Woran erkenne ich, dass ich kompletter Besitzer eine Domain bin?

Shor

Commander
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Jan. 2005
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2.368
Hallo,

Angenommen ich bin bei einem nicht äußerst seriösen Webspaceanbieter und kaufe mir dort Webspace und eine DE-Domain..

Woran erkenne ich jetzt, dass die Domain WIRKLICH MIR gehört und ich jederzeit einen KK-Antrag stellen könnte, auf den er eingehen MUSS?

Beispiel: test.de

Wenn ich bei http://denic.de nun rechts oben "test.de" eingeben würde, die mir gehört, steht mein Name bei "Domaininhaber" und "Administrativer Ansprechpartner". Mein Webspaceanbieter steht bei "Technischer Ansprechpartner, Zonenverwalter".

Irgendwann habe ich mal VisualRoute2005 benutzt und das Programm an meiner Domain angewandt, wo dann "Webmasteremail" oder "Besitzeremail" oder "Information" jeweils nicht mit meiner Emailadresse sondern mit der Emailadresse meines Webspaceanbieter ausgefüllt war.

Ich hab mich ein wenig umgehört und man sagte mir, dass es sein kann, dass mich der Webspaceanbieter da irgendwie austrickst und die Domain nicht (vollständig) mir gehören könnte und ich sie im Notfall nicht behalten kann (wenn ich z.B. einen Providerwechsel zbw. Webspaceanbieterwechsel vornehme).

Kann wer helfen? :rolleyes:

Edit: Na toll. Tippfehler im Titel. :( :)
 
Ja, da helfe ich Dir gerne.

Lass einfach einen Shop unter deiner Domain laufen. Mach AGB falsch und kein Impressum.

Wenn dann eine Abmahnung eintrudelt, die an Dich persönlich gerichtet ist, kannst Du sicher sein das die Domain Dir gehört.


Christian Wagner
 
Wenn du Domaininhaber und Administrativer Ansprechpartner bist, gehört dir die Domain.
Die Verwaltung des Domains kannst du einem Anbieter deiner Wahl übertragen lassen.

edit:
@Christian Wagener, ein sehr dummer Ratschlag. :mad:
 
ChristianWagner schrieb:
Ja, da helfe ich Dir gerne.

Lass einfach einen Shop unter deiner Domain laufen. Mach AGB falsch und kein Impressum.

Wenn dann eine Abmahnung eintrudelt, die an Dich persönlich gerichtet ist, kannst Du sicher sein das die Domain Dir gehört.


Christian Wagner

Ähm hm.. Andere Antworten?

:rolleyes:

Hey ehrlich, die Frage war ernst gemeint und mit soetwas kann ich nichts anfangen. :)

€:/ Phil, und da MUSS er auf einen KK-Antrag eingehen? Gut. Hoffen wir's mal. :o
Kann der wirklich keine Mucken machen? :D
 
Zuletzt bearbeitet:
Ja, er ist verpflichtet den KK Antrag anzunehmen.
Er kann jedoch vertragliche Laufzeiten verlangen.
Das bezieht sich m. W. allerdings nur auf die Bezahlung.
 
phil. schrieb:
Ja, er ist verpflichtet den KK Antrag anzunehmen.
Er kann jedoch vertragliche Laufzeiten verlangen.
Das bezieht sich m. W. allerdings nur auf die Bezahlung.

Ähm.. Das müsste aber in den AGB stehen, oder? :)
Du meinst doch die ganz normale Mndestvertragslaufzeit des Webspaces oder? :freak:
 
Ich denke, der Satz unter "Domaininhaber" sagt alles:
Der Domaininhaber ist der Vertragspartner der DENIC und damit der an der Domain materiell Berechtigte.
Und außerdem unter "Technischer Ansprechpartner, Zonenverwalter":
Der technische Ansprechpartner (tech-c) betreut die Domain ... in technischer Hinsicht.
 
Das weiß ich ja, daran bezweifle ich auch nichts.
Nur machte mit die Sache mit Visual Route in wenig wirr, da bei allen anderen privaten Domains dort die Email des Admin-C stand. Bei mir eben in keinem Punkt.
 
Wenn du ne Mail bei irgendeiner Domain hast, dann kann die doch kaum in Visual Route angezeigt werden. Woher sollte das Programm die kennen?
 
Gauder schrieb:
Wenn du ne Mail bei irgendeiner Domain hast, dann kann die doch kaum in Visual Route angezeigt werden. Woher sollte das Programm die kennen?

Ich weiß es nicht - Vielleicht tragen die Hoster das ein?
Ich frag ja nicht umsonst. :)
Würde ich mich besser auskennen, wäre das alles viel leichter. :(
 
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