RMA ohne Rechnung möglich?

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Hallo lieber BeQuiet Support,

mein BQT L7 300W ist abgeraucht. Nunja nicht wirklich abgeraucht hat aber irgendwie ein Schuß. Der Rechner geht mitten im Betrieb aus, und beim Versuch des Neustarts drehen die Festplatten kurz (2s) an dann geht das NT wieder aus, das Ganze in einer Endlosschleife. Wie auch immer, habe bereits neues NT, Fehler trat nicht wieder auf, also muß es das NT sein.

leider hab ich das NT über die Firma gekauft, denn die kann es ja absetzten. Leider ist die Rechnung dadurch in der Buchhaltung verschwunden. Prinzipiell also noch vorhanden, doch die Rechnung zu finden würde den Wert des NT übersteigen.

Kann man anhand der Serien-Nr da was machen?

1.png
 
1. Nimm die Seriennumern raus
2. Wars bisher nicht möglich. Glaub kaum, dass sich daran was geändert hat.

3. Selbst wenns möglich wäre, hättest du laut der SN eh pech gehabt, da dein Netzteil übern Daumen gepeilt etwa 4,5 Jahre alt ist.
 
Stefan Payne schrieb:
1. Nimm die Seriennumern raus.

weil? siehst Du irgendeine Mißbrauchsgefahr, oder eine seltsame Boardregel die mir entgangen ist, á la "Poste keine Serien-Nrn defekter Geräte!"?

Stefan Payne schrieb:
3. Selbst wenns möglich wäre, hättest du laut der SN eh pech gehabt, da dein Netzteil übern Daumen gepeilt etwa 4,5 Jahre alt ist.

Das Problem ist, daß ich ehrlich gesagt wirklich k.A. habe wann ich mir das NT angeschafft habe, aber 4,5 Jahre ist es sicher nicht her. Kann natürlich ewig auf Halde gelegen haben, wer weiß das schon. Woran erkennst Du an der Serien-Nr das Alter, haben diese einen bestimmte Codierung/Aufbau?

Nunja wenn keine RMA gibt wird's dann bei Gelegenheit geschlachtet. Der Lüfter ist z.B. richtig Quiet.
 
Hallo BlackWidowmaker,

ich habe die Seriennummer überprüft.
Das Netzteil ist 4 Jahre alt und liegt leider nicht mehr innerhalb der Garantie.

Gruß

Marco
 
Kann man nichts machen, trotzdem Danke für deine Mühe.
 
Rechtlich betrachtet kann man beim Händler nach dem Kauf zwei Jahre lang Gewährleistungsansprüche geltend machen; dafür müsste man den Kauf bzw. das Kaufdatum nur nachweisen können, das könnte auch durch einen Zeugen erfolgen; das Mängelfolgerecht sieht nämlich keine bestimmte Form der Geltenmachtung vor; insbesondere braucht man dafür auch nicht die Rechnung oder einen Kaufbeleg des Verkäufers - würde die Sache aber einfacher machen.

Ob Garantie auf das Gerät besteht, hängt natürlich auch vom Kaufdatum ab; da Garantie aber eine freiwillige Leistung in der Regel des Herstellers und nicht des Händlers ist, wäre dafür auch der Hersteller zuständig und es käme darauf an, wie der seine Garantieleistungen selbst geregelt hat; daür gibt es keine gesetzlichen Vorgaben. Der Hersteller könnte zum Beispiel sogar 5 Jahre Garantie auf seine Netzteile geben (manche mache das), aber er könnte auch bindend vorschreiben, dass der Original-Kaufbeleg vorgelegt wird. Es empfiehlt sich also in einem solchen Falle die Garantieregelung einzusehen oder beim Hersteller danach zu fragen; meist kann man die Garantiebedingungen auch von der Internetseite herunteladen.
 
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