News EU: Google nicht für verlinkte Inhalte verantwortlich

einersets ist das recht auf vergessenwerden ein wirklich notwendiges, anderer seits kam mir der gedanke der "inflationären" nutzung dieses rechts bevor der artikel darauf einging...

denn ich habe inzischen mit vielen leuten schon diese erfahrung gemacht, dass wenn man aufhört an gewissen stellen auf die fehltritte hin zu weisen (was nicht heissen soll dass ich jeden immer wieder an seine fettnäpfchen erinnere sondern an fälle die nötig sind eine aufgabe im team zu lösen o.ä.)man nach strich und faden verarscht wird denn man darf einem ja nicht dauernd seine "dunkle" vergangenheit vor augen führen sonst könnte man ja komplexe heraufbeschwören...

dass man als kleinkind in die windeln gemacht hat wird einem schon keiner vorwerfen und selbst wenn sollte man mit solch einem vorwurf umgehen können... denn immer öfter vernehme ich dass gefühl das viele unter uns sich gerne ihre vergangenheit zu recht basteln wollen

auch wenn dies nun eher nach einem contra klingt ist das nicht pur so gemeint , ich möchte eher auf die brisanz dieses themas hinweisen,
denn oft wird das vergessen als hintertür bei jedem problemchen genutzt und nicht in notwendigen fällen

(ich berufe mich hierbei nun auch auf das recht vergesse nzu werden falls ich mich zu unverständlich geäußert habe... ich kann momentan nur mit einer hand arbeiten, wodurch ich dauernd die hälfte vergesse bevor ich tippen kann)
 
Hm, The Pirate Bay war für die verlinkten Inhalte verantwortlich o_O
 
Und warum sind Anbieter wie kino.to, movie2k.to und thepiratebay.sx dafür verantwortlich?
Über Google kann ich mit einem "Code", welcher in 30 Sekunden herausgefunden werden kann, sämtliche Musik, Videos, Dateien oder Programme herunterladen, die auf einer Seite gespeichert sind.
 
Zuletzt bearbeitet:
Finde es eine Frechheit, dass Google hier anders behandelt wird als Piratebay und Konsorten.

Netzneutralität würde sich das nennen.
 
Wenn ich eine Straßenkarte habe, melde ich mich nicht beim Herausgeber der Karte, wenn der Straßennamen geändert werden soll....
 
chied schrieb:
Finde es eine Frechheit, dass Google hier anders behandelt wird als Piratebay und Konsorten.
Highspeed Opi schrieb:
Und warum sind Anbieter wie kino.to, movie2k.to und thepiratebay.sx dafür verantwortlich?
Ich denke mal das liegt daran, dass die genannten Portale meines Wissens keine Suchmaschinen sind, sondern Portale bei denen die entsprechenden links eingestellt werden.

@Urteil;
richtig so, der man sollte eher die entsprechende bitten, den Artikel zu entfernen oder zumindest auf nofollow zu setzen, damit dieser nicht von Google indexiert wird.
 
Passt grad, ich hab mich heute erst mit der Thematik beschäftigt. Hier geht es zwar um europäisches Recht, aber das wird wahrscheinlich mit dt. ein Stück weit vergleichbar sein.

In D greift hier das Telemediengesetz (TMG). Da werden 4 Aspekte zur Haftung behandelt. Die Sucherergebnisse dürften wohl unter "Durchleitung von Informationen" (§8) fallen. Deswegen ist Google nicht für die Inhalte verantwortlich.

Bei Angeboten wie kino.to trifft aber §7 zu, da geht es um "eigene Informationen, die sie [Diensteanbieter, Anm.] zur Nutzung bereithalten, [...] verantwortlich". Dazu zählen i.d.R. auch "zu eigen gemachte Inhalte", die "Contend-ersetzend" sind. Solche Links müssen auf Rechtswidrigkeit überprüft werden, da der Diensteanbieter dafür haftet.

Ist sicherlich nicht abschließend erklärt, aber so weit meine Kenntnisse als Laie. Das macht zumindest die generelle Unterscheidung von kino.to etc. und google etwas klarer.

@Teodulf: Da Google die Inhalte selbst zwischenspeichert (?) wird wohl auch §9 Satz 1 Nr. 5 zu Tragen kommen, nachdem die Informationen unverzüglich entfernt / der Zugang zu ihnen gesperrt wird, sobald ein Gericht o. Ä. das anordnet. Oder nach §10 zur Speicherung sobald sie Kenntnis von rechtswidrigen Handlungen erlangt haben.

Was genau da gilt, darüber dürfen sich die Juristen (zusammen mit den Informatikern, die die genaue Implementierung kennen) Gedanken machen. Für eine grobe Einschätzung sollte das aber genügen.
 
