Vorfahrt missachtet, Versicherung zahlt nicht.

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VoAlgdH

Gast
Erstmal die Vorgeschichte zu dem Geschehen. Ich hatte vor kurzem einen Unfall bei dem mir die Vorfahrt genommen wurde. "Nur" ein Blechschaden sonst ist nichts passiert. Polizei verständigt, die den Unfall dann auch aufnahm. Der Unfallgegner wurde verwarnt nach §8 StVO(Vorfahrt missachtet). Das ganze passierte in einer 70er Zone. Der Unfallgegner behauptete ich wäre zu schnell gefahren, was auch zwei weitere Zeugen gesehen haben wollen. Das ganze versuchte er der Polizei zu erklären, die fragte aber wie er das beweisen will! Auf Grund der Zeugenaussagen zahlt dier Versicherung nicht!? Bremsspuren gab es keine dank ABS.
PS: Da ich meinen Führerschein brauche, halte ich mich an die Geschwindigkeitsvorgaben...

Anwalt habe ich eingeschaltet, der bearbeitet das ganze schon.

Nun wollte ich mal wissen was ihr dazu sagt. Vllt hat das schon mal jemand durchgemacht.

Grüße alexn
 
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Da wirst du nicht viel machen können, wenn die Versicherung nicht zahlen will, außer halt den Weg zum Anwalt zu suchen.

Wer sind denn die beiden Zeugen? Außenstehende Personen, oder Personen, die dem Unfallverursacher angehören?

Behaupten können sie viel. Am Ende wird ein Gutachter die Sache klären.
 
Die Zeugen sind außenstehende Personen. Das mit dem Gutachter ist auch so eine Sache. Es gibt ja keine Bremsspur. Keiner weiß wo mein Auto oder Auto des Unfallgegners war. Und schon gar niemand kann die Geschwindigkeit ermitteln. Der Gutachter der mein Auto begutachtet hat, sagte mir es waren ca. 25km/h Aufprallgeschwidigkeit.
 
Was erhoffst Du dir hier zu erfahren, was dir der bereits eingeschaltete Anwalt nicht 100x kompetenter und auch rechtsverbindlich beantworten könnte. Die höchst subjektiven Erfahrungen oder Meinungen der User hier bringen dich genau gar nicht weiter. Daher: löcher deinen Anwalt!

Davon ab.. als unbeteiligte Person eine Geschwindigkeit abschätzen zu können ist nicht möglich. Die Frage der Polizei daher auch absolut gerechtfertigt. In meinen Augen werden die beiden Zeugenaussagen (in Bezug auf die Geschwindigkeit!) vor Gericht nicht standhalten.
 
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@diRAM
Du hast vollkommen Recht, aber mir brennt das ganze unter den Fingernägeln. Ich sitze hier mit ~ 10.000€ Schaden rum. Dank der Versicherung darf ich in "Vorkasse" gehen...
 
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Das kann ich nachvollziehen, insbesondere wenn es um eine nicht unerhebliche Summe Geld geht. Und dennoch, einen Anwalt einzuschalten war das einzig Richtige. Bei Fragen wendest Du dich an ihn und lässt ihn ansonsten seine Arbeit machen. Gut für dich scheint schonmal zu sein, dass die Polizei derselben Ansicht wie du war/ist und das sicherlich auch so in der Verkehrsunfallanzeige / dem Unfallprotokoll so festgehalten hat. Und selbiges vordern Versicherungen bei unklaren Schadensfällen in der Regel an. Auch das ist kein Beweis, aber wenn Du willst, sozusagen ein "+ Punkt" für dich.
 
Und wir sollen jetzt.... was tun? Dir Recht geben? Oder Unrecht? Tipps? Hast doch schon alles gemacht.
 
meine unqualifizierte meinung dazu... dir bleibt wohl nichts anderes als zu warten und die sache vor gericht auszutragen. hoffentlich hast du auch eine rechtschutzversicherung. nach der sache würde ich der kfz versicherung kündigen, bzw schon jetzt damit drohen. schau ich mir aber den schaden an, bezweifel ich, dass die versicherung ohne gerichtsurteil anders handeln wird.
 
Versicherungen zahlen nie wenn sie es vermeiden können... Hab vor kurzem noch einen schönen Artikel gelesen das die Versicherungen in fast allen Fällen alles was über 10k € Streitwert geht (Unfall, BU, Invalidität) vor Gericht bringen, die Anwälte kosten die ja nichts extra, und du stehst unter druck. ;)
 
Warum sollte er denn seine eigene Versicherung kündigen wenn die gegnerische weigert zu zahlen?

Aber hast du keine Vollkasko? Normal zahlt die erstmal den Schaden und du zahlst es dann nach der Gerichtsverhandlung zurück.
 
