechtsstellung der Hund begraben liegt.
Aber hier ein Tipp:
Hier findest du deinen Ansprechpartner vor Ort. Schildere ihnen dein Problem und das Ergebnis teilst du uns dann mit.
 
Ein Inkassobüro erinnert Dich an das Begleichen einer Rechnung, die Dir bereits vorliegen sollte. Da das Mahnen über ein Inkasso-Büro nicht die erste Mahnstufe darstellt, wird dem Mahnschreiben eines Inkassobüros nur bei "Nettigkeit" eine Kopie Deiner Originalrechnung beiliegen. Ein Inkassobüro stellt Mahnungen an den Schuldner aus, keine Rechnungen.

Die Rechnung des Beitragsservice wird übrigens auch Zahlungsaufforderung genannt und sieht so aus:

http://www.rundfunkbeitrag.de/service/musterbrief/

Ob man eine Rechnung mit allen Pflichtangaben nach dem UStG anfordern kann? Vielleicht, aber was bringt's? Das erhöht doch maximal die Verwaltungskosten, was dem Beitragsservice im nächsten Jahresbericht dann wahrscheinlich wieder vorgeworfen wird. Tolle Nummer! :rolleyes:
 
Noxiel schrieb:
Das Verhältnis Staat - Bürger ist ein anderes als Unternehmen - Bürger. Ohne mich auszukennen, vermute ich aber das in dieser Rechtsstellung der Hund begraben liegt.
Aber hier ein Tipp:
Hier findest du deinen Ansprechpartner vor Ort. Schildere ihnen dein Problem und das Ergebnis teilst du uns dann mit.

Ich habe bereits weiter oben geschrieben das wir uns im öffentlichen Recht (Staat/Hoheitsträger vs. Bürger/Unternehmen) und nicht im Zivilrecht (Bürger/Unternehmen vs. Bürger/Unternehmen) befinden. Das macht einen erheblichen Unterschied für die Rechtspositionen und Rechtsfolgen. Der Rundfunkbeitrag ist eine gesetzliche Zahlungsverpflichtung und keine privatrechtliche Forderung. Deshalb kann man auch keine Rechnung oder den Quark mit der Umsatzsteuer verlangen. Es wird überhaupt keine Umsatzsteuer vom Rundfunkbeitrag abgeführt. Statt einer Rechnung gibts einen Bescheid, dagegen kann man sich dann rechtlich wehren. Das der Beitragsservice im Auftrag der Rundfunkanstalten vorab Zahlungserinnerungen verschickt dient alleine der Verfahrensvereinfachung und damit der Kostenersparnis. Genauso gut könnte man jedem Beitragspflichtigen sofort einen Bescheid zusenden, das käme dann wahrscheinlich teurer.
 
Und wie wir aus der Vergangenheit wissen, sind sämtliche rechtlichen Bedenken, angestrebte Prozesse oder was man sonst noch so machen könnte um diese vermaledeite Gebühr (für alle oder nur sich selbst) zu streichen, komplett sinnlos, da Justizia und ihre ausführenden Organe in dieser Hinsicht nicht nur blind, sondern auch taub sind.

Viele haben es versucht (vom einfachen Bürger bis zum Fachanwalt) und sind gescheitert. Ob es die Klage gegen einen GEZ-Schergen war, der sich als "Beamter" ausgegeben hatte und/oder widerrechtlich Zutritt zur Wohnung verschafft hat, oder gegen offensichtlich falsch gestellte Gebührenbescheide oder oder oder... zahllose Beispiele exisitieren auf ebenso zahlreichen Seiten. Immer bekommt die Institution recht, nie der Bürger.

Ignoranz wird in dem Verein auch nach wie vor großgeschrieben, egal wer zum Kassieren kommt. Als ich meine damalige Firma eröffnet hatte, kam postwendend der erste Bescheid. Sie hatten also mitbekommen, dass ich eine Firma gegründet hatte. 2 Jahre später wurde die Firma geschlossen (notariell bestätigt, im Bundesanzeiger veröffentlicht etc), das Gewerbe abgemeldet, aber dennoch kommen in schöner Regelmässigkeit weiter Bescheide. Auch nach wie vor auf den falsch geschriebenen Firmennamen.

Aber solange diese seltsamen Konstellationen bestehen bleiben, dass die Fernsehräte und Kontrollgremien auch gleichzeitig die sind, die a)fett daran verdienen und b)die Macht hätten den Scheiss endlich zu beenden, da sie größtenteils Politiker sind, wird sich nie was ändern. Wir zahlen uns weiter blöd für den x-ten Mutantenstadl, doppelt und dreifach besetzte Teams bei Sportveranstaltungen (warum müssen da immer sowohl ARD als auch ZDF UND noch dritte Programme vor Ort sein mit eigenem Equipment??), von den Fernsehrechten dafür mal ganz abgesehen und zig hirnlosen Sendungen, die ich auch kostenfrei im privaten Bereich bei RTblöd und PROdumm schon nicht sehen will.

