Sammelthread Diskussionen rund um den Rundfunkbeitrag

Arakash schrieb:
Letztere Variante kostet dann richtig und niemand kann mehr dabei helfen die Kosten abzuwenden. NIEMAND, denn die Chancen dazu waren alle VORHER

Wobei man hier auch die Kirche im Dorf lassen muss, hört man überall dass enorme Kosten damit eingehen.
Also die Gemeinde nimmt für die Vorankündigung irgendwas zwischen 20-30€ je nach Streitwert.
Diesen mindestens einmal abzuwenden allein durch Formfehler halte ich für relativ einfach.

Sollte man darauf nicht reagieren bekommt man Post vom Gemeindevollstrecker, dieser Mann ist einige Gehaltsstufen unter einem Gerichtsvollzieher und hat zu mindestens in meiner Gemeinde Ahnung in der Materie wie ein Azubi in einer Anwaltskanzlei. ;)
Naja für diesen "Fachbesuch" mit Geldabholung vor Ort werden nochmal um die 40€ Gebühren fällig.

Im gesamten also eine überschaubare Summe.
Natürlich ist das die Option wo man keinerlei Chance mehr hat etwas abzuwenden WENN die GEZ vorher einigermaßen den Rechtsweg eingehalten hat. Auch hier kann man durchaus fündig werden.
Dann kann man den Schritt zum Verwaltungsgericht machen und direkt noch einstweiligen Rechtsschutz dabei.
Da ist man mit unter 200€ dabei und hat erst mal wieder einige Monate/Jahre Ruhe bis die Sache vor Gericht entschieden wurde.

Hat man allerdings keine ernsthafte Begründung warum man nicht Gebührenpflichtig war/ist dann schindet man mit den Aktionen natürlich nur Zeit, ihr Geld bekommen die sonst eh irgendwann.

Ob sich der Aufwand dann lohnt ist eher fragwürdig, selbst mit einem ernsthaften Anliegen was ich z.B. dahinter habe bin ich mittlerweile an dem Punkt wo ich mich frage ob ich nicht einfach die verf***ten 700€ hätte zahlen sollen und dadurch meine Ruhe gehabt hätte.
Allerdings lasse ich mich ungern bescheissen daher war es vermutlich die richtige Entscheidung und einmal damit angefangen muss man die Nummer dann auch zum Ende bringen, sonst wären auch noch die Gebühren für die Katz' gewesen.
 
Im Regelfall sind es ja nicht die Großverdiener, die hier Zicken machen (oder so wie ich einfach aus Protest immer warten bis der Gerichtsheinz klingelt), sondern die, denen auch die 17.50 pro Monat wehtun, ergo auch die 80€ Gerichtsvollzieherkosten. Vor allem da es dann ja auf einen Schlag 2-300 Euro (17,50 x 12 plus GV-Kosten) sind und nicht mehr nur 17.50€.

Wenn man sich also mit dem Verein Deutschlandwasauchimmer (wie gesagt, GEZ gibts lange nicht mehr) anlegen will, dann sollte man zumindest nicht alles ignorieren bis der Kuckuck schreit, und dann der Mieter umso lauter wenns an die Kohle geht, sondern VORHER evtl auch mal einen Brief aufmachen und dann direkt reagieren.

Darum ging es mir eigentlich. Alles ungeöffnet in die Tonne treten und dann sagen "Hey hättet ihr mal was gesagt" ist halt sehr sinnfrei. Aber so sind halt viele unterwegs. Sieht man ja hier im Forum auch immer an den Beiträgen "Paket ist einen Tag überfällig, kann ich jetzt den Anbieter anzeigen?" oder "Wo bleibt meine Bestellung? - Hast mal den Absender gefragt? oder bei DHL? - Nö, warum? Ich frage doch euch"
 
Hallo
Zottel schrieb:
Wichtig!
Niemand MUSS zahlen!
Die ganze Sache ist Abzocke!
Das ist nur deine Meinung, es gibt mehrere Gerichtsurteile die das Gegenteil aussagen.

Zottel schrieb:
Diese Infos beziehen sich auf Formfehler, was ist wenn keine Formfehler vorhanden sind ?

