News Urteilsbegründung gegen Steam-Account-Verkauf

Palomino schrieb:
Windows Live ist aber nicht Pleite gegangen, sondern wurde bewusst aufgegeben. Sollte Steam jemals Pleite gehen wäre es durchaus möglich, dass quasi über Nacht der Geschäftsbetrieb eingestellt würde. Alles würde davon abhängen, ob es genügend Geld für den Weiterbetrieb der Infrastruktur gäbe. Auch ist die Accounbindung wesentlicher Teil des Geschäftsmodelles von Valve. Diesen würde man nicht so schnell aufgeben wollen, wollte man das Unternehmen retten. Zumindest wäre fraglich, ob man es wirklich schaffen würde, das gesamte Spieleangebot zu Patchen.


@Topic:
Irgendwie war dieses Urteil so zu erwarten. Der Account ist schließlich eine individuelle Vereinbarung zwischen Steam und dem Kunden, auf dessen Grundlage Steam dem Kunden bestimmte Leistungen zur Verfüfung stellt. Dass so ein Vertrag nicht ohne Weiteres auf jemand anderen Übertragen werden kann gibt es in vielen Bereichen des täglichen Lebens. Dazu befarf es der Zustimmung beider Vertragsparteien.

Der Knackpunkt ist doch der, und darum geht es im Wesentlichen auch in dem Usesoft Urteil, ob die untrennbare Verbindung der Software mit dem Account rechtmäßig ist. Hierin würde ich für die vzbv eine weitaus größere Erfolgsaussicht sehen.

Wann hast du das letzte Mal gesehen, dass ein Betrieb von den Ausmaßen Steams über Nacht seine Pforten schließt? Genau, gar nicht... das Unternehmen läuft in die Insolvenz und damit ist der weitere Betrieb bis zur entgültigen Schließung oder eben Veräußerung gesichert. Und selbst wenn es von jetzt auf gleich passieren würde, würde es mit den Patches wohl kein Problem geben, da die Publisher diesen dann verteilen können... Immerhin ist Steam in den meisten Fällen nur die Vertriebs- und Hosting-Plattform... quasi der Dienstleister...

Und da ist der Punkt wo Use-Soft und Steam sich unterscheiden... Use-Soft ist ein Vertrieb, Steam ein Dienstleister und böse gesagt, möchte die Verbraucherzentrale, dass Steam für diese Dienstleistung nicht bezahlt wird... ich sehe da nicht die Erfolgsaussichten und hoffe auch, dass es da keinen Erfolg gibt, denn das würde dieses Geschäftsmodell töten... Für Kunden würde das dann heißen, dass die Zusatzservices dann wahrscheinlich kostenpflichtig werden... dann gibt es wahrscheinlich Steam Basic ohne Support und Steam Premium für "nur" 10 € im Monat mit allen Dienstleistungen... dafür darft du dann gegen eine kleine Gebühr die Spiele weiter verkaufen... Juchu! Da hat dann jemand mitgedacht...
 
Prima, dann wird es sicherlich auch bald eine Klage geben, die folgendes beinhaltet:
Person A verkauft das Haus, daß er vermietet. Käufer B hat ja kein Abo mit dem Mieter, also einen Mietvertrag geschlossen. Der muß dann also raus.
Genau das ist aber in Deutschland zum Glück nicht erlaubt, der Mietvertrag wird mit gekauft, der neue Besitzer muß den Mietvertrag übernehmen. Übertragen aus Steam wäre es daher, wenn jemand Steam kaufen würde, müßte er auch die Abos erfüllen. Und nun die große Frage, warum soll die Beständigkeit des Abos nur für eine Richtung gelten?

Sales? Was sind Sales? Rabattaktionen, Ausverkäufe. Ist ja fast schon wie Achievements, was einige anstatt Belohnungen oder Auszeichnungen verwenden, weil sie nicht mehr wissen, was es eigentlich heißt. Schade wie die Sprache den Bach heruntergeht.

@über mir:
Keiner sagt, daß Steam beim Weiterverkauf nichts verdienen darf. Schon sehr lange wird vorgeschlagen, daß Steam einen Gebrauchtmarkt etabliert, bei dem sie wie auch die Publisher einen Anteil vom Verkauf erhalten.
Was aber gesagt werden muß ist, daß Steam bei dem Standpunkt "es darf nicht weiterverkauft werden" sämtliche Publisher auf ihrer Seite haben.
 
