Getgoods bzw. DHL Paket verschlampt

Flameing

Cadet 4th Year
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Apr. 2013
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Hallo,
sollte am 15ten ein Paket kriegen. Habe allerdings nichts bekommen, war ein Samstag da war ich den ganzen Tag zuhause.
Dann am Montag dem 17ten immernoch nicht sbekommen dabei steht seit Samstag da, Paket wird zugestellt.Am Dienstag dem 18ten dann also die Post angerufen und gefragt wo es ist, diese meinte man wisse es nicht. Ich solle doch warten bis Donnerstag und dann bei Getgoods bescheid sagen das Paket ist weg. Natürlich fand sich das Paket nicht wieder auf und ich rief bei Getgoods an. Sache erklärt und die meinten sie prüfen das. Dann heute nochmal bei Getgoods angerufen und nachgefragt.
Die meinten ich solle bei der DHL anrufen weil sich auf einmal zwischen Freitag und Heute mein Zustellstatus auf : Ablagevertrag Samstag 15.2 geändert hat. ( Komisch das die das nachträglich für den 15ten machen ;))
Ich angerufen und nachgefragt was denn nun sein und ob ich bitte meinen Ablagevertrag mit meiner Unterschrift sehen könnte, DHL daraufhin ja anscheinend ein Fehler vom Fahrer das Paket ist nicht mehr auffindbar kontaktieren sie Getgoods bitte. Ich also wieder bei Getgoods angerufen Fall geschildert. Die haben mir jetzt zwar eine Eidesstaatliche Versicherung zugeschickt, meinten aber von denen kriege ich kein Geld wieder.

Meines Wissens nach, ist der Händler laut Gesetz in der Pflicht mir das Geld zurückzuzahlen bzw. neue Ware zu liefern.
Was sollte ich also nun tun? Ich will ehrlich gesagt auch nicht 3 Monate auf mein Geld (210€) warten.

Mfg

Edit:
Reicht es wenn ich die Eidesstaatliche Versicherung ausfülle und dann einscanne und als PDF verschicke?
 
Wenn die sie als PDF akzeptieren, wenn nicht per Post.

Ansonsten gilt, der Händler trägt das Versandrisiko. Entweder er liefert Ersatz oder, er erstattet den Kaufpreis plus etwaige Versandkosten. Das sollte keine 3 Monate dauern.
 
Es reicht wenn du denen einen Brief in deinen eigenen Worten schreibst. Nicht irgendwas rechtsverdreherisches ausfüllen was du selbst nicht verstehst. Die Rechtslage ist wohl auf deiner Seite, du brauchst dich nicht glaubhafter machen als es schon ist. Ihr Paket ist zudem wahrscheinlich versichert.

Der Händler muss dir das Geld zurückschicken nix anderes.
 
Der Händler braucht um die Versicherung in Anspruch nehmen zu können eine eidesstattliche Versicherung (genauso wie man diese auch als Privatperson benötigt).
Wenn wir Lieferungen als Verlust anmelden, reicht eine unterschriebene PDF. Genaues kann dir da auch der Händler sagen.
 
Hallo User Flameing,

mit bedauern haben wir deinen Beitrag zur Kenntnis genommen und möchten
uns als erstes natürlich für die entstandenen Unannehmlichkeiten entschuldigen.

Um Ihnen schnellstmöglich helfen zu können und um den Sachverhalt einvernehmlich zu lösen,
nehmen Sie doch bitte direkt Kontakt zu uns auf.

Wir freuen uns, wenn Sie uns Ihre Kundendaten (Kundennummer und Bestellnummer) so wie eine kurze Schilderung des Sachverhaltes per E-Mail an bewertung@getgoods.de senden.

Nach Erhalt Ihrer Mail werden wir den Sachverhalt intern prüfen und uns anschließend mit Ihnen in Verbindung setzen.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Team der Qualitätssicherung von getgoods.de
 
methadron schrieb:
Der Händler braucht um die Versicherung in Anspruch nehmen zu können eine eidesstattliche Versicherung (genauso wie man diese auch als Privatperson benötigt).
Wenn wir Lieferungen als Verlust anmelden, reicht eine unterschriebene PDF. Genaues kann dir da auch der Händler sagen.

Das ist keine eidesstattliche Versicherung. Höchstens eine Versicherung. Die kann man selbst formulieren.

Da das Paket verlustich ist, und das DHL bekannt ist, braucht man das auch nicht um die Versicherung in Anspruch zu nehmen.
 
Sowas ist selten!

Dass sich hier der Support von getgoods.de einklinkt und an einer Klärung interessiert ist, ist lobenswert.


@ TO:
Mein Rat wäre, wie von @getgoods.de vorgeschlagen Kontakt aufzunehmen und danach hier im Forum über den Werdegang zu berichten.

MfG,
Dominion.
 
