1. #201
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    AW: Gema erklärt Abgaben auf USB-Sticks und Speicherkarten

    Hi,
    hab nun endlich etwas über die Einnahmen und Verteilung an Künstler gefunden.
    Nachzulesen hier:

    http://de.wikipedia.org/wiki/GEMA

    2010 hat die GEMA 822 000 000,00€ eingenommen, die Künstler bekamen von diesen Einnahmen 299 700 000,00€ (Effektive Ausschüttungen an die Mitglieder ), 523 000 000,00 sind auf der Strecke geblieben.
    Die Verteisumme belief sich auf 735 900 000,00€, was immer die damit auch gemeint haben.

    Für mich zählt, was haben die eingenommen und was haben die Künstler davon erhalten.

    Fakt ist, keiner blickt da noch so richtig durch, erst recht nicht der Ottonormalverbraucher und schon gar nicht der Jugendliche, der eh kaum Geld hat.

    Es entschuldigt natürlich nicht, dass man sich Schwarzkopien zieht, dies ist nicht in Ordnung.
    Von Seiten der GEMA alle über einen Kamm zu scheren und damit zu Straftätern abzustempeln, finde ich jedoch genauso verwerflich.

    mfG Gucky

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  3. #202
    Lieutenant
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    AW: Gema erklärt Abgaben auf USB-Sticks und Speicherkarten

    Zitat Zitat von am3000 Beitrag anzeigen
    eine Gerichtliche Entscheidung ist das ein zigste was da vielelicht Hilft?
    Auch das bringt (meiner Meinung nach) nichts. Meine Begründung möchte ich mit einer Geschichte aus meinem Heimatland belegen:

    In Österreich hat der Oberste Gerichtshof im Jahr 2005 entschieden, dass die Urheberrechtsabgabe auf Festplatten (in PCs und Notebooks) unzulässig ist. Dann kommt im Jahr 2010 die AustroMechana (das österreichische GEMA Pendant) und legte für Festplatten eine neue Abgabe in der Höhe von ca 15 bis 36 Euro fest. Daraufhin hat HP gegen diese Gebühr geklagt und in erster Instanz vor dem Handelsgericht gewonnen, nur wird die Abgabe so lange ein Thema bleiben, bis erneut das höchste zuständige Gericht eine Entscheidung trifft. In der Zwischenzeit können Händler zwar die Zahlungen der Abgaben aussetzen, sollte die höchste Instanz die Abgabe aber nicht kippen, dann müssen sie für jede verkaufte Platte auch die Abgaben leisten.

    Bedenkt man, dass die Austro Mechana für jede 500GB Festplatte 14,40 Euro einkassiert, dann wäre das selbst bei den aktuell immer noch erhöhten Preisen 25 Prozent des Kaufpreises. Die GEMA treibt das meiner Meinung nach aber auf die Spitze, denn einen 16GB USB Stick gibt es zum Beispiel bereits ab 5 Euro und die Abgabe beträgt damit fast 40 Prozent des Kaufpreises.

    Ich bin der Meinung, dass man sich 1 oder 2 Euro durchaus gefallen lassen kann. Das bewegt sich noch in einem Rahmen, den die meisten Leute beim Kauf eines einmaligen Gegenstandes ignorieren können. Wie aber sieht es aus, wenn man plötzlich nicht mehr 2 sondern 20 oder 50 Euro an Abgabe zahlen soll? Ich habe das in einem früheren Beitrag ja schon angesprochen, dass man für viele verschiedene elektronische Produkte eine Abgabe leisten muss, die im Falle einer Privatkopie oft bereits mehrfach bezahlt wurde.


    Dass diese ganzen Verwertungsgesellschaften Betrüger sind, zeigt auch ein anderes Beispiel: die Repographieabgabe musste vor einigen Jahren sowohl für den Scanner, den Drucker als auch für den PC bezahlt werden. Scannt man also eine Seite aus einem Buch oder einer Zeitschrift in den PC und druckt diese dann später aus, hat man dafür die dreifache Abgabe geleistet. Dankenderweise hat der OGH auch dieses Verbrechen bearbeitet und die Abgabe für PCs aufgehoben.

    Das ist aber das beste Beispiel, was diese Verwertungsgesellschaften machen können, wenn niemand dagegen die Stimme erhebt. Gibt es bei euch in Deutschland nur genug von diesen "ist mir doch egal" Menschen wie Dr. MaRV, dann werden euch die GEMA und andere Verwerter noch das letzte Hemd ausziehen.

