Ebay= Kann man hier eine Festplatte erwarten?

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Silica schrieb:
Allerdings um so länger ich über die ganze Sache so Nachdenke mich frage warum der ganze SSD Zauber überhaupt in der Auktion stande??
Für Klicks, um zu verwirren??, keine Ahnung.

Lesen bildet ;)

charras schrieb:
Der Threat war Meinungsbildend für mich.

Ein Detail habe ich vergessen und deswegen habe ich überhaupt erwähnt gehabt das ich Windows 8 und die SSD verbaut hatte:

Ich hatte mehrere Fotos drinnen wo das Betriebssystem sichtbar war. Dies war nur um zu demonstrieren das der Laptop funktionsfähig ist bzw. war, und bevor einer auf die Idee kommt und sagt hey da ist aber auf dem Foto ein Betriebssystem zu sehen habe ich das mit der SSD und Windows 8 geschrieben.

Für mich auch nachvollziehbar, denn sonst kommen noch einige dazu zu sagen auf den Fotos ist ein funktionierendes System aber zu Hause komme ich nur ins Bios.

Aber ich denke auch, dass das Thema nun durch sein sollte. Juristisch sieht die Sache nicht klar aus und Eisbrecher99 hat das auch noch mal sehr gut erläutert.
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florian. schrieb:
Richtig?
du vergleichst Betriebsstoffe (Benzin) mit Baugruppen.....
das äquivalent zum Benzin ist Strom. Und kein Käufer wird sich wegen eines Leeren Akkus beschweren.

Dann nimm den Fernseher wenn der Vergleich dir besser gefällt^^
 
Also, dann steig ich halt auch wieder ein.

Zunächst mal, werter Herr dacapo, will ich mit Nachdruck darauf hinweisen, dass ich nicht Äpfel mit Birnen verglichen, sondern von Äpfeln und sontigem Obst gesprochen habe. Das ist ein äußerst wichtiger Unterschied.
Außerdem ist das, was ich dort geschrieben habe kein Blödsinn, sondern Fakt. Ob du dabei eine Analogie zu diesem Fall erkennst, bleibt dir überlassen, aber die Aussage an sich ist Fakt.

Zweitens ist es nun mal so, dass es unbestreitbar Personen gibt, die einen Massenspeicher als festen Bestandteil eines PC/Notebooks ansehen. Du tust dies offenbar nicht, das heißt noch lange nicht, dass es jeder Richter genauso sähe.

Ich zitiere mal den von dir vorgebrachten Gesetzestext
[...] eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann.
Was der Käufer erwarten kann entscheidet hier dann im Zweifelsfall letztendlich das Gericht. Und der Richter entscheidet dann halt nach dem, was er erwarten würde.

Ich lehne mich nicht zu weit aus dem Fenster, wenn ich behaupte, dass hier auch Gerichte unterschiedlich urteilen könnten.

So und nun noch ein schöner Autovergleich unter der Prämisse, das eine Festplatte elementarer Bestandteil eines Notebooks ist - Im Grunde nur mein vorheriger Vergleich umgeschriebn, da Obst ja anscheinend nicht erlaubt ist.

Wenn ein Autoverkäufer schreibt, er hatte zuletzt Winterreifen aufgezogen, diese sind nicht im Lieferumfang enthalten, dann kann ich zurecht davon ausgehen, dass dann eben Sommerreifen aufgezogen sind und er das Fahrzeug nicht auf nakter Felge ausliefert. Ob die Reifen auch noch nutzbar sind oder schon abgefahren ist egal, aber fehlen sie, so kann ich das Fahrzeug nicht sinnvoll transportieren, da Reifen von elemtarer Bedeutung für ein Kfz sind.

Ob man nun einen Massenspeicher als elemtaren Bestandteil eines Notebooks sieht oder nicht ist wieder eine andere Sache. Du tust dies offenbar nicht, im Zweifel wäre die Meinung des jeweiligen Richters relevant. An dieser Stelle möchte ich mich aber selbst zitieren
Es ist doch sinnlos, hier darüber zu diskutieren, ob ein Laptop ohne HDD funktionsfähig ist, oder nicht.

Und ich bestehe auch weiterhin darauf, dass es schlicht am sinnvollsten ist, bei ebay-Auktionen möglichst genaue Angaben zu machen und den Angebotstext quasi "idiotensicher" zu gestalten. Tut man dies nicht, handelt man einfach nur kurzsichtig oder man möchte damit gezielt Bauernfängerei betreiben - was nicht per se sträflich ist, aber zumindest moralisch fragwürdig.
Darauf, die Fragwürdigkeit auszudiskutieren möchte ich hier aber auch verzichten.
Ergänzung ()

Ich habe den Post vor deinem letzten verfasst, du hast Recht, das Thema ist durch, belassen wir es dabei.
 
