Micropayment überzogene Mahngebühren?

D3Spieler

Lt. Commander
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Hallo,
ich habe hier eine Zahlungserinnerung der Firma micropayment aus Buchholz, es geht darum dass ich im November letztens Jahres bei einem Filesharehoster per CALL2Pay 9,50€ bezahlt habe. Da ich mir aber nie die Rechnungen meines Internetanbieters anschaue, habe da wohl einfach was übersehen, also zugegeben Selbstverschulden.

Naja jedenfalls, die Forderung ist ok und ich möchte sie gerne begleichen aber was mich stutzig macht ist, sie verlangen nicht nur 7,50€ Mahngebühr sondern auch noch 7,50€ Nebenkosten, sprich einen Gesamtbetrag von 24,50€.

Ich habe nach Erhalt der Mahnung genau 6 Tage zu überweisen andernfalls...

Wir müssen Sie an dieser Stelle leider darauf hinweisen, dass bei einem weiteren Verzug die offene Forderung an unseren Inkassopartner übergeben wird wird.

Die haben es ja eilig, hat mir zu Denken gegeben und nach einer kurzen Netzrecherche sitzt der Inkassopartner und zwar die micropayment GmbH & Diagonal Inkasso in der selben Straße.

Was meint ihr? Was würdet ihr machen?

Sauren Apfel beißen und zahlen oder es darauf ankommen lassen und vors Gericht gehen wegen Abzocke?
 
Mal die Gebühren ausser Acht, mit der Frage stösst du in einem Forum mit einer Laienbeschreibung wahrscheinlich sowieso auf taube Ohren wie immer, aber einige Sachen stimmen in deiner Beschreibung nicht.

Die Rechnungsstellung für Telefongespräche erfolgt doch immer durch deinen Telefonanbieter.
Gegenfrage: Wie ist es dir ermöglicht worden, diesen Teilbetrag von 9,50 zu versäumen, wenn doch die anderweitigen Gebühren für deinen Telefonanbieter beglichen worden sind (annahmeweise).
Warum ignoriert dein Telefonanbieter deine angeblichen offenen Rechnungen?
Warum meldet sich jetzt der Anbieter einer Servicenummer bei dir?
Woher hat er deine Adresse.
Warum behauptest du es sei berechtigt?
 
Habe ich doch geschrieben, ich schaue mir die Rechnungen meines Internetanbieters nicht an, ich zahle seit einigen Jahren den selben Betrag, doch ich habe tatsächlich eine gesonderte Rechnung erhalten in der auch steht dass mein Internetanbieter nicht der Inhaber dieser Forderung ist aber wenn ich die Rechnung nicht begleiche, die offene Forderung an den jeweiligen Anbieter zurückgegeben wird. Der Inhaber wird in diesem Fall dann selbst Mahn und Inkassoverfahren einleiten und so ist es auch geschehen. Ich hatte die Rechnung meines Internetanbieters beglichen aber nicht diese gesonderte. Ich hoffe ich konnte dir damit die Fragen beantworten?
 
Er erscheint Dir viel. Aber die 7.50€ + 7.50€ sind nicht überzogen. Da wird auch kein Anwalt was anderes sagen.

Du hast Deine Rechnung nicht bezahlt und dem Anbieter entstanden Kosten, die Du jetzt übernehmen darfst.
 
Nicht überzogen? Automatisierte Mahnung auf 1 Blatt Papier ausdrucken Kostenpunkt: maximal 1€ hinzukommende Portokosten inkl. Briefumschlag 1,50€?

Soviel ich weiß und in der Ausbildung gelernt habe, hat der Gläubiger keinen Anspruch auf den eigenen Arbeitsaufwand.

BGHZ 66, 112 ff.

Auszug:

Amtlicher Leitsatz:
a)
Für eigenen Zeitaufwand bei der außergerichtlichen Abwicklung des Schadensersatzanspruchs kann der Geschädigte, jedenfalls soweit dabei der übliche Rahmen nicht überschritten wird, vom Schädiger keinen Ersatz verlangen.
b)
Dies gilt auch für eine Behörde (hier eine Bundesautobahn-Verwaltung), die wegen der Häufung von Schadensfällen in ihrem Bereich für diese Tätigkeit besonderes Personal einsetzt.
Redaktioneller Leitsatz:
Für den eigenen Zeitaufwand bei der außergerichtlichen Abwicklung von Schadensersatzansprüchen kann der Geschädigte, auch wenn es sich dabei um eine Behörde handelt und diese wegen der Häufung der Schadensfälle besonderes Personal einsetzt, vom Schädiger keinen Ersatz verlangen.

Also ich habe jetzt folgendes gemacht, die Forderung von 9,50€ überwiesen und Micropayment zunächst per email mitgeteilt dass ich die Gebühren für nicht nachvollziehbar erachte mit der Bitte mir geeignete Belege aus denen die Kosten hervorgehen dazulegen.
 
