Vorfahrt missachtet, Versicherung zahlt nicht.

@Supermoto
Da gebe ich dir Recht ich bin aber nicht lebensmüde ;). Mein Auto war beim Gutachter. Anhand des Schadens war die Aufprallgeschwindigkeit bei rund 25 kmh sagte er.
 
Das glaube ich dir.

Der Richter muss aber auch davon überzeugt sein und möchte sein Urteil berufungssicher machen.
 
Was hast Du den für ein Auto und welches Modell?, weil einige Pkw´s eine Black Box eingebaut haben. Falls Du eine hast hätte man diese damals auslesen können.
 
Blackboxes sollten IMHO Pflicht werden, dann gäbe es manche Diskussionen nicht und die Gerichte wären deutlich entlastet. ;)
 
Das hat nichts mit der Jahreszahl zu tun. Der Boardcomputer speichert auch die Geschwindigkeit. Ob das jetzt noch möglich ist ist die Frage, weil man mit einer manipulation erwidern könnte.
 
Fredy78 schrieb:
Das hat nichts mit der Jahreszahl zu tun. Der Boardcomputer speichert auch die Geschwindigkeit.

Die wenigsten Fahrzeuge behalten diese Daten allerdings nachdem der Motor abgestellt wurde. Da gehts primär um Überwachung der Motorparamenter in Verbindung mit Umgebungvariablen um ggf. Probleme beheben zu können. Für solche Auswertungen wie hier benötigt eigentlich unbrauchbar. Abgesehen davon hat ein Fahrzeug von 2006 das wenn überhaupt nur sehr sehr eingeschränkt.
 
Doch, die heutigen Fahrzeuge behalten die Daten. Werden dann automatisch überschrieben.
Aber was viel wichtiger ist. Auch wenn die Daten gespeichert werden - verwenden darf sie niemand. Werden vor Gericht nicht anerkannt.
Da kannst du machen was du willst. Egal ob recht oder nicht.
Was blöd ist bei deinem Verfahren, dass der Richter einen Gutachter eingeschaltet hat. Wenn Richter den Weg gehen, dann sind sie sich nicht sicher ob Alleinschuld.
Erstens erpart sich der Richter eine Menge Arbeit und zweitens kann er sich dann immer schön auf das Gutachten berufen.
Und was ich dir jetzt schreibe wird dir leider gar nicht gefallen:
Stell dich schon mal darauf ein, dass du eine Teilschuld bekommst.
Daraus resultiert dann, dass du prozentual deinen Schaden zahlen darfst zuzügl. Gutachterkosten, Gerichtskosten und Anwaltskosten.
Du darfst von Richtern heutzutage keine klaren Urteile mehr erwarten. Die haben alle keine Eier mehr in der Hose und was dann rauskommt erlebst du gerade.
Allein schon die Dauer des Verfahrens. Als ob du dein Geld im Keller drucken kannst.
Das merken die gar nicht mehr.

Ergänzung: Wenn der TE von einem Schaden von 10k spricht, dann ist es doch eh schon beim LG, weil AG´s bis ca. 5k
 
Zuletzt bearbeitet:
Ja, das mit der Teilschuld habe ich mir schon gedacht. Naja mal schauen was da jetzt bei herauskommt. Komme mir mittlerweile aber richtig veralbert vor.....
 
ich würde mich mal auf die Airbags berufen. bei meinem Auto (Golf 4) gehen die bei ca. 30km/h auf (wurde mir gesagt, ich weiß es nicht zu 100%), wen die bei dir nicht aufgegangen sind muss deine Aufprallgeschwindigkeit mindestens 1km/h darunter gelegen haben. (das hat mir schon mal den halben Arsch gerettet das die nicht aufgegangen sind)
 
alexn schrieb:
Der Schaden ist aber eher harmlos. Keine Airbags. Es war lediglich ein leichtes "dumpf" zu hören.

Und das Auto ist 8 Jahre alt? Und hat 10.000€ Schaden? Wie geht das?
 
sennar234 schrieb:
ich würde mich mal auf die Airbags berufen. bei meinem Auto (Golf 4) gehen die bei ca. 30km/h auf...

