Sammelthread Diskussionen rund um den Rundfunkbeitrag

Fredy78 schrieb:
Alter Verwalter, knapp 9 Mrd. Euro und es genügt nicht.

Die Haushalte der Bundesministerien für:

Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung,
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Bundesministerium für Gesundheit
Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie
Bundesministerium der Finanzen
Bundesministerium der Justiz
Bundesministerium des Innern
Auswärtiges Amt

Haben allesamt weniger .
https://de.wikipedia.org/wiki/Bundeshaushaltsplan_(Deutschland)#Eckwerte_im_Bundeshaushaltsplan

Man muß halt Prioritäten setzen in Deutschland.
 
Das ZDF will jetzt übrigens auch ein größeres Stück vom Kuchen.

Und ich habe erfahren, dass die Intendanten dort jeweils ein Gehalt von 300k aufwärts erhalten, diese Qualität muss selbstverständlich gesichert werden, sonst nagt am Ende noch einer am Hungertuch.

http://www.heise.de/newsticker/meldung/ZDF-meldet-383-Millionen-Euro-Finanzbedarf-an-2794949.html

Gehälter der Intendanten sind größtenteils öffentlich, dazu kommen Nebeneinkünfte, denn man hat ja Zeit, wenn man schon wichtig wie 10 "Normalos" ist.

Achja, und mit "dort" meinte ich sämtliche ÖR Sender, vielleicht war 300k in der Gesamtheit um 100k zu hoch gegriffen.
 
Zuletzt bearbeitet:
@Krafty
Link it or it didn't happen.

Man kann ja von dem Antrag der Beitragserhöhung halten was man möchte - ich find's unverschämt - aber man sollte Hörensagen nicht als Fakt in eine Diskussion einführen oder wenn man Dokumente besitzt, welche die eigene Meinung unterstützen, diese auch allen zur Verfügung stellen.
 
Hallo
Haudrauff schrieb:
Du solltest dir die Tabelle noch einmal genauer ansehen, z.B: 2008 in Mio. € - Bundesministerium für Arbeit und Soziales - 124.041,04, das sind über 124 Milliarden Euro !

Grüße Tomi

Edit: Stimmt er hat sich die raus gepickt die weniger bekommen, naja gut wenn die weniger benötigen dann bekommen die halt weniger.
 
Zuletzt bearbeitet:
Er hat die Ministerien genannt, die weniger haben. Das Finanzministerium (Ministerium für Beitragsservice) hat in allen wichtigen Orten Servicecenter mit Beitragsberatern, mobile Serviceprüfer, Abgleich mit Beitragscentern anderer Staaten, .... eine ganze Menge Service und Beitragsservice, für weniger Etat als der hiesig diskutierte Beitragsservice.
 
Das ja zumindest mal eine lustige Maßnahme.

Trifft es in DE doch einen ganz empfindlichen Nerv.

Schlimmer wäre wohl nur noch eine Online-Sperre.
 
Was kommt als nächstes. Wollen sie den Hausmüll von Verweigerern nicht mehr abholen?
Da wird man ja unter Druck gesetzt wie man es sonst nur von Inkassobüros kennt.
 
Zuletzt bearbeitet: (Rundfunkbeitrag)
Und was hat Internet und Telefon mit dem Beitrag Zutun? Sind auch zwei verschiedene Dinge. Das einzige was die abstellen dürften wären die ÖR.
 
...und wenn sie das einmal für jemanden abgestellt bekämen (was ja leider absolut unrealistisch ist), müsste dieser jemand wohl ab da an nie wieder zahlen, da die "Bereitstellung einer Leistung" dann nichtig ist. Dieser jemand würde sich dann wahrscheinlich noch freuen. Also werden die ihre Produktzwangsaufdrängung niemals abstellen.
 
