Bußgeldbescheid nach über 3 Monaten - verjährt oder nicht?

Anno

Lt. Commander
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Hi,

meine Freundin hat heute einen Bußgeldbescheid über 43 € wegen zu schnellem Fahren bekommen.
Jetzt ist uns (eigentlich interessiert es nur mich :D) nicht ganz klar, ob das schon verjährt ist.
Hier (http://www.strafverteidigungen.eu/verkehrsrecht-infos/58-bussgeldverfahren-verjaehrung.html) steht z. B., dass bereits der Ausdruck eines Anhörungsbogens die Frist unterbricht. Dies ist aber die erste Mitteilung zur Ordnungswidrigkeit. Ein Anhörungsbogen oder ein anderer Brief kamen nicht.
Als Datum des Briefes wird der 26.02.2013 angegeben. Da das ja ein Bußgeldbescheid ist (und kein Anhörungsbogen), bin ich mir jetzt nicht sicher, ob das eine Fristunterbrechung zur Folge hat.

Als Beweismittel: Foto, Piezomessung
Ein Foto liegt dem Schreiben nicht bei.

Zusammenfassung:

Ordnungswidrigkeit vom/Feststellungstag: 25.11.2012
Datum des Bußgeldbescheides: 26.02.2013
Bußgeldbescheid im Briefkasten: 20.03.2013




Im Internet liest man verschiedene Meinungen dazu.

Was meint ihr? Verjährt - ja, nein?
 
Schau mal hier:
http://www.gesetze-im-internet.de/owig_1968/__33.html

Dort steht, wovon die Verjährungsfrist unterbrochen werden kann. Desweiteren zählt als Frist das Datum auf dem Briefkopf, ab dort beginnen erneute 3 Monate.
Der Bußgeldbescheid wurde also fristgerecht erstellt, die Zustellung hat sich nur gezogen.
Allerdings meine ich, dass hier die Zustellfrist von 14 Tagen überschritten wurde. Somit könnte in der Tat die komplette Verjährung eingetreten sein, da die 3 Monate im Verlaufe der Zustellfrist überschritten wurden.

Da es hier ja um kein Fahrverbot oder immense Geldbeträge geht, würde ich dem ganzen widersprechen und auf Verjährung hinweisen. Dann man sehen wie sich die Behörde dazu äußert.
Vorher solltet ihr aber genau überlegen, ob eine der oben genannten Unterbrechungsgründe eingetreten sein könnten. Manche z.B. sind außerhalb eurer Kenntniss. Beispielsweise wenn ihr umgezogen seid und eure neue Anschrift ermittelt werden musste. Dann unterbricht auch das die Frist.
Um sowas zu ermitteln, müsstet ihr einen Anwalt konsultieren.
 
ist der 26.02. nicht eigentlich ein tag zu spät?

25. november ordnungswidrigkeit
25. dezember (1. monat)
25. januar (2. monat)
25. februar (3. monat)
26. februar datum des bußgeldbescheids
 
Prinzipell ja, aber es gibt einige Gründe zur Unterbrechnung der Frist. Besonders zu erwähnen wäre da (siehe auhc den link):

"die Abgabe der Sache durch die Staatsanwaltschaft an die Verwaltungsbehörde"

Also bei einem einzelnen Tag Überschreitung würde ich mir erstmal keine Hoffnung machen. Aber wenn man sich einen Anwalt nimmt, könnte der das genauer analysieren und durch Akteneinsicht den genauen Verlauf erkennen.

Problematischer sehe ich die Verstreichung der 14-tägigen Zustellfrist. Diese wurde scheinbar deutlich überschritten und somit der Bußgeldbescheid nicht fristgerecht zugestellt.
Aber wie gesagt, es gibt zahlreiche Unterbrechungsmöglichkeiten und manche befinden sich nicht im eigenen "Sichtfeld"
 
Wir werdens mal probieren. Vielleicht klappt es - vielleicht nicht.

Danke euch. :)
 
Wenn du Rechtsschutzversichert bist, würde ich es drauf ankommen lassen. Besonders auch weil kein Foto dabei war.
 
Da ich gerade zum Thema recherchiere und immer wieder falsche Angaben gemacht werden.

Ein Bußgeldbescheid verjährt nicht automatisch nach drei Monaten. Dies sollte lediglich als Faustformel angesehen werden. Denn, wenn man sich § 33 Abs. 1 OwiG genauer betrachtet, gibt es Lücken!

Die Verjährungsfrist kann durch Unterbrechungshandlungen von vorn beginnen. Wenn Ihr euch wirklich freuen wollt, dann müsst ihr euch zwei Jahre gedulden!

Unterbrechungshandlungen sind beispielsweise (Quelle)
- Vernehmung des Betroffenen
- BEauftragung eines Sachverständigen
- vorläufige Einstellung des Verfahrens wegen Abwesenheit des Betroffenen
 
ohne foto kannst eh schonmal in widerspruch gehn.
könn ja sonst was behaupten.

die meisten messungen von den laien sind eh fehlerfahft :D
 
wenn die POST Streikt und Briefe nicht ankommen hat der Versender (Bußgeldstelle) Pech wenn Fristen ablaufen
 
Bevor hier weitere Beiträge kommen, bitte mal auf das Datum der bisherigen schauen. Danke!
 
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