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simpsonsfan schrieb:
Und ich bestehe auch weiterhin darauf, dass es schlicht am sinnvollsten ist, bei ebay-Auktionen möglichst genaue Angaben zu machen und den Angebotstext quasi "idiotensicher" zu gestalten. Tut man dies nicht, handelt man einfach nur kurzsichtig oder man möchte damit gezielt Bauernfängerei betreiben - was nicht per se sträflich ist, aber zumindest moralisch fragwürdig.
Darauf, die Fragwürdigkeit auszudiskutieren möchte ich hier aber auch verzichten.

Dem stimme ich voll zu, und ich persönlich finde es auch sehr unglücklich wie der Ebayverkäufer hier den Text verfasst hat. Und Moralisch kann man dem einen Vorwurf machen, mir ging es aber darum die rechtliche Seite zu beleuchten und die ist für keine Seite eben so glasklar wie hier von einigen behauptet. Ein Richter kann so oder so entscheiden.
Die HDD wurde zwar nicht ausgeschlossen aber auch nicht extra erwähnt,erwähnt wurde aber eine SSD und von der Lieferung ausgeschlossen, von daher hätte dieser Fall das Potential als Referenzfall vor Gericht zu dienen. Im Internet habe ich keinen analogen Fall gefunden, auch nicht wo ein Schadensersatz diesbezüglich bejaht wurde.

Bauernfängerei schließe ich mal aus, da diese Laptops doch recht hoch gehandelt werden (200 Euro) und wie ich das überblicken konnte selbst defekte Laptops diesen Typs für um die 120 Euro gehandelt werden.
Da hat der Käufer für 130 Euro ohne Festplatte imo ein Schnäppchen geschossen.

simpsonsfan schrieb:
Ergänzung ()

Ich habe den Post vor deinem letzten verfasst, du hast Recht, das Thema ist durch, belassen wir es dabei.

Schönes Schlußwort :)
 
Zuletzt bearbeitet:
dacapo schrieb:
von daher hätte dieser Fall das Potential als Referenzfall vor Gericht zu dienen. Im Internet habe ich keinen analogen Fall gefunden, auch nicht wo ein Schadensersatz diesbezüglich bejaht wurde.

Willst du es nicht verstehen?

Hier für dich extra nochmal den wichtigen Teil, in diesem Urteil:

"Die Beschreibung sei aber dahingehend zu verstehen, dass man mit dem Boot auf Reisen gehen könne, es demnach seetauglich sei. Diese Beschaffenheitsangabe sei nicht korrekt gewesen. deshalb muss der Verkäufer nacherfüllen oder den Kauf rückabwickeln."

In der Beschaffenheitsangabe vom TE ist dies das selbe, hier wird dem Käufer suggeriert, dass das Notebook für die übliche Verwendung betriebsbereit sei, dies ist ja nicht der Fall => Mangel.

Ist das so schwer zu verstehen?
 
Jetzt hör doch mal mit deinem scheiss Boot auf. Das ist eine völlig andere Sachlage, weil es dabei um den Zustand geht! Wenn das Notebook einen Mainboardschaden hätte und trotzdem (ohne Vorsatz) als funktionstüchtige Gebrauchtware angepriesen würde, dann wäre dein Fall bezüglich eines Sachmangels übertragbar.

Außerdem steht in der Artikelbeschreibung bezüglich des irrelevanten Zustands eben nur "sehr gut erhalten". Das ist völlig unabhängig von der Betriebsbereitschaft.

dacapo schrieb:
aber ich bin wohl einer der wenigen die den Auktionstext richtig gelesen und begriffen haben und hätte bei dieser Beschreibung keine Festplatte erwartet.

Genau das ist das Problem. Die einzen ziehen hier irgendwelche Fälle hervor, die völlig daneben liegen und die anderen kopieren sich die Gesetzesauszüge heraus und lassen einfach mal die vorangegangen Paragraphen weg. Echt amüsanter Thread.
 
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Nur weil du anscheinend nicht Urteile verstehen kannst, aufgrund deiner unzureichenden Kenntnissen, heißt es noch lange nicht, dass das Urteil hier nicht zutrifft.
Nochmal für DICH! Die Beschaffentheitsangabe ist nicht richtig und DEUTET auf eine übliche Verwendung des Notebooks hin, dies ist nicht der FALL! Somit können wir anhand meines geposteten Urteil erkennen, in welcher Richtung sich so ein Fall hinwendet.