  4. #203
    Admiral
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    AW: Gema erklärt Abgaben auf USB-Sticks und Speicherkarten

    Zitat Zitat von chris233 Beitrag anzeigen
    die meinen Pornos
    Wäre sogar eine Erklärung für die Bilder aber da zweifle ich dann wieder sehr stark dran dass so viele Leute ihre Pornos auf der SD Karte speichern - dafür werden doch wohl eher (externe) HDDs genutzt, mit der 32GB SDHC kommt man da ja nicht sonderlich weit.
    Samsung Galaxy Nexus (CM10.1 JB 4.2.2) - AMD Phenom II 945 C3, Gigabyte GA-MA69G-S3H, 4GB Corsair XMS2 1066, MSI 5770 Hawk, Crucial M4 128GB, WD20EARS, Seasonic S12II 380W @ S-Flex 1600, Coolermaster Centurion5
    [Kühlung - CPU: Noctua NH-U12P@400rpm, Case: Noctua NF-RF8 @7V, NB Multiframe @7V]
    [FAQ] Gaming Maus & Zubehör

  5. #204
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    AW: Gema erklärt Abgaben auf USB-Sticks und Speicherkarten

    Hi,
    es hat doch keiner etwas gegen die Abgaben, sofern diese gerechtfertigt sind.
    Leider machen die GEMA und andere Verwertungsgesellschaften ein großes Geheimnis daraus.
    Aufklärung und Offenlegung scheint da gar nicht gewollt zu sein.
    Und dies ist das ganze Problem an dem dieses System im Eigendlichen krankt.

    Wenn ich für etwas bezahle, dann möchte ich wissen wofür.
    Wenn ich als Gewerbetreibender eine Rechnung erstelle, so muß diese für den Kunden auch nachvollziehbar sein, ansonsten ist diese rechtsungüldig.

    Ändern werden wir hier doch nichts, ist wie mit den Benzinpreisen, daher ist es müßig darüber zu diskutieren.

    mfG Gucky

  6. #205
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    AW: Gema erklärt Abgaben auf USB-Sticks und Speicherkarten

    Zitat Zitat von crogge Beitrag anzeigen
    Das ist ein allgemeines Problem in Deutschland, viele beschweren sich über die momentane Situation aber es wird relativ wenig dagegen getan!
    Leider kann man gegen solchen Dinge nicht allzuviel tun. Reguläre Verfahren dauern sehr sehr lange und verusachen i.d.R. Kosten, die man selbst kaum tragen kann.
    Ein Boykott bringt dahingehend auch nicht viel, da es die Entscheidung nicht rückgängig macht. Das Beschweren bringt auch so gut wie nichts (mehr). Letztlich wird eh über die Köpfe der deutschen Bevölkerung hinweg entschieden - und es wird eh alles über einen Kamm geschoren, denn eine Unterscheidung zwischen Täter und Betroffener findet dahingehend nicht (mehr) statt.
    [CPU] Intel Core i5 2500K @ 4.2GHz [Cooler] Scythe Mugen 2 Rev. B [Mainboard] Gigabyte P67A-UD3-B3 [RAM] 16GB G.Skill 10700
    [GRFX] Gainward GeForce GTX570 GLH w/ Alpenföhn "Peter" + 2x Orange Wing Boost 120mm
    [Case] Lancool K58 w/ Noiseblocker PK-2 140mm & Scythe S-Flex 120mm
    [Power] Enermax Modu82+ EMD525AWT
    [TFT] EIZO FS2333 + LG L227WT [Keyboard] Mionix Zibal 60 [Mouse] Mionix NAOS 5000 [OS] Debian 6.0.7 + Windows 7

  7. #206
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    AW: Gema erklärt Abgaben auf USB-Sticks und Speicherkarten

    Zitat Zitat von crogge Beitrag anzeigen
    Meiner Meinung nach sollte jeder in diesem Thread eine Beschwerde an die GEMA schreiben, sich nur in einem Forum darüber aufzuregen bringt relativ wenig.
    Ein paar hundert Beschwerdebriefe an die GEMA bringen aber genauso wenig, da rührt sich von denen keiner vom Fleck.

    Ein Boykott der Produkte, und damit finanzielle Einbußen würde schon eher was bewegen, aber auch hier sitzt der Verbraucher am kürzeren Hebel.

