Gas/Wasserleitung über ein fremdes Grundstück ohne Erlaubnis ziehen, möglich?

pushor les meinen post bitte. die können vor gericht schneller als dir lieb ist eine verfügung erwirken mit der du die bauarbeiten dulden musst, da es nicht anders geht. natürlich müssen sie dann auch alles in den ausgangszustand zurücksetzen. also schadensersatz betreiben
 
Aber sie können nicht einfach eine Baufirma beauftragen ohne ihn zu informieren. Sowas spricht man vorher ab.
Ich denke darum geht es ihm erstmal, das die Nachbarn überhaupt erstmal mit ihm reden.
 
Die Nachbarn habe ich jetzt noch desöfteren gesehen und wir haben uns gegrüßt, aber bisher kam von Ihnen immer noch nichts wegen der Gas/Wasserleitung.

@TE

Deeskalierend kann man Deine Strategie nicht nennen.
Für ein gutes Nachbarschaftsverhältnis braucht man immer 2 Parteien!

Denk dran, im Leben sieht man sich immer 2x, bei Dir wahrscheinlich viel öfters. ;)
 
@TE

Mal abgesehen von den vielen Fachleuten hier :) folgende Fragen:

1. Warum plötzlich eine eigene Wasserleitung ? Gibt es Probleme bei der Abrechnung/Verbrauch ? Ist eine Leitung geplatzt ?
2. Ist das Grundstück Deiner Nachbarn gross genug, um einen, meinetwegen auch unterirdisch verlegten, Flüssiggas-Tank zu beherbergen ?

Da scheinbar keine zwingenden Gründe vorliegen (kein Notfall), würde ich einem Antrag bei Gericht locker entgegen sehen, falls Du es darauf anlegst. Eilbedürftigkeit ist ebenfalls vermutlich nicht gegeben.

Zu 2) hatte ich einen ähnlichen Fall in meinem Wohnort (kleines Dorf, spricht sich herum). Antrag vor Gericht wurde in diesem Fall abgelehnt. Schutz des Grundstücks ging vor Unbequemlichkeit (Gastank).
 
@walkingdead, du kannst nicht in jeden boden nen gastank reinhauen. wäre blöd wenn die nur weichen boden haben und das ding über die jahre z.b. absacken würde...
 
Dann stellt man den überirdisch auf, ist hier bei uns fast bei Jedem so.
 
Genau. Deshalb schrieb ich auch:

"....um einen, meinetwegen auch unterirdisch verlegten, Flüssiggas-Tank zu beherbergen "

Ansonsten nämlich einfach mit Bodenplatte. Dick genug sackt die dann auch nicht ab. Habe selbst auch einen.

Und dazu:

"...die können vor gericht schneller als dir lieb ist eine verfügung erwirken"

möchte ich die Verfügung (einstweiliger Erlass) ohne Notfall sehen. Selbst wenn ein Richter die erteilt, kann man einen Widerspruch mit aufschiebender Wirkung veranlassen. Somit zieht und zieht und zieht sich das. Geholfen ist logsicherweise niemanden. Der eine wird immer bockiger...der andere dann auch..und letztendlich landet alles im Fernsehen oder artet aus. Was wir natürlich nicht hoffen wollen. ;)
 
Ich zweifle daran, dass der Nachbar einfach graben lassen darf; mindestens muss hinterher alles wiederhergestellt werden. Dass vorab kein Gespräch stattfand, finde ich schon seltsam. Benötigt man für so ein Vorhaben keine Genehmigung, wo dann auch betroffene Nachbarn zu einer Art Bauverhandlung geladen werden?
 
Natürlich darf der Nachbar nicht einfach ungefragt und grundlos auf fremdem Boden graben und buddeln.

"Ungefragt" trifft hier ja schonmal zu. Der "Grund" wäre zu erörtern bzw. ob ein zwingender Grund vorliegt, ggf. Leitungsrechte zu beachten sind oder ob (wie ich bereits schrieb) man nicht über einen anderen Zugang die Leitungen legen könnte - Bequemlichkeit zählt nicht als Grund, um ein fremdes Grundstück aufgraben zu dürfen.

Die Argumentation seitens des Nachbarn - sofern das hier geschriebene stimmt - steht zudem auf wackligen Beinen, denn nach dem Text zu urteilen (vielliecht fehlen noch wichtige Details?) gehts rein um Bequemlichkeit und ein bisschen "Ich will das jetzt so, basta!". Das sind keine rechtsverwert- und vertretbaren Gründe.

Gibts was neues? Was sagt der NB denn, warum er nicht erstmal fragt, bevor er die Buddler bestellt?

Ich persönlich würde die niemals auch nur im Ansatz auf mein GS lassen (unter den beschriebenen Voraussetzungen) - und ich müsste es auch nicht in diesem Fall. Auch Schadensersatz (Anfahrt, Terminverschiebung etc.) wär mir ziemlich herzlich - es gab schlicht keine Terminabsprache und selbst bei gegebenem Leitungsrecht muss ich informiert werden - vorher! Zudem muss ein evtl. vorhandenes Wege- oder Leitungsrecht schonend (steht explizit so im Paragraphen) ausgeübt werden, was bei "Ich schick die Typen mal hin und lass die buddeln, ohne den Eigentümer zu informieren" nicht gegeben sein dürfte.

Kommt jetzt drauf an, wie sehr der TE Wert auf ein gutes NB-Verhältnis legt. Andererseits kann es auch passieren, dass man immer der Gelackmeierte sein wird, wenn man sowas einfach durchgehen lässt. Dann macht das Wohnen auch keinen Spaß mehr und irgendwann knallts _richtig_.

Vielleicht wusste der NB einfach nichts davon, dass man in jedem Fall zumindest informieren muss, wenn man an fremden GS rumfuhrwerkt? So Leute gibts ja genug, aber dann wärs zumindest keine böse Absicht. Falls der NB das bewusst gemacht hat, wirds sowieso noch spaßig in Zukunft....

Es bleibt dabei: Was sagt der NB?
 
Zurück
Oben