News Urteil: Google muss bei seiner Suchergänzung einschreiten

przszy

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Seit 2009 bietet Google die Funktion der automatischen Vervollständigung in seiner Suchmaschine an, sodass der Nutzer noch während der Eingabe des gewünschten Suchbegriffs automatisch weitere Vorschläge angezeigt bekommt. Diese Funktion kann nach Ansicht des Bundesgerichtshofs im Einzelfall jedoch rechtswidrig sein.

Zur News: Urteil: Google muss bei seiner Suchergänzung einschreiten
 
Jawoll! So und nicht anders :freak:
Die User sollen lieber erst nach der Bestellung merken, bei welchem Scheißladen sie eingekauft haben!
 
Total das Schwachsinns Urteil.. aber war leider nicht anders zu erwarten..
 
Denn bei den Autovervollständigungen handelt es sich um automatisch angezeigte Begriffe, die Google-Nutzer zuvor gesucht haben.

Genau das. Wieso haftet Google wenn es zur Such-Erleichterung, das anbietet was andere Nutzer schon mal gesucht haben?

Dies das gleiche wie die allseits bekannte "Auto-Vervollständigen" Funktion bei Texteingaben. Sie bietet auch nur Vervollständigungen an die sie bereits kennt.

Es gibt Streits aka Gerichtsurteile um Sachen die muss man nicht verstehen.
 
Die Betroffenen sollen sich wohl zuerst fragen, weshalb denn nach negativen Dingen gesucht wird. :)
Es ist ja nicht so, als ob Google Behauptungen stellen würden, sie bieten lediglich die Möglichkeit an, die Suche mit der Autovollständigung zu vereinfachen. Die Suchanfragen haben Benutzer angegeben!
 
Was soll das? Als ob sich irgendwer anhand der Suchvorschläge ein Bild von einer Person /einem Unternehmen macht.
Ich für meinen Teil kenne keinen.
Jeder gescheite Mensch drückt doch dann mindestens Enter oder auf "Suche".

Total bescheuertes und nicht-nachvollziehbares Urteil.


Regenwürmer schrieb:
Die Betroffenen sollen sich wohl zuerst fragen, weshalb denn nach negativen Dingen gesucht wird. :)
Es ist ja nicht so, als ob Google Behauptungen stellen würden, sie bieten lediglich die Möglichkeit an, die Suche mit der Autovollständigung zu vereinfachen. Die Suchanfragen haben Benutzer angegeben!
So siehts aus.

Ich könnte mir auch vorstellen, dass die BGH-Richter auch einfach keine Ahnung von der Materie der Suchvorschläge haben. Wenn das so wäre, finde ich, dass die Verhandlung mit kompetenten Expertern o.ä. wiederholt werden sollte.
 
Zuletzt bearbeitet:
An Googles stelle würde ich einfach die Firma ganz aus der suche nehmen, natürlich nur damit man deren Persönlichkeitsrechte nicht verletzt :D
 
Für mich kommt das einer Zensur gleich. Es herrscht Meinungsfreiheit und wenn ich im Netz suchen will ob ein Unternehmen betrügt bzw jemand Erfahrungen in diese Richtung gemacht hat, dann steht mir das zu. Bestimmte Wörter aus den Suchvorschlägen zu nehmen ist das selbe wie jemandem das Wort zu verbieten. Es muss ja nicht mal wer Behauptungen oder so gestellt haben. Es reicht schon wenn man schreibt 'Unternehmen xy würde niemals betrügen' oder 'Betrug ist für das Unternehmen xy ein Fremdwort' ect, dann würde die Suchmaschine genauso auch das Wort 'Betrug' automatisch als Vorschlag bringen. Was bitte verletzt denn da irgendwelche Persönlichkeitsrechte? Lächerlich sowas.
Das ist Zensur was verlangt wird und nichts weiter.
 
Eine ziemlich bedenkliche Entscheidung. :rolleyes:

Jetzt dürfen also Dritte entscheiden, welche Suchergänzungen vorgeschlagen werden können und welche nicht. Damit kann man die Suchergebnisse mindestens genauso effektiv beeinflussen, als wenn man sie direkt unterdrückt oder nach (ohne Kennzeichnung als Werbung) oben befördert.

Ich frage mich, ob die Richter im umgekehrten Fall genauso entschieden hätten. Also es Google erlaubt hätten, die Suchergänzung z.B. in Form bezahlter Werbung gezielt zu manipulieren. Also, dass sich die CDU z.B. kaufen kann, dass jemand, der nach "Merkel" sucht, automatisch "Superkanzlerin" als Ergänzung vorgeschlagen bekommt oder halt irgendwelche zusätzlichen Worte, die ihn gezielt auf eine CDU-Website lotsen.
 
Verstehe die Aufregung nicht....ich kann doch immer noch Name X + Escort/Betrüger...etc. suchen, nur das mir das nun nicht nicht mehr Automatisch vorgeschlagen wird wenn sich jemand beschwert hat.

