News Gewährleistung trotz Root und Flash?

mischaef

Kassettenkind
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Das „Rooten“ eines Android-Gerätes oder das Aufspielen eines Custom-Rom gehören für viele Benutzer bereits zum Alltag. Anders sieht es hingegen bei den Verkäufern aus, vielen Benutzern wird bei defekten Geräten die Reparatur verweigert – oft zu unrecht, wie jetzt die FSFE herausgefunden haben will.

Zur News: Gewährleistung trotz Root und Flash?
 
Einer muss mal klagen damit wir uns auf etwas beziehen können :D
 
Wie Giovanni schon sagt. Der Hersteller muss genau gar nichts. Die Gewährleistung gibt der Händler. Der hat also zu entscheiden und sich ggf an EU-Recht zu halten.

Garantie ist eine komplett freiwillige Leistung des Herstellers und untersteht dementsprechend auch völlig dessen Willkür.

Die News führt hier mit ihrer permanenten Nennung von Gewährleistung in Verbindung mit dem Hersteller, nur wieder zu Verwirrung und vor allem dazu, dass sich diese Fehleinschätzung was der Hersteller alles muss nur immer weiter in den Köpfen festnagelt.

Um es noch mal ganz klar zu sagen: Wenn er euch das Teil erstmal verkauft hat, muss es den Hersteller nach EU-Recht einen S****ß kümmern, was mit dem Gerät dann ist.
 
Müßte dieselbe Argumentation nicht auch für Jailbreaks bei Apple-Geräten gelten?
 
omg jetzt geht das mit der Garantie-Gewährleistung getexte wieder los......mach mir erst mal ne tüte popcorn,wird ein lustiger abend....
 
Bin gespannt wie lange es dauert bis die ersten Hater ankommen und ein EU-Bashing Kommentar schreiben, weil "EU" in der Überschrift steht.

@Topic – Quelle: Giga...ernsthaft ?

Die 2 Jahre Gewährleistung MUSS erhalten bleiben, da gibts (zumindest nach deutschem Recht) eigentlich keine Interpretationsfreiheit. Die optionale Hersteller-Garantie ist hingegen freiwillig und die kann der Hersteller an jegliche Bedingungen knüpfen – z.B. Garantie gibts nur, wenn das Gerät jeden Tag im Zentrum einer Sonnengott-Prozession steht und angebetet wird (sowas ist aber natürlich eher unewöhnlich).

Grüße TheShaft
 
Bitte die News korrigieren. Ist jetzt die Garantie oder die Gewährleistung gemeint?
 
Zuletzt bearbeitet:
Der Hersteller muss garnichts ???

warum zahlen dann die Hersteller Unsummen bei Schadenersatzsprüchen und nicht die Händler ???
 
Um hier ein einheitliche Handhabung der Hersteller zu erzwingen müsste der Verbraucherschutz
hier eine Musterklage anstrengen!
 
Leider ändert das nichts an der Tatsache, dass einem die Auslegung des Gesetzes nur etwas in den ersten 6 Monaten bringt. Anschließend herrscht Beweislastumkehr und dann kann wirds schwer.
Garantie erlischt auf jeden Fall, denn da ist das Ausschließen aus meiner Sicht absolut zulässig.
 
Quelle: GIGA ;):D

Das sagt alles, die Seite kann man nicht ernst nehmen. Das ist die Bildzeitung unter den Technikseiten...
 
D.h. im Klartext: Falls du dir überlegst, dein Handy zu rooten und zu flashen, mach das innerhalb der ersten 6 Monate :D.
In dem Fall warte ich nicht bis nächstes Jahr mit dem Rooten :evillol:
 
Das ist doch nichts Neues, jedenfalls in Deutschland. Das war schon immer bei jeder Ware so, dass der Händler erstmal in den ersten 6 Monaten nachweisen muss, dass der Defekt in Zusammenhang stehen muss mit einer unsachgemäßen Behandlung durch den Nutzer. Da kann man soviel rumschrauben wie man lustig ist, egal ob Waschmaschine, Smartphone oder sonstwas. Wenn es nicht die Ursache des Mangels ist/sein kann, hat der Kunde Anspruch auf die Gewährleistung. Auf die Garantie hingegen natürlich nicht mehr.

Wenn ich z.B. mein Smartphone roote und der Homebutton hardwareseitig kaputt geht, dann besteht da kein Zusammenhang. Da muss man kein Raketenwissenschaftler sein, um das nachzuweisen ;)
 
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Anders sieht es hingegen bei den Herstellern aus, vielen Benutzern wird bei defekten Geräten die Reparatur verweigert – oft zu unrecht, wie jetzt die FSFE herausgefunden haben will.

Nope. In der Originalquelle werden zwar die Hersteller (manufacturer) erwähnt, aber bitte noch mal richtig lesen:
You have to understand that in EU we have a “statutory warranty”, which is compulsory that the seller must offer by law (Directive 1999/44/CE, §7.1) and a “voluntary warranty” which the seller or manufacturer can, but does not need to, offer as an additional service to the consumer. Usually the “voluntary warranty” covers a longer period of time or additional accidents not covered by law.⁶ If though the seller, the manufacturer or anyone else offers a “voluntary warranty”, he is bound to it as well! So, even if, by any chance your “voluntary warranty” got voided, by European law, you should still have the 2 year “compulsory warranty” as it is described in the Directive and which is the topic of this article. In case the seller refuses your right to repair or replace the device, you can sue him in a civil litigation and can report the incident to the national authority.

Das wars auch schon. Der Artikel beschäftigt sich hauptsächlich mit der statutory warranty, also der Gewährleistung gegenüber dem Verkäufer, welche selbst dann noch greift, wenn die Herstellergarantie (voluntary warranty) nicht mehr greift.

Bitte bitte korrigieren!
 
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im Grunde genommen alles richtig.
Nur wer hat das Geld zum "klagen"?

Ich selber hatte das Problem mit meinem damaligen SII (Display + Home-Button), trotz eines Gutachtens von einem unabhängigen Gutachter (von mir in Auftrag gegeben), hat der Reparateur (Sitz in Hamburg, S&S GmbH :rolleyes:) für Samsung, obwohl das Gutachten eindeutig war, dass es ein Hardware defekt vom Hersteller war, es nicht repariert.
DIE REPARATUR WURDE ABGELEHNT :freak:
Hatte Samsung sogar noch höchst persönlich angerufen gehabt und solle das Gutachten mit bei legen.
Das Gutachten hat mich schon etwas Geld gekostet, darum habe ich nicht den Weg zum Gericht gesucht, denn warum soll ich die Kosten selber tragen :freaky:

Bin mal gespannt, wie es generell dies bezüglich weiter geht!!!
 
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@MuckMuck: Was hat denn dein Verkäufer gesagt? :)
 
@ t-6:

mein Verkäufer war Samsung direkt ;)
Das ist ja das lustige :freaky: :freak:
 
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