Zuletzt bearbeitet:
Rome1981 schrieb:
Ich denke nicht einmal 3% der Leute würden ihre Spiele verkaufen, da es sich oft nicht lohnt für den Käufer und der Großteil sowieso seine Spiele nicht verkauft, weil es "zu anstrengend" oder was auch immer ist...

Zu anstrengend fällt ja dank Steam weg. Wer mal einen Gegenstand in CS oder so verkauft hat, weis wie einfach das ist.
 
Grinch0815 schrieb:
Soll heißen. Wenn ich morgen Sterben sollte, darf mein Sohn als Erbe offiziell nicht meinen Account nutzen auf dem Spiele im Wert von bestimmt 2000€ drauf sind !
Die Du für 200€ gekauft hast... ;)

Die Diskussion um die Accountbindung ist eine durchaus berechtigte, auch wenn es nicht auf den ersten Blick ersichtlich ist.
Accounts sind oft mit persönlichen Daten (wie Zahlungsdaten, Adressen,...) sowie erspielten Statistiken und Freunden verknüpft. Einen Account-Weiterverkauft halte ich aus diesen Gründen auch für nicht zielführend. Was hingegen angestrebt werden sollte, ist ein Weiterverkaufsrecht für Spiele/Software die an einen Account gebunden sind -das gilt auch für andere Plattformen wie den App-Store oder den google Play-Store.

Wer unbedingt weiterverkaufen möchte, kann das tun, in dem er für jedes Spiel einen neuen Account anlegt, aber das ist mMn gerade bei den Steam-Preisen den Aufwand nicht wert...

MfG, Thomas
 
Rome1981 schrieb:
Nein, das Abo muss tatsächlich abgeschlossen werden und das eben mit Blizzard, Valve oder wem auch immer... Im Fall von WoW ist es nur eben möglich, die komplette Installation weiter zu geben und diese ist lauffähig. Aber um das Spiel tatsächlich auch spielen zu können, bzw. Zugang zu den Servern zu haben, brauchst du das Abo...
Man kann es auch so betrachten: WoW ist grundsätzlich kostenlos nur der Serverzugriff kostet etwas... und so ist es mit Steamspielen auch...

Ah, ok, verstanden :D Aber: Das spiel funzt nur so lange, bis ich das Abo habe, da bringt es mir nichts, dass ich die Dateien habe. Um das Abo zu nutzen, muss ich aber das Spiel aktivieren, also nochmal kaufen. Analog dazu: Ich habe mit ein Spiel mit Datenträger gekauft (bspw. Hitman Absolution) und will es aktivieren. Kann es aber nicht, weil es bereits aktiviert ist. Ergo bringen mir die Dateien nichts, da es nicht in meiner Bibliothek auftaucht.
 
Forum-Fraggle schrieb:
Prima, dann wird es sicherlich auch bald eine Klage geben, die folgendes beinhaltet:
Person A verkauft das Haus, daß er vermietet. Käufer B hat ja kein Abo mit dem Mieter, also einen Mietvertrag geschlossen. Der muß dann also raus.
Genau das ist aber in Deutschland zum Glück nicht erlaubt, der Mietvertrag wird mit gekauft, der neue Besitzer muß den Mietvertrag übernehmen. Übertragen aus Steam wäre es daher, wenn jemand Steam kaufen würde, müßte er auch die Abos erfüllen. Und nun die große Frage, warum soll die Beständigkeit des Abos nur für eine Richtung gelten?.

Versuch mal deine gemietete Wohnung einem dritten zu Verkaufen ohne den Vermieter einzubinden...
Einziger Unterschied, die Miete für das Nutzungsrecht an den Spielen auf Steam bezahle ich einmalig im voraus. Die Miete für die Wohnungen deren Nutzungsrecht ich von Vermieter X erlange darf ich monatlich und für die Dauer der Miete löhnen.
Wollen wir das auf Steam auch? Eine monatliche Miete für jedes Spiel? Dann könnte man das Spiel auch kündigen und müsste nicht mehr weiter zahlen.

@Rome1981 unter mir: Nur das bei Steam der Abo-Preis gleich dem Spielpreis ist, was spricht also dagegen gleich die Daten und das Abo bei Steam zu kaufen?
 