An den Such Ergebnissen an sich ändert das doch nichts, hier von Zensur zu sprechen ist doch wohl fehl am Platze oder?
 
Die leute suchen ja nicht mehr, was sie suchen, sondern was ihnen beim tippen bereits als das suggeriert wird, was sie doch eigentlich suchen wollten.... Die Autovervollständigung ist schon eine subtile Form der Manipulation....
 
Ich gebe Google recht.
Man erinnere sich nur an "Wie viele Türken wurden in den letzten Monaten vernichtet?"
Was der Nutzer sucht wird angezeigt. So einfach ist das.
 
Ich denke, das Urteil muss man von zwei Seiten betrachten. Einmal von der Seite der Meinungsfreiheit und einmal von der der Persönlichkeitsrechte.

Wie Google ja klar macht, besteht die Autovervollständigung aus Begriffen, die oft bei Google eingegeben werden.
Das bedeutet, sie sind in gewisser Weise die Meinungen bzw. Aussagen von anonymen Personen. Wie im "echten" Leben hat aber jeder Anrecht darauf, dass er Verleumdungen sich verbieten darf.
Google weigert sich aber, nicht bewiesene Anschuldigungen ("es sind nur Suchanfragen" zählt da nicht wirklich) zu entfernen, daher kann ich das Urteil aus der Perspektive des Persönlichkeitsrechts gut verstehen.
Ich würde als Google einfach wie bei allem anderen die Möglichkeit schaffen, dass bei Einzelfällen manuell bestimmte Begriffe/sgruppen entfernt werden können (natürlich nach Prüfung durch Google, um die Manipulation zum eigenen Vorteil zu unterbinden).

@wazzup:
"torrent" wird bei der Autovervollständigung nicht angezeigt, aber wenn du's eingibst, dann kommen alle Treffer.
 
Regenwürmer schrieb:
Die Betroffenen sollen sich wohl zuerst fragen, weshalb denn nach negativen Dingen gesucht wird. :)
Schonmal was von Unschuldsvermutung gehört? Das solls auch in Deutschland geben, munkelt man. :rolleyes:

AnfängerEi schrieb:
Für mich kommt das einer Zensur gleich. Es herrscht Meinungsfreiheit und wenn ich im Netz suchen will ob ein Unternehmen betrügt bzw jemand Erfahrungen in diese Richtung gemacht hat, dann steht mir das zu.
Kannst du nach wie vor tun.

Bestimmte Wörter aus den Suchvorschlägen zu nehmen ist das selbe wie jemandem das Wort zu verbieten.
Achja, wieso? Bist du nicht fähig selbst Suchbegriffe einzugeben?

Es muss ja nicht mal wer Behauptungen oder so gestellt haben. Es reicht schon wenn man schreibt 'Unternehmen xy würde niemals betrügen' oder 'Betrug ist für das Unternehmen xy ein Fremdwort' ect, dann würde die Suchmaschine genauso auch das Wort 'Betrug' automatisch als Vorschlag bringen.
Wer sucht denn bitte solche absurden konstruierten Phrasen? Das mag vielleicht in irgendwelchen Texten stehen, aber es werden ja nur Suchbegriffe herangezogen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Solange man die Wörter noch zusammen ins Suchfeld eingeben kann, ist das kein Problem.
Erst wenn dies nicht mehr gehen soll, würde ich mir sogen machen.
 
Das Urteil ist völlig richtig so!

Es ist ja nicht so, dass der User ab sofort keinen Zugang mehr zu den von ihm gewünschten Informationsmaterial hat, sondern nur, dass er sich um die Eingabe der Suchbegriffe selbst bemühen muss.

Dies ist ein absolut kleiner und vor allem hinnehmbarer Preis im Vergleich zu der Verletzung von Persönlichkeitsrechten von Privatpersonen und Firmen; insbesondere vor dem Hintergrund, welch Schindluder getrieben wird und welch egoistische Standpunkte in der heutigen Gesellschaft häufig eingenommen werden.

Hierzu zwei Beispiele:

1) Eine kleine Firma vertreibt PC-Gehäuse im Internet. Ein Hersteller bringt ein neues Gehäuse heraus, welches auf großes Interesse der Kunden trifft. Der Hersteller gibt unserer kleinen Firma gegenüber an: verfügbar ab 1.6.2013. Aufgrund eines Fehlers werden die Einzelteile jedoch falsch produziert - sie passen nicht zusammen. Der Hersteller verschiebt das Erscheinungsdatum sechs Mal in Folge um 14 Tage.

Jetzt dürft Ihr dreimal raten, wen wohl die Wucht des Ärgers der Kunden (die vorbestellt haben oder zum Erscheinungsdatum oder auch später) bestellt haben am meisten trifft:

Es ist eben nicht der Hersteller, sondern unsere kleine, völlig schuldlose Firma. Über diese häufen sich die Interneteinträge über Betrug, bewusste Falschangaben über die Lieferzeit und dergleichen mehr. Dabei kann diese Firma gar nichts anderes tun als sich wieder und wieder auf die Angaben des Herstellers (die sich ständig ändern und verzögern) zu verlassen.