Der Rest deines Post ist völliger Schwachsinn....unfassbar... Leute die keine Ahnung haben, sollten am besten gar nicht erst anfangen zu posten...
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Eisbrecher99 schrieb:
Außerdem steht in der Artikelbeschreibung bezüglich des irrelevanten Zustands eben nur "sehr gut erhalten". Das ist völlig unabhängig von der Betriebsbereitschaft.

Das ist völliger Schwachsinn! Der Zustand ist nicht NUR auf das äußerliche zu beziehen, sondern natürlich auch auf die Funktionalität. Da hat einer ein Deutsch-Problem.
 
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warum postest du dann hier?

zustand und funktion sind zwei paar schuhe.
es kann etwas wie neu ausehn und trotzdem nicht funktionieren.
nagelneues smartphone was totgeflashed ist.

zustand ... aka äußerliches erscheinungsbild wie neu
funktion ... geht nicht
 
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Okay für dich schreibe ich einen einfachen Satz, dass du diesen auch verstehst:

Ich verkaufe ein Smartphone. Der äußerliche Zustand sieht sehr gut aus, jedoch ist das Gerät leider Defekt
 
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und für dich ... in meinem notebook hatte ich eine ssd verbaut und es lief windows 8 einwandfrei auf dem gerät (info das treiber dafür vorhanden sind). die ssd ist nich im lieferumfang enthalten -> baue ich aus.

wie zum geier kommt man dann drauf das noch ne hdd in dem gerät verbaut ist von der keine rede ist?
diese wurdr ja gegen die ssd getauscht weil sie vieleicht auch defekt war?
 
Ja ist halt blöd gelaufen.
Dummerweise wurde nur explizit auf die fehlende SSD (da nicht enthalten) eingegangen jedoch nicht auf eine fehlende HDD.
Mit "man könnte 2 einbauen" schließt sie auch noch nicht aus,denn ist jetzt 1 drinn oder gar keine?
Er hätte die Beschreibung besser formulieren müssen und der Käufer nachfragen wenn es unklar ist.
Hätte,müssen,sollen ist im nachhinein immer einfach gesagt.
Ich persönlich hätte mich beim Käufer für die verwirrende Beschreibung Entschuldigt und wäre auf sein vorschlag eingegangen.
Aber das ist nur meine Meinung.
 
Zuletzt bearbeitet:
Jetzt, da man die Auktion sehen kann, finde ich es noch irreführender. In den Bildern ist ja zu sehen, dass da Windows 8 drauf ist/sein könnte.

Bei aller Liebe, aber das ist absoluter "fail". Ich kann doch keine Bilder des Artikels einstellen, die nicht vom aktuellen Zustand zeugen (ich meine mit zustand -> optische und technische Beschaffenheit sowie Vollständigkeit).

um wieder ein schönes an den Haaren herbei gezogenes Bespiel zu nennen: Kaufe ein Motorrad (neu), mache Fotos, nehme dann den Motor raus und stelle die Ganze sache dann online...

und @dacapo: wenn es bei euch so ne Redensart sein soll, dann mag das ja sein. Aber es trägt natürlich nicht zu einer sachlichen Diskussion bei, wenn sich durch deine herablassenden Äußerungen einige Diskussions-Teilnehmer angegriffen fühlen könnten. Desweiteren wäre ich nicht verwundert, wenn es auch einige als absolute provokation auffassen würden.
 
alffrommars schrieb:
wie zum geier kommt man dann drauf das noch ne hdd in dem gerät verbaut ist von der keine rede ist?

Wie?
hier gab es schon mal ein sehr passendes Beispiel:

Ein Auto wird wenn es neu ist mit Reifen verkauft, immer!

Verkauftext:
"....... ich hatte mir noch Nagelneue Winterreifen gekauft und den Wagen im Winter getestet, aber die Winterreifen sind nicht dabei..."

Und du gehst jetzt davon aus das der Wagen auf den Bremsscheiben steht wenn du da hin kommst??

Ja klar ... :rolleyes:
 
Ich finde das Ganze nimmt jetzt eindeutig überhand.
Es ist doch schon seit langem klar, dass die Meinungen und SIchtweisen gespalten sind und es zwei Lager gibt.
Die einen, die dem TE Recht geben und die anderen (zu denen ich auch gehöre), dass er es widersprüchlich formuliert hat, so dass man es falsch sehen und verstehen kann.
Zu einem eindeutigen Ergebnis wird hier keiner kommen, auch nicht mit dem Verweis auf Paragraphen.
Die einzige Möglichkeit, und dazu wird es ja nicht kommen, wäre ein gerichtliche Klärung.
Aber auch da behaupte ich, dass das so und so ausgehen könnte, je nach Richter...
 