Stellt sich gleich eine andere Frage: welches Recht haben diese Leute dein Fahrzeug zu preparieren und verkehrsuntauglich zu machen? Mal angenommen du steigst in das Fahrzeug, legst die Verwarnungen an den Beifahrersitz, bemerkst diese Preparierung am Rad nicht und fährst zur Arbeit los... plötzlich mitten im Verkehr eine Panne. ADAC angerufen, Versicherung kontaktiert und dann geht das Desaster los. Was sagt das Verkehrsrecht dazu? Preparierung des Fahrzeugs und eine Gefährdung des Straßenverkehrs? Und wenn da noch weitere Personen durch den Unfall verunglücken?
 
Wer die großen gelben Warnaufkleber nicht sieht/ignoriert, hat vielleicht im Straßenverkehr die gleichen Probleme. Ich würde zur Überprüfung der Verkehrstauglichkeit eine MPU anordnen.
 
@Evil E-Lex

genau da haben wir das Problem und mehr als genug unsere Mitbürger die das auf den ersten Blick ignorieren. Durch das eine Problem entsteht wieder ein neues Problem ...:daumen::stacheln:
...der Verkehrstauglichkeit eine MPU anordnen...

WhiteShark schrieb:
Und was hat Internet und Telefon mit dem Beitrag Zutun? Sind auch zwei verschiedene Dinge. Das einzige was die abstellen dürften wären die ÖR.

Radio, TV über Internet ... viele Telefone(können auch Radio empfangen) sind über das Internet angeschlossen und finde das gehört zusammen. Ein Radio im Auto gibt's natürlich auch, aber einen Plattfuß möchte keiner bekommen.
 
Zuletzt bearbeitet: (Rückantwort)
Nur weil Radio und TV über Internet verfügbar ist, berechtigt das nicht zum abstellen.
Das sind Verträge die die GEZ nichts angeht.
Es gehört nicht im geringsten zusammen.

Genauso wie die nicht an meinem Auto manipulieren dürfen.

Die dürfen nur ihre eigene Dienstleistungen abstellen. Selbst Privatfernsehen dürfen die nicht abstellen.
 
Genauso wie die nicht an meinem Auto manipulieren dürfen.

Das machen "die" doch auch nicht.


die das auf den ersten Blick ignorieren.

Wie so vieles.
Wahrscheinlich gerade mit dem Handy beschäftigt.


Lionel Hutz schrieb:
seit mind. 10 Jahren Verwaltungspraxis.

Eben. Und wie auch erwähnt wurde ist es ein letztes Mittel um auch den Unwilligsten zum einlenken zu zwingen.
Papier ist geduldig also muß man eben eine härtere Gangart anlegen.
 
Zuletzt bearbeitet:
WhiteShark schrieb:
Genauso wie die nicht an meinem Auto manipulieren dürfen.

Wenn der Wagen wie im Ausgangsfall, auf den sich die aktuelle Berichterstattung bezieht, gepfändet wurde, dann dürfen die das natürlich.

http://www.wz-newsline.de/lokales/kreis-viersen/willich/streit-mit-der-gez-auto-gepfaendet-1.2027983

Der Herr hat seine Beiträge nicht bezahlt, die Forderungen wurden vollstreckbar und die eingeschaltete Behörde hat diesen Weg gewählt. Evtl. wäre das KFZ auf Grund der Lebensumstände des Herren (z.b. weil notwendig für Erwerbstätigkeit) nicht pfändbar gewesen, aber dazu wissen wir nichts. Alternativ hätte man auch Lohn- oder Kontopfändung wählen können.
Die Vollstreckungsbehörden bzw. Gerichtsvollzieher handhaben eine KFZ Pfändung sehr unterschiedlich: Fahrzeugpapiere einziehen, Kennzeichen einziehen, Abschleppen oder erst mal Fahrzeugsicherung per Parkkralle oder Ventilwächter. Der Ventilwächter wird gerne deshalb genutzt weil es für die Behörden und deren Mitarbeiter am einfachsten ist. Wird der Ventilwächter zur Sicherung eines gepfändeten KFZ eingesetzt, bekommt der Halter das schriftlich mitgeteilt. Am KFZ wird ein Hinweis angebracht und die Türen versiegelt. Das Fahrzeug darf somit nicht mal geöffnet werden, sog. Siegelbruch ist strafbar (§ 136 StGB).
 
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