Zottel schrieb:
Macht euch schlau
Es reicht aber nicht aus sich ein paar Youtube Videos von Rundfunkbeitrag Rebellen anzusehen.
Ich habe auf Youtube schon etliche wirklich echte UFO Video Aufnahmen gesehen, soll ich die auch alle glauben ?

Grüße Tomi
 
Zuletzt bearbeitet:
1. ist es nicht meine Meinung, sondern Gesetzeslage.
2. es gibt immer Formfehler, weil alle Schreiben gleich sind.
3. wenn du an UFOs glauben möchtest, bitte...

Niemand will dir vorschreiben zwischen Wahrheit und Fiktion zu unterscheiden.
Das musst du schon selben können :freaky:
 
Hallo
Zottel schrieb:
1. ist es nicht meine Meinung, sondern Gesetzeslage.
Du interpretierst die neuen "Beweise" aber falsch.
Es wurde durch mehrere Gerichtsurteile festgestellt das der Rundfunkbeitrag gesetzeskonform ist und gezahlt werden muss.
Das neue Gerichtsurteil hat lediglich einen Formfehler festgestellt, damit ist nur das Schreiben für ungültig erklärt worden und nicht der Rundfunkbeitrag.

Zottel schrieb:
2. es gibt immer Formfehler, weil alle Schreiben gleich sind.
Du kannst davon ausgehen das die Schreiben nach diesem Urteil geändert und ohne diesen Formfehler verschickt werden.
Dieser Formfehler verzögert die Zahlung nur, die Zahlung wird dadurch nicht aufgehoben, im Gegenteil die Schuldsumme inkl. Zinsen wächst immer weiter an.

Zottel schrieb:
3. wenn du an UFOs glauben möchtest, bitte...
Wenn ich so wie du an Youtube Videos glauben würde, dann müsste ich das.

Grüße Tomi
 
Tomislav2007 schrieb:
Es wurde durch mehrere Gerichtsurteile festgestellt das der Rundfunkbeitrag gesetzeskonform ist und gezahlt werden muss.
Zeig mir eins!

Tomislav2007 schrieb:
Wenn ich so wie du an Youtube Videos glauben würde, dann müsste ich das.
Ich glaube nicht. Ich sehe und verstehe.
Anscheinend kannst oder willst du den Unterschied zwischen einem Ufovideo und einem Informationsvideo über deine Rechte nicht sehen.

Es steht dir ja frei weiter zu bezahlen!
Niemand zwingt dich abzumelden.
Du musst keines falls diese Informationen nutzen!
 
Zottel schrieb:

Lies Dir den Thread durch, da stehen mindestens drei Urteile aus der letzten Zeit drin, in denen sämtliche Klagen gegen den Beitragsservice abgeschmettert wurden.

Zottel schrieb:
Es steht dir ja frei weiter zu bezahlen!
Niemand zwingt dich abzumelden.

Abmelden kann man sich aktuell nur, wenn man das Land verlässt.

Und was das Video von pgtNikon anbetrifft: ich tue mir schwer, einen Youtuber ernst zu nehmen, der nicht einmal so viel Rechtswissen hat, um Schutzgeld und Landesgesetze unterscheiden zu können. Ganz zu schweigen von der Frage, vor was mich der Beitragsservice schützen würde, falls ich denn zahlen sollte...

inibini hat ihren Beitrag wie eine Hausarbeit im Grundstudium aufgezogen, was auf den ersten Blick gut strukturiert aussieht, letztlich wohl aber mit Wikipedia, Google und vermeintlichen Expertentelefonaten inhaltlich gefüllt wurde. Dass Formfehler existieren können, will ja niemand abstreiten. Der Anspruch wird hingegen durch einen vermeintlichen Formfehler nicht ad absurdum geführt, in dieser Form kann der Anspruch lediglich nicht durchgesetzt werden. Ändere ich also die Form, kann ich diesen durchsetzen.

Da hilft es auch nichts, dass inibini das in den weiteren fast zehn Minuten x-Mal wiederholt.

Fazit: die Feststellung von Formfehlern bei der Vollstreckung haben im Endeffekt nur zum Ergebnis, dass der Titel unwirksam ist. An der Frage, ob man dem Beitragsservice Geld schuldet, ändert dieses Urteil gar nichts. Der Staatsvertrag an sich und die Inhalte wurden wie gesagt erst kürzlich in mehreren Urteilen bestätigt (siehe oben, Thread lesen). Im Ernstfalls heult dann einer rum, weil er mehrere Jahre Aufschub durch Formfehler erwirkt hat und in drei Jahren dann haufenweise Beiträge nachzahlen muss, weil der SWR, NDR o.w.a.i. als Gläubiger ein Inkassobüro eingeschaltet hat, das in eingeübter Manier und ohne Anstrengung formvollendet vollstrecken lässt.