Ich klinke mich auch mal ein.

Für mich ist dieser Satz problematisch: „Ansonsten läuft das Notebook absolut ohne Probleme, zuletzt mit Windows 8 Pro und einer SSD (nicht im Lieferumfang enthalten).“

Der Satz suggeriert, dass die SSD (was ja eine „bessere“ Festplatte ist) nicht im Lieferumfang enthalten ist, weil der Anbieter diese verständlicherweise behalten wollte. Aber daraus schließe ich dann wiederum, dass die „alte“ mechanische Platte wieder drin ist, da das Notebook ja ohne Probleme zu laufen scheint (siehe Beschreibung). Außerdem ist ja Windows 8 auch nicht im Umfang, wird aber später „klar gestellt“ dadurch das da steht, dass ein Key für Vista dabei ist und man es sich legal runterladen kann. Für die Festplatte gibt es diese Klarstellung nicht.

Ich verstehe nicht wo das Problem ist, wenn die alte Platte eh vorhanden ist. Dann würde ich einfach die 4,50 Euro bezahlen und ihm die Platte nach schicken. Allein schon was das an Lebenszeit kostet sich mit diesem Fall auseinanderzusetzen, lässt den Paket-Preis albern aussehen.

€dit

Um es klar zu sagen, ich hätte wegen der Platte auf jeden Fall nachgefragt, weil es ja auch nicht unwichtig ist, wieviel Speicher die Platte hat und dabei wäre ja rausgekommen, dass die nicht dabei ist, was ich aber eigentlich nicht verstehe, weil man doch einfach die alte Platte wieder reinsetzen könnte?!

Und ich sehe gerade, dass das Thema erledigt ist :D
 
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Silica schrieb:
Wie?
hier gab es schon mal ein sehr passendes Beispiel:

Ein Auto wird wenn es neu ist mit Reifen verkauft, immer!

Verkauftext:
"....... ich hatte mir noch Nagelneue Winterreifen gekauft und den Wagen im Winter getestet, aber die Winterreifen sind nicht dabei..."

Und du gehst jetzt davon aus das der Wagen auf den Bremsscheiben steht wenn du da hin kommst??

Ja klar ... :rolleyes:


Ich persönlich würde mich aber bei so einem Angebot schon fragen, ob man mit dem was an Reifen eventuell verbaut ist das Auto überhaupt fahren könnte, weil Reifen abgefahren oder platt sind beispielsweise, die neuen Winterreifen sind ja nicht dabei.

Für solche Fälle gibt es doch auch bei Ebay eine Nachfragefunktion und die sollte man auch als Käufer gefälligst nutzen, wenn es unklare Texte gibt. Aber nein, Fragen sind heute "uncool" lieber kassiert man nach, schickt zurück oder mindert den Preis ...... da haben sich Käufer und Verkäufer beide nicht mit Ruhm bekleckert, wenn ihr mich fragt.

Grüsse

Gulp
 
Silica schrieb:
Verkauftext:
"....... ich hatte mir noch Nagelneue Winterreifen gekauft und den Wagen im Winter getestet, aber die Winterreifen sind nicht dabei..."

Klar Fall von was selbst hinzudichten oder sich irgendetwas einbilden.
Da steht nichts von getestet in der Auktion und wenn du das aufs Auto beziehst dann bitte mal richtig:

"...... ich hatte mir noch Nagelneue Winterreifen gekauft und den Wagen damit gefahren, aber die Winterreifen sind nicht dabei..."

Die alten Reifen waren vielleicht abgefahren oder was auch immer. Und warum Winterreifen, nimm doch mal Allwetter Reifen die sind allgemeiner und jetzt nicht mehr im Lieferumfang.

Oder wenn man das luxuriös machen will : Super Breitreifen mit sehr teuren Felgen:D

Dann ist das mindeste, dass ich als Käufer nachfrage ob überhaupt Reifen oder auf den Läppi bezogen eine Festplatte dabei ist!
 
Zuletzt bearbeitet:
Das Problem ist doch gelöst, Käufer und Verkäufer haben sich gütlich geeinigt. Das Pferd ist nicht nur tot, es stinkt bereits zum Himmel, Jungs. ;)
 
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