Suche gute Autokamera möglichst mit Front + Back-Kamera

kronen

Lieutenant
Registriert
Aug. 2012
Beiträge
901
Hallo, kann jemand von euch eine gute Kamera empfehlen mit 2 Linsen zum Aufzeichnen was vorne und hinten passiert?
Die meisten Kameras zeichnen nur vorne auf, was aber wenn einem jemand hinten reinfährt oder zu dicht auffährt und man
eine Anzeige erstatten will? Dann wäre es hilfreich einen Videobeweis zu haben.
 
Das Problem bei der Sache ist, dass sowas eine Grauzone ist. Man darf nicht einfach jemanden filmen. Und nicht alle Richer lassen so was als Beweis zu.
 
Ich filme ja auch nicht einfach so jemanden ich filme einfach den Verkehr. Sowas muss doch woh erlaubt sein.
Ansonsten hat man ja bei nem Unfall keinen Beweis.
 
Vorsicht die sogenannten Dashcams sind in Deutschland sehr umstritten und werden nicht von jedem richter akzeptiert da du normalerweiße die Zustimmung von jedem brauchst dessen Auto mit Kennzeichen du aufnimmst nicht umsonst werden Kennzeichen etc.im Fernsehn immer Verpixelt. Hier ist zwar nur bild aber ich hab auf die schnell nicht anderes gefunden http://www.autobild.de/artikel/dashcam-zubehoer-trend-autokameras-3938915.html

Eben den verkehr einfach so zu filmen ist nicht erlaubt
 
Das ist doch ein Witz. Wenn das nicht erlaubt ist hat man bei nem Unfall ja immer schlechte Karten wenn man allein fährt.
Da braucht ja nur ein Asozialer zu kommen mit 2 Freunden und die lügen sich dann was zusammen und dann hat man keine Chance.
 
Ja da geb ich dir recht das ist ein Problem. Ich kann es bei einem Unfall auch verstehen ich glaube da werden auch viele richter den Videobeweis anerkennen. Allerdings finde ich das
Die meisten Kameras zeichnen nur vorne auf, was aber wenn einem jemand hinten reinfährt oder zu dicht auffährt und man
eine Anzeige erstatten will? Dann wäre es hilfreich einen Videobeweis zu haben.
unter aller sau. Ja klar ist es scheiße wenn die Leute zu dicht auffahren aber solange da nichts passiert Ists eben so. Einfach ganz locker bleiben wenn jemand drängelt und wenn es geht dann rüber fahren. Aber das heute jeden jeden gleich anzeigen muss halte ich für unnötig alle regen sich über die Überlastung der Gerichte auf aber dann wollen sie auch jeden anzeigen.

Edit: und wenn dir jemand hinten rein fährt bekommt er zu 90% immer die schuld
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich fahre selbst sein einem Jahr mit einer Dask Cam durch die Gegend. Diese US-Seite beschäftigt sich ziemlich ausführlich mit den Dingern: http://dashcamtalk.com/

Im Endeffekt habe ich eine f500lhd auf EBay gekauft: dod-f500lhd

zur rechtlichen Seite der ganzen Sache:
Wie der Kollege oben ja verlinkt hat, wurde ja solche Videos bereits vor Gericht zugelassen. Das ist aber wohl die Sache des Richters. In Deutschland gibt es im Gegensatz zu USA kein Beweisverwertungsverbot für illegal erlangte Beweise.
Und ob Du den laufenden Verkehr filmen darfst? Keine Ahnung, ich bein kein Jurist, aber es ist nach nicht verboten, dass Du Dich mit einer Videokamera irgendwo hinstellst und was filmst. Du darfst natürlich nicht gegen das Persönlichkeitsrechts der Leute verstossen, also einfach Protraitaufnahmen von fremden Leuten zu machen wäre illegal. Aber eine Panoramaaufnahme z.B. von einem Platz, auf dem dann halt auch Leute sind, ist ja nicht verboten. Aber wie gesagt, ich bin kein Jurist...
 