Hauptsache Milliarden verbraten für Nix und Wiedernix.
 
Deliberation schrieb:
Ein Inkassobüro erinnert Dich an das Begleichen einer Rechnung, die Dir bereits vorliegen sollte. Da das Mahnen über ein Inkasso-Büro nicht die erste Mahnstufe darstellt, wird dem Mahnschreiben eines Inkassobüros nur bei "Nettigkeit" eine Kopie Deiner Originalrechnung beiliegen. Ein Inkassobüro stellt Mahnungen an den Schuldner aus, keine Rechnungen.

Die Rechnung des Beitragsservice wird übrigens auch Zahlungsaufforderung genannt und sieht so aus:

http://www.rundfunkbeitrag.de/service/musterbrief/

Ob man eine Rechnung mit allen Pflichtangaben nach dem UStG anfordern kann? Vielleicht, aber was bringt's? Das erhöht doch maximal die Verwaltungskosten, was dem Beitragsservice im nächsten Jahresbericht dann wahrscheinlich wieder vorgeworfen wird. Tolle Nummer! :rolleyes:

Ohne "Bescheid" kann dich die Gebühreneinzugstelle nicht verklagen. Sie drohen es an aber wirklich was machen können sie nicht. Sobald du aber auf das Schreiben reagierst oder sogar zahlst erkennst du die Forderung an und bist damit den Vertrag eingegangen. Böse Falle.
 
@triangolum:
1. Der Beitragsservice wird niemals irgendwen verklagen. Die erledigen letztlich nur den Verwaltungskram. Wer nicht zahlt bekommt einen Bescheid durch die Landesrunkfunkanstalt seines Bundeslandes. Dieser muss auch nicht "eingeklagt" werden, sondern du musst dich aktiv dagegen wehren. Erst durch Widerspruch und danach mittels Klage, ansonsten wird der Bescheid ohne Gerichtsverfahren vollstreckbar. Ist das Selbe wie mit Steuern, Bußgeldern, Abwassergebühren, Sozialverschicherungsbeiträgen etc... Alles gesetzliche Zahlungsverpflichtungen, die nicht eingeklagt werden sondern per Verwaltungsakt mit Bescheid betrieben werden.
2. Und weil es eben eine gesetzliche Zahlungsverpflichtung ist geht man auch keinen Vertrag ein.
 
Hallo
triangolum schrieb:
Ohne "Bescheid" kann dich die Gebühreneinzugstelle nicht verklagen. Sie drohen es an aber wirklich was machen können sie nicht.
Selbstverständlich können die was machen.
Zusätzlich zu dem was Lionel Hutz geschrieben hat kommt noch, das die Weigerung als Ordnungswidrigkeit angesehen und mit einem Ordnungsgeld belegt werden kann und außerdem kann der Beitragsservice ein Inkasso Unternehmen auf dich ansetzen was im schlimmsten Fall bis zum Offenbarungseid bzw. einer Pfändung gehen kann.

triangolum schrieb:
Sobald du aber auf das Schreiben reagierst oder sogar zahlst erkennst du die Forderung an und bist damit den Vertrag eingegangen.
Das stimmt nicht, ich glaube du hast die Restrukturierung der GEZ zum Beitragsservice verpennt, der Beitragsservice ist eine Behörde im materiellen Sinne der Verwaltungsverfahrensgesetze und kein privates Unternehmen.
Du brauchst auf kein Schreiben zu reagieren und du brauchst auch keinen Vertrag einzugehen, das ist gar nicht nötig.
Es geht hier nicht um eine Ware eines Privatunternehmens die du ablehnen kannst weil du diese nicht bestellt hast, jeder Haushalt ist zur Zahlung verpflichtet ob er will oder nicht. Je länger du dich weigerst, desto größer wird die Nachzahlung. Es steht dir natürlich frei die Sache komplett auszureizen, mit Ordnungsgeld, Inkasso Unternehmen, Offenbarungseid bzw. Pfändung, ich würde dir aber empfehlen mit dem sparen anzufangen um den unausweichlichen Fall abzudämpfen.

Grüße Tomi
 
Zuletzt bearbeitet:
Zusätzlich zu dem was Lionel Hutz geschrieben hat kommt noch, das die Weigerung als Ordnungswidrigkeit angesehen und mit einem Ordnungsgeld belegt werden kann und außerdem kann der Beitragsservice ein Inkasso Unternehmen auf dich ansetzen was im schlimmsten Fall bis zum Offenbarungseid bzw. einer Pfändung gehen kann.

