Steuererklärung - Anlage KAP - anrechenbare ausländische Steuer

Boogeyman

Vice Admiral
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Hallo, ich mache gerade meine Steuererklärung und bin da gerade bei der Anlage KAP, die ich noch ausfüllen muss.

Ich habe da die Steuerbescheinigung meiner Fonds und bin da gerade etwas überfordert, was nun in Zeile 54 einzutragen ist.

Zuerst steht auf der Bescheinigung, bei Zeile 54 0 Euro, nur wenige Zeilen darunter steht 54,71 Euro. Was soll man denn nun eintragen?
Vielleicht kenn sich da jemand von Euch aus, denn mit diesem Problem werde ich wohl nicht der Einzige sein.
Schon mal vielen Dank für Eure Hilfe!

KAP.jpg
 
Also mal rein den Text gelesen hast du 54,71 € im Ausland schon an Kapitalertragssteuer für thesaurierende Fonds gezahlt. Diese kannst du bei deiner Steuererklärung mit angeben um die Doppelbesteuerung deiner Erträge zu vermeiden.

ok?
 
Mich irritiert, da weiter oben, auch folgendes steht:
Summe der anrechenbaren noch nicht angerechneten ausländischen Steuer Zeile 54 Anlage KAP 0,00 EUR

Kann das sein, das sich das auf den Rest der Bescheinigung bezieht, da ja bei "Ausländischer thesaurierender Investmentfons.." ein Haken gesetzt, der nur dann diese betrifft?
 
In welchem Land ist denn das Depot? Wenn es kein Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland gibt, dann hast du in dem Depot-Land schon Steuern auf den Ertrag gezahlt und musst in Deutschland ebenfalls den Ertrag vollständig versteuern ohne dass die bereits gezahlte Steuer verrechnet wird.

PS das "nur nachrichtlich" gibt mir auch zu bedenken, es kann sein, dass du wirklich zwei mal Steuern auf deinen Ertrag zahlen darfst.
PPS hilft dir evtl. noch dein Sparerfreibetrag? Wenn du da noch was ausschöpfen kannst, dann brauchst du zumindest in Deutschland keine Steuern zahlen.
 
Das Depot ist hier in Deutschland, bei der Frankfurter Fondsbank. Der Sparerfreibetrag ist übrigens schon ausgeschöpft.
 
Danke, nur hilft mir das im Moment auch nicht weiter (verstehe da nur Bahnhof ;) ) Welcher Betrag ist denn nun in Zeile 54 einzutragen? 0 oder 54,71 Euro?
 
54,71 - und du packst die bescheinigung ja anbei. Sollte dein Finanzamt das anders sehen, streichen sie es halt. Mach dir da mal keinen kopp.
 
Danke für deine Antwort. ;) Ich mach das jetzt nach besten Wissen und Gewissen, wenn was nicht passt, streicht das Finanzamt das eh raus, bzw. korrigiert das. Die können ja nicht erwarten, das jeder Steuerpflichtige ein ausgebildeter Steuerrecht Experte ist. :D
 
Hallo miteinander,

Ich habe eine aehnliche Frage wie Boogeyman. Ich habe ebenfalls ein Depot bei einer Deutschen Investment Firma, wobei ich im Ausland (den USA) wohne.

In meiner Amerikanischen Steuererklaerung kann ich die im Ausland gezahlte Steuer auf meine Kapitalertraege angeben um die Doppelbesteuerung zu mindern/verhindern. In der Vergangenheit habe ich somit fuer Amerikanische Steuererklaerung die Eintraege in Zeile 50 (Kapitalertragsteuer) und Zeile 51 (Solidaritaetszuschlag) von meiner Deutschen Steuerbescheinigung summiert, umgerechnet in US $, und als auslaendische Steuer auf mein Investment Einkommen angegeben.

Worueber ich mir jedoch nicht im klaren bin ist ob ich den Betrag in Zeile 53 ("Summe der angerechneten auslaendischen Steuer") ebenfalls absetzen kann. Koennte mir jemand bestaetigen was genau dieser Betrag bedeutet? Ich nehme an es handelt sich dabei um Steuerausgaben welche die Investment Firma schon in meine Kapitalertraege einberechnet hat. Z.B.: Waere mein Kapitalertrag 250 EUR und meine auslaendische Steuer (Zeile 53) 50 EUR, dann waere der zu versteuernde Kapitalertrag (Zeile 7) 200 EUR, korrekt? Wenn das stimmt, koennte ich meines Erachtens den Betrag in Zeile 53 in den USA ebenfalls absetzen, weil es ja einer Steuerzahlung entspricht die ich schon geleistet habe.

Ich bedanke mich im Voraus fuer eure Gedanken!

-skyfx
 
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