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Metalhead85 schrieb:
Ah, ok, verstanden :D Aber: Das spiel funzt nur so lange, bis ich das Abo habe, da bringt es mir nichts, dass ich die Dateien habe. Um das Abo zu nutzen, muss ich aber das Spiel aktivieren, also nochmal kaufen. Analog dazu: Ich habe mit ein Spiel mit Datenträger gekauft (bspw. Hitman Absolution) und will es aktivieren. Kann es aber nicht, weil es bereits aktiviert ist. Ergo bringen mir die Dateien nichts, da es nicht in meiner Bibliothek auftaucht.

Das stimmt so nicht ganz: Du musst es nicht noch einmal kaufen, sondern nur das Abo abschließen... im Falle von WoW musst du also nicht die 35 € für die Box hinlatzen, sondern einfach auf der Seite ein Abo einrichten... das Spiel startet ja und so weiter, nur der Zugriff auf die Server wird verwehrt, was bei einem MMO denkbar ungünstig ist... ;)
Bei Steam besteht die Abo-Gebühr aus einem Einmalbetrag... bei Hitman Absolution sähe das wie folgt aus: Du hast das Spiel auf der Platte... es startet auch, will dann aber Steam-Zugriff haben... ist eben Teil des Paketes (Abo-Bindung)... das Abo schließt du dann über Steam ab und Tada! funktioniert der Steamzugriff und das Spiel startet ohne weitere Installation...
 
Forum-Fraggle schrieb:
Prima, dann wird es sicherlich auch bald eine Klage geben, die folgendes beinhaltet:
Person A verkauft das Haus, daß er vermietet. Käufer B hat ja kein Abo mit dem Mieter, also einen Mietvertrag geschlossen. Der muß dann also raus.

Ist doch eher anders herum.
Man vermietet sein Haus an eine bestimmte Person. Die "verkauft" dann aber eigenmächtig den Mietvertrag an eine ganz andere Person weiter, ohne dass man als Hauseigentümer seine Zustimmung dazu gegeben hätte. Sowas geht auch in Deutschland nicht.

Man muss hier einfach unterschieden, zwischen Steam-Account und den Spielen.

Es ist völlig legitim, dass man einen Steam-Account nicht weiter verkaufen (oder verschenken oder was auch immer) kann und darf. Dieser Account ist nämlich eine Diestleistung, die man selbst mit einem Vertrag gegenüber Valve "gemietet" hat. Sowas kann man nicht einfach an einen dritten weitergeben. Dann hätte Valve ja gar keine Mitsprache mehr, mit wem sie so ein Vertragsverhältnis eigehen wollen und mit wem nicht. Sie würden nicht mal darüber informiert, wenn sich ihr Vertragspartner ändert.

Die Spiele an sich sind allerdings eine andere Frage. Ich sehe keinen grundsätzlichen, rechtlichen Hinderungsgrund, warum Spiele untrennbar mit dem Account verbunden sein müssen. Tatsächlich wäre es im Sinne des Verbraucherschutzes angebracht, dass es eine offizielle Möglichkeit gäbe, Spiele wieder von seinem Steam-Account zu lösen und an einen anderen (der seinen eigenen Steam-Account hat) zu verkaufen oder zu verschenken.

Technisch stelle ich mir das auch realtiv unkompliziert vor. Man drückt auf "Spiel aus meiner Bibliothek entfernen", dann auf "sind sie sicher?" und dann wird ein Schlüssel generiert, mit dem man dieses Spiel an einem anderen Account (oder auch wieder auf dem eigenen, wenn man will) einbinden kann, inklusive dazugehöriger DLCs usw.. Diesen Schlüssel kann man dann verkaufen oder verschenken, so wie man es mit einem Spiel auf einem klassischen Datenträger in Pappschachtel machen würde.
Accountgebundene Dinge im Zusammenhang mit diesem Spiel, z.B. Errungenschaften, Sammelkarten usw., würden dabei natürlich wegfallen. Aber ich denke, damit könnten die meisten gut leben.
 
Ah ok, ich werde heute abend mal was probieren. Da ich dummerweise zwei Accs habe, werde ich mal ein Spiel ein den anderen Acc kopieren. Will das ma testen ;)
 
Wenn ein Hardcorezocker mit Spielen im aktuellen Marktwert von 10.000€ von Privatinsolvenz bedroht ist, muss er das Recht haben, diese Spiele am Markt zu veräußern. Auf der Packung oder beim Digitalerwerb des Spiels müsste es sonst einen eindeutigen und deutlich sichtbaren Warnhinweis geben, dass man diese Rechte aufgibt, ansonsten ist bereits der Kauf sittenwidriger Betrug und damit ungültig.

