Sammelthread Diskussionen rund um den Rundfunkbeitrag

AW: Rundfunkbeitrag 2013 - was tun?

hehe
Aber warum muss ein Landwirt zweimal zahlen? Oder machst du grad 'nen Schertz?
 
AW: Rundfunkbeitrag 2013 - was tun?

DDD schrieb:
Ist hier wohl noch nicht genannt worden?!

BUNDESVERFASSUNGSGERICHT: Abschaffung der GEZ - Keine Zwangsfinanzierung von Medienkonzernen

Hat sich mal jemand das Petitionsverfahren angesehen? Da kann man auch gleich eine Menschenkette in Bolivien machen...
 
AW: Rundfunkbeitrag 2013 - was tun?

@AnfängerEi: leider nein. ein bauernhof zählt nicht nur als sein heim, sondern darüber hinaus auch als gewerbebetrieb und der wird von der gebührenzentrale nochmal gesondert zur kasse gebeten.

das mit dem doppelt unterschreiben war aber tatsächlich ein scherz ;)
 
AW: Rundfunkbeitrag 2013 - was tun?

Wenn das keine Abzocke ist^^
Für gesonderte Betriebsstätten evtl noch nachvollziehbar, auch wenn da gearbeitet wird und man nicht vorm TV sitzt - nen Radio läuft schliesslich immer mal irgend wann. Naja, jeh nach dem - aber als Landwirt biste ja echt ne arme Sau
Schweinerei sowas
 
AW: Rundfunkbeitrag 2013 - was tun?

Deliberation schrieb:
Hm... wie kommst Du auf die 100,- Euro? Dafür bekommst Du nicht einmal die Erstberatung beim Anwalt...

hallo,

hatte ich weiter oben verlinkt:

http://www.online-boykott.de/de/nachrichten/46-klagen-anstatt-zahlen-ab-2013-fuer-kleines-geld


artikel schrieb:
Der Klageweg ist einfach.

Bis auf 75 EUR 105 EUR 1) sind keine finanziellen Gefahren zu befürchten.
Man benötigt keine rechtlichen Kenntnisse.
Es ist kein Rechtsanwalt notwendig.
Man fragt sich wirklich, warum man unter diesen Voraussetzungen ab dem 1. Januar 2013 noch weiter für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zahlen sollte? Ich werde keine Zahlungen leisten und den Klageweg begehen. Schließlich kostet das neben etwas Zeit, 75 EUR 105 EUR 1) und eventuell noch Zinsen und Mahngebühren. Alles in allem um die 100 EUR 130 EUR 1).


1) = fußnote zu verwaltungsgerichtsgebühren:

http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7111.msg52594.html#msg52594


was mir jetzt aber auffällt: von welchem streitwert geht der denn aus? den eines quartals, eines ganzen jahres, oder wie viel? denn davon hängen die gerichtskosten ab. bei allen, die noch nicht angemeldet sind, wären dies die beträge fürs ganze jahr 2013 und noch 1-2 quartale in diesem jahr. vielleicht ganze 2 jahre wenn das sich hinzieht.




Prinzipiell ja. Ich denke, man kann davon ausgehen, dass der Beitragsservice durch alle Instanzen gehen wird, sollte er in erster Instanz verlieren. Auch dass die Kosten irgendwann den Streitwert überschreiten können, ist wahrscheinlich. Deshalb klagen Privatpersonen meist, weil es ihnen "ums Prinzip" geht und nicht, weil sie unter dem Strich 16,80 Euro rausbekommen wollen.

das ist ja genau das problem das ich befürchte. ich habe schon keinen bock, seitenlange klageschriften zu verfassen, geschweige denn schlechtem geld (beiträge) gutes hinterher zu werfen (gerichtskosten). und da haben die abzocker finanziell viel mehr ausdauer, ihren (meist unfreiwilligen) kunden sei dank.
 
AW: Rundfunkbeitrag 2013 - was tun?

Torr Samaho schrieb:
hatte ich weiter oben verlinkt:

Jaja, nur sind das lediglich die Gerichtsgebühren. Wie gesagt halte ich es für völlig auswegslos, einen solchen Weg ohne Fachanwalt zu gehen. Dann kann man die 100,- Euro Gerichtsgebühren auch gleich dem Obdachlosen auf der Straße geben. Das ergibt wenigstens Sinn.

Torr Samaho schrieb:
was mir jetzt aber auffällt: von welchem streitwert geht der denn aus? den eines quartals, eines ganzen jahres, oder wie viel?

Die Gerichtskosten orientieren sich an 500,- Euro Streitwert als Beispiel. Der Streitwert ist der Wert, der strittig ist. Wenn man also ein Jahr lang keine Gebühren zahlt, und der Beitragsservice kommt um die Ecke, dient die Beispielklage nicht der grundsätzlichen Abwendung aller Ansprüche. Hier geht es nur um eine Anfechtungsklage eines negativen Widerspruchsbescheids.

