News Gericht erklärt DSL-Drosselung für unzulässig

Jan

Chefredakteur
Teammitglied
Registriert
Apr. 2001
Beiträge
15.187
Das Landgericht Köln hat Vertragsklauseln, die ab dem Jahr 2016 die Bandbreite von sogenannten „Flatrate“-DSL-Anschlüssen der Telekom beim Überschreiten eines monatlichen Transfervolumens begrenzen sollen, für unzulässig erklärt. Rechtskräftig ist das Urteil noch nicht, die Telekom kann Rechtsmittel erheben.

Zur News: Gericht erklärt DSL-Drosselung für unzulässig
 
Ein kleiner Lichtblick! Das Urteil befasst sich aber nicht mit der Drossel auf 2 MBit wie sie jetzt eingeführt wurde. Außerdem wäre es nicht das erste mal, dass eine höhere Instanz ein Urteil kippt.

Aber immerhin besser als nichts!
 
Schön das ist doch mal eine gute Nachricht aber wie calNixo schon sagt wird leider die Drosselung auf 2 Mbit nicht genannt.
 
Dennoch lächerlich, ein Gericht soll und darf sowas nicht entscheiden. Wo kommen wir denn dahin.
Entweder man erlaubt es politisch oder eben nicht. Oder bezieht sich das nur auf die nachträglichen Vertragsänderungen eines bestehenden Vertrages?

Schade, Gründe für die Entscheidung der Richter werden nicht genannt. Denn welche Gründe auch immer, die können gleichermaßen aufs Mobilfunknetz ausgeweitet werden, federführend der LTE Betrieb, in der es keine gute DSL-Verbindung gibt.
 
Diese dreisste Entscheidung hat ein faires Urteil bekommen... Ich denke mit der Berufung wird das eh nichts und selbst wenn... Alle die ich kennen und NOCH T-Offline haben wechseln dann auf jeden Fall zu Unitymedia!
 
Hmmm jetzt müssten die ähnliches für Mobilfunkverträge durchsetzen...
 
Bedeutet das, dass auch die Drossellung beim LTE Home DLS unzulässig ist?
 
Sehr gut! Nieder mit der Drosselung!

Man hat ja schon gesehen, wie alle wie die Hyänen darauf warten, genau die gleichen Regelungen ein zu führen, um den Verbraucher möglichst zu melken...

Und man sieht mal wieder, die Masse kann DOCH etwas bewegen. Ohne die öffentliche Entrüstung und Demos wäre das nie passiert. Der Einzelne kann doch etwas bewegen, und wenn es die Verbraucherzentrale ist ;)
 
Da wurde irgendwie nicht weitsichtig gedacht, denn DSL ist nicht die "stationäre" Technologie, bei dem diese Drosselung zum Einsatz kommt.

Was ist denn mit Kabel-Internet? Bei Kabel-Deutschland kommt ist diese Drosselung auch bereits vorhanden, zumindest wird sie in den AGBs festgehalten. Es kann doch nicht sein, dass man solche Themen immer einzelnd oder auch gar nicht zerpflückt.

XShocker22
 
Dies gilt für Call-&-Surf-Tarife mit einer maximalen Übertragungsgeschwindigkeit von 50 Mbit/s oder mehr.
Also für Tarife unterhalb der 50mbit/s zählt das Urteil nicht? Oder hab ich da jetzt etwas falsch verstanden?
 
Die Telekom(iker) werden aber das ganze hinaus zögern und weiter vor Gericht gehen.

Übrigens hätte ich persönlich nichts gegen Volumen Tarife wenn man diese so auszeichnen würde und Billiger wären als normale, aber die Telekom macht hier schlicht nur eine versteckte Preiserhöhung
 
Euphoria schrieb:
Hmmm jetzt müssten die ähnliches für Mobilfunkverträge durchsetzen...

Naja, das halte ich nun für zu viel des Guten. Eher sollten die Preise angepasst werden oder die Angebote bzw. deren Leistung innerhalb gesteigert werden.

XShocker22
 
Ein Sieg in erster Instanz. Nicht mehr, nicht weniger.

Ein richtiger "Sieg" ist das erst, wenn das Urteil rechtskräftig ists - ziemlich sicher in letzter Instanz.

mfg
 
XShocker22 schrieb:
Was ist denn mit Kabel-Internet? Bei Kabel-Deutschland kommt ist diese Drosselung auch bereits vorhanden, zumindest wird sie in den AGBs festgehalten. Es kann doch nicht sein, dass man solche Themen immer einzelnd oder auch gar nicht zerpflückt.

Weil es da einen gewaltigen Unterschied gibt? Bei KDG handelt es sich nur um Tagesdrosselung, sprich am nächsten Tag kannst du wieder voll durch laden. Bei der T-Com allerdings ist die Drosselung für den ganzen Monat. Dazu ist es bei KDG eine kann passieren Sache, bei T-Com ist die Drosselung allerdings garantiert.
 
Gorby schrieb:
Was für ein bescheuertes Argument.
1. Glaube ich nicht, dass der Anteil so gering ist (vor allem nicht 2016) und
2. wenn es so wäre, bringt eine Drossel doch gar nichts :rolleyes:.

Genau so siehts aus. Mal gespannt ob dieses urteil rechtskräftig wird. Auch wäre es wünschenswert wenn dies auch auf LTE im Homebetrieb überschwappen würde.
 
Ist auf jeden Fall mal ein Anfang. War ja eigentlich ne Frechheit, dass man das damals so in einer Nacht-Nebel Aktoin einführen wollte, der 0815-Verbraucher hätte das vermutlich nie geblickt. Allerdings sollte das auch mindestens für die 16000er Tarife aufwärts gelten denke ich, da ja stellenweiße einfach nicht mehr verfügbar ist...
Und gerade bei den kleinen Tarifen hatt man ja schon die Drosselung (wenn ich mich richtig erinnere) ab 50 GB...da läd man mal ein Spiel wie BF4 mit ca. 25GB runter, die Geschwister Musik und Videos, da is ma denk ich ziemlich schnell darüber.
Kann man nur hoffen, dass da die Verbrauchschutzzentrale nicht locker lässt und sich auch für die kleineren Tarife einsetzt.
 
Zurück
Oben