Digitale Waren dürfen nicht besser gestellt werden als Aktien, Äpfel oder Autos und das Prinzip des Erschöpfungsgrundsatzes muss auch hier gültig sein. Aktiengesellschaft, Bauer und Autohersteller haben auch keinerlei Recht, über den weiteren Weg der erworbenen Ware oder Rechte zu bestimmen und es wäre absolut ungerecht und unfair, für die digitale Industrie hier Ausnahmen zu schaffen.
 
Ich kann Herdware nur zustimmen. Accounts bleiben an Personen gebunden. Aber die Spiele sollten beliebig lösbar und abtretbar sein.

Edit:
Steam macht vieles gut, aber ist auch nur ein Wirtschaftsunternehmen und darf daher keine Narrenfreiheit bekommen.

Ohnehin ist das ganze "die Spiele sind ja nur gemietet genau das was aufhören muss. Dadurch behalten die Firmen die Macht über alles und können fast tun und lassen was sie wollen. Das kann nicht der Sinn des ganzen sein. Zumindest nicht in einem halbwegs modernen Staat.
 
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etking schrieb:
Wenn ein Hardcorezocker mit Spielen im aktuellen Marktwert von 10.000€ von Privatinsolvenz bedroht ist, muss er das Recht haben, diese Spiele am Markt zu veräußern. Auf der Packung oder beim Digitalerwerb des Spiels müsste es sonst einen eindeutigen und deutlich sichtbaren Warnhinweis geben, dass man diese Rechte aufgibt, ansonsten ist bereits der Kauf sittenwidriger Betrug und damit ungültig.
Gibt es, nämlich der Verweis auf das Steam Subscriber Agreement, wo genau das drin steht. Darauf bezieht sich auch das Gericht in seinem Urteil.
 
etking schrieb:
Wenn ein Hardcorezocker mit Spielen im aktuellen Marktwert von 10.000€ von Privatinsolvenz bedroht ist, muss er das Recht haben, diese Spiele am Markt zu veräußern. Auf der Packung oder beim Digitalerwerb des Spiels müsste es sonst einen eindeutigen und deutlich sichtbaren Warnhinweis geben, dass man diese Rechte aufgibt, ansonsten ist bereits der Kauf sittenwidriger Betrug und damit ungültig.

Digitale Waren dürfen nicht besser gestellt werden als Aktien, Äpfel oder Autos und das Prinzip des Erschöpfungsgrundsatzes muss auch hier gültig sein. Aktiengesellschaft, Bauer und Autohersteller haben auch keinerlei Recht, über den weiteren Weg der erworbenen Ware oder Rechte zu bestimmen und es wäre absolut ungerecht und unfair, für die digitale Industrie hier Ausnahmen zu schaffen.

Dann sollte der "Hardcorezocker" vielleicht vorher die AGBs genau durchlesen ... dann hätte er das vermeiden können. Aber das ist wahrscheinlich das Problem warum er überhaupt in der Privatinsolvenz gelandet ist .... ^^

Ich sehe das grundsätzlich ähnlich wie Herdware. Es ist durchaus verständlich das ein Account an den User, der die AGBs mit STeam akzeptiert hat, gebunden ist und nicht einfach veräußert werden darf.

Hinsichtlich dem Weiterverkauf von Steamspielen sehe ich das für mich persönlich zwar auch als reizvoll an, da es einige Titel gibt, die ich durchaus gerne loswerden würde. Andererseits ist das eine ziemlich komplexe Thematik, die viele potentielle Auswirkungen haben kann .. und viele davon nicht positiv. Es besteht die Gefahr, das dadurch das komplette Preisgefüge durcheinanderkommt. Man müsste also sehr klare Richtlinien beim Verkauf haben, damit kein Dumping entsteht, aber Tatsache ist, das dass gebrauchte Spiel genauso wertig ist, wie das "neue" im Steamstore. Also warum dann "neu" kaufen ? Ok, es wird keinen endlosen Vorrat an gebrauchten Titeln geben, aber es wird definitiv den Markt von neuen Titeln schmälern. Also müssen Schutzgebühren für Valve & Publisher / Entwickler integriert sein. Das alleine auszublancieren ist schon eine Sache für sich. Dann wären gewisse Schonfristen bei neuen Titeln vielleicht sinnvoll, damit die Erstverkäufe nicht kannibalisiert werden. z.B. erst nach einem halben oder ganzen Jahr können Titel als gebraucht verkauft werden usw.