Aber wie Du schon gesagt hast: jeder wie er will. ;)
 
Zottel schrieb:
Hier wurden schon mehrere verlinkt, du musst nur ein paar Seiten zurück blättern, aber gut hier sind ein paar Gerichtsurteile: http://www.rechtsindex.de/urteile/rundfunkbeitrag

Zottel schrieb:
Ich glaube nicht. Ich sehe und verstehe.
Nicht wirklich, du verstehst nur was du verstehen möchtest und das reicht nicht.

Zottel schrieb:
Anscheinend kannst oder willst du den Unterschied zwischen einem Ufovideo und einem Informationsvideo über deine Rechte nicht sehen.
Informationsvideo ? Das ich nicht lache, das ist ein dummes, falsches und stümperhaftes Amateurvideo mit dem gleichen Wahrheitsgehalt wie die UFO Videos.
Die Hauptbegründung war das der Rundfunkbeitrag nicht von einer staatlichen Institution eingetrieben wird, sondern von einem privaten Unternehmen.
Der Super Duper Beweis ist die Umsatzsteueridentifikationsnummer und das ein privates Unternehmen nicht einfach so etwas gegen meinen Willen eintreiben darf wenn ich die Leistung nicht beanspruchen will.
Meine Krankenkasse ist auch ein privates Unternehmen mit Umsatzsteueridentifikationsnummer, kann ich jetzt die Krankenkassenbeiträge verweigern weil ich nicht krankenversichert sein will ?

Zottel schrieb:
Es steht dir ja frei weiter zu bezahlen!
Niemand zwingt dich abzumelden.
Du musst keines falls diese Informationen nutzen!
Du garantierst mir das der Rundfunkbeitrag gegen welches Gesetz auch immer verstößt und das ich garantiert nicht zahlen muss ?
Ja ? Dann zeig mal wie sicher du dir wirklich bist !
Du übernimmst garantiert sämtliche Kosten wenn ich mich gegen gerichtliche Maßnahmen wehren muss und sämtliche Folgekosten falls ich vor Gericht verliere ?

Grüße Tomi
 
Zuletzt bearbeitet:
http://www.spiegel.de/kultur/tv/tho...ahme-vom-wdr-zu-millionen-gage-a-1035847.html

Also wenn von "unseren" Gebühren eine Show produziert wird, die nicht nur ein Heidengeld gekostet hat sondern auch vorzeitig abgesetzt wurde, dafür aber Werbeeinnahmen generierte, dann ist es angeblich etwas völlig anderes und total in Ordnung, wenn Zahlungen für Nicht-Leistungen aus dem Werbetopf getätigt werden?

Wo bekomme ich so einen Vertrag her? "Chef, wir befristen das hier mal auf 2 Jahre, wenn du mit meinen Leistungen nicht zufrieden bist, kannst du mich gerne loswerden, aber bezahlt wird gefälligst weiterhin voll, natürlich weit über Marktwert."

Das ist eine Misswirtschaft dort... unbeschreiblich.
 
Das halte ich jetzt nicht für ungewöhnlich. Man kann einen hochpreisigen Entertainer wie Thomas Gottschalk natürlich nicht mit einem Sachbearbeiter in Egon Grützes Schraubendreherfabrik vergleichen. Aber dass ab einer gewissen Gehaltsstufe Benefits verhandelt werden, weil man eine Person als neuen Mitarbeiter unbedingt haben will, ist gängige Praxis.
 
Vor allem, da sowohl Produktion als auch Bezahlung aus dem Werbeetat der Degeto zu stammen scheint. So wie ich es interpretiere ist da kein einziger Cent Gebührengeld drauf gegangen.
 
Noxiel schrieb:
Vor allem, da sowohl Produktion als auch Bezahlung aus dem Werbeetat der Degeto zu stammen scheint. So wie ich es interpretiere ist da kein einziger Cent Gebührengeld drauf gegangen.

