GMX-Pro Mail Rechnung erhalten. Was nun?!?

Mato Yayalo

Cadet 4th Year
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Dez. 2011
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121
Servus Leute, habe heute Nacht eine Mail von GMX bekommen mit einer Rechnung im Anhang.
Anscheinend habe ich ein Einjahres Vertrag von GMX Pro Mail abgeschlossen, das soll mich 18 Euro kosten.

Ich habe jetzt schon einiges im Internet darüber recherchiert, verstehe das aber trotzdem noch nicht ganz.

Wie soll ich nun vorgehen?

Ich habe NIE bewusst so etwas abgeschlossen darum weigere ich mich auch das Geld zu zahlen.

Und verzeiht mir wenn ich hier nochmal nachfrage obwohl im WWW schon viel darüber steht. Bin erst seit 3 Monaten 18 und habe über solche rechtliche Geschichten keine Ahnung.

mfg

Matze
 
Wie widerrufe ich ordentlich diesen Vertrag? Ich habe keine Ahnung wie das aussehen soll :(

Kann ich das auch über die seite aboalarm.de abwickeln?

mfg
 
Ja das ist ne fiese Falle von GMX, passiert beim Weblogin wenn da mal wieder dick und fett mit besseren "Funktionen" geworden wird. Wenn man auf "Weiter" klickt schließt man den Vertrag ab und wenn man ganz unten auf das ganz kleine "Zum Postfach", kommt man normal weiter. Ist gestern meiner Frau auch passiert. Allerdings hat sie aufgepasst und die Mail von GMX, die man dann unmittelbar bekommt gelesen. Wir haben dann im Konto wieder auf Freemail zum Ablaufdatum der Testzeit gestellt.

Im Vergleich zu vor 8 Jahren hat GMX den Wechsel vom kostenpflichtigen Tarif zurück zum Free-Tarif vereinfacht. Früher musste man schriftlich den Premiumtarif kündigen. Heute kann man den Tarifwechsel nach Ablauf der kostenlosen Testzeit wenigsten sofort im Konto einrichten ohne großen Aufwand.

Für die Zukunft: Also beim GMX Weblogin niemals auf große Buttons klicken.
 
Nach der neuen Verordnung muss doch dort ein Button "Kostenpflichtig Bestellen" gewesen sein, ansonsten ist der Vertrag eh ungültig. Das sollte also auffallen?

Ich würde aber auch mal bei gmx anrufen und freundlich nachfragen ob man das nicht einfach rückgängig machen kann.
 
Habe diese Email gerade geschrieben:

Anfechtung Ihrer Rechnung Nr. ************* vom ..2012 E-Mail-Konto:*******@gmx.net

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich nehme Bezug auf Ihr Schreiben und bestreite die dortige Zahlungsforderung vollumfänglich.

Ihre Forderung begründet sich auf meiner Anmeldung zu einem Testzugang für das GMX ProMail-Leistungspaket. Hiermit erkläre ich die Anfechtung des diesbezüglichen Vertrags wegen Irrtums gem. § 119 BGB. Aufgrund der irreführenden Angebotsgestaltung auf der angebotsbildenden Internetseite war ich mir nicht darüber im Klaren, dass sich der Testzugang anschließend automatisch in ein kostenpflichtiges Abonnement verlängern sollte. Gemäß einschlägiger Rechtsprechung gehört eine eventuelle Kostenpflicht zu den Hauptleistungspflichten eines Vertrags. Auf diese Hauptleistungspflichten hat der Dienstleister nicht nur in den AGB, sondern auch auf der angebotsbildenden Internetseite in sofort erkennbarer Form hinzuweisen (§312c BGB i.V.m. Art. 246 EGBGB sowie § 1 Abs. 6 PAngV). Ansonsten wird eine entsprechende Klausel in den AGB, nach der sich der Testzugang automatisch in ein kostenpflichtiges Dauerschuldverhältnis verlängert, nicht wirksamer Vertragsbestandteil (§ 305c BGB, überraschende Klausel). Siehe dazu u.a. AG Düsseldorf, Urteil vom 16.05.2007 - Az. 41 C 1538/07.

Wegen irreführender Vertrags- und Preisgestaltung ist der Dienstleister Web.de bereits auf Unterlassung verklagt worden: Siehe dazu: http://www.vzbv.de/mediapics/web_de_lg_koblenz_1_o_30_09.pdf LG Koblenz 1 O 30/09 vom 25.06.2009 Es sollte sich daher bei Ihrem Unternehmen eigentlich inzwischen herumgesprochen haben, dass die Angaben zur Angebotsgestaltung in transparenter, sofort erkennbarer Form vorzuliegen haben.

Hilfsweise erkläre ich den Widerr**uf des Vertrags. Die Widerrufsfrist hat erst zum Beginn des Ihrer Meinung nach kostenpflichtigen Dauerschuldverhältnisses begonnen, daher erfolgt der Widerruf nicht verfristet.

Höchst hilfsweise erkläre ich die Kündigung des Vertrags zum nächstmöglichen Zeitpunkt.

Mit freundlichen Grüßen


Müsste passen fürs erste oder?
 
Ähm,
es laufen in der letzten Zeit auch GMX Spam Mails durch die Kante :) Sowie auch einige andere angebliche Rechnungen.

Wie war die Rechnung? Eine pdf oder verpackt? Bitte genau schauen!!!!

