News Neues Gesetz zum Verbraucherschutz vor der Verabschiedung

mischaef

Kassettenkind
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Die Bundesregierung hat sich nach monatelanger Diskussion auf einen Entwurf zur Aktualisierung des Gesetzes zum Verbraucherschutz geeinigt. Dieses soll den Verbraucher vor Massenabmahnungen, Telefongeschäften und unseriösen Inkassofirmen schützen. Der Gesetzesentwurf soll am 6. Februar im Kabinett vorgelegt werden.

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Heute schon im Radio gehört :) Finde ich Sinnvoll diese Änderungen, vorallem was Abmahnungen angeht.
 
Ein kleiner Schritt ... ich frage mich, wie dass dann in der Praxis aussehen wird. Solche Unternehmen sind ja kreativ und lassen sich bestimmt wieder was einfallen.
 
Na endlich !!!
 
Nachdem ich in der letzten Zeit so viel Schwachsinn von der Schwarz-Gelben Koalition gehört habe, freut es mich, dass die doch noch etwas halbwegs vernünftiges auf die Reihe bekommen.
Jetzt müsste man nur noch die Anträge auf Herausgabe von Namen hinter IP-Adressen auf 10 pro Tag (derzeit oft auch 10.000 pro Antrag) oder so begrenzen und schon ist es kein Geschäftszweig mehr abzumahnen.
 
Hallo,

also an der Verletzung im gewerblichen Ausmaß soll sich nichts ändern?

Klasse, wird doch bisher immer unterstellt, man hätte eine Verletzung im gewerblichen Ausmaß begangen. Somit wird sich bezüglich Abmahnwahn nichts ändern und an Betroffene werden weiter überzogene Forderungen gestellt....

MFG
 
Keine der fünf großen Anwaltskanzleien wird sich "die Butter vom Brot" nehmen lassen. Dann werden ab jetzt die Abmahnungen wg. gewerblicher Urheberrechtsverletzungen sprunghaft ansteigen. Außerdem dürfen sie ja noch eine Auslagepauschale mit berechnen. Ob das Gesetz wirklich den erwarteten Effekt hat wird sich zeigen.
 
Wann fängt denn die Linien zur gewerblichen UHV an? Wenn ich 100 mp3s runterlade? 1000? Oder nur ein Album mit 8 Liedern? Das Gesetz ist wieder so schwammig, dass weiter fleißig abgemahnt wird.

Raubkopierer sind Verbrecher!

pahahahaha :D
 
Gewerblich bist du wenn du Sachen kopierst und verkaufst.

Da reicht es wenn du ein Album runterlädst, auf ne CD brennst und gegen Geld weitergibst.

FInde die Vorstöße gut. Allerding sehe ich den Betrag für Abmahnungen immernoch skeptisch.

Bei 10.000 Anfragen pro Tag und damit auch 10.000 verschickten Abmahnungen pro Tag kommt auch bei der Summe noch ordentlich was zusammen.
Man müsste die IP-Anfrage klar deckeln auf einen bestimmten Anfragesatz pro Tag, und man müsste die Genehmigung hierfür einheitlicher Regeln.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass wirklich ein Sachberarbeiter jede IP-Rausgabe überprüft wenn da mehrere tausend auf einmal angefragt werden.
 
nebukadnezar.ll schrieb:
So steht das bitte?
Nirgendwo, das entscheidet jedes Gericht im Moment für sich. In Köln durfte ich miterleben, wie ein Jugendlicher 3 MP3s via Tauschbörse runtergeladen hat und sein Vater nach dem Gerichtstermin neben seinem heulendem Sohn stand, weil er 3600€ zu berappen hatte.

Solange das nicht entgültig entschieden ist, solltest du also lediglich bei der 3. MP3 schon wissen, dass es hier Gerichte gibt, die das etwas enger sehen.
 
nebukadnezar.ll schrieb:
Wann fängt denn die Linien zur gewerblichen UHV an?