Google hat einen Statuts erreicht, an den sich regullierende Institutionen nicht mehr heranwagen.
Wie es noch ging, wurde es mit einem Schulterzucken abgetan und jetzt sitzt die Laus im Pelz und saugt was das Zeug hält.
Würde man es versuchen anzutasten, ist die Angst vor einem weitreichenden Collateralschaden zu groß.
Deswegen wird an Google immer vorbei-entschieden. Portokassen-Strafgelder sind nur Alibi.

Ein Recht auf Vergessen ist mE sowieso nicht umsetzbar.
Anstatt in diese Richtung regullieren zu wollen, sollten sie lieber Verpflichtendes für Nutzer zum Umgang mit sozialen Netzwerken entwerfen.
Heutzutage noch Dummheit als Entschuldigung gelten zu lassen ist ja wohl das Lächerlichste überhaupt.
 
Den Status hatte Google aber schon Anfang 2000 und nicht erst jetzt!
Und um Ehrlich zu sein wenn schon einer dieser Multis so viel Macht innehat dann bin ich froh das es google ist, stellt euch vor Micorsoft wäre an Googles stelle oder Apple oder Facebook oder Oracle. Natürlich wäre in einer perfekten Welt niemals so viel Macht in die Hände einzelner Unternehmen gelegt worden aber da wir in unserer Welt den Kapitalismus pflegen sind wir noch weit von einer perfekten Welt entfernt.
 
chied schrieb:
Finde es eine Frechheit, dass Google hier anders behandelt wird als Piratebay und Konsorten.

Netzneutralität würde sich das nennen.

Zu The Pirate Bay kann ich nichts sagen, aber bei kino.to ging es hauptsächlich darum das diese die entsprechenden Hoster selbst führten und nicht primär um die Links auf kino.to.
 
Mal wieder fällt hier die Diskussion auf Kino.to,ThePirateBay und Konsorten.

Dabei geht es doch um etwas viel wichtigeres: Wenn ich etwas über mich ins Internet stelle, oder jemand anderes über mich, ist das dort für ewig, oder sollte es ein Recht geben, dass es nach einer gewissen Zeit auch wieder verschwindet, also das Netz "vergisst" ...

Ich glaube, in dem Beschriebenen Fall hätte ich als Richter sogar nein gesagt, wenn die betroffene Person direkt gegen die Website geklagt hätte, welche den Artikel bereitstellt. Wenn es ein offizieller Artikel einer Zeitung, etc ist, dann findet man diesen auch im Archiv.

Was ich damit sagen will ist, wenn ich nicht unmittelbar gegen eine journalistische Veröffentlichung angehe (oder kann), dann kann ich das 15 Jahre später erst recht nicht. Wenn es nicht um Verleumdung, etc, geht. So sollte es zumindest meiner Meinung nach sein.

Für Sachen die man persönlich ins Netz stellt, sollte es schon so eine Art "Recht auf Vergessen" geben. Zumindest sollte man Bilder, etc von Seiten wie Facebook wieder auf expliziten Wunsch löschen können. (Wenns irgendwer das vorher Kopiert, ist das natürlich schlecht.) Das müsste aber vom deutschen Recht schon gedeckt sein. Hier spielt aber Facebook nicht mit. Die Hocken in USA und kratzen sich nur am Arsch.

Was ich denke, was fehlt, ist eine internationale Vereinbahrung, in der man minimalste Dinge festlegt (z.B. wie das Seerecht). Das wichtigste wäre: Unter der Flagge ich fahre, dieses Recht gilt auch. D.h. wenn eine Seite in deutscher Sprache verfügbar ist und sich somit an Deutsche richtet, muss sie sich deutschem Recht unterordnen, usw. Ausnahmen sollten hier rein selbst informelle, private, nicht-kommerzielle Organisationen oder ähnliche Seiten sein. Hier sollte der im Impressum angegebene Sitz als Rechtsgrundlage dienen.
 
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dPay schrieb:
Was ich damit sagen will ist, wenn ich nicht unmittelbar gegen eine journalistische Veröffentlichung angehe (oder kann), dann kann ich das 15 Jahre später erst recht nicht. Wenn es nicht um Verleumdung, etc, geht. So sollte es zumindest meiner Meinung nach sein.

Für Sachen die man persönlich ins Netz stellt, sollte es schon so eine Art "Recht auf Vergessen" geben. Zumindest sollte man Bilder, etc von Seiten wie Facebook wieder auf expliziten Wunsch löschen können. (Wenns irgendwer das vorher Kopiert, ist das natürlich schlecht.) Das müsste aber vom deutschen Recht schon gedeckt sein. Hier spielt aber Facebook nicht mit. Die Hocken in USA und kratzen sich nur am Arsch.

Genauso kann man argumentieren: Wenn ich nicht gleich beim einstellen meiner persönlichen Sachen daran denke das ich die später nicht mehr im Netz sehen will, dann hab ich auch später kein Recht diese zu entfernen.
 
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