Xyn schrieb:
Schaust du mal hier nach.

Danke für den Link, ich werde das Email Schreiben noch mal ausdrucken und als Brief versenden. Ich denke dass man sich hier als Bürger nicht von solcher Mahn- oder Inkassomafia einschüchtern lassen sollte. 15€ an Gebühren sind eben nicht angemessen wie so manch einer hier zu glauben scheint.
 
Angemessen hin oder her, des aufregens nicht Wert, zumal grundlegend der Fehler ja bei einem selbst lag.
 
Sicherlich, ich denke dass die Mehrheit einfach zahlt. Mir ist es die minimale Mühe für den Widerstand alle mal wert, also die Erfahrung lasse ich mir nicht nehmen. ;)
 
Ist mir auch noch nicht untergekommen, eine extra Telefonrechnung für einen Anruf. Das war es doch oder. Naja dachte da wäre was falschgelaufen.
 
Da ich per PM gefragt wurde, wie das das hier letztendlich ausgegangen ist, möchte ich das jetzt mal kurz nachholen.

Ich habe den fälligen Betrag von 9,50€ überwiesen jedoch ohne die Mahn- und Nebenkosten. Micropayment hat dann tatsächlich noch Monatelang weitere verschärfte Drohbriefe mit höheren Gerichtskosten und mit immer höheren werdenden Summen (125,28 EUR Zahlungsrückstand) verschickt, die aber alle im Papierkorb gelandet sind. Der letzte Brief ist auf den 04.11.13 datiert und es wurde mir sogar ein "einmaliges Angebot" unterbreitet :

Wir können nicht glauben, dass Sie wegen einer so kleinen Summe ein teures Gerichtsverfahren riskieren wollen. Da Sie aber offensichtlich ernste finanzielle Probleme haben, können wir nach Rücksprache mit unserer Auftraggeberin Ihnen heute ein einmaliges Angebot unterbreiten: Die micropayment GmbH und wir verzichten auf einen Teil unserer Forderungen.

Haha wie geil ist das denn? Die haben einfach nicht verstanden, dass ich nicht zahlungsunfähig sondern zahlungsunwillig bin. ;)

Einen gerichtlichen Mahnbescheid habe ich nie bekommen und wäre einer gekommen hätte ich auch diesem widersprochen. Auch blieb mir Micropayment die Belege für die Mahn- und Nebenkosten bis dato schuldig.

Irgendwann haben sie dann wohl eingesehen, dass bei mir nichts zu holen ist, denn ich habe jetzt in diesem Jahr nichts weiter mehr von dieser Inkassomafia gehört.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ehh, die haben in deine schufa reingeguckt, obs sichs lohnt, scheint wohl nicht, daher der Brief mit Zahlungsunfähigkeit, die haben so ein Abstufungsverfahren von Prozessen, automatisiert, kam mal im Fernsehen.
 
Das ist totaler Quatsch. Keine Inkassofirma klagt ihre Gebühren ein. Im Grunde reicht ein einziger Brief, dass man der Forderung widerspricht und den Rechtsweg anheim stellt. In De darf auch ein Inkassounternehmen die Kosten nicht wahllos festlegen oder in die Höhe treiben.
Und in deine Schufa gucken dürfen die ganz bestimmt nicht ohne deine Einwilligung.
 
deepmac schrieb:
Ehh, die haben in deine schufa reingeguckt, obs sichs lohnt, scheint wohl nicht, daher der Brief mit Zahlungsunfähigkeit, die haben so ein Abstufungsverfahren von Prozessen, automatisiert, kam mal im Fernsehen.

Woher hast du denn den Blödsinn her? Bitte verbreite hier keine Falschinformationen ohne Fakten oder Quellen zu nennen.

Inkassounternehmen gehören weder zu den den A- noch zu den B-Vertragspartner und bekommen nicht mehr als die Adressdaten.

Und in jedem Fall wird deine schriftliche Einwilligung benötigt. Die bekommt ein Unternehmen zum Beispiel über eine Schufa Klausel in einem Handyvertrag. Vorher darf weder eine Abfrage noch eine Eintragung statt finden.

Micropayment hat meine Einwilligung jedenfalls zu keinem Zeitpunkt gehabt. Die hat wenn dann mein DSL Vertragspartner mit dem aber Micropayment nichts mit am Hut hat.
Ergänzung ()

MisterMankind schrieb:
...völliger Käse. Vielleicht nicht in dem Preisbereich, in dem wir uns hier bewegen, aber grundsätzlich: Quatsch.

Ist zwar richtig aber spielt hier überhaupt keine Rolle. Die Forderung wurde hier bereits beglichen noch bevor Micropayment das Inkassobüro überhaupt eingeschaltet hat. Insofern können sie in erster Linie nur die Mahnkosten einklagen und nicht mehr.