    1. Es gibt kein Medium mehr das speziell für Audio bzw. Video gemacht ist, jedes Medium kann universell genutzt werden und damit kann man es nicht selektiv boykottieren.

    2. Jeder Umsatzrückgang wird sofort mit einen Anstieg der Raubkopien hochgerechnet, denn der Grund das ein Nutzer auf ein Produkt verzichtet ohne es sich dann illegal zu beschaffen existiert für diese Leute nicht.

    Egal wie der Verbraucher handelt er wird immer gleich als Verbrecher hingestellt. Da es keine selektiven Audio und Video Medien mehr gibt hat man hier die ideale Abzockmethode gefunden weil sich niemand mehr ausweichen kann. Eine Reform ist praktisch überfällig.
    Der Beginn aller Wissenschaften ist das Erstaunen das Dinge sind wie sie sind.

  8. #207
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    AW: Gema erklärt Abgaben auf USB-Sticks und Speicherkarten

    Ich frage mich gerade ernsthaft ob das legal ist (was die Gema da macht)? Die können doch keine Pauschalgebühren auf etwas erheben, wo sie noch nichtmal wissen was ICH darauf speichere.

    Edit: Muss ich bald auch was für meinen Rucksack an die Gema abtreten da ich darin CD transportiere, oder noch besser, worin ich USB Sticks mit Musiktiteln transportiere? ...ich dachte ich habe bereits eine "Lizenz" erstanden als ich die CD gekauft habe!?
    Geändert von fidschi (30.05.2012 um 13:10 Uhr)
    i7-2600k @ 4,2Ghz @ 1,2V | MSI P67A-GD55 | 8GB Mushkin | 2x Asus 570GTX | Sennheiser PC350 @ Creative Sound Blaster X-Fi Titanium | OCZ Vertex 3 60GB | Western Digital Caviar Black 2TB | Enermax MODU87+ 700W | 3D @ ASUS VG278H
    Fixes für 3D Vision (Games)

  9. #208
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    AW: Gema erklärt Abgaben auf USB-Sticks und Speicherkarten

    Hi,
    wenn Dein Rucksack einen CD/DVD Laufwerk hat, musst Du dafür Zahlen. Ebenso wenn Dein Rucksack einen eingenähten Player hat.

  10. #209
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    AW: Gema erklärt Abgaben auf USB-Sticks und Speicherkarten

    Eine wirklich geniale Diskussion und eine wirklich [Ironie an] geniale Idee [Ironie aus] von der Gema. Wie schon gesagt, diese grenzenlose Pauschalisierung geht auch mir gegen den Strich. Ich habe das Beispiel high live:

    Ich nutze einen 4GB USB Stick beruflich, auf dem ich sämtliche 3D und 2D CAD Zeichnungen, Excel Tabellen etc. drauf hab. Zu 80% meine eigenen Ideen, 20% die Ideen meiner Kollegen um sie zu prüfen.
    Dann habe ich noch einen 16GB Stick für mich Privat. Da ist natürlich alles drauf was sich so über die Jahre angesammelt hat. Bilder, Musik, Filme, Videos.

    Wie soll die Gema mir jetzt nachvollziehbar erörtern, welcher Stick für was genutzt wird und für welchen Stick die Gebühr gerechtfertigt ist und für welchen nicht. Ist faktisch unmöglich und man geht den Weg des geringsten Widerstandes, man wälzt die Kosten einfach auf alle ab. Toller Einfall...

    Es ist schon in Ordnung das sich eine Institution um die Urheberechte kümmert, aber mit solchen Mitteln ist dies echt fragwürdig, da ein Generalverdacht gegen alle gehegt wird. Man sollte sich Gedanken über die Wurzel des Übels machen, und nicht über die Auswüchse.

    Wartet noch ein paar Jahre, dann erhebt die Gema eine Gebühr auf alle PC's und Notebooks oder gar auf einen Internetzugang, da dies die ultimativen Werkzeuge der Urherberechtsverletzung sind...
    Geändert von Meister Röhrich (30.05.2012 um 13:56 Uhr)
    MSI GE60:
    -> i5 3210M @ 2,5GHz; GT650M 2GB GDDR5; 8GB DDR3 1333MHz RAM
    -> 64GB SSD Crucial M4 mSATA; Western Digital Scorpio Blue WD10JPVT 1000GB
    -> 15.6" FullHD LED (intern); 21,5" BenQ V2220H FullHD LED (extern)

  11. #210
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    AW: Gema erklärt Abgaben auf USB-Sticks und Speicherkarten

    Sind "Raubkopien" verboten und das "Raubkopieren: JA
    Ergo ist "Raubkopieren" eine Straftat: JA
    Werden erwischte "Raubkopierer" bestraft: JA

    Ergo, muß eine Strafgebühr her, die den entstandenen Schaden abdeckt. Diese wurde ja nun zum wiederholten Mal erhöht, diesmal für Sticks etc.

