Sammelthread Diskussionen rund um den Rundfunkbeitrag

Warum etwas mit dir vereinbaren wenn die Zahlungsweise gesetzlich geregelt ist (§7 RBStV)? Oder stehst du über dem Gesetz? :p
 
Warhorstl schrieb:
Bah, ist ja abartig. Beim ersten Mal schicken sie mir den Brief 2 Tage vor Fälligkeitsdatum, diesmal gar nicht. Warum sagen sie dann überhaupt, sie würden einem sowas schicken? Macht den Verein auch nicht gerade sympathischer.

Ich finde es eigentlich eine Frechheit das die unnötig solche Briefe verschicken. Es würde völlig reichen wenn man angemahnt werden würde, falls man nicht bezahlt. Das ist ein unnötiger Kostenfaktor. Man braucht doch nicht alle 3 Monate eine Erinnerung.
Ein Brief zu Beginn des Vertrages reicht.
 
Ich zahle unter Vorbehalt, deshalb bin ich an die Einzelüberweisungen gebunden. Da ich bei meiner ersten Zahlung nur nachzahlen musste, da ich mich verspätet (bzw. auf deren Aufforderung hin) angemeldet habe, wollte ich jetzt mit der zweiten Zahlung (also die erste regelmäßige) einen Dauerauftrag anlegen. Also dachte ich mir: Einfach auf den nächsten Brief warten, alles eintragen und dann dreimonatlich dem Loch im Konto für Ausgaben, denen keine Leistung gegenübersteht, nachtrauern. Pustekuchen! Bin gespannt, was die mir jetzt sagen. Hab denen nur ne Mail geschrieben, muss die mit der kostenpflichtigen Hotline ja nicht noch mehr untzerstützen.

Und ja, ich würde das auch gutheißen, wenn die ihre Einnahmen nicht für unnötige Ausgaben auf den Kopf hauen. Hätten die mir einfach eine Aufstellung mit den nächsten 30 Zahlungen geschickt, wäre das ja völlig ausreichend gewesen. Und wenn die ihren Star-Moderatoren keine 6-stelligen Monatsgehälter zahlen würden, wäre ich noch mehr zufrieden. Wo das durch deren Auftrag gerechtfertigt ist, soll mir auch mal jemand klarmachen.
 
Warhorstl schrieb:
Hätten die mir einfach eine Aufstellung mit den nächsten 30 Zahlungen geschickt.

mach dich nicht lächerlich.
du hast nen Anmeldedatum von denen und ab da muss man alle 3 Monate bezahlen.
Und du hast angegeben, wie du zahlen willst, was willst mehr?

Anmeldetatum 12.5.2014
12.8.2014
12.11.2014
12.2.2015
12.5.2015
Kannst gerne bis 30 Fortführen.

kannst dich aber auch dumm stellen, machen viele ja gerne (absichtlich oder unabsichtlich)
 
Zuletzt bearbeitet:
Die Rechnung geht schonmal nicht auf, da das Anmeldedatum immer der erste eines Monats ist und selbst dann immernoch nicht dem Fälligkeitsdatum entspricht.
Es geht mir aber auch einfach nur darum, dass deren Kommunikation abartig schlecht ist. Im Anmeldeschreiben steht "Zu den jeweiligen Fälligkeitsterminen senden wir Ihnen Zahlungsaufforderungen.", nicht etwa "Finden Sie selbst heraus, wann sie uns was auf welches Konto überweisen müssen." Der Brief ist auch mit Sicherheit nicht verloren gegangen, denn in meinem ganzen Leben ist mir bislang alles an mich Adressierte von der Post zugestellt worden. Der Brief wurde schlichtweg nie abgeschickt.
Zumindest zu Beginn einer regelmäßigen Zahlungsreihe (die für mich eben jetzt erst beginnt, da ich wie gesagt bisher nur einmal nachzahlen musste) sollten sie aber wohl dazu in der Lage sein, ihr Versprechen zu halten. Wäre man nicht dazu gezwungen, den Rundfuckbeitrag zu entrichten, wäre das wohl für jeden Kunden ein Grund, die Leistung abzubestellen.
 
also meine Anmeldung ist ja nun auch noch nicht all zu lange her.

da gab es so einen Zettel, wo man ankreuzen konnte, wie man bezahlen will.
Monatlich, 3 Monatlich, am anfang, in der mitte usw.
irgend was davon hast du angekreuzt, wirst ja wohl noch wissen.
auf welchen Tag du angemeldet wurdest, steht auch da.

ich begreif also dein Problem immer noch nicht, zahl doch einfach im entsprechend angekreuzten Rhythmus.
 
florian. schrieb:
Lastschrift und gut ists.

Habe ich versucht, geht leider nicht weil sie partout auf eine Unterschrift für das SEPA-Mandat bestehen, die ich nicht gewillt bin zu leisten, da dadurch meine Rechte eingeschränkt werden. (vom Aufwand mal abgesehen)
 
Was für Rechte gibst du denn ab? Du erlaubst damit der GEZ doch nur das sie den Betrag vom Konto abbuchen können. Das kannst sogar ohne Probleme zurückbuchen, falls die mal was falsches gebucht haben.

Alternativ kannst du auch jeden Monat die 17,98€ überweisen.
 
Entweder habe ich den Faden verloren oder hier wird von irrigen Annahmen ausgegangen.

Es geht also um den Zeitraum, in dem man zurückbuchen kann. Und wegen dieses Umstandes will Krafty anscheinend keine Unterschrift für eine Abbuchung nach dem SEPA-Verfahren leisten, sondern nach Rechnung selbst überweisen.