Von Gerichten werden Mahnkosten nur in Höhe von bis 2,50€ pro Mahnung anerkannt. Die Mahnkosten betrugen aber bereits in der ersten Mahnung 15,00€.

Daher würde ich wirklich gerne Micropayment vor Gericht stehen sehen wie sie ihre 15€ begründen.
 
Zuletzt bearbeitet:
D3Spieler schrieb:
Der letzte Brief ist auf den 04.11.13 datiert und es wurde mir sogar ein "einmaliges Angebot" unterbreitet :

Wir können nicht glauben, dass Sie wegen einer so kleinen Summe ein teures Gerichtsverfahren riskieren wollen. Da Sie aber offensichtlich ernste finanzielle Probleme haben, können wir nach Rücksprache mit unserer Auftraggeberin Ihnen heute ein einmaliges Angebot unterbreiten: Die micropayment GmbH und wir verzichten auf einen Teil unserer Forderungen.

Haha wie geil ist das denn? Die haben einfach nicht verstanden, dass ich nicht zahlungsunfähig sondern zahlungsunwillig bin. ;)
Die haben das mit hoher Wahrscheinlichkeit noch nicht mal nur nicht verstanden, sondern gar nicht erst gelesen. Das schließe ich jedenfalls aus deren Reaktion auf mein Anschreiben nach Begleichung der Forderung, in dem ich u.a. um Bestätigung des Zahlungseingangs sowie Ausgleich des Kontos beim Diensteanbieter bat, denn diese zeugte von vollständiger Abwesenheit jedweder menschlichen Intelligenz = maschinelle Antwort (hoffe ich mal,
im Sinne der dort Beschäftigten).

deepmac schrieb:
Ehh, die haben in deine schufa reingeguckt, obs sichs lohnt, scheint wohl nicht
Alter ... :o
Das ist nicht nur grober Unfug, sondern außerdem noch übelst diskreditierend ggü. dem TE :rolleyes:

D3Spieler schrieb:
Von Gerichten werden Mahnkosten nur in Höhe von bis 2,50€ pro Mahnung anerkannt.
Die Mahnkosten betrugen aber bereits in der ersten Mahnung 15,00€.
So wie auch bei mir, und zwar wegen der exorbitanten Summe säumiger TK-Gebühren in Höhe von sage und schreibe 1,00(!) .

Daher würde ich wirklich gerne Micropayment vor Gericht stehen sehen wie sie ihre 15€ begründen.
Das Traurigste an der ganzen Geschichte ist, das derartige juristisch als sittenwidrig bezeichnete Abzocke in
unserem schönen Rechtsstaat nicht von vorne herein unterbunden wird. Man kann zwar theoretisch mit hoher Erfolgsaussicht dagegen klagen, aber das macht ein Betroffener eben genausowenig, wie die versuchen eine Begleichung ihrer sogenannten "Unkosten" tatsächlich gerichtlich zu erwirken – und solange sich daran (ohne jeden nachvollziehbaren oder zumindest unzweifelhaften Grund) nichts ändert, wird dieses lukrative Spielchen auch fleißig weiter gespielt.

Zusammengefasst hat man im Grunde nur die Wahl zwischen
a) das Allernötigste antworten (siehe methadron) und den monatelang folgenden Ärger aussitzen = Wahl des TE
oder sich
b) seinen Seelenfrieden teuer erkaufen = meine Wahl (und eben das, worauf mit dieser Unsitte abgezielt wird).
Eine Variante
c) die irgend etwas mit Gerechtigkeit (gemäß verschiedenen, zwischenzeitlich ergangenen OLG-Urteilen) zu
tun hat, gibt es nach geltender Rechtslage nicht = Ergebnis der zusätzlichen Befragung einer Fachanwältin.
Warum auch immer.

Wenigstens hat b) hier funktioniert, denn gerade bei der oben vorgestellten Vollstreckungsallianz ist selbst das regelmäßig n i c h t gewährleistet, wie aus zahlreichen Erfahrungsberichten weiterer Betroffener hervorgeht. :freak:


P.S.: Eine Bestätigung des Zahlungseingangs habe ich übrigens bis heute nicht erhalten, und das Konto beim eigentlichen Anbieter wurde nach wie vor nicht ausgeglichen; d.h. ich habe Leistungen obendrein auch noch doppelt bezahlt (dabei geht es um mehr als nur den einen Euro). Angesichts der in diesem Thread mehrfach beschriebenen, fragwürdigen Geschäftspraktiken bzw. Rechtsauffassungen bzw. Kommunikationsfähigkeiten konnte ich mich bisher nicht dazu durchringen, bei denen auch noch höflich um mein Recht betteln zu gehen ...
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich glaube bereits die 6 Tage sind unzulässig und somit auch der Rest der Forderung.
 
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