1. Es heißt Bußgeld und nicht Ordnungsgeld.
2. Die Vollstreckung erledigen in der Regel die Hauptzollämter mit den nachgeordneten Finanzämtern, mir ist kein einziger Fall bekannt, in dem eine Rundfunkanstalt ein Inkassounternehmen mit der Beitreibung von Rundfunkgebühren beauftragt hätte, denn die müssten ja wieder den ganz normalen Weg über den Gerichtsvollzieher gehen.

der Beitragsservice ist eine Behörde im materiellen Sinne der Verwaltungsverfahrensgesetze und kein privates Unternehmen.

Auch das sehe ich anders, denn Behörden im materiellen (funktionellen) Sinn sind solche, für die die Verwaltungsverfahrensgesetze gelten.
In Bayern ist in Art. 2 BayVwVfG die Anwendbarkeit für den Bayerischen Rundfunk ausdrücklich ausgeschlossen, so dass dies auch für den Beitragsservice gelten muss.
Vermutlich gibt es ähnliche Regelungen in allen anderen Bundesländern.
 
Hallo
Doc Foster schrieb:
1. Es heißt Bußgeld und nicht Ordnungsgeld.
Meiner Meinung nach wird eine Ordnungswidrigkeit mit einem Ordnungsgeld belegt, bei Punkt zwei steht zwar Geldbuße aber ein Ordnungsgeld ist ja auch eine Geldbuße, Ausschnitt aus dem Rundfunkbeitragsstaatsvertrag:

"Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV)

§12 Ordnungswidrigkeiten

(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
1. den Beginn der Beitragspflicht entgegen § 8 Abs. 1 und 3 nicht in-
nerhalb eines Monats anzeigt,
2. der Anzeigepflicht nach § 14 Abs. 2 nicht nachgekommen ist oder
3. den fälligen Rundfunkbeitrag länger als sechs Monate ganz oder
teilweise nicht leistet.

(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden."


Doc Foster schrieb:
2. Die Vollstreckung erledigen in der Regel die Hauptzollämter mit den nachgeordneten Finanzämtern, mir ist kein einziger Fall bekannt, in dem eine Rundfunkanstalt ein Inkassounternehmen mit der Beitreibung von Rundfunkgebühren beauftragt hätte
Der Zoll ist die Inkassoorganisation des Bundes: http://www.zoll.de/DE/Der-Zoll/Aufg...ndes/inkassoorganisation-des-bundes_node.html
Du hast aber Recht, Inkassoorganisation ist richtig, Inkassounternehmen war falsch, weil es ist ja kein Unternehmen der privaten Wirtschaft.

Doc Foster schrieb:
denn die müssten ja wieder den ganz normalen Weg über den Gerichtsvollzieher gehen.
Ich habe nie Gerichtsvollzieher geschrieben, es sind ja auch Vollziehungsbeamte, da ein Gerichtsverfahren nicht nötig ist.

Doc Foster schrieb:
Auch das sehe ich anders, denn Behörden im materiellen (funktionellen) Sinn sind solche, für die die Verwaltungsverfahrensgesetze gelten.
NaJa das sehen aber diverse Quellen unter anderem Wiki auch so: http://de.wikipedia.org/wiki/ARD_ZDF_Deutschlandradio_Beitragsservice
Zitat von dort: "Dabei ist er jedoch eine Behörde im materiellen Sinne der Verwaltungsverfahrensgesetze, da er eine Stelle ist, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt."

Doc Foster schrieb:
die Anwendbarkeit für den Bayerischen Rundfunk ausdrücklich ausgeschlossen, so dass dies auch für den Beitragsservice gelten muss.
Ist das nicht etwas gewagt, den Bayerischen Rundfunk mit dem Beitragsservice gleich zu setzen ?

Grüße Tomi
 
Zuletzt bearbeitet:
Ob der Beitragsservice nun eine materielle Verwaltungsbehörde im Sinne des Verwaltungsverfahrensgesetzes ist oder nicht spielt für die betroffenen User hier nur eine untergeordnete Rolle. Und ob nun der Zoll, der Gerichtsvollzieher oder ein anderer Vollstreckungsbeamte morgens um 7 mit dem Vollsteckungstitel an der Tür klingelt dürfte dem Betroffenen dann auch herzlich egal sein...

Interessant fand ich heute folgende Meldung auf onlinekosten.de: http://www.onlinekosten.de/news/artikel/59583/0/ARD-Chef-Lutz-Marmor-Rundfunkbeitrag-koennte-bereits-2016-steigen
 
Quasi ein automatischer Inflationsausgleich? Finde ich gut, das sollten wir für alle Arbeitnehmergehälter einführen. Ansonsten gibt es keine Erhöhung der Rundfunkgebühr! :D
 
Es wundert mich immer wieder, wie diese Zwangsabgabe keinen Verstoß gegen Grundrechte sein kann.
Das ist so als ob man mir vor der verschlossene Haustüre ein Brot auf den Boden legt und dann später einfach die Bezahlung verlangt.
Zumal diese Zwangsabgabe sozial sehr ungerecht ist.

