News Mehrzahl der Online-Shops schließt Hochretournierer aus

Die sollten mal eine art datenbank bzw. ban liste einführen auf der jeder trusted shop seine Hochretournierer melden kann, und so jeder trusted shop alle hochretournierer sofort banen kann und nicht erst durch die mühle des zurückschickens gehen muss.

Waer schon geil wenn die leute die sich immer 5 cpus bestellen aufeinmal in keinem einzigen trusted shop mehr bestellen koennen.
Vlt. werden dadurch auch die preise für die verbraucher ein kleines stück günstiger..

Und zum thema amazon, da ich selbst in der logistik arbeite und daher weiss wie scheisse es ist für amazon sachen zu verschicken, bestelle ich dort nichts.

Jeden tag muss ich mich schon mit dem saftladen rumaergern.. man darf keine paletten stapeln, sobald die versandverpackung beschädigt ist, geht alles zurück.. wurde eine palette quer verladen , verweigern die die annahme.. dann die extrem hohen vertragsstrafen die die haben...

Ich versteh nicht wieso sich große Speditionen von amazon ihr geschäft vorschreiben lassen.. Mal schauen ob sich das mal irgendwann aendert.. So lange werde ich weiterhin die ware die in einen LKW passt auf 3 lkws verteilen muessen da amazon ja nicht will das man stapelt..

Und dann auch noch die leute die dort für 1000 euro im monat ausgebeutet werden.. ne danke amazon
 
Zuletzt bearbeitet:
Justuz schrieb:
Ich versteh nicht wieso sich große Speditionen von amazon ihr geschäft vorschreiben lassen.
So lange werde ich weiterhin die ware die in einen LKW passt auf 3 lkws verteilen muessen da amazon ja nicht will das man stapelt.
Die werden vermutlich die gleichen Gründe haben wie du, oder warum boykotierst du Amazon nicht ?
 
Justuz schrieb:
Die sollten mal eine art datenbank bzw. ban liste einführen auf der jeder trusted shop seine Hochretournierer melden kann, und so jeder trusted shop alle hochretournierer sofort banen kann und nicht erst durch die mühle des zurückschickens gehen muss.

Und dann landet man in dieser Datenbank, weil das Produkt was man bestellt hat gravierende Mängel hat und man es mehrfach einsenden musste.
Sieht man ja an der Schufa, da sind auch viele unberechtigte Einträge drin.

Solch eine Liste kann nicht funktionieren und ist daher keinesfalls wünschenswert.
 
Eine solche Liste bedarf doch eines riesigen Verwaltungsaufwandes, den am Ende sowieso wieder alle Kunden finanzieren müssen. Ich sehe dies daher nicht als bessere Lösung an wie man die ehrlichen Käufer von den Schmarotzern schützen könnte. Ob der Händler nun allen Produkten einen kleinen Unkostenaufschlag hinzufügt um entgangene Gewinne oder auch Verluste durch Retourwaren auszugleichen, oder ob man ihm als Kunde indirekt die Verwaltungsgebühren für die 'schwarzen Liste' bezahlt, das wird am Ende nichts großes verändern.

Eher könnte man damit mehr Probleme schaffen als man löst, denn ist man einmal (vielleicht auch ungerechtfertigt) auf so einer Liste vorhanden, dann wird es schwierig dort wieder runter zu kommen. Ganz abgesehen davon sehe ich sowieso voraus, dass eine solche Liste tot-reguliert wird, weil die diversen Verbände von Verbraucher- und Datenschützern bei einer solchen Idee auf die Barrikaden gehen.
 
Dawanda versendet zum Großteil auch Klamotten und Schmuck. Die fahren besser damit es nicht zu ändern.
Frag mich was genau daran witzig sein soll, es ist nur verständlich.
 
WhiteShark schrieb:
Dawanda versendet zum Großteil auch Klamotten und Schmuck. Die fahren besser damit es nicht zu ändern.
Frag mich was genau daran witzig sein soll, es ist nur verständlich.

Du kennst anscheinend nicht die Rechtslage nicht, es gibt am 13.06. keine 40,-- Euro Klausel mehr.
 
Ich kenne schon die Rechtslage. Die Händler müssen nicht mehr für die Rücksendekosten aufkommen.
Aber natürlich dürfen sie das weiterhin, auch mit 40€ Klausel.
 
http://www.recht-freundlich.de/tag/verbraucherrechterichtlinie

Zukünftig sind die Rücksendekosten im Falle eines Widerrufs aber grundsätzlich vom Verbraucher zu tragen, sofern der Unternehmer den Verbraucher über die Kostentragung ordnungsgemäß unterrichtet hat. Damit entfällt die 40 Euro-Klausel und ist aus der Widerrufsbelehrung zu streichen. Das bedeutet, dass anstelle der 40 Euro-Klausel durch eine klare Regelung der Kostentragung ersetzt werden muss. Da es dem Unternehmer frei steht, die Rücksendekosten freiwillig zu tragen, lautet bei Waren die aufgrund Ihrer Beschaffenheit normal mit der Post zurückgesandt werden können diese gemäß des Widerrufsmusters in Zukunft entweder:

„Wir tragen die Kosten der Rücksendung der Ware.“

oder

„Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.“

Bei Waren, welche nicht normal mit der Post versand werden können, als nicht paketversandfähige (Speditions-) Ware, ist grundsätzlich die Höhe der Rücksendekosten in der Widerrufsbelehrung konkret zu nennen. Sollten allerdings die Kosten vernünftigerweise nicht im Voraus berechnet werden können so ist der der Höchstbetrag der Rücksendekosten zu schätzen und konkret anzugeben.

Wichtig ist, auch die AGB entsprechend anzupassen, da bisher die 40 Euro-Klausel auch vertraglich vereinbart werden muss.

Onlinehändler, die bislang statt des Widerrufsrechts ein Rückgaberecht nach § 356 BGB n.F. vereinbart haben, sind verpflichtet, dem Verbraucher ein Widerrufsrecht einzuräumen, da das bisherige Rückgaberecht entfällt.
 
Da steht nirgendwo, dass man nicht sagen darf: "Wir tragen die Kosten für Ware >40€."
 
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