Anwalt einschalten war erst einmal richtig. Wir mussten auch beim letzten Mal bis ins Gericht, um unser Geld von der gegnerischen Versicherung zu bekommen (anderer Fall: Auffahrunfall, Versicherung wollte nicht zahlen, da Verursacher schon viele Unfälle hatte und hat es versucht auf Teufel komm raus auf uns abzuwälzen). Ich wünsche Dir also den notwendigen langen Atem...
 
Ich wünsche dir vor allem einen langen Atem. Leider neigen solche Verfahren dazu sich sehr in die Länge zu ziehen. :-/
Darf man erfahren, welche Versicherung es ist, die sich da mal wieder versucht zu drücken? Machen zwar inzwischen leider ziemlich viele, aber ein paar Paradebeispiele der Billigversicherer gibt es ja immer.
 
joa versicherungen. die schlimmsten verbrecher überhaupt.

meine private unfallversicherung wollte mal nicht zahlen, nachdem mir der kiefer mit einem netten tritt, auf meinen am boden liegenden kopf, gebrochen wurde.

warum?
weil ich alkoholisiert war. und alkohol trinken und betrunken sein ist in deutschland zwar legal, aber wenn es um versicherungsschutzt geht, erlischt der laut meinung vieler versicherer dann natürlich automatisch.


ging natürlich nicht bis vor gericht, aber alleine die frechheit erstmal grundätzlich zu sagen "aber sie waren doch betrunken"...
 
So habe den Thread wieder mal rausgekramt. Verhandlung war letzte Woche. Es war im Endefekt nur Kaffesatzleserei, nichts genaues. Die zwei Zeugen wollen genau gesehen haben das ich zu schnell gewsen wäre und nicht gebremst hätte. Die Verhandlung wurde vertagt auf Ende des Jahres. Es soll ein verkehrsanalytisches Gutachten erstellt werden und noch die Polizisten vernommen werden. Naja dieses Jahr ist immerhin noch die nächste Verhandlung.
Irgendwie schon ärgerlich das Ganze. So lange gewartet und nichts bei rumgekommen..

@Cestus
Es handelt sich um die WGV die Probleme macht...
 
Sehr ärgerlich :-/
Ich habe so meine Zweifel das die beiden Zeugen + vor allem die Polizisten nach über einem Jahr noch wissen wie das alles genau war...
Mal ganz davon abgesehen das es sehr schwer ist die Geschwindigkeit eines fahrenden Fahrzeugs zu schätzen wenn man nicht selbst auf den eigenen Tacho schaut um einen Bezug zu haben.
Falls du Recht bekommst würde ich mich auf jeden Fall mit dem Anwalt noch abstimmen was dir durch diesen ganzen Unfall/Prozess an Kosten entstanden ist die man einfordern kann. Der Ganze Ärger damit ist ja schon blöd genug.
 
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Das komische an der Sache ist auch, dass ich viel zu schnell gewesen sein soll (über 100 statt 70) und nicht oder zu spät gebremst haben soll....und das es keine Bremsspur gab. Der Schaden ist aber eher harmlos. Keine Airbags. Es war lediglich ein leichtes "dumpf" zu hören. Ach ja und der eine Zeuge hat mich von vorn gesehen und der andere stand hinter dem 1. Zeugen...schon alles sehr merkwürdig.....
 
Ohne deine Schilderung des Unfallherganges anzuzweifeln, sollte man auch die mögliche Sicht der Gegenseite berücksichtigen. Nehmen wir also einfach mal hypothetisch die Behauptung des Unfallgegners als Fakt an, du hättest dein Fahrzeug mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit bewegt und dies sei (zum Teil) kausal für den Unfall gewesen.

Welche Möglichkeit hätte der Unfallgegner, den Unfallhergang zu belegen und sein Recht einzufordern? Nur über die beiden Zeugenaussagen, wenn sonst keine Unfallspuren zu ermitteln waren. Und natürlich die Schäden an den Fahrzeugen selbst, die unter anderem auch Aufschluß über die Aufprallgeschwindigkeiten geben.

Wie ist die Aussage zweier unabhängiger Zeugen zu werten, die eine überhöhte Geschwindigkeit bebachtet haben wollen? Generell kann man dies nicht aus ausschließen, wenn man Erfahrungswerte und Vergleichmöglichkeiten mit anderen Fahrzeugen am Unfallort zugrunde legt. Ein Mensch ist durchaus in der Lage, einen deutlichen Geschwindigkeitsunterschied zwischen mehreren bewegten Objekten wahrzunehmen und diese entsprechend als schneller und langsamer zu klassifizieren. Entsprechende Urteile haben bereits die reinen Geschwindigkeits-Einschätzungen von Polizeibeamten als Beweismittel gewürdigt.

Da ein Richter die Rechtsinteressen der beiden Parteien gegeneinander abwägen muss und nach Aktenlage keine Version ausgeschlossen werden kann, wird also ein verkehrsanalytisches Gutachten weitere Gesichtspunkte erbringen müssen.
 
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