Besonders interressant bei einem nicht GMX Account und wenn man da überhaupt nicht angemeldet ist


mfg
 
Ich würde ja eine Vertragskündigung (Widerruf) wenn es um Kohle geht schriftlich machen .. aber vielleicht werde ich langsam alt :)
 
nein du wirst nicht alt ... nur viel lernen noch muss unser junger Padawan ... ne EMail Kündigung / Widerruf etc. ist keine rechtsgültige Form ... ausser du nutzt DE Mail!

kann man zwar machen und mit Glück sogar akzeptiert werden, wenn die aber sagen die haben sie nie gekriegt hast die Arschkarte! Und wenn eine Firma schon so Kunden "fängt" ... würd ich immer auf Nummer sicher gehen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Auch wenn es inzwischen zu kommt, aber immer erst an den Support wenden.
Diese Mail war - wenn du, wie du schreibst, nirgends draufgeklickt hast - eine Spam-Mail mit integriertem Virus/Trojaner oder Sonstwas.

Mein Tip daher:
Lass dein Anti-Viren-Prgramm deinen PC durchschauen und wende dich an den Support!

Edit:
Leider kommt in diesem Fall noch hinzu, dass du dem wohl äußerst dubiosen Absender gezeigt hast, dass deine Mailadresse "bewohnt" ist; d.h. du wirst in nächster Zeit wohl mehr von diesen Mail bekommen.
 
Zuletzt bearbeitet:
@Luxuspur:
Dann lass dich mal vom Altmeister Yoda bekehren, fehlgeleiteter Sithlord :lol:

Mit Urteil vom 26.01.2012 hat das Oberlandesgericht (OLG) München entschieden, dass eine per E-Mail erklärte Kündigung wirksam sein kann, auch wenn die Parteien vereinbart hatten, dass eine ordentliche Kündigung schriftlich zu erfolgen hat.

Das OLG stützt sich zur Begründung auf § 127 Absatz 2 BGB. Danach genügt zur Wahrung der durch die Vertragsparteien vereinbarten schriftlichen Form auch die telekommunikative Übermittlung, soweit kein anderer Wille der Parteien anzunehmen ist. Für die Wirksamkeit einer Erklärung per E-Mail ist es nach Ansicht des OLG nicht erforderlich, die am Computer verfasste Erklärung auszudrucken, handschriftlich zu unterschreiben, einzuscannen und dann zu versenden. Denn dies ist zum einen im Geschäftsverkehr nicht üblich und oft nicht praxistauglich. Eine derartige Vorgabe lässt sich zum anderen auch nicht dem Gesetzeswortlaut entnehmen. Es reicht deswegen aus, dass aus der E-Mail erkennbar ist, von wem sie abgegeben wurde.
Quelle: http://www.klerx-legal.com/recht_blog_0049.html

Cya, Mäxl
 
kontaktiere gmx selbst, wenn sie es nicht gleich lassen,
drohst mit dem Anwalt und ruhe ist
 
Mir ist genau dasselbe passiert wie Mato Yayalo. Habe mich an den Support gewendet, die zu mir meinten, dass ich auf agbs und preis usw. verwiesen worden wäre. Ich habe aber nie irgendetwas in der Form gesehen, noch habe ich dem zugestimmt (es sei denn, es war irgendwo sehr klein gedruckt). Daher meine Frage: Wie kann ich den Vertrag widerrufen? Ist der Vordruck, den Mato Yayalo ins Forum gestellt hat, ausreichend? Weiß das jemand.
Grüße
 
Liest sich zumindest schonmal recht gut.
Einen Versuch ist es allemal wert.

@Mato Yayalo
Schreib mal wie es bei dir ausgegangen ist.
Würde mich auch interessieren.
 
Nicht ich schrieb:
Ja das ist ne fiese Falle von GMX, passiert beim Weblogin wenn da mal wieder dick und fett mit besseren "Funktionen" geworden wird. Wenn man auf "Weiter" klickt schließt man den Vertrag ab und wenn man ganz unten auf das ganz kleine "Zum Postfach", kommt man normal weiter. Ist gestern meiner Frau auch passiert. Allerdings hat sie aufgepasst und die Mail von GMX, die man dann unmittelbar bekommt gelesen. Wir haben dann im Konto wieder auf Freemail zum Ablaufdatum der Testzeit gestellt.

Im Vergleich zu vor 8 Jahren hat GMX den Wechsel vom kostenpflichtigen Tarif zurück zum Free-Tarif vereinfacht. Früher musste man schriftlich den Premiumtarif kündigen. Heute kann man den Tarifwechsel nach Ablauf der kostenlosen Testzeit wenigsten sofort im Konto einrichten ohne großen Aufwand.

Für die Zukunft: Also beim GMX Weblogin niemals auf große Buttons klicken.

Ich würde den E-Mail Anbieter wechseln. Sowas braucht man nicht untersützten, denn das nächste mal gibts bestimmt keine Gratis Zeit mehr ;)
 
XMenMatrix schrieb:
Ich würde den E-Mail Anbieter wechseln.

warum? den fehler hat doch der nutzer begangen, nicht gmx! ich habe promail mehrmals kostenlos testen dürfen (jeweils 2-3 monate) und bin immer mit einer rechtzeitigen (!) kündigung rausgekommen...

das problem ist einfach, dass die leute klicken ohne sich irgendwas durchzulesen, immer alles schön mit 'ja' und 'weiter' bestätigen... und wenn dann sogar noch eine bestätigungsmail kommt, wird diese geflissentlich ignoriert und am ende, wenn man dann zahlen soll, wird auch noch über den anbieter gemeckert...
 
Ein seriöser Anbieter hat sowas nicht nötig.
 
ein kostenpflichtiges paket mit zusatzfeatures anzubieten? oder dem kunden einen kostenlosen 2-3 monatstestzeitraum einzuräumen?
 
Es sollte klar sein das sich das nur auf die Art bezogen ist. Man unterbreitet kein Angebot bei dem die Gegenpartei sich dessen nicht eindeutig bewusst ist.
 
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