Handyvertrag wurde trotz Stornierung abgeschlossen

GinoBambino

Lt. Commander
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Sep. 2012
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Hi.

Ich habe vor ca. einem Monat einen Handyvertrag bei Logitel abgeschlossen. Als ich mitgeteilt bekam, dass meine Nummer nicht wie gewünscht portiert werden kann, habe ich um eine Stornierung gebeten. Ich habe nach der Stornierung eine Rückzahlung des Handypreises (1 €) erhalten.

Nun musste ich feststellen, dass o2 mir eine Monatsrate abgezogen hat. Der Vertrag ist also offensichtlich trotz Stornierung zustande gekommen. Ich habe jedoch weder Handy noch SIM-Karte bekommen, sodass ich bis zum jetzigen Zeitpunkt nichts davon wusste.

Was sollte ich nun am besten tun, ohne irgendwelche negativen Schufa-Einträge zu bekommen? Kann ich die Lastschrift einfach so stornieren und mich dann an den Händler/Anbieter wenden?
 
Einfach die Lastschrift zurückgeben, ein Schreiben aufsetzen indem du den Sachverhalt darlegt. Hier würde ich dann auch o2 hinweisen, dass die Stornierung von Seiten o2 akzeptiert wurde - Rücküberweisung des Handypreises (1€). (so auch schreiben)

Im Schreiben dann nochmal die Lastschriftvereinbarung widerrufen. (würde ich dann auch so schreiben ... "ich widerrufe nochmals ...")

Bitte alles schriftlich machen. Dann kannst du dein Verhalten nachweisen. Der Händler erinnert sich im Zweifel nicht an ein Kundengespräch.
 
Bevor du irgendwas zurück ziehst, hast du die Bestätigung der Stornierung schriftlich erhalten?
Das du den 1€ für das Handy zurück bekommen hast, heißt nicht automatisch, dass auch der Vertrag storniert wurde.
 
Danke für die Ratschläge.

Ich habe folgende (wenn auch unpersönliche) Mail erhalten:

Sehr geehrte Damen und Herren,
schade, dass Sie sich dazu entschlossen haben, Ihren Mobilfunk-Vertrag zu Widerrufen.
Ist etwas vorgefallen, dass Sie sich zu diesem Schritt entschieden haben?
Für alles gibt es eine Lösung und wir helfen Ihnen gerne dabei:
• Gab es einen Lieferengpass und Ihnen sind zu unrecht kosten entstanden?
• Hat die Portierung nicht so geklappt wie gewünscht?
• Haben Sie vielleicht ein besseres Angebot gefunden?
Vielleicht überlegen Sie sich Ihre Entscheidung noch einmal? Sie können Ihren Widerruf jederzeit zurücknehmen.
Schreiben Sie mir und ich werde mit Sicherheit eine Lösung finden!
Ich freue mich auf Ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüßen

*** | Vertragsbearbeitung

E-Mail: vertrag@LogiTel.de

Darüber hinaus sollte der Vertrag aber auch deshalb ungültig sein, weil er die Bedingungen, zu denen ich ihn abgeschlossen habe, nicht erfüllt (im Speziellen meine ich die Rufnummermitnahme damit).


Ich werde dann mal den Lastschrifteinzug widerrufen und ein Schreiben an o2 aufsetzen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Nimm mal den Namen raus deinem Zitat raus. Ansonsten würde ich O2 und aber auch den Händler kurz per Mail darüber informieren das der Vertrag bereits widerrufen wurde und man sich bitte drum kümmern soll.
 
Wenns ganz sicher gehen soll, dann nimm ein Einschrieben mit Rückschein.
 
Für was sicher sein? Er hat seine Bestätigung. Wozu zusätzliche Kosten, wenn eine kurze Info Email reicht?
 
Ich werde schon einen Brief schreiben (bzw. ich habe schon einen aufgesetzt). Einschreiben muss nicht unbedingt sein ;)
 
My Name Nobody schrieb:
Für was sicher sein? Er hat seine Bestätigung. Wozu zusätzliche Kosten, wenn eine kurze Info Email reicht?