Du kaufst was bei Getgoods. Getgoods verschickt es auf ihr Risiko, weil sie ja Versand anbieten. Du als Käufer hast mit er Post nichts zu tun. Wenn das Paket nachweislich nicht angekommen ist, was die Post ja bestätigen sollte, dann damit zu getgoods und das Geld zurückfordern. Getgoods muss sich dann bei der Post das Geld zurück holen. Jeder der versendet, versendet auf eigenes Risiko, daher gibt es ja auch die Transportversicherung. Das weiß getgoods auch.
 
ALDeeN1982 schrieb:
Du kaufst was bei Getgoods. Getgoods verschickt es auf ihr Risiko, weil sie ja Versand anbieten. Du als Käufer hast mit er Post nichts zu tun. Wenn das Paket nachweislich nicht angekommen ist, was die Post ja bestätigen sollte, dann damit zu getgoods und das Geld zurückfordern. Getgoods muss sich dann bei der Post das Geld zurück holen. Jeder der versendet, versendet auf eigenes Risiko, daher gibt es ja auch die Transportversicherung. Das weiß getgoods auch.

Wie lionel schon gesagt hat stimmt das so nicht ganz. Bei Geschäften zwischen Händler und Kunden ist das so. Hatte einen ähnlichen Fall:

Samsung Galaxy S4 gekauft, laut DHL an unsern Nachbar zugestellt. Nachbar hat nichts angenommen --> Nach hin und her und Aufklärung von der gesetzlichen Lage habe ich vom Händler ein neues S4 bekommen, nachdem ich ihm ein Zettel übermittelt habe, auf dem stand, dass weder ich, noch unsere Nachbarn die Ware angenommen haben (unterschrieben von mir und unsern Nachbarn). Letztendlich musste er sich mit DHL rumärgern.
 
Für mich ist das was hier passiert ist einfach grauenhaft !

Nach 1 1/2 Monaten werde ich von Getgoods immer noch abgespeist mit es ist in Bearbeitung obwohl die DHL sogar schon zugesichert hat das kein Ablagevertrag vorhanden ist und es ein Fehler von denen war.

Ich bin der Annahme Getgoods muss mir mein Geld doch zurückzahlen schließlich ist es doch ihre Sache wenn der Zusteller das Paket verschlampt oder etwa nicht? Die haben schließlich einen Vertrag mit denen und nicht ich. Mein Vertrag mit Getgoods ist ja zunichte weil kein Paket ankam ergo müsste ich doch mein Geld zurückfordern können?

Finde ich auch einfach mehr als frech wie ich da behandelt werde und immer wieder abgespeist werde.

Da lob ich mir Amazon wenn das Paket nach einer Woche nicht da ist gibt skostenlos Ersatz ohne viel Hektik.
 
Du setzt jetzt eine Frist (etwa 10 bis 14 Tage), entweder die Sachen zu beschaffen und zuzustellen, oder Du wirst anwaltliche Schritte einleiten.
 
Gewerblicher Verkäufer: Der Verkäufer Haftet für den Transport
Privater Verkäufer: Der Käufer Haftet für den Transport

--> sie müssen dir die Ware erneut schicken!
--> oder du Widerrufst den Kaufvertrag und bekommst das Geld zurück.

Ruf da doch einfach nochmal an und lass dich nicht so einfach Abspeisen.
das wird schon!
 
Ich sehe gerade, das bei getgoods das Insolvenzverfahren eröffnet wurde. Tja, dann wird's leider eng. Allerdings sollen die Geschäfte noch weiter laufen. Sieht also noch gut aus.
 
miac schrieb:

Manchmal sollte man einfach gar nichts schreiben.
Getgoods wurde bereits letztes Jahr übernommen, das Problem des TEs ist aus Februar, Zusammenhang gleich null.
Scheinbar hilft hier nur die Fristsetzung und der Gang zum Anwalt. Aus Erfahrung weiß ich, dass verschwundene Sendungen innerhalb von 5-10 Werktagen erstattet werden.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator: (überflüssiges Zitat entfernt!)
Das driftet zwar etwas ab, aber in dem Moment, wo ein Investor, in diesem Fall Conrad, eingreift und eine Umfirmierung statt findet, hat die Insolvenz überhaupt keine Relevanz für Geschäfte, die ab diesem Zeitpunkt geschlossen werden.
Get goods AG insolvent.
Get it quick GmbH nicht insolvent.
Der TE hat den Vertrag also nicht mit der insolventen Get goods AG geschlossen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ja, habe doch geschrieben, daß es noch gut für den TE aussieht.
Aber bei einer Insolvenz kann man nie sicher sein. OCZ Garantieansprüche wurden ja auch beschnitten.
 
Nochmal die Get it quick GmbH, der Vertragspartner des TEs ist nicht insolvent und somit ist deine Aussage einfach nur Unsinn und führt zu Verwirrungen.
Der Vergleich zu OCZ hinkt auch, OCZ ist nicht übernommen worden bzw umfirmiert.
 
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