Aber genial wäre es schon, wenn ich neue Titel refinanzieren könnte, indem ich ältere Titel zum verkauf stelle.
 
Ich finds nen bisschen unnötig wegen Accountverkauf rumzuklagen. Nen Account verkauft man einfach, gibt die Daten weiter und gut ist. Das interessiert Valve auch nicht wirklich (offiziell vielleicht, aber de facto tun sie nicht wirklich was dagegen). Das passiert tagtäglich, auch über ebay und co. Viel spannender ist es doch, dass es möglich sein sollte, einzelne Titel vom Account zu lösen und verkaufen/giften/traden zu können und da find ich vor allem die als Retail erworbenen Spiele kritisch, die man trotz Vorhandensein eines phsyischen Mediums aufgrund einer virtuellen Bindung an einen Account nicht wieder veräußern kann...
 
danke, aber weiter will ich schon gar nicht mehr lesen:

JohnVienna schrieb:
Als zahlender Kunde muss man ganz einfach das RECHT haben, seinen Account zu verschenken/verkaufen/verborgen.

Ohne WENN und ABER, wir leben schliesslich in einem Rechtsstaat und da darf ich mit meinem Eigentum machen was ich möchte, und nicht was VALVE glaubt damit zu tun!

das eigentum ja, aber eine nutzerlizenz?! die hersteller schreiben doch da immer was drauf, daß man kein eigentum an der software erwirbt, sondern nur das nutzungsrecht. es wäre ja auch ein wenig dusselig, das geistige eigentum einer firma in form einer software so zu verkaufen, daß ein "endnutzer" (enduser) alle rechte an ihr erwirbt?! man erwirbt halt nur die nutzungsrechte.

es steht nirgends: sie erwerben ein wiederverkaufsrecht!
 
1. Es ist doch ähnlich wie bei facebook. Alle regen sich darüber auf und keiner sieht ein, dass er ja nicht dazu gezwungen wird. Keiner muss ein Spiel kaufen. Wenn ein Spiel Steam, Origin oder sonst was erfordert und man diese und ihre AGBs eben nicht mag, dann kauft man das Spiel einfach nicht. Kann doch nicht so schwierig sein?
2. Ein Spiel ist für mich generell ein Ding, welches nicht weiterverkauft werden sollte. Es ist kein Gegenstand, der kaputt geht, wie z.B. ein altes Auto: Dies verkaufe ich, weil ich ein Neues möchte und ein anderer soll sich dann mit der Schrottmühle abblagen. Wenn ich ein Spiel verkaufe, dann kann der Käufer es ohne Beeinträchtigung genau so spielen, wie ich auch schon. Das wiederum bedeutet für den Entwickler, dass zwei Leute das Spieleerlebnis auf höchstem Niveau durchlaufen, obwohl nur einer dafür bezahlt hat. Ähnlich ist es bei Büchern, die ich an andere Personen verleihe, verschenke oder verkaufe: Nur der Erste in der Reihe zahlt wirksam an den Autor/Verlag, während diese von allen weiteren Lesern rein gar nichts haben. Bei Büchern gibt es allerdings einen entscheidenden Unterschied, nämlich eine Verwertungsgesellschaft (VG Wort), die mit ihren Gebühren genau dies abdeckt. Sowas habe ich bei PC-Spielen bisher nicht endecken können. Daher ist ein Gebrauchtmarkt aus Sicht der Entwickler absolut unfair.
 
Laut Bundesverfassungsgericht sind Inhalte von AGBs, die nicht von vornherein von Käufer zu erwarten sind (ohne lesen der AGBs), ungültig. Auch zu erwartende Inhalte können ungültig sein wenn sie zu stark in die verfassungsgemäß gewährten Grundrechte eingreifen.

Und auch ein altes Spiel verliert an Wert wie ein Auto, die Grafik ist nicht mehr zeitgemäß, die Kompatibilität und Nutzbarkeit von Win95- und DOS-Spielen ist nur noch stark einschränkt, u.s.w.

Der Wert einer Sache bemisst sich oft einzig am Wiederverkaufspreis. Wieso soll man Geld für etwas ohne Wiederverkaufspreis ausgeben, das ist nicht rational.
 
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