Das wäre seltsam. Ist doch die Degeto eine 100%ige Tochterfirma der Unterhaltungssparte von der ARD.

Lionel Hutz schrieb:

Mit Sicherheit nicht. An der Vorgehensweise kann ich jedoch nichts branchenunübliches erkennen. Gottschalk ist sicher auch nicht zu RTL gewechselt, weil man ihm dort einen Standard-Arbeitsvertrag unter die Nase gehalten hat. Mit VWL! ;) :D
 
@Deliberation
Wobei das Unternehmensmodell doch völlig unerheblich ist, wenn es darum geht, ob Werbeeinnahmen zur Produktion/Entlohnung genutzt wurden oder Gebühren vom Beitragsservice.

Das man davon unabhängig mit den Herren, die diesen Vertrag auf Seiten der ÖR ausgehandelt haben, ein ernstes Wörtchen reden sollte, ist davon ebenso unbetroffen.
 
Ich frage mich eher, wenn diesen Hansel sehen möchte. Der war mir schon vor 15 Jahren unsympathisch.
 
Noxiel schrieb:
@Deliberation
Wobei das Unternehmensmodell doch völlig unerheblich ist, wenn es darum geht, ob Werbeeinnahmen zur Produktion/Entlohnung genutzt wurden oder Gebühren vom Beitragsservice.

Eben. Im Endeffekt wird der ganze Zirkus vom Beitragszahler bezahlt, ob man das nun ARD, ZDF oder Degeto nennt.

Noxiel schrieb:
Das man davon unabhängig mit den Herren, die diesen Vertrag auf Seiten der ÖR ausgehandelt haben, ein ernstes Wörtchen reden sollte, ist davon ebenso unbetroffen.

Eben das verstehe ich wiederum nicht. Was würdest Du den Herren denn konkret sagen wollen?

deathscythemk2 schrieb:
Ich frage mich eher, wenn diesen Hansel sehen möchte. Der war mir schon vor 15 Jahren unsympathisch.

Seine Hochzeit ist sicher schon lange vorbei. Dennoch ist er mir noch deutlich sympathischer, als die aktuellen Moderationszombies. Und dass er solche Angebote bzw. Verträge bekommt, liegt höchstwahrscheinlich daran, dass die Marke Gottschalk viel versprach. Erfolglos war er ja als Moderator auf keinen Fall. Zeitgemäß ist er schon lange nicht mehr.
 
Die Einnahmen aus Werbung werden doch aber nicht vom Beitragszahler bestritten sondern von Unternehmen, die sich Zeit für die Werbung ihrer Produkte in den ÖR einkaufen.
Ich sehe die abstrakte Verbindung zum Beitragszahler nicht.

Ich würde mir zum Beispiel Gründe nennen lassen, warum kein Passus im Vertrag enthalten war, dass eine Entlohnung nur für eine erbrachte Leistung erfolgt. Wie gesagt, dass wäre der plakativste Grund der mich interessieren würde. Bei genauerer Betrachtung noch so einige mehr.
 
Ohne Beitragszahler keine Sendung, ohne Sendung keine Werbeeinnahmen. So stellt sich das für mich dar. Im Endeffekt landet alles in einem großen Topf, aus dem sich die Stakeholder bedienen.

Und was die erbrachte Leistung anbetrifft, so stellt sich der Fall für mich so dar, dass Thomas Gottschalk ja seine Leistung erbracht hat. Laut Vertrag hat er bis zum Ende der Vertragslaufzeit für alternative Programme bereit zu stehen. Wenn man ihm dann aus "Zeitgründen" kein neues Format anträgt, kann doch er nichts dafür.

Im Prinzip ist das wie die Freistellung eines Arbeitnehmers bis zum Ablauf der Kündigungsfrist. Auch da erfolgt eine Weiterzahlung, der AN muss dennoch für etwaige Aufträge zur Verfügung stehen.
 
Die Töpfe für Beitragszahlungen und Werbung sind jedoch getrennt. Ich sehe da immer noch keinen Skandal. Die Beziehung zum Beitragszahler ist mir in dem Fall zu abstrakt, ansonsten wäre die Argumentation, dass jeder Beitragszahler auch Produkte der Firmen kauft und darüber die Sendung bezahlt wurde, ebenso zulässig und das wage ich zu bezweifeln.
 
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