Torr Samaho schrieb:
das ist ja genau das problem das ich befürchte. ich habe schon keinen bock, seitenlange klageschriften zu verfassen, geschweige denn schlechtem geld (beiträge) gutes hinterher zu werfen (gerichtskosten). und da haben die abzocker finanziell viel mehr ausdauer, ihren (meist unfreiwilligen) kunden sei dank.

Korrekt. Als Einzelperson hat man hier einfach schlechte Karten. Neben der Kostenbelastung ist es wie gesagt auch die Laientätigkeit, die bei "seitenlangen Klageschriften" noch eher die Gefahr birgt, dass man sich mit einem Verfahrensfehler selbst Schach matt setzt, bevor das Gericht sich überhaupt mit der Sache beschäftigt.
 
AW: Rundfunkbeitrag 2013 - was tun?

Es sind bereits genug Verfahren anhängig. Da das ganze eh keine aufschiebende Wirkung hat und man schön weiter zahlen muss kann man auch einach die Urteile der laufenden Verfahen abwarten.
 
AW: Rundfunkbeitrag 2013 - was tun?

Ich hoffe,das nach solch einem Verfahren,endlich mal ein klares Urteil fällt.

http://web.de/magazine/finanzen/wir...ml#.hero.Aus für den Rundfunkbeitrag?.866.752


Damit diese endlose und auch richtige Diskussion um diesen sehr strittigen Beitrag mal ein Ende findet.

Ich zahle auch,aber über 17 Euro im Monat,nur dafür das ich Internet nutze ? Da nichtmal ein TV anschluss vorhanden ist ? Geht gar nicht...
 
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AW: Rundfunkbeitrag 2013 - was tun?

Gibt sogar noch mehr interessante News dazu:

Gericht urteilt:
ZDF-Staatsvertrag ist verfassungswidrig
http://www.tagesschau.de/inland/zdf-karlsruhe102.html

Ist natürlich ein großer Zufall, dass beide Verhandlungen am gleichen Tag stattfinden (haha ...).

Ob die Tagesschau eine vertrauenswürdige Quelle für derartige Nachrichten darstellt?
 
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AW: Rundfunkbeitrag 2013 - was tun?

Uh,das hatte ich gar nicht mehr auf dem Schirm gehabt !

Danke für den Link !
 
AW: Rundfunkbeitrag 2013 - was tun?

@VinylBunkerUH: Dank Pseudo-Nachrichten von UI blickt ja kaum jemand, was eigentlich berichtet wurde. Da zeigt man ein paar Studenten mit Plakat, die grundsätzlich gegen alle Abgaben für die ÖR sind und berichtet über Rossmann als "Drogeriemarktkette", als ginge es um eine drohende Todesstrafe.

Nennen wir das Kind doch mal beim Namen: bei der Klage geht es erstens um die Regelungen für Firmen ab dem 01.01.2013. Zweitens geht es nicht darum, den Beitrag grundsätzlich anzuzweifeln, sondern um das Gleichheitsgebot und eine Unverhältnismäßigkeit der Belastung von Firmen durch die Neuregelung. Drittens richtet sich die Klage formell gegen die Länderzustimmung Bayerns.

Diese Klage wird daher alles andere als grundsätzlich klärend sein, jedenfalls für Privatpersonen. Wird der Klage stattgegeben, würde es maximal eine Neuregelung der Betriebsstättenabgabe geben und ein Neubeschluß der Länderkonferenz u.U. notwendig sein. Reine Formsache.

@Anno: DAS ist mal 'ne Nummer! Wobei einem schon bei solchen Sätzen das Grausen kommen sollte:

Im Verwaltungs- und Fernsehrat des Senders muss der Anteil von Politikern und "staatsnahen Personen" von derzeit 44 Prozent auf ein Drittel reduziert werden

Quelle: s.o.

Die Frage ist nun, wie das umgesetzt wird. Die "lustigste" und die zugleich traditionsreichste Variante wäre die Benennung von "Parteifreunden" oder gar "Sponsoren". UND: wer's noch nicht bemerkt hat, hier geht es nur um das ZDF...

Zudem bleibt die meiner Meinung nach stärkste Waffe der Politik erhalten: die Bestimmung über die Vorschläge des KEF in den Länderkonferenzen.
 
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AW: Rundfunkbeitrag 2013 - was tun?

Ok,hatte jetzt noch mal genauer gelesen und du hast ja schon eine gute Zusammenfassung@Erklärung dazu abgegeben.

Lieben Dank dafür.
Ja da wird man wohl die weiteren anhängigen Verfahren abwarten müssen.Es wird wohl bei dieser beschixxxx STEUER bleiben ?!;)
 
AW: Rundfunkbeitrag 2013 - was tun?