Habe ich das richtig verstanden?

Wenn ja, so ist das kompletter Unsinn. Eigene Überweisungen nach Rechnungslegung kann man nachträglich nicht "zurückbuchen", Lastschriftabbuchungen "technisch" hingegen schon. Und in beiden Fällen wäre lediglich nur eine Rückforderung und keine Rückbuchung legal und auch nur dann, wenn der Vorgang an sich in Zukunft und rückwirkend als rechtswidrig erklärt würde. In dem Fall hat man dann per se einen Rechtsanspruch gegen den Schuldner, den man auf dem Rechtsweg geltend machen kann und muss.
 
ich weiß ja nicht was hier einige denken, aber es wird sicher nie der Fall eintreten, dass die GEZ die erhaltenen Gelder der letzten Jahre zurück geben muss. Also was versprecht ihr euch unter vorbehaltlicher Zahlung, manueller Überweisung usw. ?
 
Zuletzt bearbeitet:
http://www.rundfunkbeitrag.de/
Auf die Seite gehen, und alle Fragen sollten sich erledigen.
Wenn die Rechnung nicht kommt (3. Quartal 2013 fehlt mir bis heute), einfach hier die Zahlweise "ändern" bzw. die gewollte erneut online übermitteln. Dann folgt in Kürze das Schreiben mit dem offenen Betrag sowie ggf. der Fälligkeit des nächsten Beitrags.

Ich persönlich nutze, wo Lastschrift nicht unabdingbar ist, lieber den Dauerauftrag zwecks eigener Übersicht und Zuverlässigkeit.
Es gab vor einiger Zeit bei 1und1 den Fall, dass 3 Monate die Grundgebühr nicht berechnet wurde, nur die Gesprächsminuten. Die Hotline meinte, der Betrag würde dann nach der Fehlerkorrektur in einem Rutsch abgebucht, was man bei Bedarf durch manuelle Überweisung umgehen könne. Dann lieber gleich selber machen.
 
Deliberation schrieb:
Entweder habe ich den Faden verloren oder hier wird von irrigen Annahmen ausgegangen.

Es geht also um den Zeitraum, in dem man zurückbuchen kann. Und wegen dieses Umstandes will Krafty anscheinend keine Unterschrift für eine Abbuchung nach dem SEPA-Verfahren leisten, sondern nach Rechnung selbst überweisen.

Habe ich das richtig verstanden?

Nicht ganz ;)

Mir ist durchaus bewusst, dass Überweisungen nicht "zurückgebucht" werden können.
Es ging hier rein um den Unterschied zwischen legitimierten Lastschriften und solchen, bei denen die Legitimation nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden kann.

Bisher überweise ich, wie ich lustig bin, können gerne ein paar Monate nach "ihrem" Geld betteln.

@florian.

Man wird ja wohl noch träumen dürfen, aber falls der Fall eintreten sollte, hat man dann doch lieber etwas in der Hand.
 
Krafty schrieb:
Es ging hier rein um den Unterschied zwischen legitimierten Lastschriften und solchen, bei denen die Legitimation nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden kann.

Das habe ich schon verstanden, ergibt nach meinem Ermessen jedoch keinen Sinn.

Denn für das Zurückbuchen ist es im ersten Schritt völlig irrelevant, ob nun eine Legitimation für die Lastschrift existierte oder nicht. Die Prüfung der Legitimation erfolgt immer im nachfolgenden Rechtsverfahren, das der Gläubiger gegen Dich als Schuldner einleiten kann. Und daraus ergibt sich nach aktueller Rechtslage immer ein Schuldverhältnis Deiner Person.
 
Wenn wir es genau nehmen, hat man ohne Lastschriftmandat die Möglichkeit 13 Monate nach Abbuchung zu widersprechen, völlig unabhängig ob eine Schuld besteht oder nicht.

Was das bringen soll ist eine andere Sache.
 
Das ist ein Teil des gesamten Verfahrens. Die 13 Monate sind keine Widerspruchs- sondern eine Rücknahmefrist. D.h. in dieser Zeit hat der Zahlende die Möglichkeit, das Geld zurück zu buchen. Das betrifft aber nur den Fall, wenn zwischen Kreditinstitut und Kunde (d.h. die Firma oder Person, die bei Dir abgebucht hat) per AGB die Schrifterfordernis für das Lastschriftverfahren vereinbart wurde, der Kunde der Bank dies aber nicht eingereicht hat. Das ist dann ein Formfehler, hat aber (wie Du schon angemerkt hast) nichts mit der Rechtmäßigkeit des Einzugs zu tun.
 
Hey Leute,

ich bin vor kurzer Zeit zum ersten Mal umgezogen. Jetzt kamen durch die Ummeldung beim Meldeamt schon mehrere Briefe in den Briefkasten. Ich bin Ende Dezember umgezogen und habe den Beitrag zum 1.1.15 angemeldet. Nun wird aber von mir verlangt, dass ich ab dem 1.12.14 zahle obwohl ich da doch noch gar nicht in der neuen Wohnung war. Überschneiden sich damit nicht die gezahlten Beträge und die GEZ kassiert doppelt ab?
Ich habe erstmal eine Mail geschrieben (Dort anrufen kann man ja auch nicht bei den Minutenpreisen), als Antwort kam darauf nur der Brief: "Danke, dass Sie mit SEPA bezahlen wollen".
 
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