Hallo Leute,
ich habe eine CPU gekauft, möchte diese aber wieder zurückschicken und von meinem 14 tätigen Widerrufsrecht Gebrauch machen, die CPU habe ich im Internet bestellt.
Es handelt sich bei der CPU um eine boxed Variante, bei der ein Siegel auf der Verpackung war, welches ich beim aufmachen natürlich beschädigen musste.
Kann ich trotz des offenen Siegels von meinem Widerrufsrecht Gebrauch machen, wenn die Ware keine Gebrauchsspuren hat?
ich habe eine CPU gekauft, möchte diese aber wieder zurückschicken und von meinem 14 tätigen Widerrufsrecht Gebrauch machen, die CPU habe ich im Internet bestellt.
Es handelt sich bei der CPU um eine boxed Variante, bei der ein Siegel auf der Verpackung war, welches ich beim aufmachen natürlich beschädigen musste.
Kann ich trotz des offenen Siegels von meinem Widerrufsrecht Gebrauch machen, wenn die Ware keine Gebrauchsspuren hat?