Meiner nach mal wieder ein Beispiel für die völlige Entrücktheit der Gerichte:

es sei nicht ausgeschlossen, den Staatsvertrag in verfassungskonformer Weise so auszulegen, dass jemand wegen einer unbilligen Härte von der Entrichtung der Abgabe befreit werden müsse, wenn er nachweise, tatsächlich kein Rundfunkgerät bereitzuhalten.

Quelle: http://www.verwaltungsgericht-osnab...gation_id=19717&article_id=123579&_psmand=129

Das will ich sehen!

Interessant finde ich auch die "Gedankenspiele", wie die NOZ es genannt hat:

Der Begriff der Grundversorgung umfasse angesichts der Unterschiedlichkeit der Rundfunkteilnehmer und ihrer medialen Bedürfnisse Informationen aus allen Lebensbereichen.

Quelle: s.o.

Das bedeutet also, die ÖR können machen, was sie wollen. Denn alles wird immer von irgend einem "Rundfunkteilnehmer" gemocht.

Wenn ich da an Folge 1967 (oder so ähnlich) von "Sturm der Liebe" denke, kommt mir angesichts der angemessenen knapp 18 Euro im Monat das Kotzen!
 
AW: Rundfunkbeitrag 2013 - was tun?

Deliberation schrieb:
Diese Klage wird daher alles andere als grundsätzlich klärend sein, jedenfalls für Privatpersonen.

Es ist schon etwas länger her, dass ich die Klageschrift gelesen habe, aber ich meine mich zu erinnern, dass die ausdrücklich auch Privatpersonen nennt. Das jenes Urteil keine abschließende Klärung bringen dürfte sollte trotzdem (leider) stimmen.
 
AW: Rundfunkbeitrag 2013 - was tun?

Wo kann man denn die Klageschrift einsehen? Ich sehe keinen Grund, warum ein privatwirtschaftliches Unternehmen sich um die Belange von Privatpersonen kümmern sollte. In keiner der Meldungen habe ich auch etwas in der Art gesehen (was nicht bedeuten muss, dass es nicht so ist...).
 
AW: Rundfunkbeitrag 2013 - was tun?

Anno schrieb:
Gibt sogar noch mehr interessante News dazu:

Gericht urteilt:
ZDF-Staatsvertrag ist verfassungswidrig
http://www.tagesschau.de/inland/zdf-karlsruhe102.html

Ist natürlich ein großer Zufall, dass beide Verhandlungen am gleichen Tag stattfinden (haha ...).

Ob die Tagesschau eine vertrauenswürdige Quelle für derartige Nachrichten darstellt?


ok, das.es ging hier um die zusammensetzung der aufsichtsgremien. was dem gemeinen unfreiwilligen verbraucher der rundfunkangebote herzlich egal sein kann. der titel klang ja, als wäre die abzocke der wohnungsbesitzer verfassungswidrig.

lustigerweise erhielt ich gerade am 25.03., als geuers popularklage mündlich verhandelt wurde, einen wisch von denen, mit dem sie mir eine beitragsnummer verliehen, da ich mich bis dato nicht gemeldet hatte. ist das nicht ein service? man wird angemeldet, ohne dafür einen finger rühren zu müssen. vor wenigen tagen, also ca. 2 wochen später, schickten die mir eine rechnung. an die 269 € wollen sie seit 1.1.13 haben für ihren müll, den ich nicht ansatzweise gesehen habe (ich besitze in der tat keinen fernseher und kein radio).

das urteil in geuers klage wird für den 15. mai erwartet. ist wohl die einzige klage einer privatperson, die noch sinn hat. ich rechne nicht damit, dass da großartig etwas auf den kopf gestellt wird, aber so lange werde ich den elenden abzockverein noch hinhalten können. wenn sie erst einmal einen beitragsbescheid schicken und darauf ein widerspruch folgt, müssen sie sich halt damit beschäftigen und ihn beantworten. dem wisch liegt ein sepa-lastschriftmandat bei, das bekommen sie aber nicht. wenn ich schon zahlen muss, dann immer ein wenig verschoben, nur um denen zusätzlichen verwaltungsaufwand zu machen. die rache des kleinen mannes, werde einige meinen. in der tat, dem kleinen mann bleibt nicht viel, mit dem er sich wehren kann, wenn ihm von oben gesagt wird, unrecht sei rechtens.
 
AW: Rundfunkbeitrag 2013 - was tun?

Verständlich, dennoch: bedenke, dass Verwaltungsaufwand Geld kostet und das Geld beim Beitragsservice von den Beiträgen kommt. Im Endeffekt muss man seine Rache also anteilig selbst bezahlen.
 
AW: Rundfunkbeitrag 2013 - was tun?

Und den größeren Anteil zahlen diejenigen, die mit dem Angebot durchaus zufrieden sind... Da ich das Programm von WDR5 und deren Dokumentarbeiträge sehr mag, würde ich mir wünschen, dass die Verwaltungskosten direkt auf die Verzögerer wie Torr Samaho umgelegt würden. -.-
 
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