Zuletzt bearbeitet:
Hier nochmal was von der welt bezüglich der rechtlichen Seite:
Im Gesetz heißt es, dass die "Beobachtung öffentlich zugänglicher Räume" – außer durch öffentliche Stellen und zur Wahrnehmung des Hausrechts – nur zulässig ist, wenn sie zu "berechtigten Interessen für konkret festgelegte Zwecke erforderlich ist und keine Anhaltspunkte bestehen, dass schutzwürdige Interessen der Betroffenen überwiegen".

Da aber auch unbeteiligte Verkehrsteilnehmer gefilmt werden, ist der Einsatz noch immer umstritten. Außerdem kann der Dashcam-Einsatz auch unerwünschte Nebeneffekte mit sich bringen: Manch einer dürfte sich dadurch provoziert fühlen und handgreiflich werden. Außerdem können die Aufnahmen zeigen, dass der Fahrer selbst bei ansonsten für ihn günstigen Umständen doch eine Mitschuld trifft – weil er zum Beispiel zu schnell gefahren ist.

Allerdings gibt es auch den § 201a I StGB und wenn ich mich recht erinner zählt das Auto wie eine Wohnung so kann man z.B. auch komplett Nackt fahren ohne das rechtlich eine Strafe droht bin allerdings auch kein Jurist.
(1) Wer von einer anderen Person, die sich in einer Wohnung oder einem gegen Einblick besonders geschützten Raum befindet, unbefugt Bildaufnahmen herstellt oder überträgt und dadurch deren höchstpersönlichen Lebensbereich verletzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
 
Man filmt ja nicht den Verkehr, sondern seine Scheiben vorne und hinten. ;)

Ich hatte eine mal Anzeige gemacht und derjenige wurde hinterher auch verurteilt.

@Sahit: Die Telefonseelsorge ist unter der 0800/111 0 111 und 0800/111 0 222 zu erreichen.
 
Zuletzt bearbeitet: (Ergänzung)
Ah grad noch was gefunden recht interessant bei der Frage http://www.frag-einen-anwalt.de/Autokamera-im-Fahrzeug-erlaubt---f216716.html
Also Grundsätzlich nicht strafbar eine Dashcam zu betreiben. Das liegt halt in ner Grauzone wenn du glück hast wird die Aufnahme als Beweismittel gestatte aber selbst wenn du Pech hast und dies nicht Stattfindet kann dir deswegen Rechtlich anscheinend keiner was

@MichaW ich hätt gern mal die Hotline nummer :p
 
Zuletzt bearbeitet:
Sahit schrieb:
..nicht umsonst werden Kennzeichen etc.im Fernsehn immer Verpixelt.
In meinem "Fernsehn" sind die nicht verpixelt. Wenn z.B. Politiker vorfahren, kann man die Nummer sehen. Ganz aktuell sieht man z.B. auch die Nummernschilder von den Autos, in denen Uli Hoeneß nach seiner Urteilsverkündung davon braust.
 
Politiker sowie Herr Hoeneß sind Personen des öffentlichen Lebens. Da gelten andere Persönlichkeitsrechte, wodurch es mit der Privatsphäse nicht mehr so eng gesehen werden muss.

Aus dem gleichen Grund dürfen Paparazzo Promis ablichten und diese Bilder veröffentlicht werden, ohne dass die Bild vorher nachgefragt hat - solange nicht die Intimsphäre verletzt wird. Oder angenommen, Du gibst ein Konzert, dann dürfen ebenfalls Bilder von dir verwendet werden.

Bei Personen, die nicht prominent sind oder in der Öffentlichkeit stehen, darf das nicht passieren - siehe Streetphotografie.
 
Ich wusste, dass ich schlechte Beispiele geliefert habe und das jemand als Aufhänger nutzt. Auch bei Privatpersonen werden die Nummernschilder nicht zwingend verpixelt, z.B. bei Reportagen über Geschwindigkeitskontrollen an Schulen oder ähnliches. Wenn ich in nächster Zeit dran denke, werde ich versuchen einen Link zur Mediathek und co. zu finden.
 
