Hi,
meine Freundin hat heute einen Bußgeldbescheid über 43 € wegen zu schnellem Fahren bekommen.
Jetzt ist uns (eigentlich interessiert es nur mich ) nicht ganz klar, ob das schon verjährt ist.
Hier (http://www.strafverteidigungen.eu/verkehrsrecht-infos/58-bussgeldverfahren-verjaehrung.html) steht z. B., dass bereits der Ausdruck eines Anhörungsbogens die Frist unterbricht. Dies ist aber die erste Mitteilung zur Ordnungswidrigkeit. Ein Anhörungsbogen oder ein anderer Brief kamen nicht.
Als Datum des Briefes wird der 26.02.2013 angegeben. Da das ja ein Bußgeldbescheid ist (und kein Anhörungsbogen), bin ich mir jetzt nicht sicher, ob das eine Fristunterbrechung zur Folge hat.
Als Beweismittel: Foto, Piezomessung
Ein Foto liegt dem Schreiben nicht bei.
Zusammenfassung:
Ordnungswidrigkeit vom/Feststellungstag: 25.11.2012
Datum des Bußgeldbescheides: 26.02.2013
Bußgeldbescheid im Briefkasten: 20.03.2013
Im Internet liest man verschiedene Meinungen dazu.
Was meint ihr? Verjährt - ja, nein?
meine Freundin hat heute einen Bußgeldbescheid über 43 € wegen zu schnellem Fahren bekommen.
Jetzt ist uns (eigentlich interessiert es nur mich ) nicht ganz klar, ob das schon verjährt ist.
Hier (http://www.strafverteidigungen.eu/verkehrsrecht-infos/58-bussgeldverfahren-verjaehrung.html) steht z. B., dass bereits der Ausdruck eines Anhörungsbogens die Frist unterbricht. Dies ist aber die erste Mitteilung zur Ordnungswidrigkeit. Ein Anhörungsbogen oder ein anderer Brief kamen nicht.
Als Datum des Briefes wird der 26.02.2013 angegeben. Da das ja ein Bußgeldbescheid ist (und kein Anhörungsbogen), bin ich mir jetzt nicht sicher, ob das eine Fristunterbrechung zur Folge hat.
Als Beweismittel: Foto, Piezomessung
Ein Foto liegt dem Schreiben nicht bei.
Zusammenfassung:
Ordnungswidrigkeit vom/Feststellungstag: 25.11.2012
Datum des Bußgeldbescheides: 26.02.2013
Bußgeldbescheid im Briefkasten: 20.03.2013
Im Internet liest man verschiedene Meinungen dazu.
Was meint ihr? Verjährt - ja, nein?