dominion1 schrieb:
Das hat alles nur nichts mit Google und der Suchvervollständigung zu tun.
Im Zweifelsfall wird man von Google ohnehin auf diese ganzen Bewertungs- und Preisvergleich Seiten weiter geleitet, wo man sich dann ein differenzierteres Bild von einem Laden machen kann.
dominion1 schrieb:
2) ...
Selbst ohne gerichtliche Verurteilung oder sogar mit einem rechtskräftigen Freispruch ist einer der ersten Suchbegriffsvorschläge bei Eingabe Eures Namens das Wort "Kinderschänder".
Wie würde Euch das gefallen, wenn Ihr nicht die geringste Handhabe dagegen habt?
Also wenn ich an den Fall von Bettina Wulff denke, verstehe ich nach wie vor die ganze Aufregung nicht.
Ist doch völlig egal, ob bei den Suchvorschlägen "Escort", "Nutte" oder was auch immer mit dabei steht.
Spätestens wenn man die Suchergebnisse hat und mal eine der zahlreichen News-Seiten anklickt, sieht man doch, daß es sich lediglich um unbestätigte Gerüchte handelt.
Und daß diese Gerüchte existieren, hätte man auch mitbekommen, ohne daß es eine Auto Vervollständigung gibt.
Denn sobald man nach "Bettina Wulff" sucht, ist das natürlich Thema Nummer 1.
Also ich fände es nicht so grauenvoll tragisch, keine Autovervollständigung zu haben. Aber das jetzige Urteil öffnet Tor und Tür für Missbrauch!
Denn wenn ein Laden z.B. nun alle Wörter aus der Ergänzung streichen lässt, bis auf "TÜV geprüft", "seriös", "beste Preise" und "bester Service", kann ein leichtsinniger Kunde schnell auf die Idee kommen, daß er hier nicht mehr weiter nachhaken muss.