Also ich hoffe mal nicht du erwartest von mir, die kompletten 45 Minuten durchzuschauen. Ich bin's mal durchgezappt und es sieht nicht so aus, als wäre dein Beispiel besser geworden:

Die gezeigten Kennzeichen sind in den Fällen, die ich gesehen, von Leuten, die explizit zu diesem Experiment eingeladen worden sind bzw. daran teilnehmen wollten. Vorher wird sich der WDR eine Genehmigung bei jedem einzelnen geholt haben bzw. wird es im Vertrag, der vorher abgeschlossen wurde drin stehen, dass diese Menschen ins Fernsehn kommen - inkl. ihrer Kennzeichen. Andere Kennzeichen sind zu sehen von den Autos, in denen die Darsteller sitzen. Auch hier wird es vertraglich geregelt sein.

Zu sehen sind nicht die Kennzeichen von Privatpersonen, die nicht wussten, dass sie gefilmt wurden! Und genau darum geht es hier ja. Die Kennzeichen von nicht-teilnehmenden Fahrern sind nämlich nicht zu erkennen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Youtube ist ein verdammt schlechtes Beispiel. Noch schlechter als die davor. Jeder Depp kann irgendetwas hochladen und bei der Menge an Video die da hochgeladen werden (60 Stunden pro Minute, allerdings weltweit) ist es unmöglich jedes dieser auf ihre Rechtslage zu testen. Diese dann als gesicherten, rechtlich korrekte Gegenbeispiele aufzufühen hat nicht mit Argumentation zu tun.

Ähnlich ist es bei deinen Raststättenbeispielen. Bei 0:42 verhält es sich wie mit Fotos, die von Massen aufgenommen werden oder typische Touristenfotos, wo andere Menschen durchs Bild laufen. Hier werden keine Zusammenhänge zwischen den Menschen oder Menschen und Motiv hergestellt. Sie sind "beiwerk". Deswegen ist es unbedenklich, ein zu erahnendes Kennzeichen im Hintergrund zu zeigen, wenn der Reporter das gesamte Bild einnimmt und der Fokus auf ihm liegt.

Bei 5:56-6:00 scheint wohl jemand geschlampt zu haben. Das ganze Video über wird versucht, Kennzeichen zu verdecken (durch Leitplanken oder Unschärfe), aber hier wird draufgehalten. Womöglich gilt hier das gleiche wie bei deinem ersten Beispiel: Der zusammenhang fehlt.

Wieso es rechtlich nicht in Ordnung ist? Ganz einfach:
Basolut jeder kann bei der Versicherung des Autoinhabers anrufen, welche man durch einen Anruf beim Zentralruf der Autoversicherer erhält, das Kennzeichen und einen Vorwand nennen und dadurch in null komma nix den Namen und die Anschrift des Kennzeicheninhabers erlangen. Und jetzt überleg mal, welche Konsequenzen das für den Autoinhaber im schlimmsten Fall haben könnte. Muss ich dir noch erklären, dass da Persönlichkeits- und Datenschutzrechte gefährdet bzw. gebrochen werden?

Ausnahmen sind hier, ähnlich wie bei den Rechten am eigenen Bild, Massenaufnahmen oder eben fehlende Zusammenhänge. Wenn du aber mit deiner Autokamera exakt die beidenAutos vor dir filmst, gilt das weder als Massenaufnahme, noch als Zusammenhangslos. Denn hier sind die Autos und deren kennzeichen voll im Fokus, d.h. das Motiv. Genau darum geht es ja auch bei der Autokamera, du willst ja nicht die schöne Autbahntrasse aufnehmen, sondern gezielt deine Verkehrskameraden. Warum das verboten ist? Siehe oben.

Und bevor du wieder sämtliche Onlinemediatheken nach Beispielen suchst, fang bitte an, mit Worten zu argumentieren ;-)
 
Neue Beispiele brauche ich nicht. Deine Reaktion auf die Beispiele zeigen, dass sie genau richtig sind.
Ich gebe dir vollkommen recht, dass zufällig gefilmte oder fotografierte Personen und Nummernschilder erlaubt sind. Darum darf man auch, passend zum Thema, eine Dashcam nutzen. Es ging mir um Post#4, der sagt, man müsse bei einer Dashcam die Erlaubnis einholen, wenn man Nummernschilder filmt. Und zur Argumentation "mit Worten": Gegen welches Gesetz würde ich verstoßen?
 
Zurück
Oben