Die Email die er bekommen hat, stellt keine Bestätigung dar.
 
Wieso stellt sie keine Bestätigung dar? Das sollte meiner Meinung nach ausreichend sein. Es muss nicht immer schriftlich sein, damit es vor Gericht wirksam ist.
 
Sehe ich genauso wie GinoBambino

Zumal in der Email folgends steht:
"Vielleicht überlegen Sie sich Ihre Entscheidung noch einmal? Sie können Ihren Widerruf jederzeit zurücknehmen.
Schreiben Sie mir und ich werde mit Sicherheit eine Lösung finden!"

Somit ist der Widerruf ja angekommen.

Ausserdem war es innerhalb der zwei Wochen? Dann brauchst du auch keine gesonderte Bestätigung da eigentlich nur der Widerruf an sich bewiesen werden müsste. Ob die dann bestätigen oder nicht ist für den Widerruf unerheblich und nicht von belang.
 
Ich weiß nicht genau, ob es innerhalb von zwei Wochen nach Bestellung war. Ich habe nach der Bestellung irgendwann eine Mail bekommen, dass es einen Fehler im Auftrag gibt und der Vertrag nicht weiter bearbeitet werden kann (da keine Rufnummernmitnahme möglich war).

Nach mehrfachem Mailaustausch mit dem Händler habe ich dann die Bestellung storniert. In der Widerrusbelehrung steht aber dazu, dass die Frist mit dem Erhalt des Artikels beginnt:

Die Widerrufsfrist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, nicht jedoch vor Eingang der Ware beim Kunden und auch nicht vor Erfüllung der Informationspflichten von LogiTel gem. Artikel 246 § 2 i.V.m. § 1 Abs. 1 u. 2 EGBGB sowie der Pflichten von LogiTel gem. § 312g Abs. 1 S. 1 BGB i.V.m. Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Ware.
 
Da ist offensichtlich etwas schief gelaufen. Ich würde sowohl bei Logitel als auch bei o2 schriftlich nachfragen. In der E-Mail wird der Widerruf meiner Meinung nach bestätigt. Da kann sich keiner rausreden.
 
Ich habe von Logitel eine Antwort erhalten. Das Ganze sieht wie folgt aus: Der Vertrag wurde sofort aktiviert, da es sich um ein Sonderangebot handelte. Hierzu die Antwort, die ich erhalten habe:

Ihr Auftrag wurde vorabaktiviert, da es sich um ein Sonderangebot handelte, die Stornierung wurde seitens o2 bereits bestätigt. Rechnungstellung und Stornierung haben sich somit überschnitten.

Ist so etwas rechtens? Da ich weder Handy noch SIM-Karte erhalten habe, liegt hier eine Nichterfüllung der Leistungspflicht vor. Schließlich konnte ich das Leistungsangebot nicht nutzen.

Was sollte ich nun tun? Soll ich o2 schreiben, dass sie sich an den Händler Logitel wenden soll oder muss ich die Kosten zunächst begleichen und bei Logitel Schadensersatz fordern?
 
Lies noch einmal den von Dir zitierten Passus.

Dort steht eindeutig, dass die Stornierung seitens o2 bestätigt wurde und sich Stornierung und Rechnungsstellung (zeitlich) überschnitten hätten.

Das bedeutet, Du bekommst den abgebuchten Betrag erstattet. Und das ist selbstredend rechtens.

MfG,
Dominion.
 
Ups^^ Wenn die erstattet werden, dann ist natürlich alles in Ordnung.
 
War bei mir vor ca. 1 Jahr genau so, allerdings bei T-Mobile.
Ich hab dann nach weiteren 2 Wochen eine Rechnung mit Gutschrift erhalten und 2 Tage darauf war das Geld wieder auf dem Konto, also kein Stress. :)
 
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