GEZ - was ist Tatsache?

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Also,

für den der es nachlesen will:
§7 Abs. 4 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag
regelmäßige Verjährung nach BGB, heißt nach §195 BGB Drei Jahre!!!

Rechnung oben passt, maximale Nachzahlungshöhe runde 600,-€.

Toll dass keiner nachgeschaut hat sondern nur Vermutungen geschrieben wurden, ich sagte extra ich kann es gerade nicht nachsehen.

Zur Sache mit Sixt: Ich schrieb: "Und ganz aktuell dazu"
Häte z.B. die Klage von Rossman Erfolg (Popularklage in Bayern), dann hätte das sehr wohl indirekt eine Auswirkung, und das wohl Deutschlandweit, da es sich um einen bindenden Staatsvertrag handel.

Ist alles sehr kompliziert, gebe ich zu.

Grüße

(Keine Rechtsberatung)
 
Gibts Neuigkeiten in Sachen GEZ ?

Über unseren Haushalt sind sie beim Datenabgleich anscheinend immer noch nicht gestoßen.
 
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