    Eine Strafgebühr setzt einen oder mehrere Täter voraus, die in den Nutzern dieser Medien und Geräte von der GEMA gefunden wurden.

    Sollte dies nicht zutreffen, zumindest trifft es bei mir NICHT zu, wäre es in diesem Sinne eine Massenhaftung ohne feststellbaren Einzeltäter bzw. einer Tätergruppe.
    Dies wäre noch verständlich, wenn nachweislich jeder mindestens eine "Raubkopie" sein eigen nennt.

    Doch wir leben in Deutschland, und zumindest hierzulande gibt es KEINE Massenhaftung.
    Auf welches Rechtssystem ist die Bestrafung einer, ja man kann sagen, Völkergemeinschaft, ohne juristisch einwandfreien Nachweis zurückzuführen.
    Denn nichts anderes ist es, wenn ich jemanden mit einer Geldstrafe belege. Dies setzt zwingend auf jedem Fall eine Straftat vorraus.
    Eine Straftat, die ich nicht begangen habe und auch in Zukunft nicht vorhabe diese zu begehen.

    Frage: Warum muss ICH diesen Aufschlag bezahlen????

  12. #211
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    AW: Gema erklärt Abgaben auf USB-Sticks und Speicherkarten

    Diese Blutsauger wollen doch nichts anderes, als den Leuten das Geld abzusaugen. Ich frage mich, warum ich für etwas bezahlen muss, was ich tun könnte.
    Wird Zeit, dass irgendjemand mal etwas gegen diese Parasiten unternimmt. Alle Naselang irgendein Blödsinn von der GEMA, das ist ja zum Verrücktwerden.
    BS: WinVista Home Premium 32-Bit SP2
    Grafikkarte: EVGA GeForce GTX 550 Ti 1024MB GDDR5
    Prozessor: Intel Core 2 Quad (4x2,4 GHz)
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    Mein YouTube-Kanal: *klick*

  13. #212
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    AW: Gema erklärt Abgaben auf USB-Sticks und Speicherkarten

    Kann man da nichts gegen machen? Protest? Oder Ähnliches?

  14. #213
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    AW: Gema erklärt Abgaben auf USB-Sticks und Speicherkarten

    kann, man eigentlich auch so private eine Verwertungsgeselschaft gründen?
    Wäre genau das richtige für mich
    CPU: 2600K GPU: HD 6950 2 GB MB: Gigabyte GA-Z68X-UD3-B3 Netzteil: Be Quiet! L8-730W Pure Power 80+ Bronze RAM: 2*4GB Kingston / Win7 64Bit Gehäuse Antec 1100
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    Nichts ist wahr, alles ist erlaubt.

  15. #214
    Lieutenant
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    AW: Gema erklärt Abgaben auf USB-Sticks und Speicherkarten

    Die GEMA kann mir mal so richtig den :::sch lecken.

    Die Kapitalisten legen jetzt mal so richtig los dreckige ......burten , alle Künstler verdienen schon ihre Millionen und wollen noch die letztden dollar haben bzw. €.

    Damit bezwecken die doch , dass das Raubkopieren erst richtg losgeht! (Mir solls recht sein )
    i7 2600k @Stock / P67a-UD4-B3 / Corsair H60 / Scythe Kaze Master Pro (KM03-BK)
    2x2 Gbyte ADATA XPG G Series v2.0 CL9 2200 MHz @1333 6-6-6-18 1T @1.5V
    (AX3U2200GB2G9-DG2) brauche noch 2x2 Gbyte leider ausverkauft
    Gigabyte 570 OC rev.1 @Stock / Western Digital VelociRaptor 300GB
    Enermax Revolution85+ 920W ATX 2.3 / Gehäuse: AeroCool VX-9 Pro Limited Edition

  16. #215
    Lt. Commander
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    AW: Gema erklärt Abgaben auf USB-Sticks und Speicherkarten

    Also jetzt schnell noch USB-Sticks bzw. Speicherkarten kaufen oder wie?