SObald du ein Cent verlangst und ein _Gewerbe_ betreibst sprich das Ziel Umsatz zu machen.

Smagjus

Bitte kein Mist erzählen, das war nicht Gewerblich....
 
Nirgendwo, das entscheidet jedes Gericht im Moment für sich. In Köln durfte ich miterleben, wie ein Jugendlicher 3 MP3s via Tauschbörse runtergeladen hat und sein Vater nach dem Gerichtstermin neben seinem heulendem Sohn stand, weil er 3600€ zu berappen hatte.

Solange das nicht entgültig entschieden ist, solltest du also lediglich bei der 3. MP3 schon wissen, dass es hier Gerichte gibt, die das etwas enger sehen.
Er hat die nur Runtergeladen udn wahrscheinlich über die Software unwissentlich weiterverbreitet.

Das hat nichts mit "gewerblich" zu tun.

Haben se nicht in den USa kürzlich einen Studenten in den Knast gesteckt weil der MP3s runtegreladen hat ? Ich meine unter 100 Stück.
 
So einigte man sich auf eine maximale Gebühr von 155,30 Euro für die erste Abmahnung bei privaten Urheberrechtsverletzungen, zuzüglich einer Auslagepauschale und der Mehrwertsteuer. Verletzungen im gewerblichen Ausmaß bleiben von der neuen Regelung unberührt. So soll sichergestellt werden, dass Eltern und ihre Kinder vor überhöhten Forderungen geschützt werden.

Und da liegt der Hund begraben! Weil es nicht 100% definiert ist was "gewerblichen Ausmaß" ist, kann jeder P2P Nutzer als gewerblicher abgemahnt werden.
 
Mich wundert ja immer, diese Abmahn-Masche sollte doch mittlerweile den zuständigen Richtern bekannt sein!

Da läd einer nen Lied runter was sonst 1 € kostet, soll aber n Schadenersatz zahlen (welcher Schaden?)
Und horende Anwaltskosten die auch in keinem Verhältnis stehen.

Wenn einer beim "Schwarzfahren" erwischt wird, zahlt der n Ticket und ne Strafe, aber er muß dafür nicht gleich die Straßenbahn komplett bezahlen :D

@Smagjus
Was hatte der Vater denn da für n Anwalt? Für Verkehrsrecht? :D

Weil es nicht 100% definiert ist was "gewerblichen Ausmaß" ist, kann jeder P2P Nutzer als gewerblicher abgemahnt werden
Geregelt is das schon. 100% vll nicht (gibt immer Ausnahmen)

Da reicht es wenn du ein Album runterlädst, auf ne CD brennst und gegen Geld weitergibst.
Wenn das ne einmalige Sache ist mit dem Verkauf, läßt das nicht auf ein gewerbliches Handeln schließen.

155 Euro!!! Das ist ja immer noch ne Goldgrube für die Abzocker-Anwälte
Bin ich mir nicht sicher. Richtet sich das nicht nach dem Streitwert? Oder verwechsel ich da was mit den USA?
 
Zuletzt bearbeitet:
Finde ich gut (und seit mindestens 10 Jahren überfällig), die Frage ist aber ob das den Abmahnwahn wirklich einschränkt oder nur noch weiter in Richtung Massenabmahnungen drängt - wer weniger Gewinn pro Abmahnung macht muss halt die Stückzahl erhöhen... Oder man mahnt möglichst jeden bei der ersten an den Haaren herbeigezogenen Möglichkeit sofort ab um dann auf die lohnende zweite Abmahnung zu hoffen.
Ich fürchte die unterbeschäftigten Anwälte finden schon einen lukrativen Weg.

klink schrieb:
Und da liegt der Hund begraben! Weil es nicht 100% definiert ist was "gewerblichen Ausmaß" ist, kann jeder P2P Nutzer als gewerblicher abgemahnt werden.

Naja solange man weder Geld dadurch bezieht noch eine eigene Website betreibt über die das läuft dürfte man recht klar in die Kategorie privat fallen.
 
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