Interessiert aber irgendwie keine Sau und fast Jeder bezahlt schön brav. Selbst bei einem Strafprozess gibt es noch soetwas wie In dubio pro reo.
Aber bei der Abzocke der eigenen Bürger hört soetwas auf und man schreibt sich die Gesetze so zurecht, dass es einfach eine Pauschalabgabe ist.

Soetwas ist unfassbar, gerade in Anbetracht, dass es eigentlich relativ einfach ist Gerechtigkeit herbeizuführen, indem man die Sender verschlüsselt.

Interessieren aber auch wieder nur die Wenigsten.:schaf::kotz:
 
@SSJ
So funktioniert das hier, wenns dir nicht passt, zieh in die USA, da ist selbst das Gefängnis privatisiert und du siehst ja wie toll das funktioniert (nicht).
Ich bin für die GEZ-Gebühr, nur die Höhe ist imho diskutabel, genauso wie der Umfang der "Leistungen". Wir brauchen keine 20 Vorabendsendungen und weichspühl Krimis... genauso keine 10 Talkshows.

Btw. ist mein Bescheid nun auch gekommen und da ist ein Anmeldebogen dabei. Wissen die nur dass ich in der Wohnung gemeldet bin, oder auch seit wann?
 
@deathscythemk2:

Dem Beitragsservice wurden (bzw. werden) folgende Daten von den Meldeämtern übermittelt (§ 14 Abs. 9 RBStV):
1. Familienname,
2. Vornamen unter Bezeichnung des Rufnamens,
3. frühere Namen,
4. Doktorgrad,
5. Familienstand,
6. Tag der Geburt,
7. gegenwärtige und letzte Anschrift von Haupt- und Nebenwohnungen,
einschließlich aller vorhandenen Angaben zur Lage der Wohnung,
und
8. Tag des Einzugs in die Wohnung.
 
deathscythemk2 schrieb:
Btw. ist mein Bescheid nun auch gekommen und da ist ein Anmeldebogen dabei. Wissen die nur dass ich in der Wohnung gemeldet bin, oder auch seit wann?


Kam bei mir auch letzte woche.
da das hinauszögern vermutlich recht wenig bringt hab ich das Online Formular benutzt und gutgläubig angegeben, dass ich da seit 4 Monaten wohne.

4 Tage Später kam ein Brief, dass das Einwondermeldeamt angibt, dass ich da schon vor dem 1.1.2013 Wohnte und ich daher die 22 Monate also Insgesamt ~400€ nachzahlen muss.

naja, musste ja irgendwann kommen.....
 
Zuletzt bearbeitet:
Prinzipiell ist es übrigens völlig irellevant, ob das Datum des Einzugs vom Einwohnermeldeamt gemeldet wird. Grundsätzlich gilt die Beitragspflicht für Haushalte ab 01.01.2013. Da muss der Bürger im Zweifel nachweisen, in welchem Haushalt er gewohnt und wer dort den Haushaltsbeitrag geleistet hat. Sonst wird davon ausgegangen, dass man beitragspflichtig war.

Das ist im Übrigen nicht die Umkehr von "in dubio pro reo", sondern von der Unschuldsvermutung. Der Unterschied besteht darin, dass bei "im Zweifel für den Angeklagten" Zweifel an der Beweisführung zu Gunsten des Angeklagten ausgelegt werden. Bei der Unschuldsvermutung gilt jemand erst einmal als unschuldig, die Schuld muss ihm erst nachgewiesen werden. Und genau Letzteres ist in Deutschland ad absurdum geführt worden. Früher musste man einem Bürger nachweisen, dass er ein Gerät bereithält, das grundsätzlich zum Empfang des ÖRR geeignet ist. Heute geht man grundsätzlich von der Schuld aus und überlässt es dem Bürger, das Gegenteil zu beweisen. Da beide Grundsätze, die Unschuldsvermutung und "in dubio pro reo" grundlegende Rechtsstaatsprinzipien sind, könnte man vermuten, hier sei ein Aufschrei nötig. Die Bestimmungen wurden aber in den letzten Jahren so umformuliert, dass es gar keinen Zweifel mehr geben kann. Clever gemacht...
 
Was ist wenn man neben der Arbeit noch ein Studium hatte? Werden die Monate dann abgezogen?
 
Wird natürlich nicht abgezogen, jeder der unterm Existenzminimum lebt muss zahlen. Befreit wird man, wenn man erhaltenene Sozialleistungen schnell meldet.
 
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