Es ist Tatsache, dass die heutige Gesellschaft zu großen Teilen nicht gerecht denkt, sondern nach einem greifbaren Schuldigen sucht.

Und um beim Beispiel zu bleiben: Selbst der Hersteller, der die Sache ja verschuldet hat, verdient nicht diese Art von Unmut der Kunden: Fehler passieren und deren Folgen lassen sich zuweilen nicht konkret einschätzen. Man kann auch von unserem Hersteller nicht verlangen, sein Gehäuse sofort als "lieferbar in drei Monaten" zu kennzeichnen, da dort diese Einschätzung nicht konkret getroffen werden kann (nach der Beseitigung des Fehlers passen zB plötzlich andere Komponenten nicht mehr zusammen, oder das Gehäuse nimmt plötzlich Schwingungen auf und wird laut oder dergleichen).

Weder als Chef unseres kleinen Händlers noch als Chef des Herstellerunternehmens möchte ich, sobald ich meinen Firmennamen bei google eingebe, nur negative Begriffsvorschläge zu lesen bekommen.



2) Ihr seid eine prominente Person und trennt Euch von Eurer Lebensgefährtin / Eurem Lebensgefährten. Aus Rache strebt diese (r) eine Klage gegen Euch an, in welcher behauptet wird, mit der minderjährigen Tochter / dem minderjährigen Sohn unsittlich verkehrt zu haben.

Selbst ohne gerichtliche Verurteilung oder sogar mit einem rechtskräftigen Freispruch ist einer der ersten Suchbegriffsvorschläge bei Eingabe Eures Namens das Wort "Kinderschänder".

Wie würde Euch das gefallen, wenn Ihr nicht die geringste Handhabe dagegen habt?



Das Urteil ist vollumfänglich zu begrüßen - selten genug in der heutigen perfiden Rechtsprechung.


MfG,
Dominion.
 
Das Urteil ist wie so viele andere völlig an der Realität vorbei. Das ganze passiert automatisiert. Man kann nicht jede einzelne Vervollständigung prüfen.

Zumal ich da keine Persönlichkeitsrechte verletzt sehe. Es wird nirgends von Google behauptet das die Firma mit Betrug zutun hat, sondern es wird nur drangehängt, weil halt viele danach suchen.
Wie soll man die Persönlichkeit verletzen, wenn man nix negatives (oder positives) behauptet?

Wo soll das hinführen? Auf einmal klagt 1und1 weil "Störung" vervollständigt wird und der User glauben könnte es gäbe viele Störungen?

Das viele User nach Onlineshops und "Betrug" suchen ist ja wohl auch völlig normal.

Bei Müllermilch wird Nazi drangehängt. Ist halt anscheind viel gesucht.
 
dominion1 schrieb:
Das hat alles nur nichts mit Google und der Suchvervollständigung zu tun.
Im Zweifelsfall wird man von Google ohnehin auf diese ganzen Bewertungs- und Preisvergleich Seiten weiter geleitet, wo man sich dann ein differenzierteres Bild von einem Laden machen kann.

dominion1 schrieb:
2) ...

Selbst ohne gerichtliche Verurteilung oder sogar mit einem rechtskräftigen Freispruch ist einer der ersten Suchbegriffsvorschläge bei Eingabe Eures Namens das Wort "Kinderschänder".

Wie würde Euch das gefallen, wenn Ihr nicht die geringste Handhabe dagegen habt?
Also wenn ich an den Fall von Bettina Wulff denke, verstehe ich nach wie vor die ganze Aufregung nicht.
Ist doch völlig egal, ob bei den Suchvorschlägen "Escort", "Nutte" oder was auch immer mit dabei steht.
Spätestens wenn man die Suchergebnisse hat und mal eine der zahlreichen News-Seiten anklickt, sieht man doch, daß es sich lediglich um unbestätigte Gerüchte handelt.

Und daß diese Gerüchte existieren, hätte man auch mitbekommen, ohne daß es eine Auto Vervollständigung gibt.
Denn sobald man nach "Bettina Wulff" sucht, ist das natürlich Thema Nummer 1.



Also ich fände es nicht so grauenvoll tragisch, keine Autovervollständigung zu haben. Aber das jetzige Urteil öffnet Tor und Tür für Missbrauch!
Denn wenn ein Laden z.B. nun alle Wörter aus der Ergänzung streichen lässt, bis auf "TÜV geprüft", "seriös", "beste Preise" und "bester Service", kann ein leichtsinniger Kunde schnell auf die Idee kommen, daß er hier nicht mehr weiter nachhaken muss.
 
Ich finds auch unsinnig, Redefreiheit - aber nicht in Deutschland...

Jetzt mal ehrlich, das ist, wie mein Vorposter schon sagte, total egal, ob bei Frau Wulff oder jemand anderem was steht
 
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