Airbags gehen nicht direkt mit bei einer Geschwindigkeit auf sondern durch auftretene "G" Kräfte und die können bei 20km/h höher sein als bei einen Unfall mit 100km/h.
Ein Unfall sorgt nicht Automatisch für das Auslösen der Airbags.

Unter dem Strich geht auch Airbag auch bei 0km/h auf ;-)
Wenn ich an der Ampel stehe und mir einer kräftig in die Karre fährt dann gehen auch die dafür vorgehenen Airbags auf.
Im Prinzip ist das System bei eingeschalteter Zündung, Aktiv.
 
WhiteShark schrieb:
Warum sollte er denn seine eigene Versicherung kündigen wenn die gegnerische weigert zu zahlen?

Aber hast du keine Vollkasko? Normal zahlt die erstmal den Schaden und du zahlst es dann nach der Gerichtsverhandlung zurück.

Also wir hatten auch einen Fall, wo die gegnerische Versicherung nicht zahlen wollte und uns dann von der Werkstatt gesagt wurde, wir sollen das doch über die Vollkasko machen. Als wir das unserem Anwalt sagten ist der ausgerastet und hat denen erstmal einen schönen Brief geschrieben. Man hat da nur Nachteile und es kann sogar als Versicherungsbetrug gewertet werden. Wir mussten übrigens nur den Anwalt einschalten und nicht vor gericht. Hatten auch keine Kosten zu tragen. Der Nachteil ist, dass da Fristen eingehalten werden müssen und das ganze dann etwas dauert. Wir sind auch in Vorkasse gegangen. Kannst aber dann auch den Mietwagen ansetzen und bekommst dafür die Kosten wieder etc. Also geh bitte zu einem Anwalt.

Edit: Sorry, habe jetzt erst gesehen dass der Thread ein Jahr Alt ist
 
Nein, ist er nicht. Du hast nicht genau gelesen.
Der TE ist in der glücklichen Lage unser Rechtssystem in voller Güte und Geschwindigkeit zu erleben.
Ist alles noch brand aktuell. :freak:
 
Genau genommen ist der Thread wirklich bereits über ein Jahr alt, aber dank des Rechtssystems weiter aktuell.

Ich kenne es bei Vollkasko aber so, das man den Schaden meldet und angibt nicht schuld zu sein.
Die gegnerische Versicherung bestreitet das, die eigene tritt erstmal in Vorkasse.
Die eigene Versicherung holt sich das Geld dann am Ende von der gegnerischen zurück.
Man macht ja extra eine Vollkasko, um eben nicht in die Situation geraten zu können plötzlich mehrere tausend Euro in Vorkasse treten zu müssen.
 
Ja erstmal danke für die Antworten. Ja der Unfall war im Januar 2013. Das mit den Airbags hat mir mein Gutachter auch so gesagt. An Hand des Schadens und der Bilder geht er von rund 25kmh Aufprallgeschw. aus. Mehr auf keinem Fall sagt er. Großes Problem ist halt das bei mir die Karosserie verzogen ist. Und ich habe insgesamt über 10000€ Gesamtschaden mit Gutachterkosten usw. Ja und der nächste Bock bekommt auf jedem Fall eine VK...:rolleyes:
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Vorsicht mit dem Airbags. Es gibt Situationen in denen die Dinger eben nicht losgehen.
Du hattest ja einen Unfall mit Querbeschleunigung und deine Airbags vorne reagieren auf Längsbeschleunigung.
Also so einfach kann man es leider nicht nur an den Airbags aufhängen.
Aber ein guter Sachverständiger kann anhand des Schadens Rückschlüsse auf die Geschwindigkeit ziehen.
Das muss aber dann ein Profi sein, der nur solche Sachen macht.
Du bekommst jetzt vom Gericht einen geldgeilen Wald und Wiesengutacher vorgesetzt.
Könntest dann nur mit Gegengutachten arbeiten, aber das kostet dich wieder Geld.
Die ganze Situation ist für dich momentan Sch...
Geh mal davon aus, dass du schon die Kerzen am Baum anzündest und die Sache noch immer nicht erledigt ist.
 
Naja die 2. Verhandlung ist bald. Ich bin da aber zuversichtlicher. (Die Hoffnung....)
 
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