    Hat jemand von euch die Werbeplakate der GEMA gesehen? Jedes mal wenn ich die sehe, könnte ich mich aufregen...
    YouTube: [TheDemoVault] Counter Strike: Global Offensive eSport Content
    CSGO EPS fraghighlights: [TheDemoVault EPS Fraghighlights]
    CSGO ESWC fraghighlights: [TheDemoVault ESWC Fraghighlights]

  17. #216
    Lt. Junior Grade
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    AW: Gema erklärt Abgaben auf USB-Sticks und Speicherkarten

    fehlt nicht mehr viel und ich wandere aus... Hier ein Uhrheberrecht, dort eine Kontrolle... da eine Cut version.. uncut zu bekommen unmöglich... da draufzahlen für einen Katalysator weil das Pflicht ist.. ja selbst die abgase von dem Heizboiler werden schon verrechnet und kontrolliert und für die Kontrolle muss man 110.- zahlen.. zumindest in Wien.. nene.. fehlt nicht mehr viel zum auswandern.

  18. #217
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    AW: Gema erklärt Abgaben auf USB-Sticks und Speicherkarten

    "390 Musiktitel, 579 professionelle Fotografien, Bilder oder Kunstwerke, 24 Grafiken und 10 Teile aus Büchern"
    Lange nicht so einen Schwachsinn gelesen. Wer hat denn urheberrechtlich geschützte Bilder und Teile aus Büchern auf Speicherkarten? Wallpaper etc. sind sowieso größtenteils nicht geschützt und selbst bei diesen schickt man eher den Link weiter, anstatt sie auf einer Speicherkarte zu transportieren.
    megaapfel
    AMD 1055T|EVGA GTX570 HD|8GB DDR3 CL9|GA-870 UD3

    LGOS @Pengus

  19. #218
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    AW: Gema erklärt Abgaben auf USB-Sticks und Speicherkarten

    Und nur weil ich Musik auf einen Stick kopiere, heißt das ja nicht, dass ich sie (illegal) weitergebe. Haben die schonmal an Autoradios mit USB-Anschluss gedacht?

    Ich vervielfältige die Musik zwar in dem Moment, aber nur zum Eigengebrauch. Das sollte, für mein Verständnis, jederzeit legal bzw. nicht mit zusätzlichen Kosten verbunden sein.
    anidées AI-6B | i5-2500K | 8 GB RAM | HD 7850 | be Quiet E9 400W | 24" | Win 7 64-bit
    Das Powertarget bei GPUs ist wie der Führerschein mit 17, ständig hockt einer daneben und schaut, dass man nicht zu viel Gas gibt.
    d
    [FAQ] Der ideale PC // Welches Netzteil? // CPU- oder GPU-Limit? // Es heißt "die" CPU! // Es heißt "Standard"!

  20. #219
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    AW: Gema erklärt Abgaben auf USB-Sticks und Speicherkarten

    Zitat Zitat von Held213 Beitrag anzeigen
    Und nur weil ich Musik auf einen Stick kopiere, heißt das ja nicht, dass ich sie (illegal) weitergebe. Haben die schonmal an Autoradios mit USB-Anschluss gedacht?

    Ich vervielfältige die Musik zwar in dem Moment, aber nur zum Eigengebrauch. Das sollte, für mein Verständnis, jederzeit legal bzw. nicht mit zusätzlichen Kosten verbunden sein.
    Aber was ist wenn du die Musik zu laut drehst, und andere Passanten hören mit? Das wäre dann ja öffentlicher Gebrauch (kennen den genaun Begriff nicht).. das darfst du nicht, das geht nicht.. woraus wir schlussfolgern: Im Auto Radio zu hören ist illegal. Wie siehts eigentlich mit Atmen aus? Wie viel
    Kosten fallen da an?

  21. #220
    Lieutenant
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    AW: Gema erklärt Abgaben auf USB-Sticks und Speicherkarten

    Die GEMA ist eine von der Regierung unterstüzte Einrichtung für das Betrügerische Eintreiben von Wilkürlichen und Weltfremden Gebühren die gegen Geltendes Recht verstößt. Schon deshalb sollte man die Piraten unterstüzen,und auch die EU sollte sich die GEMA mal genauer ansehen!

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